SCHWANGERE
Wir freuen uns über Ihr Interesse.
Hier erfahren Sie alles über unser Untersuchungsprogramm in der Schwangerschaft.
Untersuchungsprogramm
Das Untersuchungsprogramm lässt sich in verschiedene Bereiche unterteilen: apparative und körperliche Untersuchungen, körperliche und psychologische Testungen, Interviews, Fragebögen und Probenentnahmen.
Schwangere besuchen unsere Ambulanz nach Möglichkeit 2-mal in der laufenden Schwangerschaft.
Die idealen Untersuchungszeitpunkte sind die 24. und die 36. Schwangerschaftswoche.
- Interviews (Anamnesegespräche)
Vorerkrankungen, Schwangerschaftsverlauf, Krankheiten in der Familie und Medikamenteneinnahme - Fragebögen
familiäres Umfeld, Ernährung, Allergien, und ähnliches
- Körpervermessung
Größe, Gewicht und diverse Umfänge - Bestimmung des Blutdruckes
- Blutentnahme
- Haarprobe
- Urinprobe
- oGTT – oraler Glukosetoleranz Test
Die Ergebnisse stellen wir Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt gern zur Verfügung.
- Plazentaproben
kleine Probenentnahme aus dem Mutterkuchen nach der Entbindung - Blutentnahme aus der Nabelschnur
minimale Probenmenge, Entnahme nach der Entbindung
FAQ
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Ablauf der Untersuchung bei Schwangeren, den Untersuchungsergebnissen und zum Datenschutz.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, dann können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen.
Ablauf der Untersuchung
Schwangere Studienteilnehmerinnen werden nach Möglichkeit zweimal untersucht: einmal im zweiten (24. bis 26. SSW) und einmal im dritten (36. Schwangerschaftswoche) Trimenon. Auch die Teilnahme an nur einem der beiden Termine ist möglich.
Der Zeitbedarf für die Teilnahme in der 24. bis 26. SSW beträgt insgesamt ca. 5 Stunden. Die Dauer des Termins in der 36. SSW hängt davon ab, ob es sich um einen Erstbesuch oder eine Folgeuntersuchung handelt und beträgt je nachdem 2,5 bis 3,5 Stunden.
Vor Ihrem Termin erhalten Sie per E-Mail eine Checkliste sowie alle für Ihr Untersuchungsprogramm relevanten Informationen.
In der Regel werden Sie bei der Terminbestätigung darauf hingewiesen, dass Sie nüchtern zum Termin bei uns erscheinen sollen. Das ist sehr wichtig, da wir sonst einige Untersuchungen nicht durchführen können. Nüchtern heißt, dass Sie über einen bestimmten Zeitraum nichts gegessen und nur Wasser getrunken haben sollten. Bitte beachten Sie, dass auch Tees, Säfte und andere Durstlöscher nicht verzehrt werden sollten. Ebenfalls sollte nicht geraucht werden.
Pro Teilnahme in der Schwangerschaft erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 €. Außerdem wird Ihre Teilnahme mit einem kleinen Geschenk im Wert bis zu 5 € aus unserer Schatzkiste belohnt.
Die Teilnahme an unserer Studie ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Sprechen Sie uns gern an, wenn ein Termin für Sie nicht realisierbar ist und wir versuchen eine Lösung zu finden. Kein Problem!
Alle in der LIFE Child-Studie erhobenen Daten werden ausschließlich für wissenschaftliche Forschungszwecke in pseudonymisierter Form, das heißt mit einer Teilnehmernummer versehen, genutzt. Bei der statistischen Auswertung werden z.B. die Daten aus den Untersuchungen mit den Angaben der Fragebögen in Zusammenhang gebracht.
Ein Teil der entnommenen Bioproben (Blut, Urin, Haare und Gewebeproben) wird vor Ort sofort analysiert, der andere Teil wird in der LIFE-Biobank bei -140°C, als wertvolle Ressource für die Forschung, für lange Zeiträume aufbewahrt. So können auch in Zukunft entwickelte, hoch sensible Untersuchungsmethoden und neue Fragestellungen noch tiefergehende Erkenntnisse erbringen.
Auf Wunsch werden Sie über die wichtigsten Untersuchungsergebnisse informiert bzw. Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin kann diese bei uns anfordern. Die Kenntnis bestimmter Befunde kann von persönlicher Bedeutung sein. Schwerwiegende, lebensbedrohliche Befunde werden umgehend mitgeteilt.
Datenschutz
Mit einem umfassenden Datenschutzkonzept, das zusammen mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten und der Stadt Leipzig entwickelt wurde, sichert das Leipziger Forschungszentrum für Zivilisationserkrankungen LIFE alle erhobenen Forschungsdaten.
Die Gesetze und Rechtsvorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden strikt beachtet, insbesondere das Gesetz zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung im Freistaat Sachsen (SächsDSG). Alle Forschungsdaten werden grundsätzlich getrennt von Name und Anschrift aufbewahrt. Sämtliches Studienpersonal unterliegt der Schweigepflicht. Jede Studie des LIFE-Forschungszentrums wird von der Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig eingehend geprüft. Studien werden grundsätzlich nur nach Zustimmung durchgeführt.
Sämtliche in der LIFE Child-Studie erhobenen Daten sowie entnommenen Proben werden nur zu dem angegebenen Forschungszweck verwendet und unterliegen dem Datenschutz. Sie werden pseudonymisiert gespeichert bzw. verwahrt. Dies bedeutet, dass Identifikationsmerkmale wie Namen und Anschriften durch eine Codenummer ersetzt werden. Nur das Studienpersonal, das für eventuelle Folgeuntersuchungen oder Rückfragen Kontakt aufnimmt, hat Einsicht in die Kontaktdaten– der Zugang zu den wissenschaftlichen Daten und Proben ist ihnen jedoch versperrt. Umgekehrt hat das Forschungsteam, das sich mit der Auswertung der Forschungsdaten und Proben befasst, keinen Zugriff auf Identifikationsmerkmale wie Namen oder Anschriften. So sind auch aus Veröffentlichungen von Studienergebnissen keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich.
Die Teilnahme am LIFE Child-Forschungsprogramm kann jederzeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden. Zudem können Teilnehmende ihre Daten jederzeit ohne Angabe von Gründen anonymisieren lassen. Damit wird die Verbindung zwischen Daten und Person unwiderruflich aufgehoben. Auch können die Teilnehmenden jederzeit und ohne Angabe von Gründen ihre Zustimmung zur Lagerung und Verwendung ihrer Bioproben gegenüber LIFE Child widerrufen. Die Bioproben werden in einem solchen Fall vollständig vernichtet.