1) Was ist ERASMUS?
Im Rahmen des Programms ERASMUS fördert die Europäische Union Kooperationen im Hochschulbereich und den damit verbundenen Studierendenaustausch in den 27 Mitgliedsstaaten der EU sowie in der Türkei, Norwegen, Island, Liechtenstein, Kroatien, Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Studierende erhalten durch ERASMUS die Möglichkeit, einmalig für ein oder zwei Semester an einer europäischen Hochschule zu studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden. Das ERASMUS Programm steht prinzipiell allen Studierenden der Universität Leipzig unabhängig Ihrer Staatsbürgerschaft offen ab dem 2. Studienjahr bis zum Erreichen des ersten Doktorgrades. Informieren Sie sich in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung zu empfohlenen Auslandssemestern und zum individuellen Studienweg hinsichtlich der Regelstudienzeit.
2) Wie bewerbe ich mich?
Grundsätzlich müssen Sie den Auslandsaufenthalt selbst organisieren; allerdings wird das Bewerbungsverfahren vom Stabsstelle Internationales der Universität Leipzig betreut. Daher empfiehlt es sich, dort zunächst Informationen zu Partneruniversitäten, Bewerbungsfristen der Gastuniversitäten, Zulassungsbedingungen, Mindestdauer, Fördermöglichkeiten, etc. einzuholen. Für Informationen zum Auslandsaufenthalt wurde die Facebook-Gruppe “#entdeckerbleiben – dein Auslandsaufenthalt” eingerichtet. Grundsätzlich kann man an solche Institutionen im Ausland gehen, mit denen für das entsprechende Fach ein Kooperationsabkommen besteht. Informationen hierzu findenden sie z.B. hier. Aufgrund mangelnder personeller Ressourcen ist es leider in der Regel nicht möglich, fachfremde Bewerber zu berücksichtigen.
Wenn Sie sich ein Bild gemacht haben, wann und wohin Sie gehen möchten, müssen Sie zunächst eine Bewerbung beim Fachkoordinator Ihres Studienfachs einreichen. Dies ist notwendig, weil die ERASMUS-Plätze an den Partnerhochschulen begrenzt sind und daher in einem Auswahlverfahren vergeben werden. (In der Praxis ist es in unserem Fach allerdings erfahrungsgemäss in den allermeisten Fällen möglich, dass Sie an Ihre Wunschuniversität gehen können.)
Häufige Kriterien bei der Auswahl sind: bisherige Studienleistungen, akademische und persönliche Motivation für den Auslandsaufenthalt, Studienvorhaben, Sprachkenntnisse sowie soziale Gesichtspunkte.
3) Wann sind die Bewerbungsfristen für das Auswahlverfahren und was soll die Bewerbung enthalten?
- Die Bewerbungsfrist ist der 31. Januar des vorherigen akademischen Jahres (d.h. desselben Jahres, wenn der Auslandsaufenthalt im Wintersemester beginnen soll).
- Die Bewerbung muss das vollständig ausgefüllte Erasmus Bewerbungsformular enthalten.
- Die Bewerbung muss das vollständig ausgefüllte und unterschriebenes Learning Agreement enthalten; insbesondere müssen Sie Ihren Studiengang, Semester, und Kontaktdaten genau angeben! In Tabelle A1 geben Sie an, welche Kurse Sie beabsichtigen im Ausland zu belegen. Die Gesamtzahl der erbrachten CP sollte nicht weniger als 30CP pro Semester betragen. In Tabelle B1 geben Sie an, wie Sie sich die Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen vorstellen. Für Anrechnung im Wahl(pflicht)bereich geben Sie einfach nur den jeweiligen Wahl(pflicht)bereich (mit Nummer wie in der Studienordnung) sowie der Gesamtzahl der in diesem Bereich anzurechnenden Punkte an. Bitte besprechen Sie Ihr Learning Agreement VOR der Bewerbung mit dem Fachkoordinator.
- Die Bewerbung muss ein vollständig ausgefülltes Nominierungsformular enthalten (welches dann ggf. von mir unterschrieben wird).
- Ihre Bewerbung sollte ein Motivationsschreiben, Lebenslauf, Aufstellung der bisher erbrachten Studienleistungen sowie ein Sprachzeugnis und ggf. Referenzen enthalten. Informieren Sie sich bei der Gasthochschule, welches Sprachniveau verlangt wird (oft ist es B2). Ein Sprachzeugnis ist in vielen Fällen an den entsprechenden Fachbereichen der U. Leipzig erhältlich.
Die oben genannten Dokumente (und weitere allgemeine Informationen) finden Sie unter auf den entsprechenden Seiten der Stabsstelle Internationales. Die Bewerbung ist beim Fachkoordinator einzureichen, vorzugsweise per email an jochen.zahn@itp.uni-leipzig.de
4) Was passiert, wenn ich meine Bewerbung beim Erasmuskoordinator eingereicht habe?
Der Fachkoordinator prüft die Wünsche der Studierenden und nimmt ggf. eine Auswahl vor. Das Learning Agreement wird geprüft und ggf. werden Änderungen vorgeschlagen. Der Fachkoordinator händigt Ihnen dann das unterschrieben Nominierungsformular aus, kontaktiert informell den entsprechenden Koordinator der Gasthochschule, und teilt dem Akademischen Auslandsamt mit, dass Sie nominiert wurden. Die Nominierung geschieht normalerweise bis Anfang/Mitte April. Um den ERASMUS Aufenthalt dann in die Wege zu leiten, müssen die Studierenden sich selbst an der Gastuniversität bewerben, und weitere Formalitäten (Förderung etc.) mit der Stabsstelle Internationales regeln. Beachten Sie dazu die Informationen der Stabsstelle Internationales.
Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes feststellen, dass sie gewisse Kurse entgegen Ihrem Learning Agreement nicht belegen können (z.B. weil diese nicht stattfinden), so müssen Sie das Änderungsformular im Learning Agreement ausfüllen, und von dem dortigen Erasmus-koordinator und mir selbst abzeichnen lassen.
5) Was passiert, wenn ich von meinem Auslandsaufenthalt zurückkomme?
Richten Sie bitte ein, dass Ihr Zeugnis über die erbrachten Studienleistungen im Ausland direkt an das Studienbüro geschickt wird (nicht an mich!). Sind Ihre Kurse im Learning Agreement (oder dessen Änderungen) verzeichnet, so sollte es keine Probleme bei der Anerkennung geben. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie sich um letztere selbst kümmern müssen (durch Einreichen des Anerkennungsformulars im Studienbüro).