Seminar- und Abschlussarbeiten müssen eine Erklärung über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz enthalten. Dies gilt für ab dem 1. Juli 2025 abgegebene Arbeiten. Die Erklärung ist eigenhändig zu unterzeichnen. 

Bitte nutzen Sie als Erklärung eine der nachfolgenden Formulierungen.