Professor Dr. Carmen Bachmann hat am 17.04.2023 als Sachverständige im Rechtsausschuss des deutschen Bundestags zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen im Rahmen eines public Country by Country Reporting Stellung genommen.
In ihrer Stellungnahme führt sie aus:
„Der Regierungsentwurf zum pCbCR wird in einer Zeit des Umbruchs des internationalen Steuerrechts vorgelegt, der unter anderem auch die Einführung der globalen Mindestbesteuerung umfasst. Diese – und weitere Transparenzregelungen – zusammen bilden ein vollständig eigenständiges Regelwerk, das neben bereits bestehende Steuergesetze tritt. Die Umsetzung führt bei Unternehmen zu einem immensen Kraftakt.
Erklärtes Ziel ist die Förderung einer informierten öffentlichen Debatte durch Schaffung von Transparenz. Aber: Wie gut kann eine solche Debatte sein, wenn Informationen durch die Adressaten nicht richtig interpretiert werden können? Mehr Informationen bedeuten nicht automatisch mehr Wissen.
Das aufgrund der EU-Richtline umzusetzende Gesetz sollte die (wenigen) noch zur Verfügung stehenden Gestaltungsspielräume nutzen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die begrenzte Aussagekraft zu erhöhen und die zahlreichen Rechtsunsicherheiten zu verringern.“
Die gesamte Anhörung und Stellungnahme ist in der Mediathek des Bundestags zum Abruf unter folgendem Link verfügbar: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw16-pa-recht-ertragsteuer-941080