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Eignungsprüfung am Institut für Angewandte Linguistik und Transla­tologie (IALT)

Studiengang M. A. Konferenz­dolmetschen, Prüfung der Zugangsberechtigung über uni-assist

Schnappschuss vom 16.06.2025! Die Inhalte auf dieser Seite wandeln sich in Abhängigkeit von der Phase der Prüfungsvorbereitung / ‑durchführung. Unter Umständen wird Ihnen ein gelegentliches Konsultieren der Online-Version dieser Seite besser weiterhelfen als dieser Ausdruck.

Auf dieser Seite

Rechtsgrundlage und AnwendbarkeitPrüfungstermineBewerbungsfristen Eig­nungs­feststellungs­prüfung 2025Fachliche und formale VoraussetzungenDoppelstudium Konferenzdolmetschen und TranslatologieProcedere der Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfung 2025Sie müssen sich zweimal bewerbenWo liegen die Dokumente (Einladung, Bescheid)?Überprüfung Ihrer Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfungVorbereitung auf die PrüfungInhalt der PrüfungAblauf der PrüfungPrüfungsumgebungBewertungsmetrikUnterrichtung über das PrüfungsergebnisPrüfungseinsichtWiederholung, WechselEinstieg in ein höheres SemesterWie weiter?Fragen, Hilfe, Kontakt …

Rechtsgrundlage und Anwendbarkeit

Die Angaben auf dieser Seite betreffen die Eig­nungs­feststellungs­prüfung als Zugangsvoraussetzung für den Studiengang M. A. Konferenz­dolmetschen (§ 2 Abs. 2 SO) und gelten für solche Studieninteressierte, die sich mit mit einem im Ausland erworbenen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bewerben möchten.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Durchführung der Eig­nungs­feststellungs­prüfung ist die Eignungs­feststellungs­ordnung (EFO). Der Umfang der Datenerhebung und ‑verarbeitung ergibt sich aus § 2 SächsHSPersDatVO.

Zu absolvierende Sprachen

Sie müssen und können die Eig­nungs­feststellungs­prüfung nur für den Sprachschwerpunkt („erste B-Sprache“) ablegen, nicht jedoch für eine etwaige zweite B-Sprache (zweite Arbeitsfremdsprache) und nicht für eine C-Sprache.

Befreiung, Anerkennung

Die Eig­nungs­feststellungs­prüfung ist keine Fachprüfung und keine Sprachprüfung (wie auch der Studiengang M. A. Konferenz­dolmetschen kein Sprachstudium ist). Sie müssen sich dem vollständigen Verfahren auch dann unterziehen, wenn die gewünschte Schwerpunktsprache Ihre Herkunfts- bzw. Muttersprache ist oder Sie auf einschlägigem Gebiet bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss oder berufliche Erfolge vorweisen können. Eine Anerkennung von Ergebnissen an anderen Hochschulen absolvierter Eig­nungs­feststellungs­prüfungen ist aber grundsätzlich möglich (§ 2 Abs.5 EFO). Für eine solche Anerkennung stellen Sie bitte einen formlosen Antrag beim Prüfungsausschuss des Instituts, Prof. Dr. Tinka Reichmannialt.pruefungsausschuss@uni-leipzig.de›.

Eignungs­feststellungs­ordnung  

Stu­di­en­ordnung  

Prü­fungs­ordnung  

Prüfungstermin

Alle Angaben in Ortszeit (UTC+2).

Schriftlicher Teil:

Tag: 08.09.2025
Zeit: 10:00 Uhr
Ort: Fernteilnahmeverfahren (Web-Frontend im „Home-Office“, Zugangsdaten folgen per Mail spätestens am 15.06.2025)

Mündlicher Teil (nur bei bestandenem schriftlichem Teil):

Tag: 09.09.2025
Zeit: Mitteilung hierüber kurzfristig per Mail
Ort: Leipzig, Beethovenstraße 15 (genauer dann in der Mail)

Schnellauskunft  

Sollten Sie am 08.09.2025 / 09.09.2025 verhindert sein, so können Sie per Mail ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de› eine Teilnahme am 16.06.2025 (gleiche Uhrzeit) beantragen. Voraussetzung hierfür ist freilich, dass zum Zeitpunkt einer solchen Antragstellung die Überprüfung Ihres berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses durch die Servicestelle uni-assist e. V. bereits erfolgreich abgeschlossen ist. Dieser Vorbehalt ist der Tatsache geschuldet, dass gemäß § 2 (1) EFO die Einladung zur Eignungsfeststellungsprüfung nur gegen Vorlage eines Zeugnisses über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss möglich ist. Da das Institut für Angewandte Linguistik und Translatologie nicht befugt ist, bei ausländischen Abschlüssen das Vorliegen einer Zugangsberechtigung festzustellen, wird die Erfüllung von § 2 (1) EFO mit einer erfolgreichen Überprüfung durch die Servicestelle uni-assist e. V. gleichgesetzt.

Bewerbungsfristen Eig­nungs­feststellungs­prüfung 2025

Die diesjährige Bewerbungsfrist ist schon abgelaufen. Sie können sich ab dem 1. April 2026 wieder für das Wintersemester 2026 / 2027 bewerben.

Fachliche und formale Voraussetzungen

Um an der Eig­nungs­feststellungs­prüfung teilnehmen zu können, müssen Sie bestimmte fachliche und formale Voraussetzungen erfüllen, deren Vorliegen im Vorfeld nachzuweisen ist (§ 2 Abs. 3 EFO). Dieser Nachweis erfolgt in Form eines Portfolios (PDF), enthaltend die folgenden Komponenten:

  1. kurzer tabellarischer Lebenslauf ohne Foto
  2. Nachweis über Sprachkenntnisse auf Niveau C1 entsprechend CEFR für die gewünschte Schwerpunktsprache1. Der Nachweis muss auch dann erbracht werden, wenn diese Sprache Ihre Herkunfts- bzw. Muttersprache ist. Informationen über die Anerkennung von Sprachnachweisen finden Sie auf dieser Seite.
  3. Nachweis eines Hochschulabschlusses (Kopie des Hochschulzeugnisses inkl. Transcript of Records). Ein Ausdruck aus einem elektronischen Prüfungsverwaltungssystem genügt nicht. Anstelle eines Hochschulzeugnisses akzeptieren wir auch einen Beleg über das Vorliegen von mindestens 120 ECTS in Ihrem aktuellen Studium → Formular.

Reichen Sie das Bewerbungsportfolio bitte zusammen mit dem Antrag ein (s. auch unten „Procedere der Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfung 2025“).

Verbleibende Fragen zum Portfolio, insbesondere solche betreffend Einzelfallentscheidungen, richten Sie bitte an das Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de›.

Die Unterlagen müssen auf Deutsch oder Englisch vorliegen. (Bitte ggf. bestätigte Übersetzung beibringen.) Urkunden müssen nicht beglaubigt werden – einfacher Scan genügt.

Doppelstudium Konferenzdolmetschen und Translatologie

Sie können die Studiengänge M. A. Konferenz­dolmetschen und M. A. Transla­tologie mit demselben Sprachschwerpunkt als Doppelstudium absolvieren. Möchten Sie im M. A. Transla­tologie eine andere Sprache als Schwerpunkt wählen, so müssen Sie noch zusätzlich die Eig­nungs­feststellungs­prüfung für den M. A. Transla­tologie absolvieren. Organisatorische Hinweise zum Doppelstudium finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats.

Konferenzdolmetschen oder Translatologie?

Sie sind sich noch nicht sicher, für welchen Studiengang Sie sich letztendlich entscheiden? Ein bestandener schriftlicher Teil der Eignungsfeststellungsprüfung M. A. Konferenz­dolmetschen qualifiziert automatisch für den Studiengang M. A. Transla­tologie – Sie müssen sich also nicht zusätzlich für die Eignungsprüfung M. A. Transla­tologie anmelden. Ihre endgültige Entscheidung treffen Sie erst bei der Bewerbung für den Studienplatz.

Procedere der Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfung 2025

Informationen zum Bewerbungsprocedere folgen an dieser Stelle im Januar 2026.

Bewerbung auf den Studienplatz nicht vergessen

Beachten Sie bitte, dass die Bewerbung um Teilnahme an der Eig­nungs­feststellungs­prüfung und die Bewerbung auf den Studienplatz unterschiedliche Dinge sind!

Online-Bewerbung externer Link

Überprüfung Ihrer Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfung

Das Institut überprüft Ihre Bewerbung auf Vorliegen der formalen Voraussetzungen (geregelt in der Eignungs­feststellungs­ordnung) und bescheidet bis zum 15. August per E-Mail. Bei einem positiven Ergebnis erhalten Sie eine Einladung mit Ort und Zeit der schriftlichen Prüfung.

Wo liegen die Dokumente (Einladung, Bescheid)?

Ihre Dokumente werden im Bewerbungsportal AlmaWeb hinterlegt: Benutzerkonto → Dokumente. Screenshot der Weboberfläche von AlmaWeb, hier: Abruf der EinladungBitte schauen Sie regelmäßig in Ihr Benutzerkonto, um keine Dokumente zu verpassen.

Vorbereitung auf die Prüfung

Machen Sie sich bitte im Vorfeld mit unserer Demo-Version vertraut, um eine Vorstellung von Art und Schwierigkeit der Aufgabenstellungen zu bekommen. Hierüber hinaus ist eine Vorbereitung nicht nötig. Die Eig­nungs­feststellungs­prüfung dient der Feststellung Ihrer Eignung für das Studium (und den Beruf). Ein kurzfristiges Einverleiben von Informationen würde dem Ziel der Prüfung zuwiderlaufen, das wesentlich darin besteht, das Risiko späterer Studienabbrüche zu reduzieren. Versuchen Sie, in der Prüfung ein Informationsangebot auch für sich zu sehen, einen Beitrag zum Erkunden eigener Neigungen und Gaben und weniger als eine Hürde, die es irgendwie zu nehmen gilt.

Inhalt der Prüfung

Die Eig­nungs­feststellungs­prüfung wird von der Eignungs­feststellungs­ordnung geregelt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Schriftlicher Teil

Der schriftliche Teil der Prüfung besteht in der Übersetzung eines nicht-fachsprachlichen Textes aus der gewählten B-Sprache in die A-Sprache Deutsch und hat einen Umfang von etwa 1600 Zeichen. Die genannte Übersetzungsrichtung gilt für alle Bewerber, auch für solche mit der B-Sprache als Muttersprache. Thematisch nimmt der Text Bezug auf das aktuelle gesellschaftliche Geschehen. Für die Übersetzung haben Sie 60 Minuten Zeit. Die Übersetzung ist bestanden, wenn sie mit mindestens 30 von 50 Punkten bewertet worden ist.

Mündlicher Teil

Der mündliche Teil der Prüfung beinhaltet die folgenden Etappen:

Der mündliche Teil ist bestanden, wenn er mit mindestens 30 von 50 Punkten bewertet worden ist.

Ablauf der Prüfung

Schriftlicher Teil

Die Veranstaltung der Prüfung erfolgt im Fernteilnahmeverfahren („Home-Office“ am Web-Frontend). Die Zugangsdaten zum Prüfungssystem haben Sie per E-Mail vom Institut erhalten.

Sie müssen die Prüfung ohne Hinzuziehung von Hilfsmitteln absolvieren. Nicht zugelassen sind digitale oder analoge Werkzeuge im weitesten Sinn, die bei der Beantwortung von Prüfungsfragen inhaltlich helfen können (Nachschlagewerke, WWW, Dritte usw.) Denken Sie bitte dran, dass ein Bestehen der Prüfung nicht mit einem Preisgeld verbunden ist, sondern allein die Möglichkeit bedeutet, ein zwar interessantes, aber doch Durchhaltevermögen und Eignung voraussetzendes Studium zu beginnen, das Sie auf ein ebensolches Arbeitsleben vorbereiten soll, und Hauptanliegen einer solchen Prüfung ist, das Risiko biographischer Brüche zu mindern. Versuchen Sie, sich selbst gegenüber ehrlich zu bleiben und nutzen Sie die Prüfung als Chance zur Selbsterkundung.

Mündlicher Teil

Im schriftlichen Teil erfolgreiche Kandidaten werden für den 09.09.2025 zum mündlichen Teil eingeladen. (Bitte Maileingang beobachten.) Der mündliche Teil dauert 30 Minuten.

Prüfungsumgebung

Schriftlicher Teil

Der schriftliche Teil wird am Web-Frontend auf der Lernplattform ILIAS® im Fernteilnahmeverfahren („Home-Office“) am PC geschrieben. Sie benötigen für die Teilnahme einen Webbrowser mit aktiviertem JavaScript und natürlich zuverlässiges Internet, ferner ein Programm, mit dem Sie die Übersetzungsvorlage öffnen können. Letztere wird im DOCX- oder PDF-Format bereitgestellt. Machen Sie sich bitte im Vorfeld mit unserer Demo-Version vertraut.

Zugang

Spätestens am 07.09.2025 bekommen Sie ein Benutzerkonto im Live-System zugewiesen. Die Zugangsdaten werden Ihnen per E-Mail zugestellt. Für die Anmeldung am Prüfungssystem haben Sie zehn Eingabeversuche. Nach der zehnten Fehleingabe wird das Konto gesperrt, Ihre Teilnahme ist damit beendet. Das ist kein böser Wille von uns, sondern Teil der (durchaus sinnvollen) Sicherheitskonfiguration des Prüfungsservers, dessen Gast wir sind.

Nach dem Einloggen bitte die Prüfung des gewünschten Studiengangs wählen (= „Kurs“), sodann „beitreten“ (rechts unten Button Beitreten). Insbesondere Teilnehmer aus QWERTY- oder AZERTY-Ländern mögen bei der Eingabe des Passworts aufpassen!

Zeitmanagement

Der Test-Timer beginnt erst zu laufen, wenn Sie die Schaltfläche Test starten betätigen. Außerhalb des heißen Test-Zeitfensters läuft kein Timer. Sie haben also vor dem eigentlichen Start alle Zeit der Welt, um sich in der Oberfläche umzuschauen.

Mündlicher Teil

Der mündliche Teil findet in sitzendem Verhandlungs-Setting statt (konsekutiv bilateral).

Bewertungsmetrik

Sie erhalten einen Gesamtbescheid mit dem Ergebnis bestanden oder nicht bestanden. Für die Operationalisierung Ihrer Leistung werden einzelne Teillösungen mit Punkten bewertet. Sie haben sich für die Immatrikulation in den Studiengang M. A. Konferenz­dolmetschen qualifiziert, wenn Sie im schriftlichen und im mündlichen Teil jeweils mindestens 30 von 50 Punkten erzielt haben. Sollten Sie nur den schriftlichen Teil bestanden haben, nicht aber den mündlichen, so erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzung für den Studiengang M. A. Transla­tologie. Es gilt § 4 EFO.

Unterrichtung über das Prüfungsergebnis

Über das Ergebnis der Eig­nungs­feststellungs­prüfung werden Sie nach Maßgabe der Eignungs­feststellungs­ordnung bis zum 22.09. per Mail informiert. Sollten Sie für anstehende Lebensentscheidungen oder für organisatorische Vorbereitungen (Visumsbeschaffung, Wohnsitzwahl etc.) das Ergebnis vor dieser Frist benötigen, so melden Sie sich bitte beim Prüfungsausschuss des Instituts, Prof. Dr. Tinka Reichmannialt.pruefungsausschuss@uni-leipzig.de›. Sollte Ihr mündlicher Termin erfolglos verlaufen, so erhalten Sie einen positiven Bescheid für den Studiengang M. A. Transla­tologie.

Prüfungseinsicht

Sie haben ein Recht auf Einsicht in Ihre Prüfungsleistung. Einen entsprechenden Antrag reichen Sie bitte innerhalb der in § 7 EFO genannten Frist bei der für Sie zuständigen Kontaktperson ein.

Wiederholung, Wechsel

Pro Jahr ist genau ein Versuch möglich (§ 6 Abs. 5 EFO).

Haben Sie die Eig­nungs­feststellungs­prüfung nur in Teilen bestanden und wollen wiederholen, so müssen Sie die gesamte Prüfung wiederholen (nicht nur den nicht bestandenen Teil).

Anders verhält es sich bei einer Neubewerbung, die als Modifikation einer erfolgreichen Erstbewerbung verstanden werden kann:

Einstieg in ein höheres Semester

Sie können im Studiengang M. A. Konferenz­dolmetschen nicht in ein höheres Semester einsteigen. Es ist jedoch möglich, extern erbrachte Studienleistungen bzw. Prüfungsleistungen anerkennen zu lassen, was sich durchaus verkürzend auf Ihre Studienzeit auswirken kann. Die Anrechnung von Studienleistungen ist in § 16 der Prüfungsordnung (PO) geregelt und wird beim Prüfungsausschuss beantragt (s. Kontakte unten).

Wie weiter?

Ein positives Prüfungsergebnis hat eine Gültigkeit von 24 Monaten. Die Feststellung der Eignung ist nicht verbunden mit einer Immatrikulationszusage. Empfehlung für Bewerber, die die Eig­nungs­feststellungs­prüfung schon am 16.06.2025 schreiben: Warten Sie zunächst das Prüfungsergebnis ab und kümmern sich dann um die Studienplatzbewerbung.

Über das für die Studienplatzbewerbung in Ihrem Fall geltende Verfahren informieren Sie sich bitte auf der Seite „Online-Bewerbung“ des Studierendensekretariats. Die Bewerbungsfristen finden Sie auf der Seite „Bewerbungsfristen“ des Studierendensekretariats.

Ecktermine im akademischen Betrieb finden Sie auf der Seite „Akademisches Jahr“.

Wichtige Ordnungen haben wir auf der Seite „Ordnungen“ zusammengeführt. Formulare und Richtlinien zu Ihrem Studium finden Sie auf der Institutsseite. Wichtigstes Ordnungsdokument ist für Sie die Prüfungsordnung. Bei der ersten Orientierung mag Ihnen der Studienführer helfen sowie der Studienverlaufsplan für Ihren Sprachschwerpunkt:

Das Vorlesungsverzeichnis finden Sie auf dieser Seite.

Ende September startet im Online-Einschreibsystem TOOL die Moduleinschreibung. Die Termine hierfür finden Sie auf der Institutsseite.

In der Woche vor dem Vorlesungsbeginn finden i. d. R. noch Einführungsveranstaltungen statt. Die genauen Termine und Orte der Einführungsveranstaltungen finden Sie ebenfalls auf der Institutsseite. Nutzen Sie diese Veranstaltungen bitte für eine fachbezogene Studienberatung und für die Vorlage noch geschuldeter Belege (Sprachkenntnisse, phoniatrisches Gutachten …), allgemein auch zum Erkunden Ihres neuen Umfelds, insbesondere des SSZ in der Goethestraße, des Campusgeländes am Augustusplatz, der Bibliotheks-Standorte, der Einrichtungen des Studentenwerks und natürlich für die Orientierung im Geisteswissenschaftlichen Zentrum in der Beethovenstraße.

Bei der ersten Orientierung in der Universität mag Ihnen unsere Schnellauskunft weiterhelfen:

… warte auf Eingabe

Noch ein Wort zum Equipment

Sollten Sie sich für Ihr neues Studium neu ausstaffieren wollen, so wählen Sie am besten einen Windows-PC oder richten Ihren PC multiboot mit Windows ein. Grund für diese Empfehlung ist, dass die im Studium und Beruf benötigte Fachsoftware (etwa Untertitelungssoftware, CAT-Tools) mehrheitlich für Windows geschrieben ist, Sie anderenfalls also in einer VM arbeiten müssten. Mit Virtualisierungen erhalten Sie bei der teilweise ziemlich komplexen Software weniger zuverlässigere Ergebnisse als mit einem aktuell gehaltenen nativen Windows.

Fragen, Hilfe, Kontakt …

In Mails bitte stets die Bewerbernummer von uni-assist mit nennen!

Schnellauskunft  

… betreffend Ihre Bewerbung auf den Studienplatz

… betreffend eine Abmeldung von der Eig­nungs­feststellungs­prüfung, eine Modifikation Ihrer Bewerbung

Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de

… betreffend die Organisation der Eig­nungs­feststellungs­prüfung

Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de

… betreffend Ihre Prüfung mündlich (einschl. Auswertung)

… betreffend einen Antrag auf Einsichtnahme (schriftlicher Teil)

Antragsformular  

… betreffend ein prüfungsrechtliches Anliegen

Prüfungsausschuss des Instituts, Prof. Dr. Tinka Reichmannialt.pruefungsausschuss@uni-leipzig.de›; Zuständigkeit hier u. a. für …

… betreffend den Ablauf des Studiums