Eignungsfeststellungsprüfung am IALT – Antrag auf Teilnahme
Wenn Sie Ihren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Ausland erworben haben
Voraussetzung für die Immatrikulation in den Studiengang M. A. Konferenzdolmetschen ist das Bestehen einer Eignungsfeststellungsprüfung. Bewerben Sie sich bitte nun per E-Mail an Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de›, zur Teilnahme an dieser Prüfung. Stellen Sie hierfür ein den Anforderungen von § 2 (3) EFO genügendes Bewerbungsportfolio zusammen. Das Portfolio soll aus genau einer PDF bestehen und die folgenden Komponenten enthalten:
- unten stehendes Bewerbungsformular
- kurzer tabellarischer Lebenslauf ohne Foto
- Nachweis über Sprachkenntnisse auf Niveau C1 entsprechend CEFR für die gewünschte Schwerpunktsprache1. Der Nachweis muss auch dann erbracht werden, wenn diese Sprache Ihre Herkunfts- bzw. Muttersprache ist. Informationen über die Anerkennung von Sprachnachweisen finden Sie auf dieser Seite.
- Nachweis eines Hochschulabschlusses (Kopie des Hochschulzeugnisses inkl. Transcript of Records). Ein Ausdruck aus einem elektronischen Prüfungsverwaltungssystem genügt nicht. Anstelle eines Hochschulzeugnisses akzeptieren wir auch einen Beleg über das Vorliegen von mindestens 120 ECTS in Ihrem aktuellen Studium → Formular.
Merkblatt Eignungsfeststellungsprüfung ›
Eignungsfeststellungsordnung (EFO) – M. A. Konferenzdolmetschen ›
Eignungsfeststellungsordnung (EFO) – M. A. Translatologie ›
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Ihre Eingaben verlassen nicht Ihren Browser. Angaben über Ihre Person, die Sie auf dieser Seite tätigen, erreichen das Institut nur im Falle deren Übermittlung durch Sie (etwa als PDF per E-Mail). Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt durch das Institut unabhängig von der Servicestelle uni-assist e. V. und von den zentralen Einrichtungen der Universität Leipzig ausschließlich für die Organisation und Durchführung der Eignungsfeststellungsprüfung. Eine solche Erhebung ist nötig für Entscheidungen über die Zulassung zur Eignungsfeststellungsprüfung nach Maßgabe der Eignungsfeststellungsordnung (EFO) und der Studienordnung, für die Zuordnung der Prüfungsergebnisse zu Ihrer Person, für die Übermittlung personenbezogener Informationen an die zentralen Einrichtungen der Universität Leipzig, hier insbesondere betreffend die Erfüllung fachbezogener Immatrikulationsvoraussetzungen, für die Zustellung von Einladungen und Bescheiden sowie für die Benachrichtigung von Mitgliedern der Prüfungskommission über etwaige Einsichtnahmebegehren nach § 7 EFO, in letzterem Fall auch für die Kontaktaufnahme mit Ihnen zum Zweck der Vereinbarung eines Einsichtnahmetermins. Die Daten werden nach Ablauf der in § 5 Abs. 5 EFO genannten Widerspruchsfrist gelöscht.
Formular Antrag auf Teilnahme an der Eignungsfeststellungsprüfung
Bitte als PDF in das Bewerbungsportfolio einbinden und per Mail an das Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de›. |