Hinweise für die Anfertigung von BA/MA- und Staatsexamensarbeiten
Fragestellung der Arbeit
Einer fachdidaktischen BA-, MA- oder Staatsexamensarbeit müssen Sie eine fachdidaktische Fragestellung zu Grunde legen, die durch die Arbeit (soweit möglich) beantwortet wird.
Beispiele:Über welche Kompetenzen zur Inhaltsanalyse literarischer Texte verfügen Schüler der Ober-stufe?
Welche Kompetenzen des literarischen Textverstehens können in 5. und 6. Klassen gefördert werden?
Wie lassen sich literarisches Lernen und Förderung der Lesemotivation in der Mittelschule miteinander verbinden?
Welche Rolle soll literaturgeschichtliches Wissen in der Sekundarstufe I spielen?
Mit welchen Zielen und auf welche Weise sollen filmische Adaptionen literarischer Werke im Deutschunterricht eingesetzt werden?
Welches Wissen über Textsorten ist für die Förderung von Textproduktionskompetenz relevant? Welche didaktisch-methodischen Konzeptionen der Förderung von Rechtschreibkompetenz sollen in der Sekundarstufe I bevorzugt genutzt werden?
Wie kann das induktive Prinzip des Grammatikunterrichts schüler- und sachgerecht umgesetzt werden?
Inwiefern kann Reflexion über Sprache die sprachlichen Kompetenzen von Schülern fördern?
Aufbau der Arbeit
Für eine Beantwortung der Fragestellung ist es in der Regel nötig, bereits vorliegende Ansätze der Fachdidaktik (in knapper, sinnvoll geordneter Weise) zu referieren, abzugleichen und zu bewerten. Auf dieser Grundlage sollen dann zusammenfassende und ergänzende eigene fachdidaktische Überlegungen vorgenommen werden. In diesem Rahmen sollen Antwortmöglichkeiten auf offene Fragen der bisherigen Forschung formuliert werden. Dabei kann ein exemplarisches Vorgehen sinnvoll sein, das die Fragestellung anhand eines (literarischen) Textes, eines Phänomens der Rechtschreibung etc. untersucht bzw. sich auf den Unterricht für bestimmte Jahrgangsstufen oder Schulformen beschränkt.
Die Zusammenfassung vorliegender fachdidaktischer Ansätze ergibt jedoch noch keine fach-didaktische wissenschaftliche Arbeit. Ebenso wenig macht ein ausführlicher Unterrichtsentwurf eine solche Arbeit aus. In vielen Fällen ist als Ergänzung (und / oder auch als ?Einstieg? in die Arbeit) jedoch ein empirischer Teil sinnvoll: Er kann z. B. in der Erstellung, Erprobung und Evaluation eines Unterrichtsentwurfes auf der Grundlage der eigenen fachdidaktischen Überlegungen bestehen. Häufig bietet sich aber auch die Untersuchung von Lehrwerken oder anderen Lehr-/Lernmaterialien an, mitunter auch die Erhebung von Lernständen der Schüler.
Unterscheidung MA-/Staatsexamens- und BA-Arbeiten
MA-Arbeiten und Staatsexamensarbeiten unterscheiden sich von BA-Arbeiten durch eine umfassendere Fragestellung und einen umfassenderen theoretischen Teil.
Beispiele:
Einer BA-Arbeit liegt die Frage nach der Nutzung von filmischen Adaptionen literarischer Texte zu Grunde, einer BA-Arbeit die Frage nach der Nutzung von Spielfilmen im Deutschunterricht.
Eine BA-Arbeit berücksichtigt nur ausgewählte Forschungsliteratur, eine MA-Arbeit alle für das Thema zentralen Texte.
Außerdem sollen MA-Arbeiten in der Regel einen empirischen Teil umfassen bzw. diesen Teil breiter anlegen als BA-Arbeiten.
Beispiele:
In einer BA-Arbeit werden einige Lehrwerke untersucht, in einer MA-Arbeit einige Lehr-werksreihen.
Eine BA-Arbeit umfasst den Entwurf und die Auswertung einer Unterrichtsstunde,
eine MA-Arbeit den Entwurf und die Auswertung einer Unterrichtsreihe oder mehrerer, in unterschiedlichen Klassen gehaltenen Stunden.
Weiteres
Als Grundlage der Abschlussarbeit darf der Verfasser in Absprache mit dem Betreuer seine eigenen Hausarbeiten bzw. seine BA-Arbeit nutzen. Allerdings müssen die zu Grunde gelegten Arbeiten dem Betreuer zur Verfügung gestellt werden.
Eine BA-Arbeit soll ca. 25-40 Seiten, eine MA- bzw. Staatsexamensarbeit ca. 50-70 Seiten umfassen. Abweichungen sind in Absprache mit dem Betreuer möglich.
Die (formalen) Vorgaben für wissenschaftliche Arbeiten sind zu beachten.