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Sachsens
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kirche-chemnitz
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Kirchenrecht EKsOL
Benutzungshinweis:
Trotz aller Bemühungen muss bei Werken dieser Art immer damit gerechnet
werden, dass nicht nur Tippfehler, sondern gelegentlich auch sachliche Fehler
unterlaufen sind. Für sie wird deshalb nicht gehaftet. Maßgebend
ist immer nur der offizielle im Amtsblatt veröffentlichte Text.
Sie können jedes beliebige Stichwort bequem suchen, indem Sie die Suchfunktion Ihres Internet-Browsers benutzen (oder in heruntergeladenen Dateien die Suchfunktion Ihres Textverarbeitungsprogrammes). Also brauchen Sie kein Stichwortverzeichnis. Ebenso können Sie mittels Suchfunktion einen bestimmten Gliederungspunkt eingeben und dadurch bequem zu dem betreffenden Gliederungspunkt springen.
Die Übersicht ist mit zugehörigen Gesetzes-Volltexten verwoben. Um bei der Erst-Einrichtung dieser Datenbank die Texte zusammenzustellen und in elektronisch verarbeitbare Form zu bringen, wurden mehr als sechstausend Arbeitsstunden aufgewendet. Das Ganze bildet ein lange durchdachtes Gesamtwerk. Sowohl das Gesamtwerk als auch seine Bestandteile stehen unter dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes.
Zwei Schritte:
(1) Ermitteln Sie zuerst in der Übersicht, welche Vorschriften es denn
überhaupt zu Ihrer Frage gibt. Zu diesem Zweck lesen Sie die Gliederung und klicken Sie dort
auf die Gliederungsnummer des gewünschten Abschnittes der Übersicht. Vieles wird
vielleicht schon geklärt durch die in der Übersicht gegebenen Erläuterungen
.
(2) Wenn Sie eine in der Übersicht ermittelte Vorschrift im vollen
Wortlaut lesen wollen:
In der Übersicht sind alle Vorschriften, welche im Volltext zur Verfügung
stehen, durch Sterne gekennzeichnet. In der HTML-Fassung leuchten diese Sterne blau.
Durch Maus-Klick auf einen leuchtenden Stern gelangen Sie zum Volltext - und zwar meistens direkt zu dem angeklickten
Gesetz oder zu einem unmittelbar vorangehenden Gesetz.
Es gibt Stellen, wo dieses direkte
Springen zum Anfang des gesuchten Textes vorerst noch nicht vollkommen funktioniert: nämlich dort gelangen Sie
stattdessen zum Ende des gesuchten Textabschnittes und müssen von dort nach oben "rollen". Bitte, ertragen Sie solche Fehler mit Geduld und rollen Sie
von Hand den Cursor im Bildschirm nach oben zu der gesuchten Textstelle hin.
Weil in den Volltext-Dateien jede Gesetzes-Überschrift eingeleitet wird durch
Spitzklammer < gefolgt von der Gliederungszahl, können Sie mittels Suchfunktion Ihres Browsers nach solchen Spitzklammern plus Zahlen suchen.
Auf diese Weise hüpfen Sie von Gesetzes-Überschrift zu Gesetzes-Überschrift.
Gliederung:
1.0
V O R B E M E R K U N G
1.0
R E C H T S Q U E L L E N
1.0
Ius divinum
1.0
Ius humanum
DAS GELTENDE RECHT IM EINZELNEN
1 ERSTE ABTEILUNG: VERFASSUNG UND ORGANISATION
1.1
Verfassung und Organisation der EKD, und Oekumene
1.2
Verfassung und Organisation der VELKD
1.3
Verfassung und Organisation der EvLKS
1.3.1
Organisation auf unterer Ebene: Kirchgemeinden
1.3.2
Organisation auf mittlerer Ebene: Kirchenbezirke (= Ephorien)
1.3.3
Organisation auf landeskirchlicher Ebene
1.3.4
Mitarbeitervertretung
1.3.5
Rechtsprechung und Verwaltungsverfahren
1.4
Verfassung der Kirchgemeindeverbände
1.5
Besondere Körperschaften, Vereine und Gesellschaften in der EvLKS
1.5.1
Verfassung der Bildungseinrichtungen
1.5.2
Verfassung sonstiger Einrichtungen
1.6
Mitgliedschaft; Meldewesen; kirchliche Berechtigungen und ihre Suspendierung
1.7
Elektronische Datenverarbeitung und Datenschutz
1.8
Staatskirchenrecht (nur in Auswahl)
2 ZWEITE ABTEILUNG: TÄTIGKEIT DER KIRCHE
2.1
Ordnung des kirchlichen Lebens
2.1.1
Amtshandlungen: allgemeine Vorschriften
2.1.2
Taufe
2.1.3
Konfirmation und Christenlehre
2.1.4
Abendmahl
2.1.5
Trauung
2.1.6
Bestattung
2.2
Agende, Liturgie, Gesangbuch
2.2.1
Erster Band der Agende der VELKD: Hauptgottesdienste
2.2.2
Zweiter Band der Agende der VELKD: Gebetsgottesdienste
2.2.3
Dritter Band der Agende der VELKD: Amtshandlungen
2.2.4
Vierter Band der Agende der VELKD: Ordination
2.2.5
Alte landeskirchliche Agende der EvLKS
2.3
Stille Andacht
2.4
Glocken
2.5
Feiertage
2.6
Diakonie
2.6.1
Diakonie durch Hilfe bei Kranken, Alten, Schwachen
2.6.2
Diakonie durch Bildung: Kindergärten, Schulen usw.
2.6.3
Diakonie durch Eheberatung, Lebensberatung
2.6.4
Diakonie bei Aussiedlern, Ausländern, Asylbewerbern
2.6.5
Diakonie durch Tröstung von Trauernden: Friedhöfe
2.7
Stiftungen
2.8
Siegelführung und Urkundswesen
2.9
Bibliotheken und Archive, Kirchenbücher, Amtsblatt der EvLKS
2.10
Kunstdienst
3 DRITTE ABTEILUNG: DIENSTRECHT DER MITARBEITER
3.1
Dienstrecht: allgemeine Bestimmungen
3.2
Dienstrecht der Kirchenbeamten
3.3
Dienstrecht der Pfarrer und Kandidaten
3.3.1
Besetzung von Pfarrstellen [mit ANHANG: Prädikanten]
3.3.2
Ausbildung von Kandidaten
3.3.3
Studium der Theologie
3.4
Dienstrecht der privatrechtlich beschäftigten Mitarbeiter allgemein
3.5
Dienstrecht der Praktikanten
3.6
Dienstrecht der Katecheten und Pädagogen
3.7
Dienstrecht der Kirchenmusiker
3.7.1
ANHANG: Orgeln
3.7.2
ANHANG: Gebrauch von urheberrechtlich geschützten Werken
3.8
Dienstrecht der Mitarbeiter in Diakonischer Tätigkeit
3.9
Mitarbeiter für Verwaltung, technischen Dienst, Hausmeister,
usw.
3.10
Besoldung der Mitarbeiter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
(Pfarrer, Vikare, Kandidaten, Kirchenbeamte)
3.11
Vergütung der privatrechtlich Beschäftigten Mitarbeiter
(= Angestellte und Arbeiter)
3.11.1
Anlage 1 zur KDVO = Vergütungsgruppenplan A (VGPA)
3.11.2
Anlage 2 zur KDVO = Vergütungsgruppenplan B (VGPB)
3.11.3
Anlage 3 zur KDVO (zu § 26 Abs. 3 KDVO) = Vergütungsregelung
3.11.4
Anlage 4 zur KDVO = Zulagen-Ordnung (ZuLO)
3.11.5
Weitere Leistungen
3.12
Beihilfe der Pfarrer und Kirchenbeamten
3.13
Reisekosten; Trennungsgeld; Umzugskosten; Vertretungsgeld usw.
3.14
Altersversorgung
4 VIERTE ABTEILUNG: FINANZEN, VERMÖGEN, HAUSHALT
4.1
Brandschutz usw.
4.2
Umweltschutz, Denkmalschutz
4.3
Vermögensverwaltung
4.3.1
Bewegliche Sachen und Kirch-Aerar
4.3.2
Grundstücke allgemein, insbesondere kirchliche Lehen
4.3.2.1
Dienstwohnungen
4.3.2.2
Bauwesen
4.4
Versicherungsrecht
4.5
Haushalt, Rechnungswesen
4.6
Steuern
4.7
Zuweisungen aus Steuereinkommen
4.8
Kollekten
4.9
Spenden, Förderverein
5 FÜNFTE ABTEILUNG: STRAFTATEN GEGEN RELIGIONSAUSÜBUNG UND KIRCHE
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