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Eignungsprüfung am Institut für Angewandte Linguistik und Translatologie (IALT)
Studiengang M. A. Konferenzdolmetschen, Zugangsberechtigung liegt bereits vor
Schnappschuss vom 12.12.2024! Die Inhalte auf dieser Seite wandeln sich in Abhängigkeit von der Phase der Prüfungsvorbereitung / ‑durchführung. Unter Umständen wird Ihnen ein gelegentliches Konsultieren der Online-Version dieser Seite besser weiterhelfen als dieser Ausdruck.
Auf dieser Seite
Rechtsgrundlage und AnwendbarkeitPrüfungstermineBewerbungsfristen Eignungsfeststellungsprüfung 2025Fachliche und formale VoraussetzungenDoppelstudium Konferenzdolmetschen und TranslatologieProcedere der Bewerbung zur Eignungsfeststellungsprüfung 2025Überprüfung Ihrer Bewerbung zur EignungsfeststellungsprüfungVorbereitung auf die PrüfungInhalt der PrüfungPrüfungsumgebungWiederholung, WechselFragen, Hilfe, Kontakt …
Rechtsgrundlage und Anwendbarkeit
Die Angaben auf dieser Seite betreffen die Eignungsfeststellungsprüfung als Zugangsvoraussetzung für den Studiengang M. A. Konferenzdolmetschen (§ 2 Abs. 2 SO) und gelten für solche Studieninteressierte, die sich mit mit einem in Deutschland erworbenen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bewerben möchten.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Durchführung der Eignungsfeststellungsprüfung ist die Eignungsfeststellungsordnung (EFO). Der Umfang der Datenerhebung und ‑verarbeitung ergibt sich aus § 2 SächsHSPersDatVO.
Zu absolvierende Sprachen
Sie müssen und können die Eignungsfeststellungsprüfung nur für den Sprachschwerpunkt („erste B-Sprache“) ablegen, nicht jedoch für eine etwaige zweite B-Sprache (zweite Arbeitsfremdsprache) und nicht für eine C-Sprache.
Befreiung, Anerkennung
Die Eignungsfeststellungsprüfung ist keine Fachprüfung und keine Sprachprüfung (wie auch der Studiengang M. A. Konferenzdolmetschen kein Sprachstudium ist). Sie müssen sich dem vollständigen Verfahren auch dann unterziehen, wenn die gewünschte Schwerpunktsprache Ihre Herkunfts- bzw. Muttersprache ist oder Sie auf einschlägigem Gebiet bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss oder berufliche Erfolge vorweisen können. Eine Anerkennung von Ergebnissen an anderen Hochschulen absolvierter Eignungsfeststellungsprüfungen ist aber grundsätzlich möglich (§ 2 Abs.5 EFO). Für eine solche Anerkennung stellen Sie bitte einen formlosen Antrag beim Prüfungsausschuss des Instituts, Prof. Dr. Tinka Reichmann ‹ialt.pruefungsausschuss@uni-leipzig.de›.
Eignungsfeststellungsordnung ›
Prüfungstermine
Die nächsten Prüfungen finden 2025 statt. Bitte informieren Sie sich ab Januar an dieser Stelle noch einmal.
Bewerbungsfristen Eignungsfeststellungsprüfung 2025
Bewerbungsbeginn: 01.04.2025
Bewerbungsende: 02.06.2025
Die Bewerbungsfrist gilt sowohl für den Haupt- als auch für den Ausweichtermin. Details zum Bewerbungsverfahren folgen auf dieser Seite im April.
Fachliche und formale Voraussetzungen
Um an der Eignungsfeststellungsprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie bestimmte fachliche und formale Voraussetzungen erfüllen, deren Vorliegen im Vorfeld nachzuweisen ist (§ 2 Abs. 3 EFO). Dieser Nachweis erfolgt in Form eines Portfolios (PDF), enthaltend die folgenden Komponenten:
- kurzer tabellarischer Lebenslauf ohne Foto
- Nachweis über Sprachkenntnisse auf Niveau C1 entsprechend CEFR für die gewünschte Schwerpunktsprache1. Der Nachweis muss auch dann erbracht werden, wenn diese Sprache Ihre Herkunfts- bzw. Muttersprache ist. Informationen über die Anerkennung von Sprachnachweisen finden Sie auf dieser Seite.
- Nachweis eines Hochschulabschlusses (Kopie des Hochschulzeugnisses inkl. Transcript of Records). Ein Ausdruck aus einem elektronischen Prüfungsverwaltungssystem genügt nicht. Anstelle eines Hochschulzeugnisses akzeptieren wir auch einen Beleg über das Vorliegen von mindestens 120 ECTS in Ihrem aktuellen Studium → Formular.
Laden Sie die PDF bitte mit im Bewerbungsportal AlmaWeb hoch (Schritt Weitere Angaben zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss).
Sollten Sie geschuldete Nachweise aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht fristgerecht beibringen können, so bewerben Sie sich bitte zunächst mit einem unvollständigen Portfolio zum Ausweichtermin. Eine Bewerbung zum Ausweichtermin muss begründet werden (Upload einer formlosen Stellungnahme als PDF). Als Begründung führen Sie hier bitte aus, dass Sie dieses oder jenes Dokument nicht fristgerecht vorlegen können. Das vollständige Portfolio reichen Sie bitte bis zum 31. August 2024 per Mail an das Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de› ein. Sie werden dann, eine erfolgreiche Überprüfung Ihres Portfolios vorausgesetzt, kurzfristig zum Ausweichtermin eingeladen.
Verbleibende Fragen zum Portfolio, insbesondere solche betreffend Einzelfallentscheidungen, richten Sie bitte an das Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de›.
Die Unterlagen müssen auf Deutsch oder Englisch vorliegen. (Bitte ggf. bestätigte Übersetzung beibringen.) Urkunden müssen nicht beglaubigt werden – einfacher Scan genügt.
Doppelstudium Konferenzdolmetschen und Translatologie
Sie können die Studiengänge M. A. Konferenzdolmetschen und M. A. Translatologie mit demselben Sprachschwerpunkt als Doppelstudium absolvieren. Möchten Sie im M. A. Translatologie eine andere Sprache als Schwerpunkt wählen, so müssen Sie noch zusätzlich die Eignungsfeststellungsprüfung für den M. A. Translatologie absolvieren. Organisatorische Hinweise zum Doppelstudium finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats.
Konferenzdolmetschen oder Translatologie?
Sie sind sich noch nicht sicher, für welchen Studiengang Sie sich letztendlich entscheiden? Ein bestandener schriftlicher Teil der Eignungsfeststellungsprüfung M. A. Konferenzdolmetschen qualifiziert automatisch für den Studiengang M. A. Translatologie – Sie müssen sich also nicht zusätzlich für die Eignungsprüfung M. A. Translatologie anmelden. Ihre endgültige Entscheidung treffen Sie erst bei der Bewerbung für den Studienplatz.
Procedere der Bewerbung zur Eignungsfeststellungsprüfung 2025
Informationen zum Bewerbungsprocedere folgen an dieser Stelle im Januar 2025.
Überprüfung Ihrer Bewerbung zur Eignungsfeststellungsprüfung
Das Institut überprüft Ihre Bewerbung auf Vorliegen der formalen Voraussetzungen (geregelt in der Eignungsfeststellungsordnung) und bescheidet bis zum 09.06. durch Hinterlegung eines Dokuments (Einladung oder Ablehnung) in Ihrem Konto. Bei einem positiven Ergebnis erfahren Sie Ort und Zeit der schriftlichen Prüfung in der Einladung.
Vorbereitung auf die Prüfung
Machen Sie sich bitte im Vorfeld mit unserer Demo-Version vertraut, um eine Vorstellung von Art und Schwierigkeit der Aufgabenstellungen zu bekommen. Hierüber hinaus ist eine Vorbereitung nicht nötig. Die Eignungsfeststellungsprüfung dient der Feststellung Ihrer Eignung für das Studium (und den Beruf). Ein kurzfristiges Einverleiben von Informationen würde dem Ziel der Prüfung zuwiderlaufen, das wesentlich darin besteht, das Risiko späterer Studienabbrüche zu reduzieren. Versuchen Sie, in der Prüfung ein Informationsangebot auch für sich zu sehen, einen Beitrag zum Erkunden eigener Neigungen und Gaben und weniger als eine Hürde, die es irgendwie zu nehmen gilt.
Inhalt der Prüfung
Die Eignungsfeststellungsprüfung wird von der Eignungsfeststellungsordnung geregelt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Schriftlicher Teil
Der schriftliche Teil der Prüfung besteht in der Übersetzung eines nicht-fachsprachlichen Textes aus der gewählten B-Sprache in die A-Sprache Deutsch und hat einen Umfang von etwa 1600 Zeichen. Die genannte Übersetzungsrichtung gilt für alle Bewerber, auch für solche mit der B-Sprache als Muttersprache. Thematisch nimmt der Text Bezug auf das aktuelle gesellschaftliche Geschehen. Für die Übersetzung haben Sie 60 Minuten Zeit. Die Übersetzung ist bestanden, wenn sie mit mindestens 30 von 50 Punkten bewertet worden ist.
Mündlicher Teil
Der mündliche Teil der Prüfung beinhaltet die folgenden Etappen:
- kurzes Gespräch in der A- und B-Sprache zu berufskundlichen Aspekten und zu Fragen aus Politik, Kultur, Geschichte und Zeitgeschehen (Weltwissen)
- Test zu dolmetschspezifischen Fähigkeiten: verstehendes Hören, Textanalyse und -synthese, stimmliche Präsenz, Stressresistenz, sprachliche Wendigkeit
- eine kurze konsekutiv-bilaterale gemeinsprachliche Dolmetsch-Sequenz
Der mündliche Teil ist bestanden, wenn er mit mindestens 30 von 50 Punkten bewertet worden ist.
Prüfungsumgebung
Schriftlicher Teil
Der schriftliche Teil wird am Web-Frontend auf der Lernplattform ILIAS® im Fernteilnahmeverfahren („Home-Office“) am PC geschrieben. Sie benötigen für die Teilnahme einen Webbrowser mit aktiviertem JavaScript und natürlich zuverlässiges Internet, ferner ein Programm, mit dem Sie die Übersetzungsvorlage öffnen können. Letztere wird im DOCX- oder PDF-Format bereitgestellt. Machen Sie sich bitte im Vorfeld mit unserer Demo-Version vertraut.
Mündlicher Teil
Der mündliche Teil findet in sitzendem Verhandlungs-Setting statt (konsekutiv bilateral).
Wiederholung, Wechsel
Pro Jahr ist genau ein Versuch möglich (§ 6 Abs. 5 EFO).
Fragen, Hilfe, Kontakt …
… betreffend Ihre Bewerbung auf den Studienplatz oder die Anerkennung eines Hochschulabschlusses
- wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben: Studierendensekretariat ‹studentensekretariat@uni-leipzig.de›, +49 341 9732058
- wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben: Stabsstelle Internationales, Frau Elisabeth Böhme ‹Elisabeth.Boehme@zv.uni-leipzig.de›, +49 341 9732079
… betreffend die Organisation der Eignungsfeststellungsprüfung
Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de›
… betreffend Ihre Prüfung mündlich (einschl. Auswertung)
- Englisch: Frau Anne-Kathrin Ende oder Herr Timothy Jones
- Spanisch: Frau Dr. Elke Krüger oder Herr Daniel Rodríguez Naranjo
- Französisch: Frau Marianne Aussenac-Kern oder Frau Henrike Rohrlack
… betreffend ein prüfungsrechtliches Anliegen
Prüfungsausschuss des Instituts, Prof. Dr. Tinka Reichmann ‹ialt.pruefungsausschuss@uni-leipzig.de›; Zuständigkeit hier u. a. für …
- die Anerkennung von Eignungsfeststellungsprüfungen anderer Hochschulen (§ 2 Abs.5 EFO)
- die Interpretation von Ordnungen
- Widersprüche
- Härtefälle, Nachteilsausgleich
… betreffend den Ablauf des Studiums
- allgemein: Sekretariat des Instituts für Angewandte Linguistik und Translatologie, Frau Elisa Rost ‹ialt@uni-leipzig.de›, Tel. +49 341 97 37 600
- zu Ihrem Sprachschwerpunkt: s. Institutsseite