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Eignungsprüfung am Institut für Angewandte Linguistik und Transla­tologie (IALT)

Studiengang M. A. Konferenz­dolmetschen, Zugangsberechtigung liegt bereits vor

Schnappschuss vom 12.12.2024! Die Inhalte auf dieser Seite wandeln sich in Abhängigkeit von der Phase der Prüfungsvorbereitung / ‑durchführung. Unter Umständen wird Ihnen ein gelegentliches Konsultieren der Online-Version dieser Seite besser weiterhelfen als dieser Ausdruck.

Auf dieser Seite

Rechtsgrundlage und AnwendbarkeitPrüfungstermineBewerbungsfristen Eig­nungs­feststellungs­prüfung 2025Fachliche und formale VoraussetzungenDoppelstudium Konferenzdolmetschen und TranslatologieProcedere der Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfung 2025Überprüfung Ihrer Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfungVorbereitung auf die PrüfungInhalt der PrüfungPrüfungsumgebungWiederholung, WechselFragen, Hilfe, Kontakt …

Rechtsgrundlage und Anwendbarkeit

Die Angaben auf dieser Seite betreffen die Eig­nungs­feststellungs­prüfung als Zugangsvoraussetzung für den Studiengang M. A. Konferenz­dolmetschen (§ 2 Abs. 2 SO) und gelten für solche Studieninteressierte, die sich mit mit einem in Deutschland erworbenen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bewerben möchten.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Durchführung der Eig­nungs­feststellungs­prüfung ist die Eignungs­feststellungs­ordnung (EFO). Der Umfang der Datenerhebung und ‑verarbeitung ergibt sich aus § 2 SächsHSPersDatVO.

Zu absolvierende Sprachen

Sie müssen und können die Eig­nungs­feststellungs­prüfung nur für den Sprachschwerpunkt („erste B-Sprache“) ablegen, nicht jedoch für eine etwaige zweite B-Sprache (zweite Arbeitsfremdsprache) und nicht für eine C-Sprache.

Befreiung, Anerkennung

Die Eig­nungs­feststellungs­prüfung ist keine Fachprüfung und keine Sprachprüfung (wie auch der Studiengang M. A. Konferenz­dolmetschen kein Sprachstudium ist). Sie müssen sich dem vollständigen Verfahren auch dann unterziehen, wenn die gewünschte Schwerpunktsprache Ihre Herkunfts- bzw. Muttersprache ist oder Sie auf einschlägigem Gebiet bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss oder berufliche Erfolge vorweisen können. Eine Anerkennung von Ergebnissen an anderen Hochschulen absolvierter Eig­nungs­feststellungs­prüfungen ist aber grundsätzlich möglich (§ 2 Abs.5 EFO). Für eine solche Anerkennung stellen Sie bitte einen formlosen Antrag beim Prüfungsausschuss des Instituts, Prof. Dr. Tinka Reichmannialt.pruefungsausschuss@uni-leipzig.de›.

Eignungs­feststellungs­ordnung  

Stu­di­en­ordnung  

Prü­fungs­ordnung  

Prüfungstermine

Die nächsten Prüfungen finden 2025 statt. Bitte informieren Sie sich ab Januar an dieser Stelle noch einmal.

Bewerbungsfristen Eig­nungs­feststellungs­prüfung 2025

Bewerbungsbeginn: 01.04.2025
Bewerbungsende: 02.06.2025

Die Bewerbungsfrist gilt sowohl für den Haupt- als auch für den Ausweichtermin. Details zum Bewerbungsverfahren folgen auf dieser Seite im April.

Fachliche und formale Voraussetzungen

Um an der Eig­nungs­feststellungs­prüfung teilnehmen zu können, müssen Sie bestimmte fachliche und formale Voraussetzungen erfüllen, deren Vorliegen im Vorfeld nachzuweisen ist (§ 2 Abs. 3 EFO). Dieser Nachweis erfolgt in Form eines Portfolios (PDF), enthaltend die folgenden Komponenten:

  1. kurzer tabellarischer Lebenslauf ohne Foto
  2. Nachweis über Sprachkenntnisse auf Niveau C1 entsprechend CEFR für die gewünschte Schwerpunktsprache1. Der Nachweis muss auch dann erbracht werden, wenn diese Sprache Ihre Herkunfts- bzw. Muttersprache ist. Informationen über die Anerkennung von Sprachnachweisen finden Sie auf dieser Seite.
  3. Nachweis eines Hochschulabschlusses (Kopie des Hochschulzeugnisses inkl. Transcript of Records). Ein Ausdruck aus einem elektronischen Prüfungsverwaltungssystem genügt nicht. Anstelle eines Hochschulzeugnisses akzeptieren wir auch einen Beleg über das Vorliegen von mindestens 120 ECTS in Ihrem aktuellen Studium → Formular.

Laden Sie die PDF bitte mit im Bewerbungsportal AlmaWeb hoch (Schritt Weitere Angaben zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss).

Sollten Sie geschuldete Nachweise aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht fristgerecht beibringen können, so bewerben Sie sich bitte zunächst mit einem unvollständigen Portfolio zum Ausweichtermin. Eine Bewerbung zum Ausweichtermin muss begründet werden (Upload einer formlosen Stellungnahme als PDF). Als Begründung führen Sie hier bitte aus, dass Sie dieses oder jenes Dokument nicht fristgerecht vorlegen können. Das vollständige Portfolio reichen Sie bitte bis zum 31. August 2024 per Mail an das Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de› ein. Sie werden dann, eine erfolgreiche Überprüfung Ihres Portfolios vorausgesetzt, kurzfristig zum Ausweichtermin eingeladen.

Verbleibende Fragen zum Portfolio, insbesondere solche betreffend Einzelfallentscheidungen, richten Sie bitte an das Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de›.

Die Unterlagen müssen auf Deutsch oder Englisch vorliegen. (Bitte ggf. bestätigte Übersetzung beibringen.) Urkunden müssen nicht beglaubigt werden – einfacher Scan genügt.

Doppelstudium Konferenzdolmetschen und Translatologie

Sie können die Studiengänge M. A. Konferenz­dolmetschen und M. A. Transla­tologie mit demselben Sprachschwerpunkt als Doppelstudium absolvieren. Möchten Sie im M. A. Transla­tologie eine andere Sprache als Schwerpunkt wählen, so müssen Sie noch zusätzlich die Eig­nungs­feststellungs­prüfung für den M. A. Transla­tologie absolvieren. Organisatorische Hinweise zum Doppelstudium finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats.

Konferenzdolmetschen oder Translatologie?

Sie sind sich noch nicht sicher, für welchen Studiengang Sie sich letztendlich entscheiden? Ein bestandener schriftlicher Teil der Eignungsfeststellungsprüfung M. A. Konferenz­dolmetschen qualifiziert automatisch für den Studiengang M. A. Transla­tologie – Sie müssen sich also nicht zusätzlich für die Eignungsprüfung M. A. Transla­tologie anmelden. Ihre endgültige Entscheidung treffen Sie erst bei der Bewerbung für den Studienplatz.

Procedere der Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfung 2025

Informationen zum Bewerbungsprocedere folgen an dieser Stelle im Januar 2025.

Überprüfung Ihrer Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfung

Das Institut überprüft Ihre Bewerbung auf Vorliegen der formalen Voraussetzungen (geregelt in der Eignungs­feststellungs­ordnung) und bescheidet bis zum 09.06. durch Hinterlegung eines Dokuments (Einladung oder Ablehnung) in Ihrem Konto. Bei einem positiven Ergebnis erfahren Sie Ort und Zeit der schriftlichen Prüfung in der Einladung.

Vorbereitung auf die Prüfung

Machen Sie sich bitte im Vorfeld mit unserer Demo-Version vertraut, um eine Vorstellung von Art und Schwierigkeit der Aufgabenstellungen zu bekommen. Hierüber hinaus ist eine Vorbereitung nicht nötig. Die Eig­nungs­feststellungs­prüfung dient der Feststellung Ihrer Eignung für das Studium (und den Beruf). Ein kurzfristiges Einverleiben von Informationen würde dem Ziel der Prüfung zuwiderlaufen, das wesentlich darin besteht, das Risiko späterer Studienabbrüche zu reduzieren. Versuchen Sie, in der Prüfung ein Informationsangebot auch für sich zu sehen, einen Beitrag zum Erkunden eigener Neigungen und Gaben und weniger als eine Hürde, die es irgendwie zu nehmen gilt.

Inhalt der Prüfung

Die Eig­nungs­feststellungs­prüfung wird von der Eignungs­feststellungs­ordnung geregelt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Schriftlicher Teil

Der schriftliche Teil der Prüfung besteht in der Übersetzung eines nicht-fachsprachlichen Textes aus der gewählten B-Sprache in die A-Sprache Deutsch und hat einen Umfang von etwa 1600 Zeichen. Die genannte Übersetzungsrichtung gilt für alle Bewerber, auch für solche mit der B-Sprache als Muttersprache. Thematisch nimmt der Text Bezug auf das aktuelle gesellschaftliche Geschehen. Für die Übersetzung haben Sie 60 Minuten Zeit. Die Übersetzung ist bestanden, wenn sie mit mindestens 30 von 50 Punkten bewertet worden ist.

Mündlicher Teil

Der mündliche Teil der Prüfung beinhaltet die folgenden Etappen:

Der mündliche Teil ist bestanden, wenn er mit mindestens 30 von 50 Punkten bewertet worden ist.

Prüfungsumgebung

Schriftlicher Teil

Der schriftliche Teil wird am Web-Frontend auf der Lernplattform ILIAS® im Fernteilnahmeverfahren („Home-Office“) am PC geschrieben. Sie benötigen für die Teilnahme einen Webbrowser mit aktiviertem JavaScript und natürlich zuverlässiges Internet, ferner ein Programm, mit dem Sie die Übersetzungsvorlage öffnen können. Letztere wird im DOCX- oder PDF-Format bereitgestellt. Machen Sie sich bitte im Vorfeld mit unserer Demo-Version vertraut.

Mündlicher Teil

Der mündliche Teil findet in sitzendem Verhandlungs-Setting statt (konsekutiv bilateral).

Wiederholung, Wechsel

Pro Jahr ist genau ein Versuch möglich (§ 6 Abs. 5 EFO).

Fragen, Hilfe, Kontakt …

Schnellauskunft  

… betreffend Ihre Bewerbung auf den Studienplatz oder die Anerkennung eines Hochschulabschlusses

… betreffend die Organisation der Eig­nungs­feststellungs­prüfung

Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de

… betreffend Ihre Prüfung mündlich (einschl. Auswertung)

… betreffend ein prüfungsrechtliches Anliegen

Prüfungsausschuss des Instituts, Prof. Dr. Tinka Reichmannialt.pruefungsausschuss@uni-leipzig.de›; Zuständigkeit hier u. a. für …

… betreffend den Ablauf des Studiums