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Eignungsprüfung am Institut für Angewandte Linguistik und Translatologie (IALT)
Studiengang M. A. Translatologie, Prüfung der Zugangsberechtigung über uni-assist
Schnappschuss vom 26.04.2025! Die Inhalte auf dieser Seite wandeln sich in Abhängigkeit von der Phase der Prüfungsvorbereitung / ‑durchführung. Unter Umständen wird Ihnen ein gelegentliches Konsultieren der Online-Version dieser Seite besser weiterhelfen als dieser Ausdruck.
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Rechtsgrundlage und AnwendbarkeitPrüfungstermineBewerbungsfristen Eignungsfeststellungsprüfung 2025Fachliche und formale VoraussetzungenDoppelstudium Konferenzdolmetschen und TranslatologieProcedere der Bewerbung zur Eignungsfeststellungsprüfung 2025Sie müssen sich zweimal bewerbenWo liegen die Dokumente (Einladung, Bescheid)?Überprüfung Ihrer Bewerbung zur EignungsfeststellungsprüfungVorbereitung auf die PrüfungInhalt der PrüfungAblauf der PrüfungPrüfungsumgebungBewertungsmetrikUnterrichtung über das PrüfungsergebnisWiederholung, WechselEinstieg in ein höheres SemesterFragen, Hilfe, Kontakt …
Rechtsgrundlage und Anwendbarkeit
Die Angaben auf dieser Seite betreffen die Eignungsfeststellungsprüfung als Zugangsvoraussetzung für den Studiengang M. A. Translatologie (§ 2 Abs. 2 SO) und gelten für solche Studieninteressierte, die sich mit mit einem im Ausland erworbenen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bewerben möchten.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Durchführung der Eignungsfeststellungsprüfung ist die Eignungsfeststellungsordnung (EFO). Der Umfang der Datenerhebung und ‑verarbeitung ergibt sich aus § 2 SächsHSPersDatVO.
Zu absolvierende Sprachen
Sie müssen und können die Eignungsfeststellungsprüfung nur für den Sprachschwerpunkt („erste B-Sprache“) ablegen, nicht jedoch für eine etwaige zweite B-Sprache (zweite Arbeitsfremdsprache) und nicht für eine C-Sprache.
Befreiung, Anerkennung
Die Eignungsfeststellungsprüfung ist keine Fachprüfung und keine Sprachprüfung (wie auch der Studiengang M. A. Translatologie kein Sprachstudium ist). Sie müssen sich dem vollständigen Verfahren auch dann unterziehen, wenn die gewünschte Schwerpunktsprache Ihre Herkunfts- bzw. Muttersprache ist oder Sie auf einschlägigem Gebiet bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss oder berufliche Erfolge vorweisen können. Eine Anerkennung von Ergebnissen an anderen Hochschulen absolvierter Eignungsfeststellungsprüfungen ist aber grundsätzlich möglich (§ 2 Abs.5 EFO). Für eine solche Anerkennung stellen Sie bitte einen formlosen Antrag beim Prüfungsausschuss des Instituts, Prof. Dr. Tinka Reichmann ‹ialt.pruefungsausschuss@uni-leipzig.de›.
Eignungsfeststellungsordnung ›
Prüfungstermin
Alle Angaben in Ortszeit (UTC+2).
Tag: 08.09.2025
Zeit: 10:00 Uhr
Ort: Fernteilnahmeverfahren (Web-Frontend im „Home-Office“, Zugangsdaten folgen per Mail spätestens am 15.06.2025)
Sollten Sie am 08.09.2025 / 09.09.2025 verhindert sein, so können Sie per Mail ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de› eine Teilnahme am 16.06.2025 (gleiche Uhrzeit) beantragen. Voraussetzung hierfür ist freilich, dass zum Zeitpunkt einer solchen Antragstellung die Überprüfung Ihres berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses durch die Servicestelle uni-assist e. V. bereits erfolgreich abgeschlossen ist. Dieser Vorbehalt ist der Tatsache geschuldet, dass gemäß § 2 (1) EFO die Einladung zur Eignungsfeststellungsprüfung nur gegen Vorlage eines Zeugnisses über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss möglich ist. Da das Institut für Angewandte Linguistik und Translatologie nicht befugt ist, bei ausländischen Abschlüssen das Vorliegen einer Zugangsberechtigung festzustellen, wird die Erfüllung von § 2 (1) EFO mit einer erfolgreichen Überprüfung durch die Servicestelle uni-assist e. V. gleichgesetzt.
Bewerbungsfristen Eignungsfeststellungsprüfung 2025
Bewerbungsbeginn: 15.04.2025
Bewerbungsende: 31.05.2025
Fachliche und formale Voraussetzungen
Um an der Eignungsfeststellungsprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie bestimmte fachliche und formale Voraussetzungen erfüllen, deren Vorliegen im Vorfeld nachzuweisen ist (§ 2 Abs. 3 EFO). Dieser Nachweis erfolgt in Form eines Portfolios (PDF), enthaltend die folgenden Komponenten:
- Nachweis über Sprachkenntnisse auf Niveau C1 entsprechend CEFR für die gewünschte Schwerpunktsprache1. Der Nachweis muss auch dann erbracht werden, wenn diese Sprache Ihre Herkunfts- bzw. Muttersprache ist. Informationen über die Anerkennung von Sprachnachweisen finden Sie auf dieser Seite.
- Nachweis eines Hochschulabschlusses (Kopie des Hochschulzeugnisses inkl. Transcript of Records). Ein Ausdruck aus einem elektronischen Prüfungsverwaltungssystem genügt nicht. Anstelle eines Hochschulzeugnisses akzeptieren wir auch einen Beleg über das Vorliegen von mindestens 120 ECTS in Ihrem aktuellen Studium → Formular.
Reichen Sie das Bewerbungsportfolio bitte zusammen mit dem Antrag ein (s. auch unten „Procedere der Bewerbung zur Eignungsfeststellungsprüfung 2025“).
Sollten Sie geschuldete Nachweise aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht fristgerecht beibringen können, so bewerben Sie sich bitte zunächst mit einem unvollständigen Portfolio zum Ausweichtermin. Eine Bewerbung zum Ausweichtermin muss begründet werden (Upload einer formlosen Stellungnahme als PDF). Als Begründung führen Sie hier bitte aus, dass Sie dieses oder jenes Dokument nicht fristgerecht vorlegen können. Das vollständige Portfolio reichen Sie bitte bis zum 31. August 2025 per Mail an das Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de› ein. Sie werden dann, eine erfolgreiche Überprüfung Ihres Portfolios vorausgesetzt, kurzfristig zum Ausweichtermin eingeladen.
Verbleibende Fragen zum Portfolio, insbesondere solche betreffend Einzelfallentscheidungen, richten Sie bitte an das Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de›.
Die Unterlagen müssen auf Deutsch oder Englisch vorliegen. (Bitte ggf. bestätigte Übersetzung beibringen.) Urkunden müssen nicht beglaubigt werden – einfacher Scan genügt.
Doppelstudium Konferenzdolmetschen und Translatologie
Sie können die Studiengänge M. A. Konferenzdolmetschen und M. A. Translatologie mit demselben Sprachschwerpunkt als Doppelstudium absolvieren. Möchten Sie im M. A. Konferenzdolmetschen eine andere Sprache als Schwerpunkt wählen, so müssen Sie noch zusätzlich die Eignungsfeststellungsprüfung für den M. A. Konferenzdolmetschen absolvieren. Organisatorische Hinweise zum Doppelstudium finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats.
Konferenzdolmetschen oder Translatologie?
Sie sind sich noch nicht sicher, für welchen Studiengang Sie sich letztendlich entscheiden? Wenn Sie Ihre Entscheidung später treffen möchten, so bewerben Sie sich bitte nicht um Teilnahme an der Eignungsfeststellungsprüfung M. A. Translatologie sondern ausschließlich an jener des Studiengangs M. A. Konferenzdolmetschen. Wenn Sie deren schriftlichen Teil bestanden haben, sind Sie automatisch für den Studiengang M. A. Translatologie qualifiziert. Ihre endgültige Entscheidung treffen Sie erst bei der Bewerbung für den Studienplatz.
Procedere der Bewerbung zur Eignungsfeststellungsprüfung 2025
Bewerben Sie sich bitte per Mail an die Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de›. Ihre Bewerbung muss ein den Anforderungen von § 2 (3) EFO genügendes Portfolio enthalten. Eine Anleitung zur Zusammenstellung dieses Portfolios finden Sie auf der Seite „Eignungsfeststellungsprüfung am IALT – Antrag auf Teilnahme“.
Hinweis: Der Bewerbungszeitraum endet am 31.05.2025 und damit vor der Prüffrist bei der Servicestelle uni-assist e. V. Warten Sie deshalb bitte nicht den Bescheid von uni-assist ab, sondern bewerben sich parallel bei uns. Das Institut bearbeitet Ihre Bewerbung hiernach aber tatsächlich erst nach und vorbehaltlich einer positiven Prüfung durch uni-assist, was bis Mitte August dauern kann.
Im Bewerbungsportal AlmaWeb müssen Sie sich nicht registrieren.
Zugangsvoraussetzungen, Bewerbungsverfahren, Zulassung
Sie müssen sich zweimal bewerben
Beachten Sie, dass Sie sich insgesamt zweimal bewerben müssen:
- Bewerbung per Mail beim Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de› um Teilnahme an der Eignungsfeststellungsprüfung und
- sofern Sie nicht schon in den gewünschten Studiengang immatrikuliert sind und nur den Sprachschwerpunkt wechseln wollen: Bewerbung bei der Servicestelle uni-assist e. V. auf den Studienplatz.
Die Reihenfolge der Bewerbungen (Studienplatz ↔ Eignungsfeststellungsprüfung) spielt keine Rolle; da jedoch die Fristen für die Bewerbung auf den Studienplatz weiter hinten liegen, werden Sie u. U. mit der Bewerbung zur Eignungsfeststellungsprüfung beginnen wollen. Wenn Sie die Eignungsfeststellungsprüfung schon am 16.06.2025 absolvieren, werden Sie auch genug Zeit haben, zunächst zu schauen, ob Sie bestanden haben, und sich erst dann ggf. um die Studienplatzbewerbung kümmern.
Fristen für die Bewerbung zur Eignungsfeststellungsprüfung ›
Fristen für die Bewerbung auf den Studienplatz
Überprüfung Ihrer Bewerbung zur Eignungsfeststellungsprüfung
Das Institut überprüft Ihre Bewerbung auf Vorliegen der formalen Voraussetzungen (geregelt in der Eignungsfeststellungsordnung) und bescheidet bis zum 15. August per E-Mail. Bei einem positiven Ergebnis erhalten Sie eine Einladung mit Ort und Zeit der Prüfung.
Wo liegen die Dokumente (Einladung, Bescheid)?
Ihre Dokumente werden im Bewerbungsportal AlmaWeb hinterlegt: Benutzerkonto → Dokumente. Bitte schauen Sie regelmäßig in Ihr Benutzerkonto, um keine Dokumente zu verpassen.
Vorbereitung auf die Prüfung
Machen Sie sich bitte im Vorfeld mit unserer Demo-Version vertraut, um eine Vorstellung von Art und Schwierigkeit der Aufgabenstellungen zu bekommen. Hierüber hinaus ist eine Vorbereitung nicht nötig. Die Eignungsfeststellungsprüfung dient der Feststellung Ihrer Eignung für das Studium (und den Beruf). Ein kurzfristiges Einverleiben von Informationen würde dem Ziel der Prüfung zuwiderlaufen, das wesentlich darin besteht, das Risiko späterer Studienabbrüche zu reduzieren. Versuchen Sie, in der Prüfung ein Informationsangebot auch für sich zu sehen, einen Beitrag zum Erkunden eigener Neigungen und Gaben und weniger als eine Hürde, die es irgendwie zu nehmen gilt.
Inhalt der Prüfung
Die Eignungsfeststellungsprüfung wird in der Eignungsfeststellungsordnung geregelt. Die Prüfung besteht in der Übersetzung eines nicht-fachsprachlichen Textes aus der gewählten B-Sprache in die A-Sprache Deutsch und hat einen Umfang von etwa 1600 Zeichen. Die genannte Übersetzungsrichtung gilt für alle Bewerber, auch für solche mit der B-Sprache als Muttersprache. Thematisch nimmt der Text Bezug auf das aktuelle gesellschaftliche Geschehen. Für die Übersetzung haben Sie 60 Minuten Zeit. Die Übersetzung ist bestanden, wenn sie mit mindestens 30 von 50 Punkten bewertet worden ist
Ablauf der Prüfung
Die Veranstaltung der Prüfung erfolgt im Fernteilnahmeverfahren („Home-Office“ am Web-Frontend). Die Zugangsdaten zum Prüfungssystem werden Ihnen spätestens am 15.06.2025 per E-Mail zugestellt.
Sie müssen die Prüfung ohne Hinzuziehung von Hilfsmitteln absolvieren. Nicht zugelassen sind digitale oder analoge Werkzeuge im weitesten Sinn, die bei der Beantwortung von Prüfungsfragen inhaltlich helfen können (Nachschlagewerke, WWW, Dritte usw.) Denken Sie bitte dran, dass ein Bestehen der Prüfung nicht mit einem Preisgeld verbunden ist, sondern allein die Möglichkeit bedeutet, ein zwar interessantes, aber doch Durchhaltevermögen und Eignung voraussetzendes Studium zu beginnen, das Sie auf ein ebensolches Arbeitsleben vorbereiten soll, und Hauptanliegen einer solchen Prüfung ist, das Risiko biographischer Brüche zu mindern. Versuchen Sie, sich selbst gegenüber ehrlich zu bleiben und nutzen Sie die Prüfung als Chance zur Selbsterkundung.
Prüfungsumgebung
Die Prüfung wird am Web-Frontend auf der Lernplattform ILIAS® im Fernteilnahmeverfahren („Home-Office“) am PC geschrieben. Sie benötigen für die Teilnahme einen Webbrowser mit aktiviertem JavaScript und natürlich zuverlässiges Internet, ferner ein Programm, mit dem Sie die Übersetzungsvorlage öffnen können. Letztere wird im DOCX- oder PDF-Format bereitgestellt. Machen Sie sich bitte im Vorfeld mit unserer Demo-Version vertraut.
Zugang
Spätestens am 07.09.2025 bekommen Sie ein Benutzerkonto im Live-System zugewiesen. Die Zugangsdaten werden Ihnen per E-Mail zugestellt. Für die Anmeldung am Prüfungssystem haben Sie zehn Eingabeversuche. Nach der zehnten Fehleingabe wird das Konto gesperrt, Ihre Teilnahme ist damit beendet. Das ist kein böser Wille von uns, sondern Teil der (durchaus sinnvollen) Sicherheitskonfiguration des Prüfungsservers, dessen Gast wir sind.
Nach dem Einloggen bitte die Prüfung des gewünschten Studiengangs wählen (= „Kurs“), sodann „beitreten“ (rechts unten Button Beitreten). Insbesondere Teilnehmer aus QWERTY- oder AZERTY-Ländern mögen bei der Eingabe des Passworts aufpassen!
Zeitmanagement
Der Test-Timer beginnt erst zu laufen, wenn Sie die Schaltfläche Test starten betätigen. Außerhalb des heißen Test-Zeitfensters läuft kein Timer. Sie haben also vor dem eigentlichen Start alle Zeit der Welt, um sich in der Oberfläche umzuschauen.
Bewertungsmetrik
Sie erhalten einen Gesamtbescheid mit dem Ergebnis bestanden oder nicht bestanden. Für die Operationalisierung Ihrer Leistung werden einzelne Teillösungen mit Punkten bewertet. Sie haben sich für die Immatrikulation in den Studiengang M. A. Translatologie qualifiziert, wenn Ihre Übersetzung mit mindestens 30 von 50 Punkten bewertet worden ist. Es gilt § 4 EFO.
Unterrichtung über das Prüfungsergebnis
Über das Ergebnis der Eignungsfeststellungsprüfung werden Sie nach Maßgabe der Eignungsfeststellungsordnung bis zum 22.09. per Mail informiert.
Wiederholung, Wechsel
Pro Jahr ist genau ein Versuch möglich (§ 6 Abs. 5 EFO).
Einstieg in ein höheres Semester
Sie können im Studiengang M. A. Translatologie nicht in ein höheres Semester einsteigen. Es ist jedoch möglich, extern erbrachte Studienleistungen bzw. Prüfungsleistungen anerkennen zu lassen, was sich durchaus verkürzend auf Ihre Studienzeit auswirken kann. Die Anrechnung von Studienleistungen ist in § 16 der Prüfungsordnung (PO) geregelt und wird beim Prüfungsausschuss beantragt (s. Kontakte unten).
Fragen, Hilfe, Kontakt …
In Mails bitte stets die Bewerbernummer von uni-assist mit nennen!
… betreffend Ihre Bewerbung auf den Studienplatz
- wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben: Studierendensekretariat ‹studentensekretariat@uni-leipzig.de›, +49 341 9732058
- wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben: Stabsstelle Internationales, Frau Elisabeth Böhme ‹Elisabeth.Boehme@zv.uni-leipzig.de›, +49 341 9732079
… betreffend die Äquivalenz von Sprachnachweisen
Prüfungsausschuss des Instituts, Prof. Dr. Tinka Reichmann ‹ialt.pruefungsausschuss@uni-leipzig.de›
… betreffend eine Abmeldung von der Eignungsfeststellungsprüfung, eine Modifikation Ihrer Bewerbung
Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de›
… betreffend die Organisation der Eignungsfeststellungsprüfung
Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de›
… betreffend ein prüfungsrechtliches Anliegen
Prüfungsausschuss des Instituts, Prof. Dr. Tinka Reichmann ‹ialt.pruefungsausschuss@uni-leipzig.de›; Zuständigkeit hier u. a. für …
- die Anerkennung von Eignungsfeststellungsprüfungen anderer Hochschulen (§ 2 Abs.5 EFO)
- die Interpretation von Ordnungen
- Widersprüche
- Härtefälle, Nachteilsausgleich
… betreffend den Ablauf des Studiums
- allgemein: Sekretariat des Instituts für Angewandte Linguistik und Translatologie, Frau Elisa Rost ‹ialt@uni-leipzig.de›, Tel. +49 341 97 37 600
- zu Ihrem Sprachschwerpunkt: s. Institutsseite