Kurzfassung zu den Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen und Verhaltensweisen im Physikalischen Grundpraktikum

Ionisierende Strahlung

Versuchsplätze, die mit radioaktiven Quellen arbeiten, sind besonders gekennzeichnet. Die im Physikpraktikum eingesetzten Strahlenquellen sind bauartzugelassene Quellen mit Aktivitäten unterhalb der gegenwärtig festgelegten Freigrenze. Vor Beginn der Messungen ist eine kurze Unterweisung zum Strahlenschutz Pflicht. Die Versuchspräparate sind in strahlenabsorbierenden, verschließbaren Behältern aufbewahrt und werden von den BetreuerInnen persönlich gegen Unterschrift ausgegeben und zurückgenommen. Die Strahlenquellen dürfen nicht längere Zeit in unmittelbare Nähe des menschlichen Körpers gebracht werden. Die Hände sind nach dem Versuch gründlich zu waschen. Es steht ein Dosimeter zur Verfügung, mit dem die Äquivalentdosisleistung am Versuchsplatz gemessen werden kann. Beim Umgang mit Röntgenstrahlen sind die am Arbeitsplatz ausgelegten Hinweise zur Einhaltung der betreffenden Strahlenschutzbestimmungen zur Kenntnis zu nehmen.

Umgang mit Laserquellen

Versuchsplätze, die mit Laserquellen arbeiten, sind besonders gekennzeichnet. Es darf nie direkt in den Laserstrahl gesehen werden. Starke Reflexionen sind zu vermeiden. Bei direkter Beobachtung von Beugungsbildern ist stets mit abgeschwächten Intensitäten zu arbeiten. In der Regel emittieren die eingesetzten Laserquellen Leistungen von kleiner 1 mW. Bei Verwendung von Lasern mit höheren Ausgangsleistungen ist während der Messungen eine Laserschutzbrille zu tragen.

Sonstiges

Den Praktikanten stehen jeweils nur die für ihren Versuchsplatz angegebenen Geräte zur Verfügung. Es ist nicht gestattet, Geräte von fremden Arbeitsplätzen zu verwenden.
Das Experimentieren an fremden Versuchsplätzen ist nicht erlaubt.
Die im Physikpraktikum zur Verfügung gestellten Personal Computer sind nur für Auswertungen oder für interfacegestützte Messungen zu nutzen. Alle anderen Aktivitäten, z. B. Nutzung eigener Speicher, Manipulation von Software, Internetsurfen, Eingriffe in die Systemsteuerung u. ä. sind nicht gestattet und können den Ausschluss aus dem Praktikum zur Folge haben. Bei nicht funktionsfähigen Systemen informieren Sie unmittelbar nach deren Feststellung die BetreuerInnen!
Es ist auf Ordnung und Sauberkeit am Versuchsplatz zu achten! Nach Beendigung des Versuches ist der Arbeitsplatz aufgeräumt und sauber zu verlassen.
Essen und Trinken ist nur außerhalb der Laborräume gestattet.
Der Genuss von Alkohol kurz vor oder während des Praktikums ist streng untersagt.
Die Mobiltelefone sind im Bereich des Physikalischen Grundpraktikums auszuschalten.
Entfernt sich ein Praktikant ohne Abmeldung bei den VersuchsbetreuerInnen aus dem Praktikumsbereich, wird der Versuch abgebrochen. Dieser oder ein anderer Versuch ist zum Ende des Praktikumsmoduls zu wiederholen.
Bei einigen Versuchen ist die Benutzung von Leitern erforderlich. Das Besteigen von Stühlen und Tischen ist nicht erlaubt.
Auf Garderobe und Wertgegenstände ist selbst zu achten!

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