Kurzfassung zu den Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen und Verhaltensweisen im Physikalischen Grundpraktikum
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Die Studierenden haben sich in den Praktikumsräumen so zu verhalten, dass Personen nicht gefährdet sowie Einrichtungen, Geräte und Versuchsaufbauten nicht beschädigt werden!

Brandschutz

Das Rauchen ist im Physikpraktikum nicht gestattet! Elektrische Heiz- und Wärmegeräte sind so aufzustellen, dass sich keine benachbarten Stoffe entzünden können. Mit brennbaren Flüssigkeiten ist vorsichtig und sparsam umzugehen. Wer einen Brand bemerkt, hat unverzüglich die BetreuerInnen zu benachrichtigen und ggf. erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung einzuleiten. Feueralarm wird durch die installierten Brandmelder automatisch ausgelöst und direkt an die Feuerwehrzentrale weitergeleitet. Im Falle einer Evakuierung ist das Praktikum unverzüglich über die Treppen (Prager Str. 34 und 36) unter Beachtung der Fluchtwege zu verlassen. Die Studierenden treffen sich mit den BetreuerInnen am Eingang des Friedensparks am Hospitaltor.

Verhütung elektrischer Unfälle

Klemmspannungen von mehr als 60 DCV (Gleichspannung) oder 50 ACV (Wechselspannung) und bei einem Strom (engl. leakage current) der Stärke von höher als 10 mA können lebensgefährliche Folgen haben. Vor Beginn eines Versuches sind die ordnungsgemäßen elektrischen Isolierungen von Leitungen, Steckdosen u. a. zu überprüfen. Der Auf-, Um- oder Abbau elektrischer Schaltungen hat stets im spannungslosen Zustand zu erfolgen. Die Schaltungen sind übersichtlich aufzubauen. An den Versuchsplätzen fest verlegte Leitungen dürfen nicht verändert werden. An die auf- oder umgebaute Schaltung darf in der Regel erst nach einer Überprüfung durch die BetreuerInnen Spannung angelegt werden. Das Bedienen der Not-Ausschalter ist außer im Notfall nur den BetreuerInnen gestattet. Bei einem elektrischen Unfall ist der Stromfluss sofort zu unterbrechen. Jeder durch elektrischen Strom Verunglückte gilt als Schwerverletzter und ist entsprechend medizinisch zu versorgen.

Gesundheitsgefährdende Stoffe

Quecksilber kommt im Praktikum u. a. in Thermometern, Manometern und Barometern vor. Zerbricht ein solches Gerät, kann Quecksilber in Form von feinen Kügelchen verspritzen und bereits bei Zimmertemperatur stark verdampfen. Wegen seiner Giftigkeit sind kleinste Quecksilbermengen unbedingt zu beseitigen (Hg-Zange, Zn-Staub) und geeignet zu entsorgen. Organische Lösungsmittel werden bei einigen Experimenten als Versuchsflüssigkeiten verwendet. Bei diesen Stoffen ist eine Gesundheitsgefährdung insbesondere durch das Einatmen der Dämpfe möglich. Deshalb sind die Vorratsflaschen verschlossen aufzubewahren. Zerbricht eine Vorratsflasche, ist für eine ausreichende Belüftung des Raumes zu sorgen und u. U. dieser zu verlassen. Es dürfen keine Lösungsmittel in den Laborausguss gegossen werden! Beim Umgang mit flüssigem Stickstoff sind eine Schutzbrille sowie Schutzhandschuhe zu tragen.

Druckgasflaschen und evakuierte Glasgefäße

Die mit verdichtetem bzw. verflüssigtem Gas gefüllten Druckgasflaschen müssen stets so aufgestellt sein, dass sie gegen Umfallen gesichert sind. Die Bedienung von Flaschenventilen und Druckminderern darf erst nach Unterweisung durch die VersuchsbetreuerInnen erfolgen. Druckgasflaschen dürfen nicht intensiver Wärmestrahlung ausgesetzt werden. Unter Unterdruck stehende Behälter (Dewargefäße) und Teile von Versuchsaufbauten (z. B. Fadenstrahlrohr, Elektronenstrahlrohr) können bei Implosionen erhebliche Verletzungen hervorrufen und sind stets mit geeigneten Schutzmaßnahmen (Schutzgitter, Schutzscheiben) zu verwenden. Starke Erschütterungen oder Stöße sind zu vermeiden. Die am Arbeitsplatz ausliegenden Sicherheitshinweise sind zu beachten.

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