Setzt die flexible Nutzbarkeit von durch Übung erworbenem Funktionswissen die Kenntnis der Funktionsdefinition voraus?

Burkhard Müller

Universität Gießen
Fachbereich 06 Psychologie, Otto-Behaghel-Str. 10, D-35394 Gießen
E-Mail: burkhard.mueller@psychol.uni-giessen.de

In einem Transferexperiment wurde der Frage nachgegangen, ob Übung in der Anwendung von Funktionen hinreichend ist, um flexibel einsetzbares Wissen über Funktionen zu erwerben. In vorausgegangenen Untersuchungen hat sich entgegen dem Prinzip der Gebrauchsspezifität (Anderson,1987) zeigen lassen, daß unter geeigneten Bedingungen neu erworbenes Funktionswissen unabhängig von der Übungsaufgabe effektiv genutzt werden kann (Müller, 1996, in press). Im vorliegenden Experiment wurde im Unterschied zu diesen Untersuchungen keine Information zu den Funktionen vorgegeben. Zwischen Versuchspersonen wurde die Anzahl der Übungstage (ein versus zwei Übungstage) und die Aufgabenstellung (Selektion des Ergebnisses bei vorgegebener Funktion und Argumenten versus Selektion der Funktion bei vorgegebenen Argumenten und Ergebnis) variiert. In der Testphase mußten zu jeder Funktion beide Aufgabenstellungen bearbeitet werden. Die Ergebnisse zeigen, daß im Vergleich zu den vorausgegangenen Untersuchungen nur wenig mehr Lerndurchgänge benötigt werden, um das Lernkriterium zu erreichen. Die Leistungen in der Testphase weisen allerdings in beiden Aufgabenstellungen auf Beschränkungen der Nutzbarkeit des erworbenen Wissens im Sinne Andersons hin. Damit erscheint die Vorgabe der Funktionsdefinition eine wichtige Bedingung für die flexible Nutzbarkeit von durch Übung erworbenem Wissen darzustellen.

Poster in der Gruppe Lernen, Montag, 29. März 1999, 17:00-19:00, Foyer 2. Stock

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