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2.9 BIBLIOTHEKEN UND ARCHIVE, KIRCHENBÜCHER, AMTSBLATT DER EvLKS
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<2_9> Mitteilung über Sicherung kirchlichen Schriftgutes gegen Verluste
Veröffentlicht im Amtsblatt vom 30. Juli 1949 (ABl. 1949 A 23)

Das Archivamt der Evangelischen Kirche in Deutschland weist darauf hin, dass in mehreren Fällen verschlossene Schränke mit kirchlichem Schriftgut, die auf Fluren und in Treppenhäusern der Pfarrhäuser oder anderer kirchlicher Gebäude aufgestellt waren, erbrochen und ausgeplündert worden sind. Es muss dafür gesorgt werden, dass in dieser Weise aufgestellte Schränke unverzüglich von Fluren, Treppenabsätzen und ähnlichen ungeeigneten Orten entfernt und in verschließbare Räume gebracht werden.
Auch Kirchenbücher und anderes wertvolles Schriftgut sind nicht mehr abseits in Kellern, sondern nur noch in Dienst- und Registraturräumen, die in enger räumlicher Verbindung mit bewohnten Räumen kirchlicher Amtsträger stehen, aufzubewahren. Verluste sind alsbald nach der Entdeckung der vorgesetzten Behörde fernmündlich oder telegraphisch zu melden.
- ENDE -

2.10 KUNSTDIENST

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DRITTE ABTEILUNG: DIENSTRECHT DER MITARBEITER

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