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2.9 BIBLIOTHEKEN UND ARCHIVE,
KIRCHENBÜCHER, AMTSBLATT DER EvLKS
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Vorsicht ! Bisher nur erste
Tippfehlerkorrektur erfolgt ! (AG)
Veröffentlicht im Amtsblatt vom 30. Juli 1949
(ABl. 1949 A 23)
Das Archivamt der Evangelischen Kirche in Deutschland
weist darauf hin, dass in mehreren Fällen verschlossene Schränke mit
kirchlichem Schriftgut, die auf Fluren und in Treppenhäusern der
Pfarrhäuser oder anderer kirchlicher Gebäude aufgestellt waren,
erbrochen und ausgeplündert worden sind. Es muss dafür gesorgt werden,
dass in dieser Weise aufgestellte Schränke unverzüglich von Fluren,
Treppenabsätzen und ähnlichen ungeeigneten Orten entfernt und in
verschließbare Räume gebracht werden.
Auch Kirchenbücher und anderes wertvolles Schriftgut
sind nicht mehr abseits in Kellern, sondern nur noch in Dienst- und
Registraturräumen, die in enger räumlicher Verbindung mit bewohnten
Räumen kirchlicher Amtsträger stehen, aufzubewahren. Verluste sind
alsbald nach der Entdeckung der vorgesetzten Behörde fernmündlich oder
telegraphisch zu melden.
- ENDE -
2.10
KUNSTDIENST
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DRITTE ABTEILUNG: DIENSTRECHT DER
MITARBEITER
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