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2.2.1 EVANGELISCHES GOTTESDIENSTBUCH (Vormals: AGENDE DER VELKD)
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<2_2_1> Kirchengesetz über die Erprobung des Vorentwurfes der "Erneuerten Agende"
Vom 22. März 1991 (ABl. 1991 A 18)


200132
Auf Grund von § 27 Absatz 2 der Kirchenverfassung hat die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens das folgende Kirchengesetz beschlossen:

§ 1
(1) Der von der Arbeitsgruppe "Erneuerte Agende" 1 erarbeitete Vorentwurf "Erneuerte Agende" wird zur Erprobung in allen Kirchgemeinden der Landeskirche freigegeben. Über die Erprobung beschließt der Kirchenvorstand nach Anhörung der Mitarbeiter im Verkündigungsdienst.
(2) Wird der Vorentwurf "Erneuerte Agende" nicht erprobt, so bleiben die durch kirchengesetzliche Regelungen angenommenen Abschnitte des Ersten Bandes der Agende für Evangelisch-Lutherische Kirchen und Gemeinden für den gottesdienstlichen Gebrauch gültig.
Die Erprobung des Vorentwurfes "Erneuerte Agende" soll unter breiter Beteiligung aller, die am Gottesdienst teilnehmen und ihn mitgestalten, erfolgen. Sie kann mit Hilfe des "Fragerasters für Stellungnahmen" (Seite 767 ff.) durchgeführt werden.

§ 3
Erforderliche Ausführungsbestimmungen zu diesem Kirchengesetz erlässt das Landeskirchenamt.

§ 4
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. April 1991 in Kraft.

Dresden, am 22. März 1991

Die Kirchenleitung
der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Dr. Hempel

1 Die Arbeitsgruppe "Erneuerte Agende" ist seinerzeit vom Rat der EKU - Bereich DDR - , vom Rat der EKU - Bereich BRD und Berlin West - , der Kirchenleitung der VELK in der DDR und der Kirchenleitung der VELKD eingesetzt und mit der Erarbeitung des Entwurfes der "Erneuerten Agende" beauftragt worden.

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<2_2_1> Ausführungsverordnung zum Kirchengesetz über die Erprobung des Vorentwurfes der "Erneuerten Agende" vom 22. März 1991
Vom 30. Juli 1991 (ABl. 1991 A 68)

200132
Auf Grund von § 3 des Kirchengesetzes über die Erprobung des Vorentwurfes der "Erneuerten Agende" vom 22. März 1991 (Amtsblatt Seite A 18) wird Folgendes verordnet:

I.
(1) Für den sonntäglichen Gottesdienst soll sich die Erprobung vorrangig auf Liturgie I mit Varianten (Grundform I) erstrecken, während Liturgie II (Grundform II) bei besonderen Gelegenheiten erprobt werden sollte.
(2) Der Erprobung der einzelnen Varianten sollte eine gründliche Vorbereitung vorausgehen. Sie sollten nicht in zu häufigem Wechsel erprobt werden.
(3) Die Erprobung bezieht sich auf den Textteil für das Ordinarium und das Proprium.

II.
Der Kirchenvorstandsbeschluss über die Erprobung der Erneuerten Agende (vgl. § 1 des Kirchengesetzes) ist dem zuständigen Superintendenten mitzuteilen.

III.
Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Evangelisch-Lutherisches Landeskirchenamt Sachsens
Hofmann

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<2_2_1> Kirchengesetz über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und Heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
Vom 22. April 1959 (ABl. 1959 A 17)

20013/410, 425

Die Evangelische Landessynode hat folgendes Kirchengesetz beschlossen:

§ 1
Der auf Grund des Art. 5 Abs. 2 der Verfassung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands beschlossene Erste Band der Agende für Evangelisch-Lutherische Kirchen und Gemeinden mit Ausnahme der Abschnitte "Der Hauptgottesdienst ohne Heiliges Abendmahl am Karfreitag, an Buß- und Bettagen und an Bitttagen" und "Der Predigtgottesdienst als Hauptgottesdienst" unter B wird von der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens angenommen.


§ 2
Die Annahme des Abschnittes "Der Hauptgottesdienst ohne Heiliges Abendmahl am Karfreitag, an Buß- und Bettagen und an Bitttagen" und der "Predigtgottesdienst als Hauptgottesdienst" unter B bleibt einem späteren Kirchengesetz vorbehalten.

§ 3
Der Hauptgottesdienst wird der Ordnung und den Anweisungen dazu im Ersten Band der Agende für Evangelisch-Lutherische Kirchen und Gemeinden entsprechend nach Maßgabe der §§ 4 und 6 Abs. 1 dieses Kirchengesetzes gehalten.

§ 4
Für den Gebrauch des Ordinariums wird Folgendes bestimmt:

a) Das in der Agende wahlweise vorgesehene Rüstgebet der Gemeinde (Confiteor) entfällt im Hinblick auf die als sächsisches Sondergut beizubehaltende Allgemeine Beichte und Absolution nach der Predigt.

b) Für das Kyrie eleison und Gloria in excelsis ist ausschließlich die Straßburger Singweise nach der Handausgabe der Agende Seite 52 zu verwenden.

Das Kyrie eleison ohne Gloria in excelsis für die Advents- und die Fastenzeit (s. Anhang zur Handausgabe der Agende Seite 12 Nr. 3) ist mit dem deutschen Text zu singen.

c) Die Gemeinde steht während der Lesung von Epistel und Evangelium.

d) Auf die Epistel folgt das Halleluja auf den 5. Psalmton am 1. Advent, vom Christfest bis zum letzten Sonntag nach Epiphanias und von Ostern bis zum Trinitatisfest auf den 8. Psalmton vom 2. bis zum 4. Advent und vom 1. Sonntag nach Trinitatis bis zum Letzten Sonntag des Kirchenjahres.

e) Das "Ehre sei dir, Herre" vor und das "Lob sei dir, o Christe" nach der Lesung des Evangeliums singt die Gemeinde nach der Singweise - gesetzt in f - der sächsischen Agende von 1906 Form B. Sie wird in der Art ihrer Notierung den übrigen Singweisen der Agende angeglichenen . Neben dieser Form ist die in der Handausgabe der neuen Agende vorgegebene Singweise zugelassen.

f) Als Credo - Lieder gelten die nachgenannten Lieder des Evangelischen Kirchengesangbuchs:

Nr. 132: Wir glauben all an einen Gott, Schöpfer...
Nr. 133: Wir glauben Gott im höchsten Thron...
Nr. 416: Wir glauben all an einen Gott, Vater...
Nr. 417: An einen Gott nur glauben wir...

Wird das Credo gesprochen oder vom Chor allein gesungen, so singt die Gemeinde danach eine Liedstrophe lobpreisenden Inhalts oder eine Amenstrophe oder ein kurzes Lied mit der Bitte um rechtes Hören.

Als Lieder zum Abschluss des Credo werden beispielsweise genannt:

Nr. 134: Gott Vater, Sohn und Heiliger Geist...
Nr. 110: Gott Vater, Herr, wir danken dir...
Nr. 111, 4 : Gelobet sei der Herr...
Nr. 112: Brunn alles Heils...
Nr. 126, 4: Ehr sei dem Vater...
Nr. 166, 4: Ehr sei Gott in dem höchsten Thron...
Nr. 188, 5: Sei Lob und Preis mit Ehren...
Nr. 228, 3: Lob, Ehr und Preis sei Gott...

Als Lieder mit der Bitte um rechtes Hören, namentlich wenn das Credo wegfällt, werden beispielsweise genannt:

Nr. 99: Nun bitten wir den Heiligen Geist...
Nr. 126: Herr Jesu Christ, dich zu uns wend...
Nr. 143: O Gott, du höchster Gnadenhort
Nr. 144: Herr, öffne mir die Herzenstür
Nr. 145: Herr, für dein Wort sei hoch gepreist

g) Nach dem Kanzelgruß fordert der Liturg (Prediger) die Gemeinde auf, in der Stille um den Segen des Wortes zu bitten.

h) Vor dem Allgemeinen Kirchengebet wird die offene Schuld (Allgemeine Beichte mit Absolution) nach folgender Ordnung gebetet:

Der Liturg (Prediger) steht am Altar. Er wendet sich zur Gemeinde und spricht:

"Weil wir hier versammelt sind im Namen des allmächtigen Gottes und sein heiliges Wort gehört haben, so wollen wir uns auch vor seiner hohen Majestät demütigen und miteinander beichten und beten"

Der Liturg (Prediger) wendet sich dem Altar zu, kniet nieder und spricht:

Es folgt die Beichte in der Fassung des Evangelischen Kirchengesangbuchs (Anhang Seite 39).

Hierauf erhebt sich der Liturg (Prediger), er wendet sich zur Gemeinde und spricht die Absolution mit folgenden Worten:

"Auf solches euer Bekenntnis verkündige ich, nach Befehl unseres Herrn Jesu Christi, als verordneter Diener seines Wortes, euch die ihr eure Sünde herzlich bereuet, an Jesum Christum glaubet und den guten ernstlichen Vorsatz habt, durch Beistand Gottes, des Heiligen Geistes, euer sündliches Leben forthin zu bessern, die Gnade Gottes und die Vergebung eurer Sünden im Namen U des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen."

i) Das Allgemeine Kirchengebet nebst dem Bittruf der Gemeinde und dem Amen gemäß Form B bzw. C kann auch gesprochen werden. Im Übrigen wird auch hierzu auf Ziff. 73 der "Anweisung zum Gebrauch der Agende I" (Seite 20* der Handausgabe) verwiesen.

k) Wenn der Hauptgottesdienst ohne Heiliges Abendmahl begangen wird, so schließt sich an das Allgemeine Kirchengebet unmittelbar das Vaterunser an. Dabei kann das Vaterunser vom Liturgen allein oder mit der Gemeinde gemeinsam gebetet werden. Wenn der Liturg das Vaterunser allein betet, kann die Gemeinde die Doxologie in der dafür vorgesehenen Weise singen.

l) Das Heilige Abendmahl wird nach der Präfation und dem Sanctus gemäß Form A der Agende gefeiert.

m) Der Gruß am Beginn der Präfation lautet: "Friede sei mit euch!".

n) Neben der in der Agende vorgesehene Singweise wird als zweite Form des Sanctus vorgesehen die Singweise der sächsischen Agende von 1906 Form B nach d transponiert, als dritte Form die Singweise der sächsischen Agende von 1906 Form A nach b transponiert. Beide werden in der Art ihrer Notierung den übrigen Singweisen der Agende angeglichen.

o) Als Spende - Formeln beim Heiligen Abendmahl sind die in der Agende vorgesehenen Spende - Formeln IV oder I zu verwenden.

p) Die in der Agende für die Schlusskollekte als zweite vorgesehene Singweise des Halleluja entfällt.

q) Für die Entlassung verbleibt nur die in der Agende als erste vorgesehene Form mit dem Text: "Gehet hin im Frieden des Herrn".

r) Das Singen einer Schlussstrophe nach dem Segen wird den Gemeinden freigegeben, in denen der Pfarrer und Kirchenvorstand gemeinsam dies für nötig erachten.

§ 5
(1) Entscheidungen, die in den "Anweisungen zum Gebrauch der Agende Band I" dem Pfarramt zugewiesen sind, erfordern bei Vorhandensein mehrerer Pfarrer in einer Kirchgemeinde einmütigen Beschluss. Ist keine Einmütigkeit zu erzielen, so entscheidet der Superintendent.
(2) Die nach den "Anweisungen zum Gebrauch der Agende Band I" vom Pfarramt oder vom Kirchenvorstand oder von beiden gemeinsam getroffenen Entscheidungen sind schriftlich festzulegen und unter Angabe des Tages des Beschlusses in dem Altarexemplar der Agende hinter den "Anweisungen" zu vermerken. Sie sind für alle Pfarrer und Amtsträger, die im Gottesdienst dieser Gemeinde tätig werden, verbindlich.
(3) Die gemäß Absatz 2 getroffenen Entscheidungen können nur durch die Organe, die sie getroffen haben, geändert werden, soweit solche Änderungen überhaupt zulässig sind. Die Änderungen sind Absatz 2 entsprechend festzulegen und in die Agende einzutragen.

§ 6
(1) Die in den "Anweisungen zum Gebrauch der Agende Band I" den Gliedkirchen zugewiesenen Befugnisse nimmt das Landeskirchenamt wahr, soweit dieses Kirchengesetz nichts anderes bestimmt..
(2) Das Landeskirchenamt erlässt bezüglich des Kalendariums Ausführungsbestimmungen, die den landeskirchlichen Gegebenheiten Rechnung tragen.

§ 7
(1) Das nach den Vorschriften dieses Kirchengesetzes zu gestaltende Sonder - Ordinarium wird den im Bereiche der Landeskirche vertriebenen Altarausgaben der Agende I beigefügt.
(2) In den den Gottesdienst betreffenden Anlagen des Evangelischen Kirchengesangbuches - Ausgabe für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens - werden die nach diesem Gesetz erforderlichen Änderungen vorgenommen.

§ 8
(1) Vom 1. Advent 1959 an wird der Gottesdienst in folgenden Stücken nach dem Ersten Band der Agende für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden gehalten:

a) Der Gnadenspruch fällt weg.

b) Von der Epistellesung bis zu den Abkündigungen nach der Predigt ist die Ordnung der neuen Agende einzuhalten, mit Ausnahme der Akklamation "Ehre sei dir, Herre" vor der Lesung des Evangeliums. Das Halleluja nach der Epistel und "Lob sei dir, o Christe" nach dem Evangelium werden in der bisherigen Form nach der alten Agende durchgeführt.

c) Das Sammeln des Dankopfers nach der neuen Agende ist freigestellt.
(2) Insoweit treten die Anordnungen der Agende für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens in der Fassung der 2. Auflage von 1906, die den Hauptgottesdienst betreffen, außer Kraft. Sie bleiben für die übrigen Stücke des Hauptgottesdienstes verbindlich.

§ 9
Weitere Schritte zur Einführung der neuen Agende werden durch Kirchengesetz geregelt.

§ 10
Das Landeskirchenamt trifft die erforderlichen Ausführungsmaßnahmen zu diesem Kirchengesetz.

§ 11
Das Landeskirchenamt wird ermächtigt, in besonderen Fällen Ausnahmen von Vorschriften dieses Kirchengesetzes zu bewilligen.

Die Kirchenleitung
der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
D. Noth
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<2_2_1> [Erstes] Kirchengesetz zur Ergänzung des Kirchengesetzes vom 22. April 1959 über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und Heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
Vom. 17. November 1961 (ABl. 1961 A 72, berichtigt 1962 A 16)

200131/32
Das Kirchengesetz über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und Heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens vom 22. April 1959 (Amtsblatt Seite A 17 unter II Nr. 10) wird § 9 dieses Kirchengesetzes entsprechend folgendermaßen ergänzt:
Vom Trinitatisfest 1962 an wird der Gottesdienst als ganzer nach Maßgabe der Bestimmungen des Kirchengesetzes vom 22. April 1959 nach dem Ersten Band der Agende für Evangelisch-Lutherische Kirchen und Gemeinden gehalten, also auch insoweit, als dies nach § 8 Abs. 1 des Kirchengesetzes vom 22. April 1959 bisher noch nicht geschehen ist.
Die Anordnungen der Agende für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens in der Fassung der 2. Auflage von 1906, die den Hauptgottesdienst betreffen, treten auch insoweit außer Kraft.

Die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
I. V. Dr. Johannes

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<2_2_1> Zweites Kirchengesetz zur Ergänzung des Kirchengesetzes vom 22. April 1959 über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
Vom 01. November 1973 (ABl. 1973 A 93)

200131/589
Die Evangelisch-Lutherische Landessynode Sachsens hat folgendes Kirchengesetz beschlossen:

§ 1
(1) Die in § 2 des Kirchengesetzes über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens vom 22. April 1959 (Amtsblatt Seite A 17 unter II Nr. 10) genannten beiden Abschnitte unter B des Ersten Bandes der Agende für Evangelisch-Lutherische Kirchen und Gemeinden werden neben den weiter geltenden Vorschriften zum Ersten Bande der Agende mit folgenden Einschränkungen für Einzelfälle angenommen.
(2) Der Hauptgottesdienst am Karfreitag, an Buß- und Bettagen und an Bitttagen kann, falls der Kirchenvorstand der Kirchgemeinde dies beschließt und seinen Beschluss der für die Kirchgemeinde zuständigen Superintendentur anzeigt, nach dem Formular unter B des Ersten Bandes der Agende für Evangelisch-Lutherische Kirchen und Gemeinden (Handagende für Pfarrer Seite 265 ff., Altaragende Seite 233 ff.) gehalten werden.
(3) Der Predigtgottesdienst als Hauptgottesdienst kann nach dem Formular unter B des Ersten Bandes der Agende für Evangelisch-Lutherische Kirchen und Gemeinden (Handagende für Pfarrer Seite 287 ff., Altaragende Seite 259 ff.) gehalten werden, falls der Kirchenvorstand der Kirchgemeinde dies beschließt. Die Superintendentur ist schriftlich davon zu benachrichtigen.

§ 2
(1) Auch für Gottesdienste im Sinne von § 1 Absatz 2 und 3 dieses Kirchengesetzes gelten hinsichtlich der Offenen Schuld die Sondervorschriften des Kirchengesetzes vom 28. November 1963 (Amtsblatt Seite A 69 unter II Nr. 28)
(2) Die Vorschriften in §§ 5 und 6 des Kirchengesetzes über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens vom 22. April 1959 finden ebenfalls sinngemäß Anwendung.

§ 3
Erforderliche Ausführungsbestimmungen erlässt das Landeskirchenamt.

§ 4
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 1971 in Kraft.

Dresden, den 1. November 1973

Die Kirchenleitung
der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Dr. Hempel
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<2_2_1> Drittes Kirchengesetz zur Ergänzung des Kirchengesetzes vom 22. April 1959 über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
Vom 02. April 1985 (ABl. 1985 A 34)

200131/704
Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:

§ 1
Die Bestimmung in § 4 Buchstabe 1 des Kirchengesetzes vom 22. April 1959 über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und heiligem Abendmahl für die Evangelisch -Lutherische Landeskirche Sachsens (Amtsblatt Seite A 17) wird dahingehend ergänzt, dass das heilige Abendmahl nach der Präfation und dem Sanctus auch gemäß Form B der Agende unter Einbeziehung der Gebete vor und nach den Einsetzungsworten (Altaragende Seite 216 ff., Handagende für Pfarrer Seite 70 ff.) gefeiert werden kann, sofern der Kirchenvorstand der Kirchgemeinde einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.

§ 2
Erforderliche Ausführungsbestimmungen erlässt das Landeskirchenamt.

§ 3
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Juni 1985 in Kraft.

Dresden, am 2. April 1985

Die Kirchenleitung
der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Dr. Hempel
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<2_2_1> Erste Ausführungsverordnung zum Kirchengesetz über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und Heiligem Abendmahl ... vom 22. April 1959
Vom 20. November 1959 (ABl. 1959 A 65)
- Allgemeines -
mit Muster für einen Gottesdienst nach der vom 1. Advent 1959 an geltenden Ordnung

20013/473
Zur Ausführung des Kirchengesetzes über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und Heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens vom 22. April 1959 (Amtsblatt Seite A 17 unter II Nr. 10) wird im Allgemeinen Folgendes verordnet:

1
a) Der Gottesdienst verläuft vom 1. Advent 1959 an vom Eingangslied bis zum Kollektengebet vor der Epistel einschließlich sowie von der Offenen Schuld (Beichte und Absolution) bis zum Schlussvers nach dem Segen einschließlich in allen Stücken zunächst weiter nach der Agende für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens vom Jahre 1906 mit der einzigen Ausnahme, dass der Gnadenspruch wegfällt (vgl. § 8 Abs. 1a und Abs. 2 des Kirchengesetzes).
b) Die Gemeinde erhebt sich dementsprechend wie bisher nach dem Eingangslied zum Spruch und den darauf folgenden liturgischen Stücken. Sie bleibt zur Verlesung der Epistel stehen (Vgl. § 4c des Kirchengesetzes).
c) Die musikalischen Formen A, B und C des liturgischen Gesanges nach der Agende von 1906 werden je nach der Kirchenjahreszeit weiter gesungen - vgl. Verordnung über Gottesdienstliche Ordnungen vom 26. September 1946 (Amtsblatt 1949 Seite A 38 unter II Nr. 35) - .
d) Wenn es dem Liturgen bei den musikalischen Formen A und C nach der Weise der Agende von 1906 schwer fällt, das Gloria (Lobpreis) unmittelbar an das Kyrie (Bittruf) zu intonieren, kann eine kurze Überleitung durch die Orgel erfolgen. Bei Form B entsteht keine musikalische Schwierigkeit.

2
a) Die Ankündigung der Lesungen soll in der nach der Handausgabe der neuen Seite 57 + vorgesehenen Weise geschehen. Epistel und Evangelium sind zu lesen und nicht zu singen.
b) Die Lesung der Epistel wird in der Weise nach der Agende von 1906 mit dem Votum "Herr, erhalte uns dein Wort" und "Halleluja" abgeschlossen. Die Gemeinde singt "Halleluja" nach Form A, B oder C der Agende von 1906 je nach der Kirchenjahreszeit. In der Fastenzeit (Passionszeit) spricht der Liturg an Stelle des Votums mit "Halleluja", die Worte "Gelobt sei Gott"; die Gemeinde singt "Amen". Die Akklamation bleibt zunächst weg.
c) Das anschließende Graduallied wird sitzend gesungen.
d) Als Graduallied soll das im Proprium des Hauptgottesdienstes (Handausgabe der neuen Agende Seite 2 ff.) jeweils angegeben Lied verwendet werden, wenn es der Gemeinde vertraut ist. Hier kann auch zwischen Chor und Gemeinde alternatim gesungen werden (vgl. Nr. 1b und 2a, b der Zweiten Ausführungsverordnung vom 25. November 1956 (Amtsblatt Seite A 68 unter II Nr. 40).
Das Graduallied soll möglichst mit allen Strophen gesungen werden. Wo Kürzung aus besonderen Gründen angezeigt ist, sollen die zu singenden Strophen nach den hierzu im Proprium der neuen Agende gemachten Vorschlägen ausgewählt werden.
e) Nach der Ankündigung der Evangeliumslesung gemäß der Handausgabe der neuen Agende Seite 58 + erhebt sich die Gemeinde. Die Akklamation "Ehre sei dir, Herre" vor der Lesung wird nicht gesungen (vgl. § 8 Abs. 1b des Kirchengesetzes).
f) Für den Abschluss der Lesung des Evangeliums gilt ebenso wie bei der Epistel die bisherige Übung nach der Agende von 1906. Die Gemeinde singt "Lob sei dir, o Christe" nach Form A, B oder C je nach der Kirchenjahreszeit.

3
Beim Credo steht die Gemeinde. Die bisher übliche Ankündigung durch den Liturgen ("Lasset uns vor Gott treten...") fällt weg. Stattdessen kann einem gesungenem Credo eine kurze Orgelintonation vorangehen.

4
Das Credo kann wie bisher verschiedene Formen haben:
a) die Form des Liedes
Die Credo Lieder sind in § 4 f des Kirchengesetzes angegeben. Sie können nicht durch "Gloria-Patri" - Strophen oder andere Liedstrophen ersetzt werden. Die Intonation des Credo durch den Liturgen (Handausgabe der neuen Agende S. 59 +) entfällt in der Regel.
b) gesprochenes Credo
Es kann sowohl das Apostolische wie auch - etwa an Festtagen - das Nicänische Glaubensbekenntnis verwendet werden. Der Liturg spricht das Credo zum Altar gewandt. Die Gemeinde spricht "Amen" und nimmt nach dem vom Liturgen gesprochenen "Amen" das Credo mit einer Amenstrophe auf (vgl. § 4 f des Kirchengesetzes). Die Gemeinde kann auch nach dem von ihr selbst gesprochenen "Amen" eine Liedstrophe oder ein kurzes Lied singen, wie es die Handausgabe der neuen Agende auf Seite 61 + in der linken Spalte als möglich bezeichnet.
c) vom Chor allein gesungenes Credo
Hat der Chor das Credo allein gesungen - vgl. Nr. 1d der Zweiten Ausführungsverordnung vom 25. November 1959 (Amtsblatt Seite A 68 unter II Nr. 40) -, so kann die Gemeinde es ebenfalls mit einer Liedstrophe aufnehmen.
d) gemeinsam gesprochenes Glaubensbekenntnis
Wo gemeinsames Sprechen des Apostolischen Glaubensbekenntnisses durch Liturgen und Gemeinde üblich geworden ist, kann es dabei bleiben. Gemeinsames Sprechen des Nicänischen Glaubensbekenntnisses kommt nicht in Betracht.

5
Während der auf das gesprochene Credo folgenden Liedstrophe geht der Prediger auf die Kanzel. Wird ein Credo - Lied gesungen oder das Credo gesprochen, so begibt sich der Prediger erst danach zur Kanzel. Während dieser Zeit kann Stille im Gotteshaus herrschen. Wo ein größerer Weg zur Kanzel zurückzulegen ist, kann auf das gesungene Credo ein kurzes Orgelspiel (Orgelchoral) folgen.

6
a) Als Kanzelgruß soll nur einer der drei in der Handausgabe der neuen Agende auf Seite 61 + und 62 + angegebenen apostolischen Grüße verwendet werden. Dabei ist der biblische Wortlaut nicht zu ändern (etwa durch Abwandlung zur kommunikativen Form "Gnade sei mit uns").
b) Der Kanzelgruß soll von der Gemeinde mit gesprochenen "Amen" aufgenommen werden.
c) Auf den Kanzelgruß folgt die Aufforderung "lasst uns in der Stille beten!" (vergl. Handausgabe der neuen Agende Seite 62 + und § 4 g des Kirchengesetzes).
d) Die Lesung des Predigttextes soll nicht mit "Amen", sondern mit dem Votum "Der Herr segne an uns dies Wort" (Handausgabe der neuen Agende Seite 62 +) abgeschlossen werden.
e) Nach dem die Lesung des Predigttextes abschließenden Votum setzt sich die Gemeinde - sie hat also vom Evangelium bis jetzt gestanden -.
f) Die Predigt kann mit einem Predigtschlussgebet schließen. Dabei kann auch statt eines agendarischen ein freies Gebet, das sich auf die Predigt bezieht, gemeinsam gesprochen werden (Handausgabe der neuen Agende Seite 62 und Seite 295 ff.). Das "Amen" spricht der Prediger selbst. Ebenso schließt er die Predigt selbst mit "Amen", wenn er kein Predigtschlussgebet spricht.
g) Vor dem Verlassen der Kanzel spricht der Prediger den Kanzelsegen (Handausgabe der neuen Agende Seite 62 bzw. 63). Die Gemeinde antwortet mit "Amen".

7
a) Ob die Abkündigungen am Lesepult oder auf der Kanzel zu sprechen sind, muss nach den örtlichen Gegebenheiten entschieden werden. Dabei ist auf die akustischen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen.
b) Wegen der verschiedenen Möglichkeiten, die Abkündigungen auszuführen, siehe Handausgabe der neuen Agende Seite 62 + ff.
c) Das Lied der Predigt kann zugleich als Dankopferlied dienen. In diesem Falle kann ein Teil der Strophen unmittelbar auf die Predigt folgen. Das Lied kann nach den Abkündigungen, während die Kollekte gesammelt wird, fortgesetzt werden (vgl. § 8 Abs. 1c des Kirchengesetzes).
d) In jedem Falle muss der Gemeinde deutlich werden, dass das Lied nach der Predigt einen unmittelbaren Bezug zur Predigt hat und gleichsam eine Antwort auf die Predigt darstellt.
e) Für die Abkündigungen sind die Muster im Anhang zur neuen Agende (Handausgabe Seite [4] ff.) zu beachten. Bei der Abkündigung von Taufen, Trauungen usw. soll von ausführlichen Gebeten abgesehen werden; auf die im Anhang zur neuen Agende (Handausgabe Seite [4]) angebotenen Voten wird hingewiesen.
f) Wenn die Abkündigungen vom Lesepult aus erfolgen, werden sie mit dem Votum "Der dreieinige Gott segne unsere Gemeinde und alle ihre Glieder nach dem Reichtum seiner Gnade" abgeschlossen. Die Gemeinde spricht "Amen".
g) Wird das Dankesopfer während des Predigtliedes eingesammelt, so kündigt der Prediger vor dem Kanzelsegen den Kollektenzweck ab.
h) Nach dem Sammeln des Dankopfers im Gottesdienst kann das in der Handausgabe zur neuen Agende Seite 64 + angebotene Gebet gesprochen werden.

8
Allgemeine Hinweise
a) Wo geeignete Laien (etwa Diakone, Katecheten, Kirchenvorsteher, Glieder des Männerwerkes) vorhanden sind, können diese für die Lesung der Epistel und des Evangeliums sowie für die Abkündigungen mit dem Dienste eines Lektors betraut werden. Dies setzt entsprechende Zurüstung voraus, für deren Durchführung der Pfarrer verantwortlich ist. Über die Zulassung zu diesem Lektorendienst entscheidet der Kirchenvorstand auf Vorschlag des Pfarrers und auf Grund einer Sprechprobe.
b) Ein anderer Bibeltext als derjenige der Übersetzung Martin Luthers, die dem Lektionar für Evangelisch-Lutherische Kirchen und Gemeinden, dem sächsischen Perikopenbuch von 1906 und der revidierten Ausgabe des Neuen Testaments vom Jahre 1956 zugrunde liegt, ist bei der Verlesung von Epistel und Evangelium sowie des Predigttextes nicht zu verwenden.

Evangelisch-Lutherisches Landeskirchenamt Sachsens
I.V. Dr. Kleemann Dr. Harzer

Anlage
Muster
für einen Gottesdienst nach der vom 1. Advent 1959 an geltenden Ordnung

(Introitus des Chores oder der Kurrende)
Eingangslied der Gemeinde


Die Gemeinde erhebt sich
Intonation (Spruch)
Kyrie eleison (Bittruf)
Gloria (Lobpreis)
Salutatio (Gruß)
Kollektengebet
Epistel
Ankündigung:
"Die Epistel des 1. Sonntags im Advent stehet geschrieben bei St. Paulus im Brief an die Römer im 13. Kapitel"*)
Lesung
Abschluss
Liturg: "Herr, erhalte uns dein Wort. Halleluja" (in der Passionszeit: "Gelobt sei Gott")
Gemeinde: "Halleluja" (in der Passionszeit: "Amen")
Die Gemeinde setzt sich. Der Liturg geht an seinen Platz zurück.
Graduallied
Bei dem Schluss des Gradualliedes tritt der Liturg wieder an das Lesepult.
Evangelium
Ankündigung:
"Das Evangelium dieses Tages (Festes) stehet geschrieben bei St. Matthäus im 21. Kapitel"*)

Die Gemeinde erhebt sich

Lesung
Abschluss
Liturg: "Gelobet seist du, Herr Jesu"
Gemeinde: "Lob sei dir, o Christe"

Der Liturg wendet sich zum Altar.

Credo (ohne Ankündigung): Gesprochenes Credo
Gesungenes Credo Amenvers (vgl. aber Nr. 4 der Ersten Ausführungsverordnung)
Kanzelgruß:
"Gnade sei mit euch und Friede von Gott, unserem Vater, und dem Herrn Jesu Christo"
oder "Die Gnade unseres Herrn Jesu Christi und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen" oder "Gnade sei mit euch und Friede von dem, der da ist und der da war und der da kommt"*)
Gemeinde: "Amen"
Predigtteil
Stilles Gebet
Aufforderung:
"Lasset uns in der Stille beten"
Gebet
Text
Ansage:
"So steht geschrieben im Brief an die Hebräer im 10 Kapitel."*)
Lesung
Abschluss
Votum: "Der Herr segne an uns dies Wort."

Die Gemeinde erhebt sich.

Predigt
[Predigtschlussgebet nach Seite 62+ oder 295 ff. der Handagende oder als freies Gebet]


Abkündigungen von der Kanzel
(nur bei kurzen Abkündigungen, besonders der Mitteilung, wofür das Dankopfer bestimmt ist)

Kanzelsegen:
"Der Friede Gottes..."*)

Der Prediger verlässt nach kniend gesprochenem stillen Gebet die Kanzel.

Predigtlied
währenddessen Einsammlung des Dankopfers Kanzelsegen:
"Der Friede Gottes..."*)

Der Prediger verlässt nach kniend gesprochenem stillen Gebet die Kanzel.

Predigtlied oder einige Strophen daraus

Abkündigungen am Lesepult
abschließend mit dem Votum: "Der dreieinige Gott segne unsere Gemeinde und alle Glieder nach dem Reichtum seiner Gnade"

Gemeinde: "Amen" Dankopferlied oder weitere Strophen aus dem Predigtlied
währenddessen Einsammlung des Dankopfers

Predigtlied oder einige Verse daraus

Abkündigungen von der Kanzel

Kanzelsegen:
"Der Friede Gottes..."*)
Der Prediger verlässt nach kniend gesprochenem stillen Gebet die Kanzel.

Dankopferlied oder weitere Strophen aus dem Predigtlied
währenddessen Einsammlung des Dankopfers


Nach Übergabe und Niederlegung der Gaben auf dem Altar kann das folgende Debet zum Altar gewandt gesprochen werden:
"Herr Gott, himmlischer Vater, nimm gnädig an dies Opfer unseres Dankes, das wir darbringen zu deiner Ehre. lass die Gaben dir wohlgefallen und segne sie zur Förderung deiner Gemeinde durch Jesum Christum, unseren Herrn",
Gemeinde: "Amen"

Offene Schuld (Beichte und Absolution)

Weiterer Verlauf des Gottesdienstes wie bisher

*) Empfohlene Fassung

- ENDE -
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<2_2_1> Zweite Ausführungsverordnung zum Kirchengesetz über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und Heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens vom 22. April 1959 - Kirchenmusikalische Gestaltung -
Vom 25. November 1959 (ABl. 1959 A 68)

20013/473
Zur Ausführung des Kirchengesetzes über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und Heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens vom 22. April 1959 (Amtsblatt Seite A 17 unter II Nr. 10) wird weiter Folgendes verordnet:

1

Für die selbständige Mitwirkung des Kirchenchores im Gottesdienst ergeben sich folgende Möglichkeiten:

a) Innerhalb der Epistel-Lesung oder nach der Lesung kann der Chor eine Epistel-Motette singen. Dann wird bei der Lesung der vom Chor auszuführende Teil ausgelassen. Nach Beendigung der Motette wird die Lesung fortgesetzt. Eine Epistel-Motette nach der Lesung hat unmittelbar auf die Lesung zu folgen. Erst dann wird das Votum gemäß Nr. 2 b der Ersten Ausführungsverordnung vom 25. November 1959 (Amtsblatt Seite A 65 unter II Nr. Nr. 39) gesprochen. Die Gemeinde antwortet darauf mit "Halleluja". In diesem Falle kann es, besonders wenn es sich um einen längeren Gesang handelt, zweckmäßig sein, dass sich die Gemeinde zur Epistel-Motette setzt. Dann soll sie aber zum "Halleluja" nicht erneut aufstehen.

b) Das Graduallied kann im Wechsel zwischen Gemeinde und Chor ausgeführt werden, wobei auch mehrstimmige Sätze des Liedes gesungen werden können (sog. Alternatim-Musizieren). Wo die Möglichkeiten dazu geboten sind, können auch Instrumente herangezogen werden. Je nach den gegebenen Verhältnissen können aber auch stattdessen oder zusätzlich Strophen des Gradualliedes durch einstimmigen Chor mit oder ohne Orgelbegleitung ausgeführt werden (wegen der Verwendung der Orgel vgl. Nr. 2).

c) Innerhalb der Evangeliums-Lesung kann der Chor eine Evangeliums-Motette (Evangeliumsspruch) singen. Dann wird bei der Lesung der vom Chor auszuführende Teil ausgelassen. Nach Beendigung der Motette wird die Lesung fortgesetzt. Im Unterschied zur Epistel-Motette soll die Evangeliums-Motette nicht im Anschluss an die Lesung des Evangeliums gesungen werden. Vielmehr soll der Gottesdienst sofort zum Credo weiterführen.
Zu a) und c): gerade durch eine solche Eingliederung des Chores in die Wortverkündigung wird deutlich, dass die Kirchenmusik nicht bloß die Aufgabe der Umrahmung hat.

d) Das Credo kann vom Chor allein gesungen werden unter Verwendung der hierfür im Anhang vorgesehenen Weisen (Handausgabe der neuen Agende Seite [18] ff. Nr. 8-10; vgl. Handausgabe Seite 59 +). Dabei ist der einstimmig singende Chor in zwei Teile zu gliedern, die wechselseitig tätig werden. Nach einem vom Chor allein gesungenen Credo soll die Gemeinde eine Liedstrophe singen (vgl. § 4 f. des Kirchengesetzes).
Zwischen Credo und Kanzelgruß ist keine Chormusik einzufügen.

e) Beim Predigtlied (Lied nach der Predigt) kann der Chor ebenso wie beim Graduallied im Wechsel mit der Gemeinde tätig werden. Das empfiehlt sich, wenn während des Predigtliedes das Dankopfer eingesammelt und eine größere Zahl von Strophen gesungen wird.

f) Während des Dankopfers (Handausgabe der neuen Agende Seite 63 +) kann der Chor auch an Stelle der Gemeinde tätig werden. Hier kann auch mehrstimmige Chorliteratur verwendet werden.

2

Für die selbständige Mitwirkung der Orgel im Gottesdienst ergeben sich folgende Möglichkeiten1):
a) Das Graduallied kann mit einem Vorspiel (Orgelchoral) eingeleitet werden, das durch den cantus firmus der Weise des Gradualliedes bestimmt ist.
b) Vom Graduallied kann die Orgel im Wechsel mit dem Gesang der Gemeinden bzw. des Chores (vgl. Nr. 1b) eine oder mehrere Strophen als Orgelchoral selbständig ausführen, während die Gemeinde im Gesangbuch nachliest. Hier können die zahlreichen Choralbearbeitungen der Orgelliteratur verwendet werden. Wenn die Orgel in dieser Weise selbständig an der Ausführung des Gradualliedes beteiligt ist, sollen die anderen Strophen durch die Gemeinde oder den Chor unbegleitet gesungen werden.
c) Wenn das Credo vom Chor allein gesungen wird, kann ihm eine kurze Orgeltonation vorausgehen (vgl. Nr. 1d).
d) Das Predigtlied soll ohne Vorspiel nach einer kurzen Orgeltonation, also ohne Vorspiel von der Gemeinde gesungen werden.
e) Beim Dankopfer ist selbständige (als Orgelchoral im Wechsel mit Gemeindegesang oder als freie nicht cantus-firmus-gebundene Orgelmusik im Wechsel mit dem Chor) in größeren Kirchen und bei längerer Dauer des Sammelns angebracht. Es darf aber dadurch der Ablauf des Gottesdienstes nicht aufgehalten werden.

Evangelisch-Lutherisches Landeskirchenamt Sachsens
I.V. Dr. Kleemann Dr. Harzer
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<2_2_1> Dritte Ausführungsverordnung zu dem Kirchengesetz vom 22. April 1959 über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und Heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
Vom 30. Januar 1962 (ABl. 1962 A 5)
200131/59
Von dem Tage der Einführung der Gottesdienstordnung nach dem Kirchengesetz über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und Heiligem Abendmahl vom 22. April 1959 (Amtsblatt Seite A 17 unter II Nr. 10) an - vgl. Kirchengesetz vom 17. November 1961 zur Ergänzung des Kirchengesetzes vom 22. April 1959 (Amtsblatt Seite 72 unter II Nr. 28) - ist Folgendes zu beachten:
1. Die Gemeinde soll sich im Hauptgottesdienst erst vor der Epistellesung erheben. Sie setzt sich zum Graduallied und erhebt sich wieder nach der Ankündigung der Lesung des Evangeliums. Sie steht dann bis zu dem Votum nach der Verlesung des Predigttextes: "Der Herr segne an uns dies Wort."
Wenn nach der Epistel oder nach dem Evangelium längere kirchenmusikalische Stücke folgen, kann sich die Gemeinde währenddessen setzen.
Wenn der Weg vom Altar zur Kanzel besonders lang ist, kann sich die Gemeinde während des Orgelspieles nach dem gesungenen Credo bzw. während des Liedverses nach dem gesprochenen Credo oder während des Liedes mit der Bitte um rechtes Hören (Agende Handausgabe Seite 61) setzen.
Während der Abendmahlsfeier steht die Gemeinde bei den Einsetzungsworten. Dann beginnt die Austeilung des Heiligen Abendmahles. Die Gemeinde setzt sich. Das Agnus Dei wird zu Beginn der Austeilung gesungen. Weitere Gemeindelieder, Chorgesänge oder Orgelspiel können folgen.
Am Schluss des Gottesdienstes erhebt sich die Gemeinde zum Segen.
2.
a) Der Liturg soll den Gottesdienst von Anfang an mit der Gemeinde zusammen erleben.
b) Wenn der Chor oder der Kantor das Kyrie und das Gloria intoniert, tritt der Liturg nach dem Gloria an den Altar.
c) Wenn der Liturg das Gloria intoniert, kann er nach dem Kyrie an den Altar treten.
d) Wenn der Liturg auch das Kyrie intoniert (Anweisungen zur Agende Nr. 76), kann er nach dem Gloria Patri bzw. nach dem Eingangslied an den Altar treten.
3. Die dem Chor zugewiesenen Stücke können von der Kantorei oder von der Kurrende oder von einer kleinen Singschar - etwa aus der Jungen Gemeinde oder aus dem Frauendienst - (Schola) ausgeführt werden.
4.
a) Die nachfolgenden Gesangbuchlieder schließen mit einer Gloria - patri - Strophe:
I. Allgemein: EKG Nr. 112, 126, 144, 145, 176, 179, 182, 187, 188, 194, 200, 218, 283, 1-2 u. 9, 342, 414, 434
II. Morgenlied: Nr. 342
III. Abendlieder: Nr. 352, 353, 354
IV. Advent: Nr. 1, 400
V. Weihnachten: Nr. 18
VI. Passionszeit: Nr. 57, 72
VII. Ostern: Nr. 82, 83, 84
VIII. Himmelfahrt: Nr. 92
IX. Pfingsten: Nr. 97
X. Trinitatis: Nr. 112
XI. Michaelis: Nr. 115
XII. Bußtag: Nr. 166
b) Das Apostolische Glaubensbekenntnis ist mit folgendem Wortlaut zu sprechen:
Ich glaube an Gott den Vater, den Allmächtigen, Schöpfer Himmels und der Erden.
Und an Jesus Christus,
Gottes eingebornen Sohn, unsern Herrn,
der empfangen ist vom Heiligen Geist,
geboren von der Jungfrau Maria, gelitten unter Pontius Pilatus,
gekreuzigt, gestorben und begraben,
niedergefahren zur Hölle,
am dritten Tage auferstanden von den Toten,
aufgefahren gen Himmel,
sitzend zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters,
von dannen er kommen wird,
zu richten die Lebendigen und die Toten.
Ich glaube an den Heiligen Geist,
eine heilige christliche Kirche,
die Gemeinde der Heiligen,
Vergebung der Sünden,
Auferstehung des Fleisches und ein ewiges Leben.
c) Die Beichte ist mit folgendem Wortlaut zu sprechen:
Allmächtiger Gott, barmherziger Vater, ich armer, elender sündiger Mensch bekenne dir alle meine Sünde und Missetat, die ich begangen habe in Gedanken, Worten und Werken, womit ich dich jemals erzürnet und deine Strafe zeitlich und ewiglich verdienet habe. Sie sind mir aber alle herzlich leid und reuen mich sehr, und ich bitte dich durch deine grundlose Barmherzigkeit und um des unschuldigen, bitteren Leidens und Sterbens deines lieben Sohnes Jesu Christi willen, du wolltest mir armen sündhaften Menschen gnädig und barmherzig sein, mir alle meine Sünden vergeben und zu meiner Besserung deines Geistes Kraft verleihen.
5. Die nach § 4 n des Kirchengesetzes vom 22. April 1959 vorgesehene zweite Form des Sanktus kann nach c oder es, die dritte vorgesehene Form ebenfalls nach c oder es transponiert werden.
6. Wenn die Feier des Heiligen Abendmahles im Anschluss an den Hauptgottesdienst gehalten wird, ist sie nach folgender Ordnung zu gestalten:
a) Eingangslied oder Eingangsvers
b) Abendmahlsansprache oder Abendmahlsvermahlung (Verwiesen wird auf die vorläufige Ausgabe des 3. Bandes der Agende von 1958 Seite 78/80).
c) Beichterinnerung mit Frage und Votum - Anordnung vom 30. April 1955 (Amtsblatt Seite A 32 unter II Nr. 12) -
d) Orgelspiel oder Gemeindegesang z.B. "Schaffe in mir, Gott, ein reines Herze..."
e) Präfation (vom Friedensgruß bis zum großen Dankgebet)
f) Sanktus
g) Vaterunser
h) Einsegnungsworte
i) Austeilung
k) Postkommunio (Gruß, Versikel, Kollekte)
l) Entlassung (Friedensgruß, Segen und gegebenenfalls Schlussvers)
m) Orgelnachspiel
Die unter e) bis l) genannten Stücke sind nach der für die Feier des Heiligen Abendmahls im Hauptgottesdienst gegebenen Ordnung durchzuführen (siehe Nr. 8). Der Segen kann auch in der Form des Apostolischen Segens erteilt werden.
7. Besonders empfohlen wird, Beichtfeiern vor dem sonntäglichen Hauptgottesdienst zu halten, wie sie in vielen Gemeinden unserer Landeskirche noch vor nicht allzu langer Zeit üblich waren (siehe Agende für die Evang - Luth. Landeskirche Sachsens von 1906 Handausgabe Seite 121 - 123). Diese Beichtfeiern können kurze Zeit vor Beginn des Hauptgottesdienstes angesetzt werden oder auch am Sonnabend Abend. Für ihre Gestaltung wird das Formular für die Ordnung der gemeinsamen Beichte aus dem 3. Band der Agende für Evang. - Luth. Kirchen und Gemeinden von 1958 Seite 67 - 77 in derselben Weise freigegeben, wie es die Verordnung vom 15. Februar 1960 (Amtsblatt Seite A 11 unter II Nr. 7) für andere Stücke dieses Bandes vorsieht.
8. Für die Trinitatiszeit wird der Vorschlag einer Gottesdienstordnung herausgegeben werden, die auch unter einfachsten Verhältnissen durchgeführt werden kann. In diesem Vorschlag werden aus dem Sonderdruck der Ordnung des Hauptgottesdienstes in der Evang. - Luth. Landeskirche Sachsens von 1961 von den zur Auswahl dargebotenen Stücken die nachfolgenden Noten ausgedruckt sein:
Gloria II (Seite 6 Mitte)
Halleluja II (Seite 9 unten)
Ehre sei dir Herre II (Seite 10 Mitte rechts)
Sanktus I (Seite 13 oben)
Versikel I (Seite 22 oben)
Segen I (Seite 23 unten)
Anhang: der Apostolische Segen
Die Normalform kann dort, wo in der Gemeinde die äußeren und inneren Voraussetzungen erfüllt sind, musikalisch reicher gestaltet werden. Innerhalb einer Kirchgemeinde ist einheitlich zu handeln.
9. Im Übrigen wird auf die Erste Ausführungsverordnung vom 20. November 1959 (Amtsblatt Seite A 65 unter II Nr. 39) und auf die Zweite Ausführungsverordnung vom 25. November 1959 (Amtsblatt Seite A 68 unter II Nr. 40) verwiesen.

Evangelisch-Lutherisches Landeskirchenamt Sachsens
I. V. Lehmann I.V. Kandler
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<2_2_1> Vierte Ausführungsverordnung zu dem Kirchengesetz vom 22. April 1959 über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
Vom 30. November 1963 (ABl. 1963 A 70)

200131/338b
1. Das Kirchengesetz vom 28. November 1963 zur Änderung des Kirchengesetzes vom 22. April 1959 über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens hat den Wortlaut von Beichte und Absolution neu festgelegt (Amtsblatt 1963, 21./22. Stück Seite A 69). Dieser Wortlaut ist in den Gottesdiensten vom 1. April 1964 ab zu verwenden.
2. Auf Grund eines Beschlusses, den die 18. Evangelisch-Lutherische Landessynode im Zusammenhang mit dem Beschluss über das Kirchengesetz vom 28. November 1963 betr. die allgemeinen Beichte und Absolution gefasst hat, wird die nachfolgende abgedruckte Abendmahlsvermahnung zur Erprobung empfohlen:

"Wir sind versammelt, das Abendmahl unseres Herrn Jesu Christi zu halten. Er kommt zu uns und gibt uns unter Brot und Wein Seinen Leib und Sein Blut zu essen und zu trinken.

Wer zum Tisch des Herrn geht, der tue es im festen Glauben an die Worte unseres Heilandes: "für euch gegeben und vergossen zur Vergebung der Sünden". Wo Vergebung der Sünden ist, da ist Leben und Seligkeit.

Der Herr stärke Euren Glauben. Er lasse euch Trost, Kraft und Frieden finden, dass Ihr nach Seinem heiligen Willen lebt, von Herzen verzeiht, jedermann willig Gutes tut und also in ihm bleibt, wie Er in euch.

So empfangt mit Freuden Seine unaussprechliche Gabe und lobt ihn als Glieder Seiner Gemeinde auf Erden zusammen mit den vollendeten Gerechten in der Herrlichkeit. Amen."

Die Abendmahlsvermahnung schließt sich in den Gottesdiensten mit den eingeschlossenen heiligen Abendmahl an das Allgemeine Kirchengebet an, in den Abendmahlsfeiern im Anschluss an den Predigtgottesdienst an das Eingangslied.

3. Den Pfarrämtern wird ein Einklebeblatt für die Altar - Agende zugesandt, das auf der einen Seite den jetzt geltenden Text der Beichte und der Absolution enthält und auf der anderen Seite den Text der unter 2. genannten Abendmahlsvermahnung. Es ist in die Altar - Agende zwischen den Seiten 24012 und 24013 einzukleben.

Evangelisch-Lutherische Landeskirchenamt Sachsens
Dr. Johannes
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<2_2_1> Fünfte Ausführungsverordnung zu dem Kirchengesetz vom 22. April 1959 über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
Vom 30. November 1963 (ABl. 1963 A 70)

200131/338c

I.
(1) Den Pfarrämtern ist in einem Heft mit grünem Umschlag die Ordnung des Hauptgottesdienstes in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens entsprechend dem Kirchengesetz vom 22. April 1959 über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens (Amtsblatt 1959 Seite A 17 unter II Nr. 10) mitgeteilt worden.
(2) In der den Kirchengemeinden zugestellten Altar - Agende ist diese Ordnung enthalten.
(3) In einem Heft mit blauem Umschlag ist die einfache Form der Ordnung für die Trinitatiszeit abgedruckt worden.
(4) Mit Rundscheiben an alle Pfarrämter vom 7. November 1962 wurde empfohlen, auch die übrigen liturgischen Weisen im Gottesdienst zu singen, und zwar so, dass sie - ähnlich wie nach der früheren sächsischen Gottesdienstordnung - auf die verschiedenen Kirchenjahreszeiten aufgeteilt werden.
(5) Für die Aufteilung wurde in dem genannten Rundschreiben eine Aufstellung gegeben.
(6) Auf Grund dieser Aufteilung ist jetzt die Gottesdienstordnung in einer Neuauflage des Evangelischen Kirchengesangbuches mit Noten abgedruckt worden. Außerdem ist ein Sonderdruck für die Hand der Gemeindelieder erschienen.
(7) Damit ist die Voraussetzung dafür gegeben, dass im Jahre 1964, spätestens ab 1. Advent 1964, die liturgischen Weisen entsprechend den Kirchenjahreszeiten in den Gottesdiensten gesungen werden.
(8) Die Anstecktafeln "Liturgie A" - "Liturgie B" - "Liturgie C" können wieder Verwendung finden.
(9) Auf die in dem Rundschreiben vom 7. November 1962 gegebenen Richtlinien und Empfehlungen wird nochmals hingewiesen.

II.
Die Aufteilung der liturgischen Weisen auf die Kirchenjahreszeiten ist aus dem unter I Absatz 6 genannten Anhang des Evangelischen Kirchengesangbuches bzw. aus dem ebenfalls dort erwähnten Sonderdruck leicht ersichtlich.
Die nachfolgende Aufstellung bezieht sich auf die Altar - Agende (A.) bzw. auf das unter I Absatz 1 erwähnte Heft mit grünem Umschlag (gr. H.).

Liturgie A
(Vom 1. Sonntag nach Trinitatis bis zum letzten Sonntag des Kirchenjahres und an den drei Sonntagen vor der Passionszeit [Fastenzeit])

Kyrie: A. Seite 2403-4 gr. H. Seite 5 - 6
Gloria: A. Seite 2404, Form II gr. H. Seite 6, Form II
Halleluja: A. Seite 2407, Form II gr. H. Seite 9, Form II
(An den drei Sonntagen vor der Passionszeit [Fastenzeit] entfällt das Halleluja.)
Ehre sei dir, Herre: A. Seite 2408, Form II gr. H. Seite 10, Form II
Lob sei dir,
o Christe: A. Seite 2408, Form II gr. H. Seite 10, Form II
Credo: A. Seite 2408, Form I gr. H. Seite 10, Form I (Glaubenslied)
oder: A. Seite 2408, Form II gr. H. Seite 10, Form II
(Apostol. Glaubensbek.)
Sanktus: A. Seite 24016 gr. H. Seite 18
Segen: A. Seite 24021-22, Form 1 gr. H. Seite 23-24, Form 1

(Anmerkung: Die für diese Kirchenjahreszeiten angegebene Form ist in dem blauen Heft - "Einfache Form" - enthalten)

Liturgie B
(Vom Christfest bis zum letzten Sonntag nach Epiphanias und von Ostern bis zum Trinitatisfest, am ersten Advent sowie an besonderen Festtagen)

Kyrie: A. Seite 2403-4 gr. H. Seite 5-6
Gloria: A. Seite 2404, Form III gr. H. Seite 6, Form III
oder: A. Seite 2404, Form I gr. H. Seite 6, Form I
Halleluja: A. Seite 2407, Form I gr. H. Seite 9, Form I
Ehre sei dir,
o Herre: A. Seite 2408, Form I gr. H. Seite 10, Form I
Lob sei dir,
o Christe: A. Seite 2408, Form I gr. H. Seite 10, Form I
Credo: A. Seite 2408, Form I gr. H. Seite 10, Form I (Glaubenslied)
oder: A. Seite 2408, Form II gr. H. Seite 10, Form II
(Apostol. Glaubensbek.)
oder: A. Seite 2409, Form III gr. H. Seite 11, Form III
(Nizän. Glaubensbek.)
Sanktus: A. Seite 24026 oben gr. H. Seite 28 oben
Segen: A. Seite 24022, Form 2 gr. H. Seite 24, Form 2

Liturgie C
(Vom 2. bis 4. Advent, in der Passionszeit [Fastenzeit] - von Aschermittwoch bis Karsonnabend - und an Buß- und Bitttagen)

Kyrie: A. Seite 24024 oben gr. H. Seite 26 oben
(Die erste Bitte: "Herr Gott, erbarme dich" wird vom Chor - oder Kantor oder Liturgen gesungen)
Halleluja: A. Seite 24025 gr. H. Seite 27
(In der Passionszeit (Fastenzeit) und an Buß- und Bitttagen entfällt das Halleluja.)
Ehre sei dir, Herre: A. Seite 2408, Form II gr. H. Seite 10, Form II
Lob sei dir,
o Christe: A. Seite 2408, Form II gr. H. Seite 10, Form II
Credo: A. Seite 2408, Form I gr. H. Seite 10, Form I (Glaubenslied)
oder: A. Seite 2408, Form II gr. H. Seite 10, Form II
(Apostol. Glaubensbek.)
(Am Karfreitag und an Buß- und Bitttagen kann das Credo wegfallen)
Sanktus: A. Seite 24026 unten gr. H. Seite 28 unten
oder: A. Seite 24016 gr. H. Seite 18
Segen: A. Seite 24021-22, Form 1 gr. H. Seite 23-24, Form 1

III.
(1) Das Gloria Patri ("Ehr sei dem Vater und dem Sohn") ist in allen Fällen - außer in der Zeit von Sonntag Judika bis zum Karsonnabend - dann in unmittelbarem Anschluss an das Eingangslied zu singen, wenn der Chor nicht das Gloria Patri gesungen hat bzw. wenn das Eingangslied nicht mit einer Gloria - Patri - Strophe schließt.
(2) Das Gloria Patri gehört zum Eingangslied (nicht zum folgenden Kyrie) und ist deshalb in der Tonart des Eingangsliedes bzw. in einer verwandten Tonart zu singen (siehe Orgelbegleitsätze zur Ordnung des Hauptgottesdienstes in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens S. 34 f.)

IV.
(1) Bei Abendmahlsfeiern, die im Anschluss an den Predigtgottesdienst gehalten werden, muss nach dem Kollektengebet im Anschluss an die Ausspendung (postcommunio) das Sendewort (Liturg: "Gehet hin im Frieden des Herrn", Gemeinde: "Gott sei ewiglich Dank") nicht wiederholt werden.
(2) Für diese Feiern wird der Apostolische Segen ("Die Gnade unseres Herrn Jesu Christi...") empfohlen (Heft mit blauem Umschlag Seite 16).

V.
Es wird den Pfarrämtern nahe gelegt, die Sakramentsgottesdienste weiterhin in regelmäßigen Abständen (etwa monatlich) durchzuführen. Es kann aber nicht empfohlen werden, alle Gottesdienste mit eingeschlossenem heiligen Abendmahl zu halten oder das heilige Abendmahl nur noch im Hauptgottesdienst zu feiern. Auch Abendmahlsfeiern im Anschluss an den Hauptgottesdienst in kleinerem Kreise haben ihre besondere Bedeutung.

Evangelisch-Lutherisches Landeskirchenamt Sachsens
Dr. Johannes
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Vorsicht ! Bisher nur erste Tippfehlerkorrektur erfolgt ! (19.10.1998, PH)
Zurück zur Übersicht
<2_2_1> Sechste Ausführungsverordnung zum Kirchengesetz über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und Heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens vom 22. April 1959
Vom 27. November 1970 (ABl. 1970 A 97)

200131/514
Auf Grund der Bestimmungen in § 6 Absatz 1 und § 10 des Kirchengesetzes über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und Heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens vom 22. April 1959 (Amtsblatt Seite A 17 unter II Nr. 10) wird Folgendes verordnet:

§ 1
(1) Gemäß Ziffer 51 Satz 5 der "Anwendung zum Gebrauch der Agende Band I" werden an Stelle der Kollekten der Agende I für jeden Sonntag und für jeden Festtag mehrere Kollektengebete zum wahlweisen Gebrauch angeboten und für die Zeit vom 1. Advent 1970 an zur Verwendung im Hauptgottesdienst freigegeben.
(2) Die freigegebenen Kollektengebete, deren Wortlaut in den "Handreichungen für den kirchlichen Dienst" zum Abdruck gelangt, sind jeweils in drei Reihen gruppiert. In Reihe A werden die Kollekten der Agende I in umgearbeiteter, dem heutigen Sprachempfinden angepasster Form angeboten. Reihe B bringt Kollekten aus dem Gebetsschatz der Kirche sowohl aus vergangenen Jahrhunderten in heutiger Sprachweise als auch aus jüngster Zeit. In Reihe C finden sich neu geformte, am Proprium des Sonn- bzw. Festtages ausgerichtete Kollektengebete.

§ 2
Gemäß Ziffer 53 Absatz 1 Satz 2 der "Anweisungen zum Gebrauch der Agende Band I" werden für die in Anlage 1 zu dieser Verordnung genannten Sonn- und Festtage die ebenda ersichtlichen Epistellesungen an Stelle der in Agende I vorgesehenen zum wahlweisen Gebrauch angebotenen und für die Zeit vom 1. Advent 1970 an zur Verwendung im Hauptgottesdienst freigegeben.

§ 3
Gemäß Ziffer 57 Satz 2 der "Anweisungen zum Gebrauch der Agende Band I" wird in Ergänzung der Regelung in Ziffer 2d) der Ersten Ausführungsverordnung vom 20. November 1959 (Amtsblatt Seite A 65 unter II Nr. 39) angeordnet, dass für die in Anlage 2 genannten Sonn- und Festtage die ebenda ersichtlichen Ausweichlieder an Stelle der in der Agende I vorgesehenen Graduallieder zum wahlweisen Gebrauch an den genannten Sonn- bzw. Festtagen angeboten und für die Zeit vom 1. Advent 1970 an zur Verwendung im Hauptgottesdienst freigegeben werden.

§ 4
Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Evangelisch-Lutherisches Landeskirchenamt Sachsens
D. Noth L. V. Dr. Loschke

Anlage 1
Ausweichlesungen für "Epistellesungen"

Tag: Text:

2. Advent Römer 15, 4-9 (10-13)
1. Sonntag n. d. Christfest Galater 4, 4-7
Neujahrstag Jakobus 4, 13-17
2. Sonntag n. d. Christfest 1. Petrus 4, 12-14 (15-19)
Letzter Sonntag n. Epiph. 2. Petrus 1, 16-19 (20-21)
Sexagesimä 2. Korinther 12, 1-9
Invokavit Hebräer 4, 14-16
Reminiszere Römer 5, 6-11
Lätare Philipper 2, 12b-13
Judika Römer 5, 1-5
Gründonnerstag 1. Korinther 11, 23-29
Karfreitag Jesaja 53, 4-7, 12
Ostermontag Apostelgeschichte 10, 34a. 39-43
Quasimodogeniti 1. Johannes 5, 1-5
Jubilate 1. Petrus 2, 11-18 oder Epheser 1, 3-6
Rogate 1. Korinther 15, 50-58 oder Timotheus 2, 1-6
Himmelfahrt des Herrn Kolosser 3, 1-4
9. Sonntag n. Trin. 1. Korinther 10, 12-13
10. Sonntag n. Trin. 1. Korinther 12, 1.4-7
11. Sonntag n. Trin. Epheser 2, 8-10
12. Sonntag n. Trin. 2. Korinther 3, 4-6
13. Sonntag n. Trin. 1. Johannes 4, 7-10
15, Sonntag n. Trin. Galater 6, 1-5 oder Galater 6, 7-10
19. Sonntag n. Trin. Epheser 4, 22-26
22. Sonntag n. Trin. Philipper 1, 3-6 (7-11)
Drittletzter Sonntag des
Kirchenjahres 1. Thessalonicher 4, 13-14 (15-18)
Ewigkeitssonntag 2. Petrus 3, 8-13

Anlage 2
Ausweichlieder für "Graduallieder"

Tag: Ausweichlieder (Nummer des Evangelischen Kirchen-Gesangbuches)

1. Advent 10 Wie soll ich dich empfangen
oder
14 Die Nacht ist vorgedrungen
2. Advent 5 O Heiland, reiß die Himmel auf
Neujahrstag 40 Freut euch, ihr lieben Christen all
oder
45 Der du die Zeit in Händen hast
Epiphanias 49 O König aller Ehren
oder
337 Du höchstes Licht ewiger Schein (1-5)
1. Sonntag n. Epiph. 50 O Jesu Christe, wahres Licht
oder
337 Du höchstes Licht ewiger Schein (1-5)
2. Sonntag n. Epiph. 249 Such, wer da will, ein ander Ziel
Septuagesimä 248 Wärn meiner Sünd auch noch so viel
Sexagesimä 145 Herr, für dein Wort sei hochgepreist
Estomihi 257 Halt im Gedächtnis Jesum Christ
Invokavit 201 Ein fester Burg ist unser Gott
oder
208 Ach bleib mit deiner Gnade
Okuli 61 Wenn meine Sünd mich kränken (1, 2, 4, 7 u.8)
oder
284 Wer Gott vertraut, hat wohl gebaut
Lätare 155 Wohlauf, die ihr hungrig seid
oder
227 Nun lass uns Gott dem Herren Dank sagen
Gründonnerstag 159 Das sollt ihr, Jesu Jünger, nie vergessen
oder
161 Das Wort geht von dem Vater aus
Karfreitag 59 Wir danken dir, Herr Jesu Christ
oder
72 Christe, der Schöpfer aller Welt
Karsonnabend 59 Wir danken dir, Herr Jesu Christ
Osterfest 75 Christ ist erstanden
Kantate 205 Lob Gott getrost mit Singen
Himmelfahrt des Herrn 94 Zeuch uns nach dir
oder
96 Jesus Christus herrscht als König (1-4 und 6)
Exaudi 101 Heiliger Geist, du Tröster mein
oder
142 Erhalt uns, Herr, bei deinem Wort
Trinitatis 105 Zeuch ein zu deinen Toren (1, 2 und 5-8)
oder
111 Gelobet sei der Herr
Johannistag 114 Wir wollen singen ein Lobgesang
oder
250 Ist Gott für mich, so trete (1-3, 5, 7 und 11)
4. Sonntag n. Trin. 250 Ist Gott für mich, so trete (1-3 und 7-9)
6. Sonntag n. Trin. 152 Ich bin getauft auf deinen Namen (1, 2 u.4)
10 Sonntag n. Trin. 119 Nimm von uns, Herr, du treuer Gott
oder
205 Lob Gott getrost mit Singen
16. Sonntag n. Trin. 87 O Tod, wo ist dein Stachel nun (1, 3-5 und 8)
17. Sonntag n. Trin. 190 Wohl denen, die da wandeln
oder
306 Ich steh in meines Herren Hand
18. Sonntag n. Trin. 143 O Gott, du höchster Gnadenhort
20. Sonntag n. Trin. 214 Ich lob dich von ganzer Seelen
oder
218 Sonne der Gerechtigkeit
21. Sonntag n. Trin. 223 Zeuch an die Macht, du Arm des Herrn
Gedanken der Reformation 205 Lob Gott getrost mit Singen
oder
206 Preis, Lob und Dank sei Gott dem Herren
Drittletzter Sonntag des
Kirchenjahres 123 Wir warten dein, o Gottessohn

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Ergänzung zu § 1 der Sechsten Ausführungsverordnung zum Kirchengesetz vom 22. April 1959 über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und Heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens ... 1970 ... :
Kollektengebete für die Sonn- und Festtage des Kirchenjahres 1970/71 (bis einschließlich Sexagesimä) zum wahlweisen Gebrauch
(ABl. 1970 B 79-82)

Am 1. Sonntag im Advent
A
Herr Jesus Christus: zeige dich in deiner Macht und komm / damit wir vor dem Unheil unseres sündigen Lebens durch deinen Schutz bewahrt und durch deine Erlösungstat errettet werden. Der du mit dem Vater und dem Heiligen Geiste lebest und regierest von Ewigkeit zu Ewigkeit.
Wir bitten dich, lieber Herr und Gott: nimm dich unser gnädig an und reinige unsre Herzen / damit dein Sohn, wenn er kommt, uns bereit findet, ihn aufzunehmen. Der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

B
Herr, unser Gott, wir beten dich an in deiner ewigen Herrlichkeit und bitten dich: lass den ganzen Erdkreis den Advent deines Heilands erfahren / damit er Einzug halte in den Herzen und unsre Nacht erhellt werde durch das Licht Jesu Christi, unsers Herrn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

C
Herr Jesus Christus: schenke uns deinen Advent und komm in unsre Mitte / lass deine Gegenwart wie ein Licht sein, das unser Leben hell, getrost und freudig macht. Der du mit dem Vater und dem Heiligen Geiste lebest und regierest von Ewigkeit zu Ewigkeit.

Am 2. Sonntag im Advent
A
Lieber Herr und Gott: wecke uns auf / damit wir bereit sind, wenn dein Sohn kommt, ihn mit Freuden zu empfangen und dir mit reinem Herzen zu dienen. Durch unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

B
Herr Gott, himmlischer Vater, du hast uns durch deinen Sohn kundgetan, dass Himmel und Erde vergehen und wir alle vor dein Gericht gestellt werden: wir bitten dich, erhalte uns bei deinem Wort / dass wir allezeit wachen und beten und deinen Sohn mit Freuden erwarten. Durch unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

C
Barmherziger Vater, du hast uns wissen lassen, dass dein Sohn wiederkommen wird, die Welt zu richten und zu vollenden: gib, dass wir, befreit vom Blendwerk unsrer Gedanken und Geschäfte, in wacher Bereitschaft jenem Tag entgegengehen / und dir für all deine Gnade Lob und Dank sagen. Durch unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

Am 3. Sonntag im Advent
A
Wir bitten dich, Herr: höre unsre Gebete / und erhelle durch deine Gegenwart die Finsternis in unseren Herzen. Durch unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

B
Herr, unser Gott: nimm unser Gebet an und hilf uns / dass wir (der Weisung des Johannes gehorchen,) deinem Sohne den Weg bereiten und ihn aufnehmen in unsre Herzen. Durch unsern Herr Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

C.
Allmächtiger Gott, du hast geboten, Christus, dem Herrn, den Weg zu bereiten: darum bitten wir dich, räume aus, was seinen Einzug bei uns hindert / und mache unser Leben zur Stätte seiner Gegenwart. Durch unsern Herr Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

Am 4. Sonntag im Advent
A
Herr, unser Gott, du erfreust uns alljährlich mit der Botschaft vom Kommen deines Sohnes; gib, dass wir ihn als unsern Erlöser mit Freuden empfangen / und ihn auch am Tage des Gerichtes getrost und im Frieden schauen. Durch unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

B
Wir bitten dich, lieber Herr und Gott; bereite in dieser Gnadenzeit unsere Herzen zu einer Wohnung deines Sohnes / damit wir, von seiner Gegenwart erfüllt, dich fröhlich rühmen und preisen. Durch unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

C
Herr Jesus Christus, nahe ist die Feier deiner heiligen Geburt; darum bitten wir dich / lass uns dieses Tage zu unserm Heil begehen (vor deiner Krippe stillstehen) und deiner ewigen Liebe mit frohem Munde danken. Der du mit dem Vater und dem Heiligen Geiste lebest und regierest von Ewigkeit zu Ewigkeit.

In der Christnacht
A
Herr, unser Gott, du hast diese heilige Nacht durch den Glanz des wahren Lichtes hell gemacht: gib, dass wir im Himmel an den Freuden jenes Lichtes teilhaben, dessen Geheimnis du uns auf Erden in der Geburt deines Sohnes enthüllt hast. Durch unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

B
Barmherziger Gott und Vater, du hast bei der Geburt deines Sohnes durch deine himmlischen Heerscharen dem ganzen Erdkreis deinen Frieden und uns Menschen dein Wohlgefallen verkündigen lassen: wir bitten dich / gib, dass wir in dieser heiligen Nacht dich dafür mit allen Engeln im Himmel und deiner ganzen Kirche auf Erden anbeten, rühmen und preisen. Durch unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

C
Ewiger Gott und Vater, in dieser heiligen Nacht hast du menschliche Gestalt angenommen, damit du uns nicht mehr fremd und ferne bist: präge diese Wende unseres Lebens in unsre Herzen und Sinne / dass wir, von deiner Liebe gewandelt, unsre Erdentage fröhlich bestehen und vollenden. Durch unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

Am Tag der Geburt des Herrn
(Heiliges Christfest)
A
Herr, allmächtiger Gott, du hast dein Wort Mensch werden lassen und dadurch einen hellen Schein in unsre Herzen gegeben: wir bitten dich / lass dieses neue Licht unser Wesen durchleuchten und widerstrahlen in unsern Werken. Durch unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.
Lieber Herr und Gott, du hast deinen Sohn Mensch werden lassen, dass er uns von der Knechtschaft des Bösen befreie: wir bitten dich / bringe auch uns zu der herrlichen Freiheit deiner Kinder. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebt und regiert von Ewigkeit zu Ewigkeit.

B
Wir danken dir, allmächtiger Gott, dass du dich unsrer Not angenommen und deinen Sohn um unsretwillen hast Mensch werden lassen: wir bitten dich, lass uns an solchen Trost festhalten / damit wir uns über die Geburt unsers Erretters freuen und dich mit allen Geschöpfen loben und preisen. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.
Herr Gott, himmlischer Vater, aus Liebe hast du der Welt deinen Sohn geschenkt, dass wir an ihn glauben und durch ihn gerettet werden: dafür danken wir dir und bitten dich / hilf uns durch deinen Geist, in diesem Glauben fest zu bleiben bis ans Ende. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

C
Lieber Vater im Himmel, in der Geburt deines Sohnes enthüllst du deine Liebe: dafür danken wir dir und bitten dich / lass uns deiner Treu gewiss, in der großen Freude leben, die deine Engel allen Menschen verheißen haben. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.
Herr Gott, lieber Vater, du hast uns deinen Sohn zum Bruder und Helfer gegeben: darum bitten wir dich / lass uns seine Gegenwart täglich erfahren und in seiner Gemeinschaft alle Nöte und Anfechtungen überwinden. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

Am 26. Dezember, dem Tage des Erzmärtyrers Stephanus
A
Herr, unser Gott, weil deine Feinde in aller Welt immer mächtiger werden und deine Gemeinde bedrängen: so siehe an ihr Drohen und gib deinen Dienern, mit aller Freudigkeit dein Wort zu reden / damit du allein gefürchtet und recht erkannt werdest zu Lob und Preis deines Namens. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.
Barmherziger Gott und Vater, du hast deinen Sohn Mensch werden lassen, um uns durch sein Leiden und Sterben zu erlösen: hilf uns / dass wir in seiner Nachfolge bleiben und einst (mit Stephanus) seine Herrlichkeit schauen. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

B
Herr, unser Gott, du hast Stephanus wegen seines Glaubens leiden lassen, um damit zu zeigen, dass dein Reich nicht von dieser Welt sei: wir bitten dich, stärke unsre Herzen / dass wir, wenn wir um deines Namens willen auch leiden müssen, fest bestehen und uns mit den ewigen Gütern anstatt der zeitlichen trösten. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

C
Herr Gott, lieber Vater, du hast einer großen Schar deiner Christen verliehen, auch unter Verfolgung Glauben zu halten und durch ihren Tod deine Herrschaft zu bezeugen: wir bitten dich, hilf uns / dass wir allezeit ihr Vorbild vor Augen haben und uns im Leben wie im Sterben bekennen zu unserm Herr Jesus Christus, deinem Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

Am 27. Dezember, dem Tage des Apostels und Evangelisten Johannes
A
Allmächtiger Gott, barmherziger Vater, du hast uns deinen Sohn Jesus Christus gesandt und ihn durch deine Apostel als das Licht der Welt bezeugen lassen: wir bitten dich / gib, dass dieses Licht auch unsre Herzen im rechten Glauben erleuchte und zu ewigen Leben geleite. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

B
Barmherziger Gott, ewiger Vater, du hast deiner Kirche mit dem Apostel Johannes einen lauteren Zeugen deiner Herrlichkeit geschenkt: wir bitten dich / erleuchte und vollende sie in deinem Lichte. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

C
Herr Jesus Christus, wir danken dir, dass du deinem Jünger Johannes Augen und Sinne aufgetan hast, das göttliche Geheimnis deines Wesens und Wirkens zu erkennen und solche Erkenntnis weiterzugeben an deine Gemeinde: erfülle unsre Herzen mit seiner Botschaft / damit wir in aller Finsternis unsers Lebens das ewige Licht schauen, das in dir aller Welt und Zeit erschienen ist. Der du mit dem Vater und dem Heiligen Geiste lebest und regierest von Ewigkeit zu Ewigkeit.

Am 28. Dezember, dem Tage der Unschuldigen Kindlein
A
Allmächtiger Gott, du enthüllst deine Herrlichkeit in großen und gewaltigen Werken und lässt auch durch die Unmündigen und Geringen dein Lob verkündigen: mache uns bereit / uns allezeit deinem unerforschlichen Willen zu fügen und unser Leben hinzugeben für unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

B
Herr, du unerforschlicher Gott, unschuldige Kinder haben mit ihrem Sterben deiner verborgenen Weisheit gedient: wir bitten dich / mache uns willig, deinem Walten stillzuhalten und unser Leben zu opfern unserm Herrn Jesus Christus, deinem Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

C
Allweiser, gütiger Gott, du herrschest auch über Unrecht und Untat und zwingst sie, deinen Zielen zu dienen: wir bitten dich, festige in uns den Glauben an deine Vorsehung und Führung und lass uns erfahren / dass im Unheil dein Heil und im Sterben dein Leben triumphiert. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

Am 1. und 2. Sonntag nach dem Christfest
A
Allmächtiger, ewiger Gott: lenke all unser Tun nach deinem Willen / auf dass wir in der Nachfolge deines lieben Sohnes reich werden an guten Werken. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

B
Ewiger Gott, barmherziger Vater, du hast den greisen Simeon erhört und ihn deinen Heiland sehen lassen: wir bitten dich, öffne auch uns die Augen / dass wir den Glanz deiner Liebe schauen im Angesichte deines Sohnes Jesu Christi, unsers Herrn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.
Herr Jesus Christus, du bist das wahre Licht, das allen Menschen leuchtet: wir bitten dich, erfülle unsre Herzen mit dem hellen Schein deiner Gegenwart / dass wir dich als unsern Heiland erkennen und in aller Dunkelheit dieser Welt deine Herrlichkeit schauen. Der du mit dem Vater und dem Heiligen Geiste lebest und regierest von Ewigkeit zu Ewigkeit.

C
Herr, unser Gott, wir preisen dich und danken dir, dass du deinen Sohn der Welt als Retter gesandt hast: wir bitten dich, hilf uns / dass wir ihn als unsern Heiland erkennen, ihm unser Leben anvertrauen und in seinem Frieden ewig geborgen sind. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

Am Altjahresabend (Silvester)
A
Allmächtiger, ewiger Gott, du hast uns im vergangenen Jahr an Lieb und Seele viel Gutes getan: dafür danken wir dir und bitten dich / erfülle auch das neue Jahr mit deinem Segen. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

B
Ewiger Gott, Herr aller Zeiten: wir danken dir, dass du uns bis zu diesem Tag behütet hast und bitten dich / erhalte uns auch im kommenden Jahr auf deinen Wegen. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

C
Allmächtiger Gott, du Herr über alle Welten und Zeiten, du allein bis ewig, wir aber vergehen: darum bitten wir dich / nimm von uns alle Angst vor dem Unbekannten, das vor uns liegt, und erhalte uns in der gewissheit, dass uns auch im kommenden Jahr nichts scheiden kann von deiner Liebe, die in Jesus Christus ist, deinem Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

Am 1. Januar, dem Tage der Beschneidung und Namensgebung des Herrn
(Neujahrstag)
A
Herr, unser Gott, du hast uns deinen Sohn gegeben und mit dem Namen "Jesus" ihn als Retter der Welt kundgemacht: hilf uns / dass wir das neue Jahr in seinem Namen beginnen und in all unserm Tun dich, unsern Vater, preisen. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

B
Gütiger Gott und Vater, du hast uns im vergangenen Jahr deine Liebe erwiesen: dafür danken wir dir und bitten dich, walte auch im neuen Jahr über uns mit deinem Segen / dass wir die hineilenden Tage unsers Lebens dir anbefehlen und dich allezeit dankbar preisen. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

C
Ewiger, allgegenwärtiger Gott und Herr, deine unendliche Güte lässt uns ein neues Jahr beginnen: dafür sagen wir dir Lob und Dank und bitten dich / gib, dass wir jeden Tag im Vertrauen auf deine Gegenwart annehmen und für jede Hoffnung danken. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

Am 6. Januar, dem Tage der Erscheinung des Herrn
(Epiphanias)
A
Herr Gott, himmlischer Vater, du hast die Weisen aus dem Morgenlande durch einen Stern zur Krippe geführt und ihnen deinen Sohn offenbart: leite auch uns / dass wir ihn im Glauben als unseren Herrn erkennen und dereinst deine Majestät und Herrlichkeit schauen. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

B
Allherrrscher Gott, barmherziger Vater, du hast deinen Sohn zum Licht aller Völker gemacht: wir bitten dich / gib, dass der Glanz, der von ihm ausgeht, den ganzen Erdkreis erfülle und alle Welt deine Herrlichkeit erfahre und anbete. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

C
Allgütiger Herr und Gott, du hast in Christus dein ewiges Licht aufstrahlen lassen über aller Dunkelheit der Welt: dafür danken wir dir und bitten dich / lass unser Leben geborgen sein in dem hellen Glanz seiner Erscheinung und gib, dass durch uns auch andere das Licht erkennen, das in ihm ist, unserem Herrn Jesus Christus, deinem Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

Am 1. Sonntag nach Epiphanias
A
Herr, allmächtiger Gott: höre in deiner grenzenlosen Güte das Gebet deiner Kirche / lass uns deinen Willen erkennen und gib uns Kraft, ihn auch zu vollbringen. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

B
Ewiger Gott, gütiger Vater, dein Sohn hat deine Herrlichkeit kundgemacht von seiner Kindheit an: wir bitten dich, schenke uns deinen Geist:/ dass auch wir als deine Kinder vor dir leben und dir in freudigem Gehorsam dienen. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

C
Liebreicher Vater, mit der Sendung deines Sohnes, unsers Erlösers, hast du die Tür zu unsrer ewigen Heimat aufgetan: wir bitten dich / gib, dass wir uns täglich aufmachen, unser Leben heimzubringen in die Gemeinschaft mit ihm, unserem Herr Jesus Christus, deinem Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

Am 2. Sonntag nach Epiphanias
A
Allmächtiger, ewiger Gott, du leitest und regierest alles, was im Himmel und auf Erden ist: erhöre gnädig unser Gebet / und verleihe uns deinen Frieden alle Tage unsers Lebens. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

B
Herr Gott, himmlischer Vater, du hast die Herrlichkeit deines Sohnes in seiner Erdenzeit durch Zeichen und Wunder enthüllt: wir bitten dich /gib, dass auch wir ihn mit Freuden bei uns aufnehmen, seiner Wunderkraft von Herzen vertrauen und durch seine Gaben genährt das Leben bestehen können bis ans Ende. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

C
Du Gott der Fülle und Barmherzigkeit, du hast deinen Sohn in die Welt gesandt, damit er, dem nichts unmöglich ist, durch seine Kraft allen Mangel überwinde: wir bitten dich / wandle unsre Verlegenheiten zu deinen Gelegenheiten und unsre Klagen zu Lobgesängen über deine allmächtige Hilfe. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

Am 3. Sonntag nach Epiphanias
A
Ewiger Gott: nimm dich unsrer Schwachheit an / und halte zu unsrem Schutz deine allmächtige Hand über uns. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

B
Allmächtiger Gott, barmherziger Vater, du hast deinen Sohn zu einem Heiland der Kranken und Retter aus aller Not des Leibes und der Seele gemacht: dafür danken wir dir und bitten dich, lass seine Kraft auch in uns wirksam sein / damit wird in aller Bedrängnis unsers zeitlichen Lebens deine Hilfe erfahren. Durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

C
Du Gott von unbegrenzter Macht und Herrlichkeit, du schaffst, rettest und vollendest alles Leben durch dein heilbringendes Wort: sprich es auch in unsre Nöte und Ängste / damit wir sie mit deinem Beistand überwinden und dir für deine Hilfe allezeit danken. Durch unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

Am 4. Sonntag nach Epiphanias
A
Herr Gott, himmlischer Vater, du weißt, dass wir in so mancher Gefahr aus menschlicher Schwachheit nicht bestehen können: gib uns Kraft an Leib und Seele / damit wir durch deinen Beistand alle Nöte überwinden. Durch unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

B
Herr aller Mächte und Gewalten, du hast deinen Sohn zum Herrn gemacht über alles, was du geschaffen hast (auch Wind und Meer müssen ihm gehorchen): wir bitten dich, gib deinem Worte Kraft / dass deine Herrschaft wachse und die ganze Schöpfung erlöst werde zu der herrlichen Freiheit deiner Kinder. Durch unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

C
Herr, allmächtiger Gott, du hast die Welt geschaffen, und alle Sterne und Meer sind dir untertan: wir bitten dich, vergib uns unsern Kleinglauben / und schenke uns den Glauben, der dir alles zutraut und deine Wunder erfährt. Durch unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

Am 5. Sonntag nach Epiphanias
A
Herr, unser Gott, von allen Enden der Erde berufst und sammelst du ein Volk, das dir dient: wir bitten dich / richte deine Herrschaft auf über uns und alle, deren Leben von Schicksalsangst und Todesnot umschattet ist. Durch unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

B
Allmächtiger Herr und Gott: wir danken dir, dass du uns das Licht deines Wortes hast aufgehen lassen, und bitten dich, lass seinen hellen Schein allezeit über uns leuchten / und gib Boten, die ihn hineintragen in alle Finsternis dieser Welt, dass alle Augen dein ewiges Licht erkennen, unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

C
Allmächtiger Gott und Herr, du hast alles in deiner Hand und lenkst die Welt nach deinem Plan: wir bitten dich / gib, dass wir, deiner allezeit weisen und gütigen Führung gewiss, die Zeit erwarten, wo wir schauen werden, was uns jetzt noch verborgen ist: die Vollendung deiner Herrschaft durch unsern Herr Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

Am letzten Sonntag nach Epiphanias
A
Herr Gott, himmlischer Vater, du hast deinen Sohn vor den Augen seiner Jünger verklärt und ihnen seine göttliche Majestät enthüllt: wir bitten dich / lass uns ihm gläubig nachfolgen und durch sein Leiden und Kreuz an der Herrlichkeit seiner Auferstehung teilhaben. Durch unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

B
Herr Jesus Christus: mach unsre Herzen hell durch den Glanz deiner Erscheinung und gib uns Kraft / damit wir allen bösen Mächten dieser Welt widerstehen und, von deiner Herrlichkeit umfangen, das ewige Heil gewinnen. Der du mit dem Vater und dem Heiligen lebest und regierest von Ewigkeit zu Ewigkeit.

C
Herr, unser Gott, du hast die Herrlichkeit deines Sohnes seine Jünger schauen lassen: enthülle seine göttliche Majestät auch unsern Herzen und Sinnen / damit wir das Licht ihrer Erscheinung hineintragen in alle Not und Nacht dieser Erde. Durch unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

Am Sonntag Septuagesimä
A
Herr, unser Gott: erhöre in Güte unser Gebet / und errette uns, die wir mit Recht um unsrer Sünden willen leiden, durch dein Erbarmen zur Ehre seines Namens. Durch unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

B
Herr Gott, himmlischer Vater, wir können vor dir mit unsern Werken nicht bestehen: darum bitten wir dich, hilf uns / dass wir uns allein und ganz auf deine Gnade verlassen und mit deiner Hilfe die Macht des Bösen überwinden. Durch unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

C
Herr, unser Gott, du hast uns in deinen Dienst gerufen, damit wir durch unsre Arbeit bewahren und gestalten, was dir gehört: wir bitten dich / gib, dass wir diesen Auftrag in Demut ausrichten und allezeit deine Güte preisen. Durch unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

Am Sonntag Sexagesimä
A
Herr, wir bitten dich: wecke unsre Herzen auf / damit wir dein göttliches Wirken an uns geschehen lassen und die Gaben deiner Gnade immer reichlicher empfangen. Durch unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.
Ewiger, gütiger Gott, wir können uns auf keine unsrer Taten verlassen: darum gib uns gnädig / dass wir vor allem Unheil bewahrt und unter deinem Schutz geborgen bleiben. Durch unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

B
Allmächtiger, ewiger Gott: lass den Samen deines Wortes in unsern Herzen aufgehen / dass wir in Worten und Werken dich ehren und Boten deiner Liebe sind. Durch unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

C
Herr, unser Gott, du hast uns in deinem Wort den Sinn und das Ziel unsers Lebens gewiesen: dafür danken wir dir und bitten dich / gib, dass wir deine Wahrheit in allem Widerstreit festhalten und im Tun nach deinem Wort seine ewige Kraft erfahren. Durch unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn / der mit dir und dem Heiligen Geiste lebet und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit.

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<2_2_1> Siebente Ausführungsverordnung zum Kirchengesetz über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens vom 22. April 1959 - Hauptliedplan -
Vom 12. Juni 1979 (ABl. 1979 A 56)

200131/641
Auf Grund der Bestimmungen in § 6 Absatz 1 und § 10 des Kirchengesetzes über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens vom 22. April 1959 (Amtsblatt Seite A 17) wird Folgendes verordnet:

§ 1
Dadurch, dass vom 1. Advent 1978 an in den Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens die bisher gültige Lese- und Predigttextordnung durch die revidierte Lese- und Predigttextordnung ersetzt worden ist (vgl. Kirchengesetz vom 26. Oktober 1978 Seite A 97), hat sich ein neuer Hauptliedplan erforderlich gemacht. Dieser ist im Amtsblatt 1978 Seite A 53/54 und Seite A 58/59 veröffentlicht. Er tritt an die Stelle der in der Agende I vorgesehenen Graduallieder bzw. der in der Agende 2 zur Sechsten Ausführungsverordnung vom 27. November 1970 (Amtsblatt Seite A 97) zum Kirchengesetz über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens vom 22. April 1959 angebotenen Ausweichlieder für "Graduallieder".

§ 2
Als Graduallied soll in der Regel das in dem neuen Hauptliedplan jeweils angegebene Lied bzw. eines der angegebenen Lieder verwendet werden. Beim Angebot von zwei Liedern stellt die angegebene Reihenfolge keine Wertung dar. Es kann auch zwischen Chor und Gemeinde alternativ gesungen werden (vgl. Nr. 1b und 2a, b der Zweiten Ausführungsverordnung vom 25. November 1959 - Amtsblatt Seite A 68 - zum Kirchengesetz über die Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens vom 22. April 1959).

§ 3
Außer Kraft treten folgende Bestimmungen:
- Nr. 2d der Ersten Ausführungsverordnung vom 20. November 1959 (Amtsblatt Seite A 65).
- § 3 samt Anlage 2 der Sechsten Ausführungsverordnung vom 27. November 1970 (Amtsblatt Seite A 97) zum Kirchengesetz über die Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens vom 22. April 1959.

Evangelisch-Lutherisches Landeskirchenamt Sachsens
Domsch
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<2_2_1> Achte Ausführungsverordnung zum Kirchengesetz über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens vom 22. April 1959
Vom 20. Januar 1981 (ABl. 1981 A 9 - dazu B 25, 29, 37)

200131/654
Auf Grund der Bestimmungen in § 6 Absatz 1 und § 10 des Kirchengesetzes über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens vom 22. April 1959 (Amtsblatt Seite A 17) wird Folgendes verordnet:

§ 1
Gemäß Ziffer 51 Satz 5 der "Anweisungen zum Gebrauch der Agende I" werden an Stelle der Kollektengebete der Agende I für jeden Sonn- und Festtag, für allgemein begangene Tage und für Gedenktage weitere Kollektengebete zum wahlweisen Gebrauch angeboten und zur Verwendung im Hauptgottesdienst mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt Teil B "Handreichungen für den kirchlichen Dienst" freigegeben.

§ 2
(1) Bei den angebotenen Kollektengebeten, deren Wortlaut in den "Handreichungen für den kirchlichen Dienst" abgedruckt wird, ist das jeweils erste ein revidiertes Kollektengebet aus Agende I und stammt überwiegend aus dem Erbe der abendländischen Kirche. Das zweite, gegebenenfalls auch dritte und weitere Kollektengebet ist aus der evangelischen Gebetsüberlieferung neu ausgewählt.
(2) Die Kollektengebete sind nach dem Kirchenjahr geordnet. Das bedeutet aber nicht, dass sie nur an dem Tag gebraucht werden können, dem sie zugewiesen sind.

§ 3
Die auf Grund von § 1 der Sechsten Ausführungsverordnung vom 27. November 1970 (Amtsblatt Seite A 97) zum Kirchengesetz über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens vom 22. April 1959 in den "Handreichungen für den kirchlichen Dienst" veröffentlichten Kollektengebete können weiterhin im Hauptgottesdienst verwendet werden.

§ 4
Der Liturg soll die Gebetstexte unter Berücksichtigung der bewährten Struktur der Kollektengebete dem ständigen Sprachwandel anpassen.

§ 5
Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Evangelisch-Lutherisches Landeskirchenamt Sachsens
Dr. Hempel Domsch
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<2_2_1> Neunte Ausführungsverordnung zum Kirchengesetz über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und heiligem Abendmahl für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens vom 22. April 1959, zugleich zum Zweiten Kirchengesetz vom 1. November 1973 zur Ergänzung dieses Kirchengesetzes*
Vom 29. Oktober 1981 (ABl. 1981 A 91 - dazu B 69, 71, 73)

200131/660
Auf Grund von § 10 des Kirchengesetzes über eine Ordnung des Hauptgottesdienstes mit Predigt und heiligem Abendmahl für die Evangelisch -Lutherische Landeskirche Sachsens vom 22. April 1959 (Amtsblatt Seite A 17) sowie von § 3 des Zweiten Kirchengesetzes vom 1. November 1973 (Amtsblatt Seite A 93) zur Ergänzung des vorstehend genannten Kirchengesetzes wird Folgendes verordnet:

§ 1
(1) An Stelle der Präfations- und Dankgebete (Postcommunio) der Agende Band I werden weitere Präfations- und Dankgebete zum wahlweisen Gebrauch angeboten und zur Verwendung im Hauptgottesdienst freigegeben.
(2) Der Wortlaut der angebotenen Präfationsgebete ist im Amtsblatt 1981 Teil B "Handreichungen für den kirchlichen Dienst" Seite B 71, der Wortlaut der angebotenen Dankgebete ebenda Seite B 73 abgedruckt worden. Sie sind sofort freigegeben.

§ 2
Bei den Präfationen und Dankgebeten sind folgende Singzeichen zu beachten:
a) In den Präfationsgebeten zeigen die Schrägstriche die erste Kadenz (bag:aa), der Punkt die zweite Kadenz (afg:aa) an. Nach dem doppelten Schrägstrich und dem Punkte folgt der Rezitationston b, nach dem Schrägstrich der Rezitationston a.
b) Die Dankgebete entsprechen in ihrer Struktur den Kollektengebeten und werden wie diese gesungen. Doppelpunkt und Punkt bedeuten erste Kadenz (aa:bb), der Schrägstrich die zweite Kadenz (ba); vor dem Schlusspunkt wird die Finalis gesungen (ba:gbb). Auf das Beispiel dafür in Agende I, Ausgabe für Pfarrer Seite 56*), wird verwiesen.

§ 3
An Stelle der "Gebete vor der Predigt" (Agende Band I für Pfarrer Seite 346 ff., Altaragende Seite 339 ff.), die laut Formular "Der Predigtgottesdienst als Hauptgottesdienst" der Agende Band I alternativ zum Kollektengebet als Eingangsgebet verwendet werden können, werden weitere Eingangsgebete, die im Amtsblatt 1981 Teil B "Handreichungen für den kirchlichen Dienst" Seite B 69, B 73 veröffentlicht worden sind, zum wahlweisen Gebrauch angeboten und zur Verwendung im Hauptgottesdienst sofort freigegeben.

§ 4
Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Evangelisch-Lutherisches Landeskirchenamt Sachsens
Dr. Hempel Domsch

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<2_2_1> Kirchengesetz über die Verwendung des Neuen Testamentes "Die Gute Nachricht"
Vom 26. März 1974 (ABl. 1974 A 35)

21192/89
Die Evangelisch-Lutherische Landessynode Sachsens hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:

§ 1
Die Verwendung des von der Evangelischen Haupt-Bibelgesellschaft zu Berlin herausgegebenen Neuen Testamentes in heutigem Deutsch "Die Gute Nachricht" im Gottesdienst, in der Unterweisung und bei sonstigen kirchlichen Veranstaltungen wird den Gemeinden unter folgenden Voraussetzungen zur Erprobung freigegeben:
a) In allen Gottesdiensten mit mehreren Lesungen hat mindestens eine Lesung im revidierten Luthertext zu erfolgen.
b) Die Erprobung im Gottesdienst bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Kirchenvorstandes.
c) Das Recht des Pfarrers auf seine persönliche Entscheidung, ob er sich zur Erprobung bereit findet, bleibt unangetastet.

§ 2
Erforderliche Ausführungsbestimmungen erlässt das Landeskirchenamt.

§ 3
Dieses Kirchengesetz tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die Kirchenleitung
der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Dr. Hempel
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<2_2_1> Kirchengesetz über die Einführung eines gemeinsamen Apostolikum-Textes
Vom 26. Mai 1972 (ABl. 1972 A 46)


1110/221
Die Evangelisch-Lutherische Landessynode Sachsens hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:

§ 1
Das apostolische Glaubensbekenntnis ist in Gottesdienst und Unterweisung mit folgendem Wortlaut zu verwenden:
"Ich glaube an Gott,
den Vater, den Allmächtigen,
den Schöpfer des Himmels und der Erde,
und an Jesus Christus,
seinen eingeborenen Sohn, unseren Herrn,
empfangen durch den Heiligen Geist,
geboren von der Jungfrau Maria,
gelitten unter Pontius Pilatus,
gekreuzigt, gestorben und begraben,
hinabgestiegen in das Reich des Todes,
am dritten Tage auferstanden von den Toten,
aufgefahren in den Himmel;
er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters,
von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden
und die Toten.
Ich glaube an den Heiligen Geist,
die heilige christliche Kirche,
Gemeinschaft der Heiligen,
Vergebung der Sünden,
Auferstehung der Toten
und das ewige Leben.
Amen."

§ 2
Erforderliche Ausführungsbestimmungen erlässt das Landeskirchenamt.

§ 3
Dieses Kirchengesetz tritt am 3. Dezember 1972 (1. Advent) in Kraft. Soweit in derzeit geltenden Vorschriften der bisherige Wortlaut des apostolischen Glaubensbekenntnisses enthalten ist, tritt ab 3. Dezember 1972 an dessen Stelle der in § 1 dieses Gesetzes wiedergegebene Wortlaut.

Dresden, den 26. Mai 1972

Die Kirchenleitung
der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Dr. Hempel

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<2_2_1> Kirchengesetz über die Einführung des deutschsprachigen ökumenischen Textes des nicänischen Glaubensbekenntnisses
Vom 29. Oktober 1982 (ABl. 1982 A 99)

1110/392
Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:

I.
Für das nicänische Glaubensbekenntnis ist bei seiner Verwendung am Gottesdienst und in der Unterweisung folgender Wortlaut verbindlich:

"Wir glauben an den einen Gott,
den Vater, den Allmächtigen,
der alles geschaffen hat, Himmel und Erde,
die sichtbare und die unsichtbare Welt.
Und an den einen Herrn Jesus Christus,
Gottes eingeborenen Sohn,
aus dem Vater geboren vor aller Zeit:
Gott von Gott, Licht vom Licht,
wahrer Gott vom wahren Gott,
gezeugt, nicht geschaffen,
eines Wesens mit dem Vater;
durch ihn ist alles geschaffen.
Für uns Menschen und zu unserm Heil
ist er vom Himmel gekommen,
hat Fleisch angenommen durch den Heiligen Geist
von der Jungfrau Maria und ist Mensch geworden.
Er wurde für uns gekreuzigt unter Pontius Pilatus,
hat gelitten und ist begraben worden,
ist am dritten Tage auferstanden nach der Schrift
und aufgefahren in den Himmel.
Er sitzt zur Rechten des Vaters
und wird wiederkommen in Herrlichkeit,
zu richten die Lebenden und die Toten;
seiner Herrschaft wird kein Ende sein.
Wir glauben an den Heiligen Geist,
der Herr ist und Lebendig macht,
der aus dem Vater und dem Sohn hervorgeht,
der mit dem Vater und dem Sohn angebetet
und verherrlicht wird,
der gesprochen hat durch die Propheten,
und die eine, heilige,
christliche und apostolische Kirche.
Wir bekennen die eine Taufe
zur Vergebung der Sünden.
Wir erwarten die Auferstehung der Toten
und das Leben der kommenden Welt.
Amen."

II.
Erforderliche Ausführungsbestimmungen erlässt das Landeskirchenamt.

III.
Dieses Kirchengesetz tritt am 28. November 1982 (1. Advent) in Kraft. Soweit in derzeit geltenden Vorschriften der bisherige Wortlaut des nicänischen Glaubensbekenntnisses enthalten ist, wird dieser mit Wirkung vom 28. November 1982 an durch den in Ziffer I. dieses Kirchengesetzes wiedergegebenen Wortlaut ersetzt.

Dresden, am 29. Oktober 1982

Die Kirchenleitung
der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Dr. Hempel

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<2_2_1> Verordnung mit Gesetzeskraft über die Erprobung neuer Glaubenszeugnisse
Vom 18. Mai 1973 (ABl. 1973 A 43, berichtigt A 62)


1110/241
Die Evangelisch-Lutherische Landessynode Sachsens hat in ihrer Sitzung vom 3. April 1973 beschlossen, den Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens zu empfehlen, eine bestimmte Auswahl neuer Glaubenszeugnisse zu erproben. Zur Begründung ihres Beschlusses hat sie sich eine Erläuterung zu Eigen gemacht, die dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügt ist.
Zur Verwirklichung dieser Empfehlung hat die Kirchenleitung gemäß § 42 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens in der Fassung vom 8. Februar 1972 (Amtsblatt Seite A 53 unter II Nr. 19) die Folgende

Verordnung mit Gesetzeskraft
beschlossen:
1. Den Gemeinden werden sieben Modelle neuer Glaubenszeugnisse, deren Wortlaut als Anlagen 2 bis 8 dieser Verordnung beigefügt sind, zur Erprobung freigegeben, und zwar auch zum probeweisen Gebrauch eines solchen Glaubenszeugnisses als Credo im Hauptgottesdienst. Ausgenommen von der Erprobung sind Gottesdienste mit Taufhandlungen.
2. Die Erprobung der freigegebenen Glaubenszeugnisse im Gottesdienst einer Kirchgemeinde bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des zuständigen Kirchenvorstandes.
3. Diese Verordnung tritt am 1. September 1973 in Kraft.
4. Erforderliche Ausführungsbestimmungen erlässt das Landeskirchenamt.

Dresden, den 18. Mai 1973

Die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Dr. Hempel


Anlage 1

(Begründung)
1. Bekennen ist eine grundlegende Vollzugsform christlichen Glaubens (vgl. Matth. 10, 32; Röm. 10, 9). Es ist Antwort des Glaubenden auf die Zuwendung Gottes zu ihm und geschieht in konkreten, immer neuen geschichtlichen Situationen. Es gewinnt schon im Neuen Testament Gestalt in verschiedenen Bekenntnissen der Gemeinde und bringt durch die Zeiten hindurch immer wieder neue Bekenntnisformulierungen hervor. Ein solches Bekenntnis kann entweder als Glaubenszeugnis der Gemeinde im Gottesdienst oder als Lehrbekenntnis (im Sinne einer verbindlichen Lehrnorm) oder als beides zugleich gebraucht werden. Nicht alle Lehrbekenntnisse sind im Gottesdienst verwendbar, und nicht jedes im Gottesdienst verwendete Glaubenszeugnis der Gemeinde muss zugleich verbindliche Lehrnorm sein.
Obwohl das eine Evangelium zu allen Zeiten neu bekannt werden muss, ist den Bekenntnissen der Gemeinde durch Zeiten und Situationen hindurch dennoch eine notwendige Konstanz zu Eigen. Das gilt in erster Linie für Lehrbekenntnisse auf Grund ihrer normativen Funktion. Das gilt aber ebenso für Bekenntnisse im Sinne gottesdienstlicher Glaubenszeugnisse, vor allem sofern sie Zeichen und Ausdruck der Einheit der Kirche sind und etwa als Taufbekenntnis Verwendung finden.
Demgegenüber muss die Gemeinde ein gottesdienstliches Bekenntnis als lebendige Antwort auf die Taten Gottes möglichst unmittelbar mitvollziehen können, weil es Ausdruck ihres heute gelebten Glaubens sein soll. Im Unterschied dazu wird die Funktion eines überlieferten Bekenntnisses als Lehrnorm durch die Notwendigkeit einer sorgfältigen Auslegung nicht beeinträchtigt. Daher steht bei gottesdienstlichen Bekenntnissen das Bedürfnis nach Neuformulierungen eher an als bei Lehrbekenntnissen, besonders in der gegenwärtigen Situation.
2. Der heutigen gottesdienstlichen Gemeinde macht das apostolische (und das nicänische) Glaubensbekenntnis weithin dadurch Schwierigkeiten, dass es vielen ohne gründliche Interpretation nur schwer nachvollziehbar ist und auch wesentliche Aussagen des christlichen Glaubens unberücksichtigt lässt (z.B. das irdische Leben und die Verkündigung Jesu). In dieser Situation hält die Synode das gegenwärtige Bemühen um neue gottesdienstliche Bekenntnisse für berechtigt und begrüßenswert, und sie erinnert daran, dass schon in der bisherigen gottesdienstlichen Praxis neben dem Apostolikum (und Nicänum) neuere Glaubenslieder gebraucht wurden. Sie empfiehlt den Gemeinden eine Auswahl verschiedenartiger neuer Modelle zum probeweisen Gebrauch auch im Hauptgottesdienst.
Dabei gilt es aber, Folgendes zu beachten:
a) Mit dieser Empfehlung wird das Apostolikum (und das Nicänum) als Lehrgrundlage der Kirche und als grundlegendes gottesdienstliches Bekenntnis nicht angetastet. Die neuen gottesdienstlichen Glaubenszeugnisse haben in keinem Falle den Charakter einer Lehrnorm.
b) Als Taufbekenntnis bleibt wie bisher ausschließlich das Apostolikum in Gebrauch.
c) Ob sich die angebotenen Modelle alle im Gebrauch auf die Dauer bewähren, ist naturgemäß völlig offen. Es handelt sich bei der genannten Empfehlung deshalb auch nicht um eine "Einführung" derselben "zum geordneten Gebrauch".
d) Die Empfehlung erreicht erst dann ihren Zweck, wenn sie die Gemeinden anregt, selbst über ihren Glauben nachzudenken und ihn in ihrer Umwelt verständlich zum Ausdruck zu bringen.

Anlage 2

(Glaubenszeugnis)
Wir glauben an Gott. Er ist der Vater Jesu Christi.
Er ist auch unser Vater. Er hat die Welt geschaffen.
Er hat uns Menschen nach seinem Bild gemacht.
Alles Leben gehört ihm.
Er lenkt die Geschicke unserer Erde.
Ihm vertrauen wir uns an.
Wir glauben, dass Gott in Jesus Christus
zu uns gekommen ist.
Er hat wie wir als Mensch gelebt.
Er war jedem Freund und Diener zugleich:
Er half und heilte.
Auf Gewalt und äußere Macht hat er verzichtet.
Und darum musste er leiden,
darum starb er am Kreuz.
Aber Gott gab ihm neues Leben.
Durch seine Auferstehung wird uns klar,
wie sehr Gott die Menschen liebt.
Er will auch mit uns neu anfangen
und vergibt uns unsere Schuld.
Wir glauben, dass durch Jesus Christus ein neuer
Geist zu uns gekommen ist:
Gottes heiliger Geist.
In ihm schließt Gott uns zusammen
zu einer weltweiten Kirche.
Von vielen Gefahren sind wir bedroht,
doch er nimmt uns die Furcht.
Er nimmt uns die Angst auch vor Tod und Gericht.
Er gibt uns den Mut, uns in der Gemeinschaft seiner
Freunde einzusetzen für Gerechtigkeit und Frieden.
Amen


Anlage 3

(Glaubenszeugnis)
Ich glaube an Gott, den Vater, und höre sein Wort.
Er ist der Herr, ihm gehört der Kosmos, er lenkt
die Geschichte. Freude an aller Schöpfung, Ehrfurcht
vor dem Leben und Mut zum Handeln kommt von ihm.
Ich glaube an Jesus Christus und gehöre zu ihm.
Er hat unser Leben gelebt. Mit ihm begann eine neue
Welt, die ohne Krieg und Hunger, ohne Krankheit und
Tod sein wird. Bei ihm endet alle Schuld. Er wurde
gekreuzigt, Gott aber hat ihn vom Tode auferweckt
und darin unsere Freiheit begründet.
Ich glaube an den Heiligen Geist und werde von
ihm geführt. Er gibt Erkenntnis der Wahrheit und
schärft das Gewissen. Er schafft eine Kirche für alle
Menschen bis zur Vollendung der Welt in Gerechtigkeit.
Amen

Anlage 4

(Glaubenszeugnis)
Wir glauben an Gott,
den Vater unseres Herrn Jesus Christus.
Er ist auch unser Vater.
Seine großen Taten bezeugen wir.
Er hat uns bis hierher bewahrt.
Er hat uns das Leben gegeben.
Auch wenn niemand an uns denkt,
sorgt er sich um uns.
Wir glauben an Jesus Christus.
In ihm kam Gott selber auf die Erde.
Er litt freiwillig für uns Verzweiflung, Angst und Tod.
Schande und Sterben nahm er auf sich;
unser heilloses Leben hat er geheilt.
Durch seine Auferstehung bleibt die Zukunft in seiner
Hand.
Wir glauben an Gott, den heiligen Geist.
Er wirkt auch heute unter uns.
Er redet mit uns durch das Wort der Bibel.
Er sammelt und eint Gottes Volk in der Welt.
Zum Glauben hilft er uns und macht uns bereit
für die Ewigkeit Gottes.
Amen

Anlage 5

(Glaubenszeugnis)
Wir glauben an Gott, den ewigen Geist, den Vater
unseres Herrn Jesus Christus und unseren Vater, und
wir bezeugen seine Taten:
Er ruft die Welt ins Dasein,
schafft den Menschen nach seinem eigenen Bild
und zeigt ihm den Weg des Lebens und den Weg des
Todes.
Er sucht in heiliger Liebe alle Menschen zu retten
von Ziellosigkeit und Sünde.
Er richtet Menschen und Völker nach seinem
gerechten Willen,
verkündet durch Propheten und Apostel.
In Jesus Christus, dem Mann von Nazareth, unserem
gekreuzigten und auferstandenen Herrn,
kam er zu uns
und nahm teil an unserem Los,
überwindet Sünde und Tod
und versöhnt die Welt mit sich selbst.
Er verleiht uns seinen Heiligen Geist,
schafft und erneuert die Kirche Jesu Christi,
vereint in seinem Bund glaubende Menschen aller
Zeiten, Sprachen und Rassen.
Er ruft uns in seine Kirche,
damit wir Opfer und Freude der Nachfolge bejahen,
damit wir seine Diener sind im Dienst an Menschen,
damit wir das Evangelium aller Welt verkünden
und den Mächten des Bösen widerstehen,
damit wir teilhaben an Christi Taufe und an seinem
Tische essen,
damit wir mit ihm verbunden sind in seinem Leiden
und in seinem Sieg.
Er verspricht allen, die ihm vertrauen,
Vergebung der Sünden und Gnade die Fülle,
Mut im Kampf für Gerechtigkeit und Frieden,
seine Gegenwart in Anfechtung und Freude
und ewiges Leben in seinem Reich, das kein Ende hat.
Ihm sei Lob und Ehre, Ruhm und Macht.
Amen


Anlage 6

(Glaubenszeugnis)
Gemeinde: Ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde.
Sprecher: Ich glaube, dass Gott so groß ist, dass ich ihn niemals begreifen kann, und dass er da ist, ohne dass ich ihn sehe. Ich glaube, dass er der Herr ist über alle Kräfte dieser Welt. Über Raumflug und Kernspaltung, über das Schicksal der Erde und über meinen Alltag. Ich glaube, dass ich nie allein bin. Gott ist bei mir. Er ist mein Vater. Er hat alles gemacht, auch mich.
Gemeinde: Ich glaube an Jesus Christus, Gottes Sohn, unsern Herrn.
Sprecher: Ich glaube, dass Gott diese Welt in seinen Händen hält, und dass er die Menschen liebt. Er hat seinen Sohn als Mensch zu den Menschen gesandt. Um unsere Entfernung von ihm zu überbrücken, wurde Christus ans Kreuz zu schlagen und durchschritt das Reich der Toten. Er ist wahrhaftig auferstanden und mein Bruder.
Gemeinde: Ich glaube an den Heiligen Geist, die Kirche Jesu Christi, die Gemeinschaft aller Christen.
Sprecher: Ich glaube, dass der Geist uns verbindet. Hinweg über Länder und Kontinente, über Rassenunterschiede und Altersgrenzen. Um mich her besteht die große Gemeinde der Christen. Ich gehöre zu ihr. Ich glaube, dass ich mich nie so weit von Gott entfernen kann, dass es keinen Rückweg mehr gäbe, dass ich mich niemals so schrecklich in die Irre verlieren kann, dass Gott mich nicht wieder zu sich holen wollte. Ich glaube, dass Gott für mich das Leben will und nicht den Tod, die Freude und nicht die Traurigkeit, dass er bei mir ist heute und bis in alle Ewigkeit.
Amen


Anlage 7

(Glaubenszeugnis)
Herr, Gott, Vater aller Schöpfung,
seit der Erschaffung der Welt hast du nicht aufgehört,
dein Heil allen Menschen zuteil werden zu lassen.
Viele aber gingen eigene Wege und suchten ihr Glück
in vergänglichen Dingen.
Du gingst ihnen nach auf deine Weise.
Deine Liebe nahm Gestalt an unter uns
in deinem Sohn Jesus Christus.
Du nahmst auf dich Schuld und Sünde aller Menschen.
Meine Sünde brachte dir den Tod.
Du aber schenktest mir durch deine Auferstehung
Befreiung von Sünde und Schuld und ewiges Leben.
Deine Kraft lässt du heute in der Welt durch deinen
Heiligen Geist
wirksam sein.
Das ist dein Geheimnis.
Ich habe erfahren und weiß,
dass du im Geist mitten unter uns bist,
heute und allezeit.
Herr,
lass mich täglich neu erkennen
dein Heil, deine Liebe, deine Kraft
auf meinem Lebensweg durch deinen Geist.
Amen


Anlage 8

(Glaubenszeugnis)
Wir glauben an Gott.
Wir sind nicht allein.
Wir sind geborgen.
Wir sind frei.
Wir glauben an den göttlichen Geist,
den Geist der Freiheit,
der uns verbindet
zu der einen umfassenden Kirche.
Wir glauben an Jesus Christus,
der uns Gott, den Vater, zeigte,
der das Reich des Friedens verkündete
und aus Liebe zu uns starb.
Wir glauben, dass Jesus lebt.
Er macht uns rein von Schuld
und von Furcht und Tod frei.
Ihm wollen wir dienen.
Wir glauben an Gott, den Vater,
der die Welt schafft und erhält,
der will, dass wir mit ihm wirken,
der Welt und den Menschen zugute.
Wir glauben an den lebendigen Gott,
der eine neue Welt will,
der uns bewahrt und neu schafft
zu unvergänglichem Leben.
Amen

ENDE
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<2_2_1> Kirchengesetz über die Einführung des gemeinsamen Vaterunsers
Vom 13. November 1968 (ABl. 1968 A 83)

20012/124
Für alle Kirchen des deutschen Spachgebietes ist ein gemeinsamer Wortlaut des Vaterunsers erarbeitet worden. Die Evangelisch-Lutherische Landessynode Sachsens macht sich diesen Wortlaut zu Eigen und hat daher das folgende Kirchengesetz beschlossen:

§ 1
Das Herrengebet ist im Allgemeinen Gebrauch in folgendem Wortlaut zu beten:

Vater unser im Himmel.
Geheiligt werde dein Name.
Dein Reich komme.
Dein Wille geschehe, wie im Himmel, so auf Erden.
Unser tägliches Brot gib uns heute.
und vergib und unsere Schuld,
wie auch wir vergeben unseren Schuldigern.
Und führe uns nicht in Versuchung,
sondern erlöse uns von dem Bösen.
Denn dein ist das Reich und die Kraft und
die Herrlichkeit in Ewigkeit.
Amen

§ 2
Erforderliche Ausführungsbestimmungen erlässt das Landeskirchenamt.

§ 3
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Dezember 1968 (1. Advent) in Kraft.

Dresden, am 13. November 1968

Die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
D. Noth


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<2_2_1> Verordnung zur Ausführung des Kirchengesetzes über die Einführung des gemeinsamen Vaterunsers
Vom 17. Januar 1969 (ABl. 1969 A 5)

10012/143
Auf Grund von § 2 des Kirchengesetzes über die Einführung des gemeinsamen Vaterunsers vom 13. November 1968 (Amtsblatt Seite A 83 unter II Nr. 52) wird Folgendes verordnet:

Wird der gemeinsame Vaterunsertext gesungen, so sind die von der lutherische Liturgischen Konferenz Deutschlands ausgearbeiteten Singmodelle* zugrunde zu legen.

Evangelisch-Lutherisches Landeskirchenamt Sachsens
Dr. Johannes

* Die Singmodelle werden allen Pfarrämtern und Kirchenvorständen durch Rundverfügung des Landeskirchenamtes mitgeteilt. Aufkleber für die Altaragenden folgen später.
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<2_2_1> Kirchengesetz über die Verwendung des nachrevidierten Textes des Neuen Testamentes nach der Übersetzung Martin Luthers (NT 75/77)
Vom 26. Oktober 1979 (ABl. 1979 A 96)

24103/168
Die Evangelisch-Lutherische Landessynode Sachsens hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:

§ 1
Entsprechend einer Empfehlung der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in der DDR wird die Verwendung des nachrevidierten Textes des Neuen Testamentes nach der Übersetzung Martin Luthers (NT 75/77) den Gemeinden zur Erprobung freigegeben, und zwar zunächst für die gottesdienstlichen Lesungen gemäß der seit dem 1. Advent 1978 gültigen Lese- und Predigttextordnung (vgl. Kirchengesetz vom 26. Oktober 1978 - Amtsblatt 1978 Seite A 97 -).

§ 2
Erforderliche Ausführungsbestimmungen erlässt das Landeskirchenamt.

§ 3
Diese Kirchengesetz tritt sofort in Kraft.

Dresden, den 26. Oktober 1979

Die Kirchenleitung
der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Dr. Hempel

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<2_2_1> Text des Neuen Testaments in Luthers Übersetzung
Vom 23. Dezember 1958 (ABl. 1958 A 85)

2000/51
Die Verwendung der im Jahre 1956 erschienenen revidierten Ausgabe des Luthertextes des Neuen Testaments im Gottesdienst wird genehmigt, nachdem die Bibelanstalt Altenburg diese Aufgabe in einer Größe herausgebracht hat, die für den gottesdienstlichen Gebrauch möglich erscheint. Die Sächsische Haupt-Bibelgesellschaft, Dresden A 53, Käthe-Kollwitz-Ufer 76, ist in der Lage, den Pfarrämtern die nötigen Exemplare zu vermitteln. (Preis des in Leder gebundenen, mit Goldschnitt versehenen Stückes 25,- DM, der einfachen Ausgabe - Studienausgabe - 10,60 DM)
Die Übernahme der Beschaffungssumme auf die Kirchenkasse wird genehmigt.

Evangelisch-Lutherisches Landeskirchenamt Sachsens
D. Noth Dr. Harzer


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