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2.2 AGENDE, LITURGIE, GESANGBUCH

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<2_2> Paramentenordnung

Vom 25. Februar 1949 (ABl. 1949 A 65)

<Fassung nach der Änderungsverordnung vom 09.11.1949 (ABl. 1949 A 62).>

3225/3; 11421/54; 3235/10

Rundschreiben an alle Superintendenturen

Das Ev.-luth. Landeskirchenamt gibt folgende von der Liturgischen Kommission erarbeitete Paramentenordnung bekannt, nach der künftig in allen Gemeinden zu verfahren ist. Handelt es sich dabei auch anscheinend um eine äußere Form, so ist doch insofern wichtig, als sie an ihrer Stelle ein Stück Verkündigung sein soll. Es wird dabei allerdings nötig sein, dass den Gemeinden der Sinn dieser Ordnung erläutert wird. Zur Erklärung des Sinns der einzelnen liturgischen Farben wird auf Folgendes hingewiesen:

Grün ist die Farbe der sprossenden Saat, des wachstümlichen Lebens

Weiß fasst alle Farben zusammen, ist die Farbe der Christusfeste und "der Engel und aller Heiligen" (Luther),

Rot ist die Farbe des Blutes, des himmlischen Feuers

Violett ist die Farbe der Buße und der ernsten Bereitung

Schwarz ist die Verneinung aller Farben und erst sehr spät im 18. Jahrhundert als Paramentenfarbe üblich geworden.

Im Lauf des Kirchenjahres sind demnach folgende Farben aufzulegen:

Advent: violett
Heiliger Abend bis Epiphanias: weiß
Epiphaniassonntag bis Vorfastenzeit: grün
Passionszeit: violett
Gründonnerstag: violett (möglich ist auch weiß im Blick auf die Einsetzung des Heiligen Abendmahls)
Karfreitag und Karsonnabend: schwarz
Ostern bis Himmelfahrt: weiß
Freitag nach Himmelfahrt bis Sonnabend vor Pfingsten: violett
Pfingsten: rot
Trinitatisfest: weiß
Trinitatiszeit: grün
Erntedankfest: grün
Reformationsfest: rot
Bußtag: violett
Letzter Sonntag im Kirchenjahr: weiß (Wiederkunft Christi und Auferstehung der Toten). Erlaubt ist auch grün keinesfalls aber rot oder schwarz, da letztere Farbe im Widerspruch stünde zu der Predigt von der Hoffnung auf das ewige Leben, die gerade an diesem Sonntag der Kirche aufgetragen ist.

Für einzelne Festtage gilt weiter Folgendes:

Johannestag: weiß (Tag des Vorläufers des Herrn Christus)
Michaelistag: weiß (Sieg des Herrn Christus)
Kirchweih: rot
Aposteltage: rot
Marienfeste: weiß
Unschuldige Kindlein: violett

Wo violette Altarbekleidung nicht vorhanden ist, ist in der Passionszeit und an den Bußtagen schwarz aufzulegen, in der Adventszeit und am Sonntag Exaudi grün.
Die angegebenen Paramentenfarben haben während der entsprechenden Kirchenjahreszeit auch bei allen Amtshandlungen aufzuliegen. Das gilt auch für die Konfirmation.

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<2_2> Richtlinien für das Verhalten von Gemeinde und Pfarrer im Gottesdienst

Im Amtsblatt vom 28. Dezember 1966 (ABl. 1966 A 92)

20010/132
Allen Pfarrern, Pastorinnen, Pfarrvikarinnen und Vikarinnen unserer Landeskirche geht in diesen Tagen ein Heft "Richtlinien für das Verhalten von Gemeinde und Pfarrer im Gottesdienst" zu. Dieses Heft hat ein Ausschuss der Lutherischen Liturgischen Konferenz Deutschlands in mehrjähriger Arbeit verfasst.
Zum Gebrauch und rechten Verständnis dieses Heftes unterstreichen wir noch einmal, dass es sich hierbei um Richtlinien und nicht um Gesetze handelt. Wir empfehlen die grundsätzlichen Vorbemerkungen zu besonderem Studium.
Dass ein Verlangen nach Klärung vieler diesbezüglicher Fragen vorhanden ist, steht außer Frage. Im Liturgischen Verhalten gibt es eine große Mannigfaltigkeit der Auffassungen und mehr noch der Gewohnheiten. Es ist daher sehr schwer, das "sachgemäße" Handeln und Verhalten aufs kürzeste zu beschreiben. Was dem einen zu wenig ist, erscheint dem anderen zu viel. Diese Richtlinien möchten hilfreiche Ratschläge geben und beziehen auch die mit dem Pfarrer im Gottesdienst Mithandelnden und die Gemeinde ein.
Wir weisen darauf hin, dass die Anmerkung I 12a (Seit 13) in den Richtlinien in unserer Landeskirche grundsätzlich keine Berücksichtigung findet.
Das Umdruckverfahren für die genannten Richtlinien hat es mit sich gebracht, dass alle Verweise innerhalb des Heftes mit Seitenangabe zwei Zahlen zu niedrig angegeben sind (also z. B.: Statt Seite 25 muss es heißen Seite 27). Es wird gebeten, dies zu beachten.

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<2_2> Fotografieren während der Gottesdienste und kirchlichen Amtshandlungen

Im Amtsblatt vom 17. Februar 1950 (ABl. 1950 A 14)

20010/16; 2000
Es hat sich als nötig erwiesen, auf folgende Anordnung hinzuweisen, die am 13. Dezember 1948 den Superintendenturen mitgeteilt worden ist:
Das Landeskirchenamt sieht sich veranlasst anzuordnen, dass während der Gottesdienste, also auch während der Trauungen und Konfirmationen, in der Kirche nicht fotografiert werden darf, weil dadurch der Ernst und die Würde des Gottesdienstes Schaden leidet.
Gegen ein Fotografieren beim Einzug und Auszug soll, so wenig es erwünscht ist, kein Widerspruch erhoben werden.

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<2_2> Photographieren während der Gottesdienste und der kirchlichen Amtshandlungen

Im Amtsblatt vom 23. August 1952 (ABl. 1952 A 58)

20010/50
Es besteht Anlass, nochmals auf die Anordnung vom 13. Dezember 1948, die im Amtsblatt 1950 auf Seite A 14 unter Nr. 21 abgedruckt ist, hinzuweisen, wonach während der Gottesdienste, also auch während der Trauungen und der Konfirmationen, in der Kirche nicht fotografiert werden darf, weil dadurch Ernst und Würde des Gottesdienstes beeinträchtigt werden.

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<2_2> Amtskleidung der Geistlichen

Im Amtsblatt vom 28. Dezember 1966 (ABl. 1966 A 93)

610019
Es liegt uns sehr daran, dass die Amtskleidung der sächsischen Geistlichen wieder ein einheitliches Bild bekommt.
Das gilt ganz besonders für die Form des Barettes.
Es wird erwartet, dass die neu in den Dienst der Landeskirche tretenden jungen Theologen die Beschaffungsmöglichkeiten für die Amtskleidung des sächsischen Pfarrers nutzen. Es werden aber auch die schon länger im Dienst stehenden Pfarrer gebeten, bei notwendig werdenden Erneuerungen der Amtskleidung - die nicht zu lange aufgeschoben werden sollten - die nachstehenden Hinweise zu beachten.
(Einige dieser Hinweise sind schon im Amtsblatt erschienen. Sie werden aber hier der Übersicht halber zusammengestellt wiedergegeben.)
a) Talar: Die Firma C. W. Thiel, 8020 Dresden, Franz-Liszt-Straße 21, steht Talarstoff zur Verfügung, woraus sie Talare nach Maß selbst anfertigt (Amtsblatt 1966 Seite A 56 unter VI Nr. 52).
b) Barett: Die Firma Max Schulze, Mützenmachermeister, 8047 Dresden, Dohnaer Straße 304, kann Barette für Pfarrer in sächsischer Form anfertigen.
Der Preis liegt je nach Qualität des Samtes zwischen 20 und 35 MDN einschließlich Macherlohn. Es kann auch guter Samt - etwa von alten Kleidern - zur Verarbeitung gestellt werden. Der Samt muss das Format 38 x 70 cm haben (Amtsblatt 1965 Seite A 98 unter VI Nr. 57).
c) Beffchen: Die Paramentenwerkstatt der Ev.-Luth. Diakonissenanstalt zu Dresden, 8060 Dresden, Holzhofgasse 29, fertigt Beffchen folgender Art an:
einfach gesteppt das Stück für 3,80 MDN
mit Hohlsaum das Stück für 8 MDN
mit gesticktem Kreuz und Hohlsaum das Stück für 12 MDN
Die Beffchen sind zum Binden eingerichtet.

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<2_2> Kirchengesetz über die Einführung des Evangelischen Gesangbuches

Vom 20. April 1994 (ABl. 1994 A 117)

Reg.-Nr. 241203/897
Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens hat auf Grund von § 27 Absatz 2 Nr. 5 der Kirchenverfassung das folgende Kirchengesetz beschlossen:

§ 1
Das von der Evangelischen Kirche in Deutschland im Auftrag der Gliedkirchen in den Jahren 1979-1992 erarbeitete "Evangelische Gesangsbuch" wird zum Gebrauch in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens mit dem 1. Advent 1994 (27. November 1994) eingeführt. Es tritt an die Stelle des im Jahre 1955 eingeführten "Evangelischen Kirchengesangbuches".

§ 2
Aufgrund der Empfehlungen der Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands wird der Textteil des Evangelischen Gesangbuches wie folgt geändert und ergänzt:
1. Zum Zwecke der Anpassung an das Agendenwerk der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands
- erhält die Nr. 791 die Überschrift "Taufe in Notfällen",
- wird der Text von Nr. 793 (Einzelbeichte) dem Wortlaut der Beichtagende III, 3 (neu bearbeitete Ausgabe 1993) angeglichen.
2. Die Reihenfolge der im Textteil abgedruckten Bekenntnisschriften wird dahingehend geändert, dass das Augsburger Bekenntnis (jetzt Nr. 808) die Nr. 807 und der Heidelberger Katechismus (jetzt Nr. 807) die Nr. 808 erhält.
3. Im Einführungstext zu Nr. 809 (Lehrzeugnisse der Kirche aus dem 20. Jahrhundert) wird das Zitat aus der Leuenberger Konkordie, Teilziffer 30 - ... in der Bindung an die sie verpflichtenden Bekenntnisse oder unter Berücksichtigung ihrer Traditionen - durch Anführungszeichen gekennzeichnet; außerdem wird die Belegstelle angegeben.

§ 3
Die Glaubenslieder "Wir glauben all an einen Gott" (EKG 419) und "An einen Gott nur glauben wir" (EKG 420) werden als Nr. 779 und Nr. 780 in den Textteil des Evangelischen Gesangbuches aufgenommen. Die jetzige Nr. 779 entfällt; die Nr. 780 wird ohne Bezifferung nach Nr. 761 abgedruckt.

§ 4
Die Ordnungen des Hauptgottesdienstes mit Predigt und Heiligem Abendmahl der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens werden dem Evangelischen Gesangbuch als Beiheft zugefügt.

§ 5
Erforderliche Ausführungsbestimmungen zu diesem Kirchengesetz erlässt das Landeskirchenamt.

§ 6
(1) Dieses Kirchengesetz tritt am 27. November 1994 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:
a) Kirchengesetz über die Einführung eines neuen Gesangbuchs vom 5. August 1950 (Amtsblatt Seite A 61);
b) Verordnung über die Einführung des Evangelischen Kirchengesangbuchs vom 17. Oktober 1955 (Amtsblatt Seite A 75);
c) Kirchengesetz über die Einführung der Antiqua-Ausgabe des Evangelischen Kirchengesangbuches vom 16. Februar 1973 (Amtsblatt Seite A 19);
d) Verordnung vom 20. Februar 1973 (Amtsblatt Seite A 19) über das In-Kraft-Treten des Kirchengesetzes über die Einführung der Antiqua-Ausgabe des Evangelischen Kirchengesangbuches vom 16. Februar 1973;
e) Verordnung zur Antiqua-Ausgabe des Evangelischen Kirchengesangbuches vom 24. Januar 1974 (Amtsblatt Seite A 12).

Dresden, am 20. April 1994

Die Kirchenleitung
der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Kreß

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< 2.2> Beschluss der Generalsynode und der Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands über das Evangelische Gesangbuch
Vom 19. Oktober 1993 (ABl. VELKD Bd. VI S. 216)

Bischofskonferenz und Generalsynode erinnern an die Beschlüsse der Kirchenleitung vom 11./12. Mai 1978, 26./27. März 1981, 15./17. Januar 1986 und 7./8. März 1987 und begrüßen daher den Abschluss der Arbeiten am Evangelischen Gesangbuch. Sie nehmen den Text auf, der im Auftrag des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland erarbeitet und ihnen nun in Bad Eilsen vorgelegt wurde, und beschließen gemäß Artikel 25 der Verfassung der Vereinigten Kirche Folgendes:
1. Das der Bischofskonferenz und der 8. Generalsynode auf ihrer 3. Tagung in Bad Eilsen vorgelegte Evangelische Gesangbuch ist das gemeinsame Gesangbuch der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands gemäß Artikel 5 Abs. 1 der Verfassung.
2. Den Termin der Einführung des Evangelischen Gesangbuches in den Gliedkirchen bestimmen diese nach ihrem Recht.
3. Über die Gestaltung des Evangelischen Gesangbuches und die Anfügung von Regionalteilen entscheiden die Gliedkirchen im Benehmen mit der Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands.

Bad Eilsen, den 20. Oktober 1993

Der Präsident der Generalsynode
Veldtrup

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< 2.2> Zur Einführung des "Evangelischen Gesangbuches" (EG) am 1. Advent 1994
(ABl. 1994 B 49 und B 61)

1. Zur Vorgeschichte
1979 wurde ein Ausschuss im Auftrag aller evangelischen Landeskirchen in Deutschland-Ost und Deutschland-West, der Evangelischen Kirche in Österreich und in Elsass-Lothringen berufen, der ein neues Gesangbuch erarbeiten sollte. Die Kritik am Evangelischen Kirchengesangsbuch von 1950 (EKG) wurde besonders in den 70er Jahren vehement vorgebracht:
Der Wandel in Kirche und Gesellschaft, in Sprache und Musik fand im EKG, das in seinem Liedbestand hauptsächlich das 16. und 17. Jahrhundert repräsentierte, keinen entsprechenden Ausdruck mehr. Eine große Zahl von Liedern und anderen musikalischen Formen entstanden als Reaktion auf das Unbehagen am Gesangbuch und nahmen die Fragestellungen der Gegenwart, beispielsweise das Umweltproblem, die Friedensfrage, soziale Ungerechtigkeit oder die nihilistische Verzweiflung auf. In einer Reihe von Liedsammlungen, Beiheften zum EKG oder auch einzelnen Liedblättern stand das neue Liedgut den Gemeinden und ihren Gruppen neben dem EKG zur Verfügung. Im Gesangbuchausschuss arbeiteten aus unserer Landeskirche zeitweilig oder die ganze Zeit über Dietrich Mendt, Hans-Joachim Schwinger und Berthold Zehme mit. Die beiden wichtigsten Entscheidungen, die anfangs getroffen wurden, waren erstens das Gesangbuch als Haus- und Gemeindebuch zu konzipieren, es also über den gottesdienstlichen Gebrauch hinaus auch für den privaten zugänglich zu machen, und zweitens Kinderlieder aufzunehmen und auf ein besonders Kindergesangbuch zu verzichten. Die Stellungnahmen mit verschiedenartigen Änderungs- und Zusatzwünschen der auftraggebenden Kirchen zu den "Grundsätzen für die Erarbeitung eines künftigen Gesangbuches" (1981) und zum Vorentwurf (1989) wurden im Ausschuss gewissenhaft bedacht. 1992 lag endlich das abgeschlossene Manuskript des EG zur Vorbereitung auf die Drucklegung vor.
Freilich fanden nicht alle landeskirchlichen Voten die entsprechende Mehrheit. So wurde beispielsweise der sächsische Wunsch nach Aufnahme der Glaubenslieder "An einen Gott nur glauben wir" (EKG Nr. 419) und "Wir glauben all an einen Gott" (EKG 420) nicht berücksichtigt. Die beiden Lieder sind jetzt innerhalb des Textteils "Der Gottesdienst" unter der Nr. 779 und 780 zu finden.

2. Aufbau
Das Ordnungsprinzip des EG entspricht im Wesentlichen dem des EKG: Ein Stammteil, bestehend aus Liedern und Gesängen (Nr. 1 bis 535) sowie einem Textteil mit Gebeten, Gebetsgottesdiensten, Bekenntnissen und Beigaben zum Kirchenjahr und zur Liederkunde (Nr. 701 bis 960) plus regionaler Liederteil, der sog. "Anhang". Bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Vorarbeit am Gesangbuch hatten die östlichen Landeskirchen, nicht zuletzt aus Kosten- und Materialgründen, darauf verzichtet, regionale Anhänge zu erarbeiten. So wird das EG in der sächsischen und den übrigen östlichen Landeskirchen - ausgenommen die Thüringische Landeskirche - nur mit diesem Stammteil, allerdings geringfügigen Änderungen im Textteil, ohne regionalen Liedteil eingefügt werden.

Die Lieder und Gesänge im Stammteil sind in die Hauptabschnitte Kirchenjahr (Nr. 1 bis 154), Gottesdienst (Nr. 155 bis 269), Biblische Gesänge (Nr. 270 bis 315), Glaube-Liebe-Hoffnung (Nr. 316 bis 535) unterteilt. Die Hauptabschnitte sind wiederum in kleinere Rubriken (z. B. Advent, Weihnachten, Epiphanis usw. oder Loben und Danken, Rechtfertigung und Zuversicht, Angst und Vertrauen, Umkehr und Nachfolge usw.) eingeteilt. Jede Rubrik beginnt mit einem charakteristischen Leitlied. "Nun komm, der Heiden Heiland" (EKG 1) ist nicht mehr das erste Lied im Gesangbuch; nunmehr beginnt der Adventsteil mit "Macht hoch die Tür" (bisher EKG 6). Nach dem Leitlied sind die Lieder immer nach dem Zeitpunkt der Entstehung des Textes geordnet. Die Biblischen Gesänge (Psalmen und biblische Erzähllieder) folgen der Ordnung der Bibel, die Liturgischen der Ordnung des Gottesdienstes. Im Hauptabschnitt "Glaube-Liebe-Hoffnung" finden sich neben vertrauten Rubriken aus dem EKG auch neue wie beispielsweise "Nächsten- und Feindesliebe" (Nr. 412 bis 420) und "Erhaltung der Schöpfung; Frieden und Gerechtigkeit" (Nr. 421 bis 436), den Leitworten des konziliaren Prozesses. Im Liederverzeichnis finden sich jeweils am Ende der Rubriken Hinweise auf solche Lieder, die in anderen Rubriken stehen, aber zugleich auch hierzu gezählt werden können. Im EKG standen diese Hinweise jeweils unter dem letzten Lied der Rubrik.

Das EG hat einen beachtlichen und umfangreichen Textteil: Psalmen (Nr. 702 bis 760, in Absätzen zum Lesen im Wechsel gedruckt), Gebete (Nr. 813 bis 951) unter anderem mit Kindergebeten (Nr. 860 bis 867), Andachtsformen (Nr. 783 bis 790) und mit einem Tagzeitgebet nach Taizé (Nr. 789), Bekenntnis- und Katechismustexte (Nr. 804 bis 808), die Barmer Theologische Erklärung von 1934 (Nr. 810), Auszüge aus der Leuenberger Konkordie von 1973 (Nr. 811), Anleitung zur Taufe in Notfällen (Nottaufe) (Nr. 791), zur Beichte (Nr. 792 bis 802) und zur Begleitung Sterbender (Nr. 941 bis 951).
Hinweise zum Kirchenjahr (Nr. 953) sowie ein liturgischer Kalender mit der gottesdienstlichen Lese- und Predigttextordnung sowie der Angabe des Spruches, Liedes, Psalmes und der liturgischen Farbe für die jeweilige Woche oder den Tag (Nr. 954) machen das Gesangbuch zu einem christlichen Haus- und Gemeindebuch und helfen Mitarbeitern und Gemeindegliedern bei der Vorbereitung auf den Gottesdienst. Eine Übersicht über die Epochen der Kirchenliedgeschichte (Nr. 956) und ein alphabetisches Verzeichnis der Liederdichter und Komponisten mit kurzgefassten biographischen Angaben (Nr. 957) ermöglichen, tiefer in die Geschichte des Kirchenliedes einzudringen.

3. Inhalt des Liedteiles
Dass es immer schwieriger wird, ein gutes Kirchengesangbuch zu erarbeiten, haben die Ausschuss-Mitglieder während ihrer mehr als 12-jährigen Arbeit am EG immer wieder erfahren. Zu hohe Erwartungen, zu viele sich teilweise ausschließende Forderungen, zu unterschiedliche Gruppen- und Einzelinteressen waren zu berücksichtigen. Rund 3000 neue Lieder sind dem Ausschuss vorgeschlagen worden. Aus der Menge der Lieder der letzten Jahrzehnte wurde das ausgewählt, was bereits bewährt oder wofür mit Aufnahme in den Gemeinden zu rechnen ist. Ca. 70 Lieder sind nach Erscheinen des EKG, also in der zweiten Hälfte unseres Jahrhunderts entstanden. Einige sind aus dem sächsischen Liedheft "Gott erwartet euch" oder anderen landeskirchlichen Beiheften sowie Liedersammlungen bekannt (z. B. "Danke für diesen guten Morgen", Nr. 334; "Du hast uns, Herr, gerufen", Nr. 168; "Erd und Himmel sollen singen", Nr. 499; "Gott liebt diese Welt", Nr. 409; "Holz auf Jesu Schulter", Nr. 97; "Komm, Herr, segne uns", Nr. 70; "Singet dem Herrn ein neues Lied", Nr. 287). Andere Lieder haben ihre Bewährungsprobe in der Gemeindepraxis noch vor sich. Auch die Wendezeit ist durch Klaus-Peter Hertzschs Text "Vertraut den neuen Wegen" (Nr. 395) vertreten. Von den zeitgenössischen Dichtern und Komponisten sind Jürgen Henkys, Peter Janssens, Volker Ochs, Kurt Rommel, Manfred Schlenker, Dieter Trautwein u.a. vertreten. Die neuen Lieder machen einen Anteil von etwa 13 Prozent des EG aus. Im EKG machten die damals neuen Lieder nur einen Umfang von 3 Prozent aus. Damals waren das Lieder wie "Die Nacht ist vorgedrungen" (Nr. 16) oder "Wir glauben Gott im höchsten Thron" (Nr. 184). Heute sind sie fest im Besitz der meisten Gemeinden. Sie sind vertraut, sie sind "alte" Lieder und zeigen, wie neue Lieder Bestandteil der Tradition werden können.

Der Stammteil des EKG hatte 394 Lieder, im EG stehen 535 Lieder und Gesänge, dazu zahlreiche liturgische Gesänge. Vertrautes wird kaum vermisst werden, denn 310 Lieder sind aus dem alten ins neue Gesangbuch übernommen worden, darunter die bekannten Lieder Martin Luthers, Paul Gerhardts und Gerhard Tersteegens. Dieser Bestand garantiert eine Kontinuität und auch eine Vertrautheit, die für die Gemeinde aber auch für Außenstehende wichtig sind. Lieder wie "Vom Himmel hoch" und "Lobe den Herren" gehören nun einmal zur Identität der Evangelischen Kirche und der Kirche überhaupt. Ausgeschieden wurden fast durchweg solche Lieder, die sehr selten gesungen wurden ("Auf diesen Tag bedenken wir", EKG 91; "Durch Adams Fall ist ganz verderbt", EKG 243; "Hüter, wird die Nacht der Sünden", EKG 266 u.a.). Dafür stehen nunmehr im Stammteil 110 Lieder aus der Tradition, wobei das 19. Jahrhundert vermehrte Berücksichtigung fand. Geistliche Volkslieder, beispielsweise das Vertrauenslied "So nimm denn meine Hände" (Nr. 376) oder das Weihnachtslied "Stille Nacht, heilige Nacht" (Nr. 46), die in dem EKG aus strengem Stilempfinden nicht aufgenommen waren, später höchstens in den Anhängen Platz fanden, sind nunmehr im Stammteil berücksichtigt worden. Hinzu kommt ein reicher Bestand an neu entdeckten Liedern aus der Tradition bis hin zu Jochen Klepper, der mit 12 Liedern im EG vertreten ist.

Verglichen mit dem EKG zeigt das neue Gesangbuch eine erstaunliche ökumenische Weite und Breite. 75 Lieder aus 23 Ländern und Sprachen sind aufgenommen und eingedeutscht worden, darunter nicht nur solche aus England und den Niederlanden, sondern auch aus Israel, Lateinamerika, Russland, Tansania usw. Darüber hinaus sind bei 19 Liedern zusätzlich Strophen in der Originalsprache abgedruckt. Das am häufigsten gesungene Lied "Lobe den Herren, den mächtigen König der Ehren" (Nr. 316) ist mit seiner ersten Strophe in sechs Sprachen abgedruckt worden. Nr. 959 listet die Lieder aus anderen Ländern und Sprachen auf, die das EG außerordentlich bereichern.

131 Lieder sind mit einem "ö" gekennzeichnet. In diesen Liedern stimmen Text- und Melodiegestalt mit der von der interkonfessionellen Arbeitsgemeinschaft "Ökumenisches Liedgut" (AÖL) erarbeiteten Fassung überein. 99 von diesen Liedern stehen so auch im katholischen Einheitsgesangbuch "Gotteslob". Bei 64 weiteren Liedern steht das "ö" in Klammern. Damit ist eine teilweise nur geringe Abweichung von der Fassung der AÖL angezeigt, da der in den evangelischen Kirchen gewohnte Text so manifest war, dass die völlige Übernahme einer ö-Fassung nicht möglich erschien (z. B. "Sonne der Gerechtigkeit" und "Lobe den Herren"; in diesen Fällen sind dann jeweils zwei Textfassungen abgedruckt worden: Nr. 262f. und 316f.)

Neu ist auch der größere Reichtum an Gesangformen. Neben der traditionellen Liedgestalt finden sich 36 Kanons und eine ganze Reihe von Singsprüchen (z. B. "Steht auf und erhebt eure Häupter", Nr. 21; "Also hat Gott die Welt geliebt", Nr. 28; "Gott verspricht", Nr. 348), Erzähllieder und Refrainlieder für Vorsänger und antwortende Gemeinde (z. B. "Weil Gott in tiefster Nacht erschienen", Nr. 56; "Herr deine Güte", Nr. 277). Außerdem sind 37 mehrstimmige Sätze abgedruckt, die in den Kirchenchören lange bekannt sind und nun auch der Gemeinde angeboten werden (z. B. "Nun lasst uns Gott dem Herren Dank sagen", Nr. 320; "Hinunter ist der Sonne Schein", Nr. 467).

Einige Melodien bekannter Lieder sind durch neue ersetzt worden (z. B. "Nun jauchzet, all ihr Frommen", Nr. 9; "Gott sei Dank durch alle Welt", Nr. 12). Selbstverständlich wird auf die bisher bekannte Melodie verwiesen, die auch weiterhin alternativ gesungen werden kann. Bei einigen Liedern sind geringfügige Änderungen in der Melodieführung zu finden.

Dem umfangmäßig stärksten Zuwachs hat der Abschnitt "Liturgische Gesänge" zu verzeichnen. Das "Kyrie" wird allein in 14 verschiedenen Singweisen angeboten (Nr. 178.1. bis 178.14). Die Gemeinde wird so in die Lage versetzt, den Gottesdienst in allen von der Erneuerten Agende vorgesehenen Varianten aktiv mitzugestalten.

4. Äußere Form des EG
Typographie und Buchgestaltung lagen in den Händen von Brigitte und Hans Peter Willberg. Über den Rücken und die beiden Buchdeckel der Gesamtbuchausgabe zieht sich ein Regenbogen aus den fünf Notenlinien: Das Singen des Glaubens als Friedenszeichen Gottes, das alles überspannt. Legt man vier Gesangbücher zusammen, ergibt sich aus den vier Segmenten ein Kreis: ein Zeichen für die Einheit der Christen.

Die Schrift ist groß und deutlich, die Noten mit den etwas zu kurzen Hälsen klar und schön, auch im Partiturbild. Die konsequente Verwendung verschiedener Schriftarten für unterschiedliche Informationskategorien erleichtert den Umgang mit dem EG.

Die Lieder stehen nicht gedrängt auf den Seiten, auf vielen Seiten ist Platz gelassen. Das Auge kann sich so ausruhen. Auf manchen Seiten steht unter dem Lied ein Bibelwort oder aber auch ein anderer Text, zum Nachdenken anregend.

Die Bucheinbände werden in Leinen, Surbalin und Leder in den Farben schwarz, blau, grün, rot hergestellt. Für das Auslegegesangbuch ist ein grüner Kunststoff-Einband gewählt worden, der Verwechslungen mit den privaten Gesangbüchern ausschließt. Auf dem hinteren Buchdeckel findet sich ein Prägeeindruck "Gemeindeeigentum".
Die Gottesdienstordnungen unserer Landeskirche sind der Buchhandelausgabe des EG als selbstständiges Heft beigefügt worden, in der Auslegeausgabe sind sie am Ende des Gesangbuches eingebunden worden.

(zusammengestellt von Peter Sauer)

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<2_2> Hauptliedplan ab 1. Advent 1978

Im Amtsblatt vom 20. Juni 1978 (ABl. 1978 A 53-54 und A 58-59)

<Der Wochenliedplan, früher "Hauptliedplan" genannt, wurde nach Einführung des neuen "Evangelischen Gesangbuches" bezüglich einiger Tage revidiert durch VO vom 30.06.1994 (ABl. 1994 A 140). Für die betroffenen Tage sind hier die außer Kraft gesetzten Lieder nur in kleiner Schrift angedeutet. Die durch die Revision neu eingeführten Lieder hingegen sind hier in normaler Schriftgröße in der Zeile darunter angegeben.>

Reg.-Nr. 20015/114
Nachstehend veröffentlichen wir den neuen Hauptliedplan, der zum Gebrauch ab 1. Advent 1978 vorgesehen ist.
Das "Hauptlied" ist ausgerichtet an den Lesungen des Sonntags und gibt diesem zusammen mit den Lesungen ein bestimmtes Gepräge. Das häufigere Angebot von zwei Liedern ist als Alternativangebot zu verstehen im Sinne einer größeren Flexibilität der Liedauswahl. Die angebotene Strophenauswahl ist ein Vorschlag, orientiert an den Lesungen.
1. Advent: EKG 1 "Nun komm, der Heiden Heiland" oder 14 "Die Nacht ist vorgedrungen"
2. Advent: EKG 3 "Ihr lieben Christen, freut euch nun"
3. Advent: EKG 9 "Mit Ernst, o Menschenkinder"
4. Advent: EKG 7, 1 und 3-6 "Nun jauchzet, all ihr Frommen"
Christnacht: EKG 21 "Lobt Gott, ihr Christen alle gleich"
1. Christtag: EKG 15 "Gelobet seist du, Jesu Christ"
2. Christtag: EKG 15 "Gelobet seist du, Jesu Christ" oder 31 "Wunderbarer Gnadenthron"
1. Sonntag nach dem Christfest: EKG 17 "Vom Himmel kam der Engelschar" oder 25 "Freut euch, ihr Christen alle"
Altjahrsabend: EKG 38 "Das alte Jahr vergangen ist" oder 45 "Der du die Zeit in Händen hast" (38 mit Zweitmelodie 115)
Neujahr: EKG 40 "Freut euch, ihr lieben Christen all" oder 45 "Der du die Zeit in Händen hast"
Der du die Zeit in Händen hast (EG 64); Von guten Mächten treu und still umgeben (EG 65)
<neu:> Namensgebung Jesu (1. Januar): Freut euch, ihr lieben Christen all (EG 60)
2. Sonntag nach dem Christfest: EKG 35 "Also liebt Gott die arge Welt" oder 50 "O Jesu Christe, wahres Licht" (35 mit Zweitmelodie 116)
Epiphanias: EKG 48 "Wie schön leuchtet der Morgenstern" oder 337, 1-5 "Du höchstes Licht, ewiger Schein"
Wie schön leuchtet der Morgenstern (EG 70); O König aller Ehren (EG 71 )
1. n. Epiph.: EKG 47 "O süßer Herre Jesu Christ" oder 337, 1-5 "Du höchstes Licht, ewiger Schein"
O lieber Herre Jesu Christ (EG 68); du höchstes Licht, du ewger Schein (EG 441)
2. n. Epiph.: EKG 2, 1-5 "Gottes Sohn ist kommen" oder 9 "Mit Ernst, o Menschenkinder" oder 288 "In dir ist Freude"
3. n. Epiph.: EKG 189 "Lobt Gott den Herrn, ihr Heiden all"
Lobt Gott den Herrn, ihr Heiden all (EG 293)
4. n. Epiph.: EKG 204, 1-3 (4 u. 5), 6 (10), 11 "Wach auf, wach auf, ´s ist hohe Zeit" oder 249 "Such, wer da will, ein ander Ziel"
5. n. Epiph.: EKG 207, 1-4 (6), 7 u. 8 "Ach bleib bei uns, Herr Jesu Christ"
Ach bleib bei uns, Herr Jesu Christ (EG 246)
Letzter n. Epiph.: EKG 46 "Herr Christ, der einig Gotts Sohn"
Septuagesimä: EKG 242, 1,6 (9), 11 u. 12 "Es ist das Heil uns kommen her" oder 248 "Wärn meiner Sünd´ auch noch so viel"
Es ist das Heil uns kommen her (EG 342); Gott liebt diese Welt (EG 409)
Sexagesimä: EKG 145 "Herr, für dein Wort sei hochgepreist" oder 182 "Es wolle Gott uns gnädig sein"
Estomihi: EKG 246 "Ein wahrer Glaube Gotts Zorn stillt" oder 252 "Lasset uns mit Jesu ziehen"
Aschermittwoch: EKG 252 "Lasset uns mit Jesu ziehen"
Invokavit: EKG 201 "Ein feste Burg ist unser Gott" oder 208 "Ach bleib mit deiner Gnade"
Reminiszere: EKG 282 "Wenn wir in höchsten Nöten sein"
Okuli: EKG 61, 1, 2, 4, 6-8 "Wenn meine Sünd mich kränken"
Wenn meine Sünd' mich kränken (EG 82); du schöner Lebensbaum (EG 96)
Lätare: EKG 58, 1-3, 9 u. 10 "Jesu Kreuz, Leiden und Pein" oder 293, 1-4 u. 6 "Jesu, meine Freude"
Korn, das in die Erde (EG 98); Jesu, meine Freude (EG 396)
Judika: EKG 54 "O Mensch, bewein dein Sünde groß"
Palmarum: EKG 66 "Du großer Schmerzensmann"
Gründonnerstag: EKG 161 "Das Wort geht von dem Vater aus"
Karfreitag: EKG 62, 1-4 "Ein Lämmlein geht und trägt die Schuld" oder 72 "Christe, du Schöpfer aller Welt"
Karsamstag: EKG 59 "Wir danken dir, Herr Jesu Christ"
Osternacht: EKG 75 "Christ ist erstanden"
Christ ist erstanden (EG 99)
1.Ostertag: EKG 76, 1-4 u. 6 "Christ lag in Todesbanden" oder 80 "Erschienen ist der herrlich Tag"
2.Ostertag: EKG 76, 1-4 u. 6 "Christ lag in Todesbanden" oder 78, 1-3, 14 u. 15 "Erstanden ist der heilig Christ"
Quasimodogeniti: EKG 77 "Jesus Christus, unser Heiland"
Misericordias Domini: EKG 178 "Der Herr ist mein getreuer Hirt"
Jubilate: EKG 81 "Mit Freuden zart"
Kantate: EKG 205 "Lob Gott getrost mit Singen" oder 239, 1, 5-7 (8 u. 9) "Nun freut euch, lieben Christen gemein"
Rogate: EKG 105, 1, 5-8 u. 13 "Zeuch ein zu deinen Toren" oder 241 "Vater unser im Himmelreich"
Himmelfahrt: EKG 90 "Christ fuhr gen Himmel" oder 96 "Jesus Christus herrscht als König"
Wir danken dir, Herr Jesu Christ, dass du gen Himmel g'fahren bist (EG 121)
Exaudi: EKG 84 "Wir danken dir, Herr Jesu Christ" oder 101 "Heiliger Geist, du Tröster mein"
Heilger Geist, du Tröster mein (EG 128)
1.Pfingsttag: EKG 98, 1-2 (3) "Komm, Heiliger Geist, Herre Gott"
2. Pfingsttag: EKG 98, 1-2 (3) "Komm, Heiliger Geist, Herre Gott" oder 102 "Freut euch, ihr Christen alle"
Trinitatis: EKG 97 "Komm, Gott Schöpfer, Heiliger Geist" oder 111 "Gelobet sei der Herr"
1. n. Trinitatis: EKG 99 "Nun bitten wir den Heiligen Geist"
2. n. Trinitatis: EKG 214 "Ich lobe dich von ganzer Seelen"
3. n. Trinitatis: EKG 166 "Allein zu dir, Herr Jesu Christ" oder 268, 1-4 u. 8 "Jesus nimmt die Sünder an"
4. n. Trinitatis: EKG 246 "Ein wahrer Glaube Gotts Zorn stillt" oder 383, 1-5 "O Gott, du frommer Gott"
Komm in unsre stolze Welt (EG 428); O Gott, du frommer Gott (EG 495)
5. n. Trinitatis: EKG 206 "Preis, Lob und Dank sei Gott dem Herren" oder 216, 1-4 u. 9 "Wach auf, du Geist der ersten Zeugen"
6. n.Trinitatis: EKG 243, 4-7- "Durch Adams Fall ist ganz verderbt" oder 152, 1, 2, 4-6 "Ich bin getauft auf deinen Namen"
Ich bin getauft auf deinen Namen (EG 200)
7. n.Trinitatis: EKG 159 "Das sollt ihr, Jesu Jünger, nie vergessen"
8. n.Trinitatis: EKG 226, 1-5, 8 u.9 "O gläubig Herz, gebenedei"
9. n. Trinitatis: EKG 384, 1, 4-6 u. 14 "Ich weiß, mein Gott, dass all mein Tun"
10. n. Trinitatis: EKG 109 "Gott der Vater wohn uns bei" oder 119 "Nimm von uns, Herr, du treuer Gott"
11. n. Trinitatis: EKG 195 "Aus tiefer Not schrei ich zu dir"
12. n. Trinitatis: EKG 188 "Nun lob, mein Seel, den Herren"
13. n. Trinitatis: EKG 244 Ich ruf zu dir, Herr Jesu Christ"
14. n. Trinitatis: EKG 283, 1-5 u. 9 "Von Gott will ich nicht lassen"
15. n. Trinitatis: EKG 289 "Auf meinen lieben Gott trau ich in Angst und Not" oder 298 "Wer nun den lieben Gott lässt walten"
16. n. Trinitatis: EKG 87, 1, 3-5 u. 8 "O Tod, wo ist dein Stachel nun" oder 280 "Was mein Gott will, das gescheh allzeit"
17. n. Trinitatis: EKG 249 "Such, wer da will ein ander Ziel"
18. n. Trinitatis: EKG 247 "Herzlich lieb hab ich dich, o Herr" oder 385, 1, 2, 5 u. 6 "In Gottes Namen fang ich an"
19. n. Trinitatis: EKG 227 "Nun lasst uns Gott dem Herren Dank sagen"
20. n. Trinitatis: EKG 190 "Wohl denen, die da wandeln"
21. n. Trinitatis: EKG 203 "O König Jesu Christe" oder 244 "Ich ruf zu dir, Herr Jesu Christ"
Ach Gott, vom Himmel sieh darein (EG 273); Zieh an die Macht, du Arm des Herrn (EG 377)
22. n. Trinitatis: EKG 258, 1-4, 7 u. 8 "Herr Jesu, Gnadensonne"
23. n. Trinitatis: EKG 179, 1-4 u. 7 "In dich hab ich gehoffet, Herr"
24. n. Trinitatis: EKG 309 "Mitten wir im Leben sind mit dem Tod umfangen"
Drittletzter Sonntag: EKG 123 "Wir warten dein, o Gottessohn"
Vorletzter Sonntag: EKG 120, 1 u. 5-7 "Es ist gewisslich an der Zeit"
Buß- und Bettag: EKG 119 "Nimm von uns, Herr, du treuer Gott" oder 167 "Herr Jesu Christ, du höchstes Gut"
Aus tiefer Not lasst uns zu Gott (EG 144); Nimm von uns, Herr, du treuer Gott (EG 146)
Letzter Sonntag: EKG 121 "Wachet auf, ruft uns die Stimme"
Aposteltage: EKG 117 "O Herre Gott, dein göttlich Wort" oder 214 "Ich lobe dich von ganzer Seelen"
Herr, mach uns stark im Mut (EG 154); Ich lobe dich von ganzer Seelen (EG 250)
26. 12. Stephanustag: EKG 17 "Vom Himmel kam der Engel Schar"
27.12. EKG 31 "Wunderbarer Gnadenthron"
28. 12.: EKG 17 "Vom Himmel kam der Engel Schar"
2.2. Lichtmess: EKG 165 "Im Frieden dein, o Herre mein" oder 310 "Mit Fried und Freud ich fahr dahin"
25.3. Verkündigung Mariä: EKG 47 "O süßer Herre Jesu Christ"
<neu für alle Marientage:> Mein Seel, o Herr, muss loben dich (EG 308); Hoch hebt den Herrn mein Herz und meine Seele (EG 309)
24.6. Johannes der Täufer: EKG 114 "Wir wollen singn ein' Lobgesang"
25.6. Augsburger Konfession: EKG 242 "Es ist das Heil uns kommen her"
2.7. Mariä Heimsuchung: EKG 200 "Der Lobgesang der Maria"
<neu für alle Marientage:> Mein Seel, o Herr, muss loben dich (EG 308); Hoch hebt den Herrn mein Herz und meine Seele (EG 309)
29.9. Michaelistag: EKG 115, 1-4 (5 u. 6), 7-10 "Herr Gott, dich loben alle wir"
Heut singt die liebe Christenheit (EG 143)
31. 10. Reformationstag: EKG 239, 1 (2-4), 5-7 (8 u. 9) "Nun freut euch, lieben Christen gmein" oder 250, 1-4, 7, 12 u. 13 "Ist Gott für mich"
1.11. Gedenktag der Heiligen: EKG 250 "Ist Gott für mich"
Gedenktage der Märtyrer: EKG 250 "Ist Gott für mich"
Gedenktage der Lehrer der Kirche: EKG 250 "Ist Gott für mich"
Gedenktage der Kirchweih: EKG 142 "Erhalt uns, Herr, bei deinem Wort" oder 206 "Preis, Lob und Dank sei Gott dem Herren"
Ich lobe dich von ganzer Seelen (EG 250); Die Kirche steht gegründet (EG 264)
Gedenktage der Entschlafenen: EKG 297, 1, 4, 8-12 "Warum sollt ich mich denn grämen"
Bitttage: EKG 282 "Wenn wir in höchsten Nöten sein"
Bittgottesdienste um den Heiligen Geist: EKG 98 "Komm, Heiliger Geist, Herre Gott"
Bittgottesdienste um die Einheit der Kirche: EKG 218 "Sonne der Gerechtigkeit"
Komm, Heiliger Geist, Herre Gott (EG 125); Sonne der Gerechtigkeit (ökum. Fassung) (EG 262)
Bittgottesdienste um die Ausbreitung des Evangeliums: EKG 216 "Wach auf, du Geist der ersten Zeugen"
Bittgottesdienst um Frieden: Es wird sein in den letzten Tagen (EG 426); Komm in unsre stolze Welt (EG 428); Gib Frieden, Herr, gib Frieden (EG 430)
Bittgottesdienst für Verfolgte: Herr, unser Gott, lass nicht zuschanden werden (EG 247); Treuer Wächter Israel' (EG 248)
Kirche und Israel: Nun danket Gott, erhebt und preiset (EG 290)
Erntedanktag: EKG 230, 1-4 (5 u. 6), 7, 12 u. 13 "Ich singe dir mit Herz und Mund" oder 380 "Nun preiset alle Gottes Barmherzigkeit"
Konfirmation: EKG 98, 1 u. 2 "Komm, Heiliger Geist, Herre Gott" oder 249 "Such wer da will ein ander Ziel"
Du hast mich, Herr, zu dir gerufen (EG 210); Herr Christ, dein bin ich eigen (EG 204)
Erntebitttag: EKG 376 "Bescher uns, Herr, das täglich Brot" oder 385 "In Gottes Namen fang ich an"
Danktage: EKG 233 "Sei Lob und Ehr dem höchsten Gut"

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Vorsicht ! Bisher nur erste Tippfehlerkorrektur erfolgt ! (20.11.1998, PH)
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<2_2> Revision des Wochenliedplanes

Vom 30. Juni 1994 (ABl. 1994 A 140)

Reg.-Nr.241201/743
Mit der Einführung des Evangelischen Gesangbuches (EG) am l. Advent 1994 macht sich eine Revision des bisherigen Wochenliedplanes (Amtsblatt 1978 S. A 53 ff.) aus zwei Gründen erforderlich:
1. Die nicht mehr im Evangelischen Gesangbuch enthaltenen Lieder mussten ersetzt werden.
2. Lieder der Gegenwart, die sich in ihrer Qualität dazu eignen und den Lesungen der Sonn- und Feiertage sinnvoll zuzuordnen sind, sollten berücksichtigt werden.

In die nachfolgende Aufstellung sind nur diejenigen Sonn- und Feiertage sowie besondere Anlässe aufgenommen worden, bei denen sich Änderungen ergeben.
<Die Änderungen wurden oben im Liedplan eingearbeitet>

Evangelisch-Lutherisches Landeskirchenamt Sachsens
Hofmann

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<2_2> Kirchengesetz über die Verwendung des Beiheftes "Neue Lieder" zum Evangelischen Kirchengesangbuch

Vom 14. April 1981 (ABl. 1981 A 29)

241201 BA 735
Die Evangelisch-Lutherische Landessynode Sachsens hat folgendes Kirchengesetz beschlossen:

§ 1
Das mit dem Titel "Neue Lieder" versehene Beiheft zum Evangelischen Kirchengesangbuch, welches vom Rat der Evangelischen Kirche der Union - Bereich DDR - und der Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in der DDR herausgegeben und von der Evangelischen Verlagsanstalt Berlin im Jahre 1978 verlegt worden ist, kann neben dem Evangelischen Kirchengesangbuch (Fraktur - Ausgabe und Antiqua - Ausgabe) in Gottesdienst und Unterweisung sowie bei anderen kirchlichen Veranstaltungen verwendet werden.

§ 2
Ausführungsvorschriften werden vom Landeskirchenamt erlassen.

Dresden, den 14.April 1981

Dir Kichenleitung
der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Dr. Hempel

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<2_2> Kirchengesetz über die Verwendung des Liedheftes "Gott erwartet euch"

Vom 17. April 1973 (ABl. 1973 A 34)

241201/608
Die Evangelisch-Lutherische Landessynode Sachsens hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:

§ 1
Das von der Evangelischen Verlagsanstalt Berlin verlegte Liedheft "Gott erwartet euch" kann neben dem Evangelischen Kirchengesangbuch (Fraktur-Ausgabe und Antiqua-Ausgabe) in Gottesdienst und Unterweisung sowie bei anderen kirchlichen Veranstaltungen verwendet werden.

§ 2
Erforderliche Ausführungsbestimmungen erlässt das Landeskirchenamt.

Die Kirchenleitung
der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Dr. Hempel

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