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2.2 AGENDE, LITURGIE,
GESANGBUCH
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Vorsicht ! Bisher nur erste
Tippfehlerkorrektur erfolgt ! (21.10.1998, PH)
Vom 25. Februar 1949 (ABl. 1949 A 65)
<Fassung nach der Änderungsverordnung vom
09.11.1949 (ABl. 1949 A 62).>
3225/3; 11421/54; 3235/10
Rundschreiben an alle Superintendenturen
Das Ev.-luth. Landeskirchenamt gibt folgende von der
Liturgischen Kommission erarbeitete Paramentenordnung bekannt, nach der
künftig in allen Gemeinden zu verfahren ist. Handelt es sich dabei auch
anscheinend um eine äußere Form, so ist doch insofern wichtig, als
sie an ihrer Stelle ein Stück Verkündigung sein soll. Es wird dabei
allerdings nötig sein, dass den Gemeinden der Sinn dieser Ordnung
erläutert wird. Zur Erklärung des Sinns der einzelnen liturgischen
Farben wird auf Folgendes hingewiesen:
Grün ist die Farbe der sprossenden Saat, des
wachstümlichen Lebens
Weiß fasst alle Farben zusammen, ist die Farbe der
Christusfeste und "der Engel und aller Heiligen" (Luther),
Rot ist die Farbe des Blutes, des himmlischen Feuers
Violett ist die Farbe der Buße und der ernsten
Bereitung
Schwarz ist die Verneinung aller Farben und erst sehr
spät im 18. Jahrhundert als Paramentenfarbe üblich geworden.
Im Lauf des Kirchenjahres sind demnach folgende Farben
aufzulegen:
Advent: violett
Heiliger Abend bis Epiphanias: weiß
Epiphaniassonntag bis Vorfastenzeit: grün
Passionszeit: violett
Gründonnerstag: violett (möglich ist auch weiß
im Blick auf die Einsetzung des Heiligen Abendmahls)
Karfreitag und Karsonnabend: schwarz
Ostern bis Himmelfahrt: weiß
Freitag nach Himmelfahrt bis Sonnabend vor Pfingsten:
violett
Pfingsten: rot
Trinitatisfest: weiß
Trinitatiszeit: grün
Erntedankfest: grün
Reformationsfest: rot
Bußtag: violett
Letzter Sonntag im Kirchenjahr: weiß (Wiederkunft
Christi und Auferstehung der Toten). Erlaubt ist auch grün keinesfalls aber
rot oder schwarz, da letztere Farbe im Widerspruch stünde zu der Predigt
von der Hoffnung auf das ewige Leben, die gerade an diesem Sonntag der Kirche
aufgetragen ist.
Für einzelne Festtage gilt weiter Folgendes:
Johannestag: weiß (Tag des Vorläufers des Herrn
Christus)
Michaelistag: weiß (Sieg des Herrn Christus)
Kirchweih: rot
Aposteltage: rot
Marienfeste: weiß
Unschuldige Kindlein: violett
Wo violette Altarbekleidung nicht vorhanden ist, ist in der
Passionszeit und an den Bußtagen schwarz aufzulegen, in der Adventszeit
und am Sonntag Exaudi grün.
Die angegebenen Paramentenfarben haben während der
entsprechenden Kirchenjahreszeit auch bei allen Amtshandlungen aufzuliegen. Das
gilt auch für die Konfirmation.
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Im Amtsblatt vom 28. Dezember 1966 (ABl. 1966 A
92)
20010/132
Allen Pfarrern, Pastorinnen, Pfarrvikarinnen und Vikarinnen
unserer Landeskirche geht in diesen Tagen ein Heft "Richtlinien für das
Verhalten von Gemeinde und Pfarrer im Gottesdienst" zu. Dieses Heft hat ein
Ausschuss der Lutherischen Liturgischen Konferenz Deutschlands in
mehrjähriger Arbeit verfasst.
Zum Gebrauch und rechten Verständnis dieses Heftes
unterstreichen wir noch einmal, dass es sich hierbei um Richtlinien und nicht um
Gesetze handelt. Wir empfehlen die grundsätzlichen Vorbemerkungen zu
besonderem Studium.
Dass ein Verlangen nach Klärung vieler
diesbezüglicher Fragen vorhanden ist, steht außer Frage. Im
Liturgischen Verhalten gibt es eine große Mannigfaltigkeit der
Auffassungen und mehr noch der Gewohnheiten. Es ist daher sehr schwer, das
"sachgemäße" Handeln und Verhalten aufs kürzeste zu beschreiben.
Was dem einen zu wenig ist, erscheint dem anderen zu viel. Diese Richtlinien
möchten hilfreiche Ratschläge geben und beziehen auch die mit dem
Pfarrer im Gottesdienst Mithandelnden und die Gemeinde ein.
Wir weisen darauf hin, dass die Anmerkung I 12a (Seit 13) in
den Richtlinien in unserer Landeskirche grundsätzlich keine
Berücksichtigung findet.
Das Umdruckverfahren für die genannten Richtlinien hat es
mit sich gebracht, dass alle Verweise innerhalb des Heftes mit Seitenangabe zwei
Zahlen zu niedrig angegeben sind (also z. B.: Statt Seite 25 muss es
heißen Seite 27). Es wird gebeten, dies zu beachten.
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Im Amtsblatt vom 17. Februar 1950 (ABl. 1950 A
14)
20010/16; 2000
Es hat sich als nötig erwiesen, auf folgende Anordnung
hinzuweisen, die am 13. Dezember 1948 den Superintendenturen mitgeteilt worden
ist:
Das Landeskirchenamt sieht sich veranlasst anzuordnen, dass
während der Gottesdienste, also auch während der Trauungen und
Konfirmationen, in der Kirche nicht fotografiert werden darf, weil dadurch der
Ernst und die Würde des Gottesdienstes Schaden leidet.
Gegen ein Fotografieren beim Einzug und Auszug soll, so wenig
es erwünscht ist, kein Widerspruch erhoben werden.
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Im Amtsblatt vom 23. August 1952 (ABl. 1952 A
58)
20010/50
Es besteht Anlass, nochmals auf die Anordnung vom 13. Dezember
1948, die im Amtsblatt 1950 auf Seite A 14 unter Nr. 21 abgedruckt ist,
hinzuweisen, wonach während der Gottesdienste, also auch während der
Trauungen und der Konfirmationen, in der Kirche nicht fotografiert werden darf,
weil dadurch Ernst und Würde des Gottesdienstes beeinträchtigt
werden.
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Im Amtsblatt vom 28. Dezember 1966 (ABl. 1966 A
93)
610019
Es liegt uns sehr daran, dass die Amtskleidung der
sächsischen Geistlichen wieder ein einheitliches Bild bekommt.
Das gilt ganz besonders für die Form des
Barettes.
Es wird erwartet, dass die neu in den Dienst der Landeskirche
tretenden jungen Theologen die Beschaffungsmöglichkeiten für die
Amtskleidung des sächsischen Pfarrers nutzen. Es werden aber auch die schon
länger im Dienst stehenden Pfarrer gebeten, bei notwendig werdenden
Erneuerungen der Amtskleidung - die nicht zu lange aufgeschoben werden sollten -
die nachstehenden Hinweise zu beachten.
(Einige dieser Hinweise sind schon im Amtsblatt erschienen.
Sie werden aber hier der Übersicht halber zusammengestellt
wiedergegeben.)
a) Talar: Die Firma C. W. Thiel, 8020 Dresden,
Franz-Liszt-Straße 21, steht Talarstoff zur Verfügung, woraus sie
Talare nach Maß selbst anfertigt (Amtsblatt 1966 Seite A 56 unter VI Nr.
52).
b) Barett: Die Firma Max Schulze, Mützenmachermeister,
8047 Dresden, Dohnaer Straße 304, kann Barette für Pfarrer in
sächsischer Form anfertigen.
Der Preis liegt je nach Qualität des Samtes zwischen 20
und 35 MDN einschließlich Macherlohn. Es kann auch guter Samt - etwa von
alten Kleidern - zur Verarbeitung gestellt werden. Der Samt muss das Format 38 x
70 cm haben (Amtsblatt 1965 Seite A 98 unter VI Nr. 57).
c) Beffchen: Die Paramentenwerkstatt der Ev.-Luth.
Diakonissenanstalt zu Dresden, 8060 Dresden, Holzhofgasse 29, fertigt Beffchen
folgender Art an:
einfach gesteppt das Stück für 3,80 MDN
mit Hohlsaum das Stück für 8 MDN
mit gesticktem Kreuz und Hohlsaum das Stück für 12
MDN
Die Beffchen sind zum Binden eingerichtet.
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Vom 20. April 1994 (ABl. 1994 A 117)
Reg.-Nr. 241203/897
Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche
Sachsens hat auf Grund von § 27 Absatz 2 Nr. 5 der Kirchenverfassung das
folgende Kirchengesetz beschlossen:
§ 1
Das von der Evangelischen Kirche in Deutschland im Auftrag der
Gliedkirchen in den Jahren 1979-1992 erarbeitete "Evangelische Gesangsbuch" wird
zum Gebrauch in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens mit dem 1.
Advent 1994 (27. November 1994) eingeführt. Es tritt an die Stelle des im
Jahre 1955 eingeführten "Evangelischen Kirchengesangbuches".
§ 2
Aufgrund der Empfehlungen der Kirchenleitung der Vereinigten
Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands wird der Textteil des Evangelischen
Gesangbuches wie folgt geändert und ergänzt:
1. Zum Zwecke der Anpassung an das Agendenwerk der Vereinigten
Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands
- erhält die Nr. 791 die Überschrift "Taufe in
Notfällen",
- wird der Text von Nr. 793 (Einzelbeichte) dem Wortlaut der
Beichtagende III, 3 (neu bearbeitete Ausgabe 1993) angeglichen.
2. Die Reihenfolge der im Textteil abgedruckten
Bekenntnisschriften wird dahingehend geändert, dass das Augsburger
Bekenntnis (jetzt Nr. 808) die Nr. 807 und der Heidelberger Katechismus (jetzt
Nr. 807) die Nr. 808 erhält.
3. Im Einführungstext zu Nr. 809 (Lehrzeugnisse der
Kirche aus dem 20. Jahrhundert) wird das Zitat aus der Leuenberger Konkordie,
Teilziffer 30 - ... in der Bindung an die sie verpflichtenden Bekenntnisse oder
unter Berücksichtigung ihrer Traditionen - durch Anführungszeichen
gekennzeichnet; außerdem wird die Belegstelle angegeben.
§ 3
Die Glaubenslieder "Wir glauben all an einen Gott" (EKG 419)
und "An einen Gott nur glauben wir" (EKG 420) werden als Nr. 779 und Nr. 780 in
den Textteil des Evangelischen Gesangbuches aufgenommen. Die jetzige Nr. 779
entfällt; die Nr. 780 wird ohne Bezifferung nach Nr. 761
abgedruckt.
§ 4
Die Ordnungen des Hauptgottesdienstes mit Predigt und Heiligem
Abendmahl der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens werden dem
Evangelischen Gesangbuch als Beiheft zugefügt.
§ 5
Erforderliche Ausführungsbestimmungen zu diesem
Kirchengesetz erlässt das Landeskirchenamt.
§ 6
(1) Dieses Kirchengesetz tritt am 27. November 1994 in
Kraft.
(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:
a) Kirchengesetz über die Einführung eines neuen
Gesangbuchs vom 5. August 1950 (Amtsblatt Seite A 61);
b) Verordnung über die Einführung des Evangelischen
Kirchengesangbuchs vom 17. Oktober 1955 (Amtsblatt Seite A 75);
c) Kirchengesetz über die Einführung der
Antiqua-Ausgabe des Evangelischen Kirchengesangbuches vom 16. Februar 1973
(Amtsblatt Seite A 19);
d) Verordnung vom 20. Februar 1973 (Amtsblatt Seite A 19)
über das In-Kraft-Treten des Kirchengesetzes über die Einführung
der Antiqua-Ausgabe des Evangelischen Kirchengesangbuches vom 16. Februar
1973;
e) Verordnung zur Antiqua-Ausgabe des Evangelischen
Kirchengesangbuches vom 24. Januar 1974 (Amtsblatt Seite A 12).
Dresden, am 20. April 1994
Die Kirchenleitung
der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche
Sachsens
Kreß
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< 2.2> Beschluss der Generalsynode und der
Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands
über das Evangelische Gesangbuch
Vom 19. Oktober 1993 (ABl. VELKD Bd. VI S.
216)
Bischofskonferenz und Generalsynode erinnern an die
Beschlüsse der Kirchenleitung vom 11./12. Mai 1978, 26./27. März 1981,
15./17. Januar 1986 und 7./8. März 1987 und begrüßen daher den
Abschluss der Arbeiten am Evangelischen Gesangbuch. Sie nehmen den Text auf, der
im Auftrag des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland erarbeitet und
ihnen nun in Bad Eilsen vorgelegt wurde, und beschließen gemäß
Artikel 25 der Verfassung der Vereinigten Kirche Folgendes:
1. Das der Bischofskonferenz und der 8. Generalsynode auf
ihrer 3. Tagung in Bad Eilsen vorgelegte Evangelische Gesangbuch ist das
gemeinsame Gesangbuch der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche
Deutschlands gemäß Artikel 5 Abs. 1 der Verfassung.
2. Den Termin der Einführung des Evangelischen
Gesangbuches in den Gliedkirchen bestimmen diese nach ihrem Recht.
3. Über die Gestaltung des Evangelischen Gesangbuches
und die Anfügung von Regionalteilen entscheiden die Gliedkirchen im
Benehmen mit der Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche
Deutschlands.
Bad Eilsen, den 20. Oktober 1993
Der Präsident der Generalsynode
Veldtrup
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Tippfehlerkorrektur erfolgt ! (AG)
< 2.2> Zur Einführung des "Evangelischen
Gesangbuches" (EG) am 1. Advent 1994
(ABl. 1994 B 49 und B 61)
1. Zur Vorgeschichte
1979 wurde ein Ausschuss im Auftrag aller evangelischen
Landeskirchen in Deutschland-Ost und Deutschland-West, der Evangelischen Kirche
in Österreich und in Elsass-Lothringen berufen, der ein neues Gesangbuch
erarbeiten sollte. Die Kritik am Evangelischen Kirchengesangsbuch von 1950 (EKG)
wurde besonders in den 70er Jahren vehement vorgebracht:
Der Wandel in Kirche und Gesellschaft, in Sprache und Musik
fand im EKG, das in seinem Liedbestand hauptsächlich das 16. und 17.
Jahrhundert repräsentierte, keinen entsprechenden Ausdruck mehr. Eine
große Zahl von Liedern und anderen musikalischen Formen entstanden als
Reaktion auf das Unbehagen am Gesangbuch und nahmen die Fragestellungen der
Gegenwart, beispielsweise das Umweltproblem, die Friedensfrage, soziale
Ungerechtigkeit oder die nihilistische Verzweiflung auf. In einer Reihe von
Liedsammlungen, Beiheften zum EKG oder auch einzelnen Liedblättern stand
das neue Liedgut den Gemeinden und ihren Gruppen neben dem EKG zur
Verfügung. Im Gesangbuchausschuss arbeiteten aus unserer Landeskirche
zeitweilig oder die ganze Zeit über Dietrich Mendt, Hans-Joachim Schwinger
und Berthold Zehme mit. Die beiden wichtigsten Entscheidungen, die anfangs
getroffen wurden, waren erstens das Gesangbuch als Haus- und Gemeindebuch zu
konzipieren, es also über den gottesdienstlichen Gebrauch hinaus auch
für den privaten zugänglich zu machen, und zweitens Kinderlieder
aufzunehmen und auf ein besonders Kindergesangbuch zu verzichten. Die
Stellungnahmen mit verschiedenartigen Änderungs- und Zusatzwünschen
der auftraggebenden Kirchen zu den "Grundsätzen für die Erarbeitung
eines künftigen Gesangbuches" (1981) und zum Vorentwurf (1989) wurden im
Ausschuss gewissenhaft bedacht. 1992 lag endlich das abgeschlossene Manuskript
des EG zur Vorbereitung auf die Drucklegung vor.
Freilich fanden nicht alle landeskirchlichen Voten die
entsprechende Mehrheit. So wurde beispielsweise der sächsische Wunsch nach
Aufnahme der Glaubenslieder "An einen Gott nur glauben wir" (EKG Nr. 419) und
"Wir glauben all an einen Gott" (EKG 420) nicht berücksichtigt. Die beiden
Lieder sind jetzt innerhalb des Textteils "Der Gottesdienst" unter der Nr. 779
und 780 zu finden.
2. Aufbau
Das Ordnungsprinzip des EG entspricht im Wesentlichen dem des
EKG: Ein Stammteil, bestehend aus Liedern und Gesängen (Nr. 1 bis 535)
sowie einem Textteil mit Gebeten, Gebetsgottesdiensten, Bekenntnissen und
Beigaben zum Kirchenjahr und zur Liederkunde (Nr. 701 bis 960) plus regionaler
Liederteil, der sog. "Anhang". Bereits zu einem frühen Zeitpunkt der
Vorarbeit am Gesangbuch hatten die östlichen Landeskirchen, nicht zuletzt
aus Kosten- und Materialgründen, darauf verzichtet, regionale Anhänge
zu erarbeiten. So wird das EG in der sächsischen und den übrigen
östlichen Landeskirchen - ausgenommen die Thüringische Landeskirche -
nur mit diesem Stammteil, allerdings geringfügigen Änderungen im
Textteil, ohne regionalen Liedteil eingefügt werden.
Die Lieder und Gesänge im Stammteil sind in die
Hauptabschnitte Kirchenjahr (Nr. 1 bis 154), Gottesdienst (Nr. 155 bis 269),
Biblische Gesänge (Nr. 270 bis 315), Glaube-Liebe-Hoffnung (Nr. 316 bis
535) unterteilt. Die Hauptabschnitte sind wiederum in kleinere Rubriken (z. B.
Advent, Weihnachten, Epiphanis usw. oder Loben und Danken, Rechtfertigung und
Zuversicht, Angst und Vertrauen, Umkehr und Nachfolge usw.) eingeteilt. Jede
Rubrik beginnt mit einem charakteristischen Leitlied. "Nun komm, der Heiden
Heiland" (EKG 1) ist nicht mehr das erste Lied im Gesangbuch; nunmehr beginnt
der Adventsteil mit "Macht hoch die Tür" (bisher EKG 6). Nach dem Leitlied
sind die Lieder immer nach dem Zeitpunkt der Entstehung des Textes geordnet. Die
Biblischen Gesänge (Psalmen und biblische Erzähllieder) folgen der
Ordnung der Bibel, die Liturgischen der Ordnung des Gottesdienstes. Im
Hauptabschnitt "Glaube-Liebe-Hoffnung" finden sich neben vertrauten Rubriken aus
dem EKG auch neue wie beispielsweise "Nächsten- und Feindesliebe" (Nr. 412
bis 420) und "Erhaltung der Schöpfung; Frieden und Gerechtigkeit" (Nr. 421
bis 436), den Leitworten des konziliaren Prozesses. Im Liederverzeichnis finden
sich jeweils am Ende der Rubriken Hinweise auf solche Lieder, die in anderen
Rubriken stehen, aber zugleich auch hierzu gezählt werden können. Im
EKG standen diese Hinweise jeweils unter dem letzten Lied der Rubrik.
Das EG hat einen beachtlichen und umfangreichen Textteil:
Psalmen (Nr. 702 bis 760, in Absätzen zum Lesen im Wechsel gedruckt),
Gebete (Nr. 813 bis 951) unter anderem mit Kindergebeten (Nr. 860 bis 867),
Andachtsformen (Nr. 783 bis 790) und mit einem Tagzeitgebet nach Taizé
(Nr. 789), Bekenntnis- und Katechismustexte (Nr. 804 bis 808), die Barmer
Theologische Erklärung von 1934 (Nr. 810), Auszüge aus der Leuenberger
Konkordie von 1973 (Nr. 811), Anleitung zur Taufe in Notfällen (Nottaufe)
(Nr. 791), zur Beichte (Nr. 792 bis 802) und zur Begleitung Sterbender (Nr. 941
bis 951).
Hinweise zum Kirchenjahr (Nr. 953) sowie ein liturgischer
Kalender mit der gottesdienstlichen Lese- und Predigttextordnung sowie der
Angabe des Spruches, Liedes, Psalmes und der liturgischen Farbe für die
jeweilige Woche oder den Tag (Nr. 954) machen das Gesangbuch zu einem
christlichen Haus- und Gemeindebuch und helfen Mitarbeitern und Gemeindegliedern
bei der Vorbereitung auf den Gottesdienst. Eine Übersicht über die
Epochen der Kirchenliedgeschichte (Nr. 956) und ein alphabetisches Verzeichnis
der Liederdichter und Komponisten mit kurzgefassten biographischen Angaben (Nr.
957) ermöglichen, tiefer in die Geschichte des Kirchenliedes
einzudringen.
3. Inhalt des Liedteiles
Dass es immer schwieriger wird, ein gutes Kirchengesangbuch zu
erarbeiten, haben die Ausschuss-Mitglieder während ihrer mehr als
12-jährigen Arbeit am EG immer wieder erfahren. Zu hohe Erwartungen, zu
viele sich teilweise ausschließende Forderungen, zu unterschiedliche
Gruppen- und Einzelinteressen waren zu berücksichtigen. Rund 3000 neue
Lieder sind dem Ausschuss vorgeschlagen worden. Aus der Menge der Lieder der
letzten Jahrzehnte wurde das ausgewählt, was bereits bewährt oder
wofür mit Aufnahme in den Gemeinden zu rechnen ist. Ca. 70 Lieder sind nach
Erscheinen des EKG, also in der zweiten Hälfte unseres Jahrhunderts
entstanden. Einige sind aus dem sächsischen Liedheft "Gott erwartet euch"
oder anderen landeskirchlichen Beiheften sowie Liedersammlungen bekannt (z. B.
"Danke für diesen guten Morgen", Nr. 334; "Du hast uns, Herr, gerufen", Nr.
168; "Erd und Himmel sollen singen", Nr. 499; "Gott liebt diese Welt", Nr. 409;
"Holz auf Jesu Schulter", Nr. 97; "Komm, Herr, segne uns", Nr. 70; "Singet dem
Herrn ein neues Lied", Nr. 287). Andere Lieder haben ihre Bewährungsprobe
in der Gemeindepraxis noch vor sich. Auch die Wendezeit ist durch Klaus-Peter
Hertzschs Text "Vertraut den neuen Wegen" (Nr. 395) vertreten. Von den
zeitgenössischen Dichtern und Komponisten sind Jürgen Henkys, Peter
Janssens, Volker Ochs, Kurt Rommel, Manfred Schlenker, Dieter Trautwein u.a.
vertreten. Die neuen Lieder machen einen Anteil von etwa 13 Prozent des EG aus.
Im EKG machten die damals neuen Lieder nur einen Umfang von 3 Prozent aus.
Damals waren das Lieder wie "Die Nacht ist vorgedrungen" (Nr. 16) oder "Wir
glauben Gott im höchsten Thron" (Nr. 184). Heute sind sie fest im Besitz
der meisten Gemeinden. Sie sind vertraut, sie sind "alte" Lieder und zeigen, wie
neue Lieder Bestandteil der Tradition werden können.
Der Stammteil des EKG hatte 394 Lieder, im EG stehen 535
Lieder und Gesänge, dazu zahlreiche liturgische Gesänge. Vertrautes
wird kaum vermisst werden, denn 310 Lieder sind aus dem alten ins neue
Gesangbuch übernommen worden, darunter die bekannten Lieder Martin Luthers,
Paul Gerhardts und Gerhard Tersteegens. Dieser Bestand garantiert eine
Kontinuität und auch eine Vertrautheit, die für die Gemeinde aber auch
für Außenstehende wichtig sind. Lieder wie "Vom Himmel hoch" und
"Lobe den Herren" gehören nun einmal zur Identität der Evangelischen
Kirche und der Kirche überhaupt. Ausgeschieden wurden fast durchweg solche
Lieder, die sehr selten gesungen wurden ("Auf diesen Tag bedenken wir", EKG 91;
"Durch Adams Fall ist ganz verderbt", EKG 243; "Hüter, wird die Nacht der
Sünden", EKG 266 u.a.). Dafür stehen nunmehr im Stammteil 110 Lieder
aus der Tradition, wobei das 19. Jahrhundert vermehrte Berücksichtigung
fand. Geistliche Volkslieder, beispielsweise das Vertrauenslied "So nimm denn
meine Hände" (Nr. 376) oder das Weihnachtslied "Stille Nacht, heilige
Nacht" (Nr. 46), die in dem EKG aus strengem Stilempfinden nicht aufgenommen
waren, später höchstens in den Anhängen Platz fanden, sind
nunmehr im Stammteil berücksichtigt worden. Hinzu kommt ein reicher Bestand
an neu entdeckten Liedern aus der Tradition bis hin zu Jochen Klepper, der mit
12 Liedern im EG vertreten ist.
Verglichen mit dem EKG zeigt das neue Gesangbuch eine
erstaunliche ökumenische Weite und Breite. 75 Lieder aus 23 Ländern
und Sprachen sind aufgenommen und eingedeutscht worden, darunter nicht nur
solche aus England und den Niederlanden, sondern auch aus Israel, Lateinamerika,
Russland, Tansania usw. Darüber hinaus sind bei 19 Liedern zusätzlich
Strophen in der Originalsprache abgedruckt. Das am häufigsten gesungene
Lied "Lobe den Herren, den mächtigen König der Ehren" (Nr. 316) ist
mit seiner ersten Strophe in sechs Sprachen abgedruckt worden. Nr. 959 listet
die Lieder aus anderen Ländern und Sprachen auf, die das EG
außerordentlich bereichern.
131 Lieder sind mit einem "ö" gekennzeichnet. In diesen
Liedern stimmen Text- und Melodiegestalt mit der von der interkonfessionellen
Arbeitsgemeinschaft "Ökumenisches Liedgut" (AÖL) erarbeiteten Fassung
überein. 99 von diesen Liedern stehen so auch im katholischen
Einheitsgesangbuch "Gotteslob". Bei 64 weiteren Liedern steht das "ö" in
Klammern. Damit ist eine teilweise nur geringe Abweichung von der Fassung der
AÖL angezeigt, da der in den evangelischen Kirchen gewohnte Text so
manifest war, dass die völlige Übernahme einer ö-Fassung nicht
möglich erschien (z. B. "Sonne der Gerechtigkeit" und "Lobe den Herren"; in
diesen Fällen sind dann jeweils zwei Textfassungen abgedruckt worden: Nr.
262f. und 316f.)
Neu ist auch der größere Reichtum an Gesangformen.
Neben der traditionellen Liedgestalt finden sich 36 Kanons und eine ganze Reihe
von Singsprüchen (z. B. "Steht auf und erhebt eure Häupter", Nr. 21;
"Also hat Gott die Welt geliebt", Nr. 28; "Gott verspricht", Nr. 348),
Erzähllieder und Refrainlieder für Vorsänger und antwortende
Gemeinde (z. B. "Weil Gott in tiefster Nacht erschienen", Nr. 56; "Herr deine
Güte", Nr. 277). Außerdem sind 37 mehrstimmige Sätze abgedruckt,
die in den Kirchenchören lange bekannt sind und nun auch der Gemeinde
angeboten werden (z. B. "Nun lasst uns Gott dem Herren Dank sagen", Nr. 320;
"Hinunter ist der Sonne Schein", Nr. 467).
Einige Melodien bekannter Lieder sind durch neue ersetzt
worden (z. B. "Nun jauchzet, all ihr Frommen", Nr. 9; "Gott sei Dank durch alle
Welt", Nr. 12). Selbstverständlich wird auf die bisher bekannte Melodie
verwiesen, die auch weiterhin alternativ gesungen werden kann. Bei einigen
Liedern sind geringfügige Änderungen in der Melodieführung zu
finden.
Dem umfangmäßig stärksten Zuwachs hat der
Abschnitt "Liturgische Gesänge" zu verzeichnen. Das "Kyrie" wird allein in
14 verschiedenen Singweisen angeboten (Nr. 178.1. bis 178.14). Die Gemeinde wird
so in die Lage versetzt, den Gottesdienst in allen von der Erneuerten Agende
vorgesehenen Varianten aktiv mitzugestalten.
4. Äußere Form des EG
Typographie und Buchgestaltung lagen in den Händen von
Brigitte und Hans Peter Willberg. Über den Rücken und die beiden
Buchdeckel der Gesamtbuchausgabe zieht sich ein Regenbogen aus den fünf
Notenlinien: Das Singen des Glaubens als Friedenszeichen Gottes, das alles
überspannt. Legt man vier Gesangbücher zusammen, ergibt sich aus den
vier Segmenten ein Kreis: ein Zeichen für die Einheit der
Christen.
Die Schrift ist groß und deutlich, die Noten mit den
etwas zu kurzen Hälsen klar und schön, auch im Partiturbild. Die
konsequente Verwendung verschiedener Schriftarten für unterschiedliche
Informationskategorien erleichtert den Umgang mit dem EG.
Die Lieder stehen nicht gedrängt auf den Seiten, auf
vielen Seiten ist Platz gelassen. Das Auge kann sich so ausruhen. Auf manchen
Seiten steht unter dem Lied ein Bibelwort oder aber auch ein anderer Text, zum
Nachdenken anregend.
Die Bucheinbände werden in Leinen, Surbalin und Leder in
den Farben schwarz, blau, grün, rot hergestellt. Für das
Auslegegesangbuch ist ein grüner Kunststoff-Einband gewählt worden,
der Verwechslungen mit den privaten Gesangbüchern ausschließt. Auf
dem hinteren Buchdeckel findet sich ein Prägeeindruck
"Gemeindeeigentum".
Die Gottesdienstordnungen unserer Landeskirche sind der
Buchhandelausgabe des EG als selbstständiges Heft beigefügt worden, in
der Auslegeausgabe sind sie am Ende des Gesangbuches eingebunden
worden.
(zusammengestellt von Peter Sauer)
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Tippfehlerkorrektur erfolgt ! (AG)
Im Amtsblatt vom 20. Juni 1978 (ABl. 1978 A 53-54 und A
58-59)
<Der Wochenliedplan, früher "Hauptliedplan"
genannt, wurde nach Einführung des neuen "Evangelischen Gesangbuches"
bezüglich einiger Tage revidiert durch VO vom 30.06.1994 (ABl. 1994 A 140).
Für die betroffenen Tage sind hier die außer Kraft gesetzten Lieder
nur in kleiner Schrift angedeutet. Die durch die Revision neu eingeführten
Lieder hingegen sind hier in normaler Schriftgröße in der Zeile
darunter angegeben.>
Reg.-Nr. 20015/114
Nachstehend veröffentlichen wir den neuen Hauptliedplan,
der zum Gebrauch ab 1. Advent 1978 vorgesehen ist.
Das "Hauptlied" ist ausgerichtet an den Lesungen des Sonntags
und gibt diesem zusammen mit den Lesungen ein bestimmtes Gepräge. Das
häufigere Angebot von zwei Liedern ist als Alternativangebot zu verstehen
im Sinne einer größeren Flexibilität der Liedauswahl. Die
angebotene Strophenauswahl ist ein Vorschlag, orientiert an den
Lesungen.
1. Advent: EKG 1 "Nun komm, der Heiden Heiland" oder 14
"Die Nacht ist vorgedrungen"
2. Advent: EKG 3 "Ihr lieben Christen, freut euch
nun"
3. Advent: EKG 9 "Mit Ernst, o
Menschenkinder"
4. Advent: EKG 7, 1 und 3-6 "Nun jauchzet, all ihr
Frommen"
Christnacht: EKG 21 "Lobt Gott, ihr Christen alle
gleich"
1. Christtag: EKG 15 "Gelobet seist du, Jesu
Christ"
2. Christtag: EKG 15 "Gelobet seist du, Jesu Christ"
oder 31 "Wunderbarer Gnadenthron"
1. Sonntag nach dem Christfest: EKG 17 "Vom Himmel kam
der Engelschar" oder 25 "Freut euch, ihr Christen alle"
Altjahrsabend: EKG 38 "Das alte Jahr vergangen ist"
oder 45 "Der du die Zeit in Händen hast" (38 mit Zweitmelodie
115)
Neujahr: EKG 40 "Freut euch, ihr lieben
Christen all" oder 45 "Der du die Zeit in Händen hast"
Der du die Zeit in Händen hast (EG 64); Von guten
Mächten treu und still umgeben (EG 65)
<neu:> Namensgebung Jesu (1. Januar):
Freut euch, ihr lieben Christen all (EG 60)
2. Sonntag nach dem Christfest: EKG 35 "Also liebt Gott
die arge Welt" oder 50 "O Jesu Christe, wahres Licht" (35 mit Zweitmelodie
116)
Epiphanias: EKG 48 "Wie schön
leuchtet der Morgenstern" oder 337, 1-5 "Du höchstes Licht, ewiger
Schein"
Wie schön leuchtet der Morgenstern (EG 70); O König
aller Ehren (EG 71 )
1. n. Epiph.: EKG 47 "O süßer
Herre Jesu Christ" oder 337, 1-5 "Du höchstes Licht, ewiger
Schein"
O lieber Herre Jesu Christ (EG 68); du höchstes Licht, du
ewger Schein (EG 441)
2. n. Epiph.: EKG 2, 1-5 "Gottes Sohn ist kommen" oder
9 "Mit Ernst, o Menschenkinder" oder 288 "In dir ist Freude"
3. n. Epiph.: EKG 189 "Lobt Gott den
Herrn, ihr Heiden all"
Lobt Gott den Herrn, ihr Heiden all (EG 293)
4. n. Epiph.: EKG 204, 1-3 (4 u. 5), 6 (10), 11 "Wach
auf, wach auf, ´s ist hohe Zeit" oder 249 "Such, wer da will, ein ander
Ziel"
5. n. Epiph.: EKG 207, 1-4 (6), 7 u. 8
"Ach bleib bei uns, Herr Jesu Christ"
Ach bleib bei uns, Herr Jesu Christ (EG 246)
Letzter n. Epiph.: EKG 46 "Herr Christ, der einig Gotts
Sohn"
Septuagesimä: EKG 242, 1,6 (9), 11 u.
12 "Es ist das Heil uns kommen her" oder 248 "Wärn meiner Sünd´
auch noch so viel"
Es ist das Heil uns kommen her (EG 342); Gott liebt diese Welt
(EG 409)
Sexagesimä: EKG 145 "Herr, für dein Wort sei
hochgepreist" oder 182 "Es wolle Gott uns gnädig sein"
Estomihi: EKG 246 "Ein wahrer Glaube Gotts Zorn stillt"
oder 252 "Lasset uns mit Jesu ziehen"
Aschermittwoch: EKG 252 "Lasset uns mit Jesu
ziehen"
Invokavit: EKG 201 "Ein feste Burg ist unser Gott" oder
208 "Ach bleib mit deiner Gnade"
Reminiszere: EKG 282 "Wenn wir in höchsten
Nöten sein"
Okuli: EKG 61, 1, 2, 4, 6-8 "Wenn meine
Sünd mich kränken"
Wenn meine Sünd' mich kränken (EG 82); du
schöner Lebensbaum (EG 96)
Lätare: EKG 58, 1-3, 9 u. 10 "Jesu
Kreuz, Leiden und Pein" oder 293, 1-4 u. 6 "Jesu, meine Freude"
Korn, das in die Erde (EG 98); Jesu, meine Freude (EG
396)
Judika: EKG 54 "O Mensch, bewein dein Sünde
groß"
Palmarum: EKG 66 "Du großer
Schmerzensmann"
Gründonnerstag: EKG 161 "Das Wort geht von dem
Vater aus"
Karfreitag: EKG 62, 1-4 "Ein Lämmlein geht und
trägt die Schuld" oder 72 "Christe, du Schöpfer aller Welt"
Karsamstag: EKG 59 "Wir danken dir, Herr Jesu
Christ"
Osternacht: EKG 75 "Christ ist
erstanden"
Christ ist erstanden (EG 99)
1.Ostertag: EKG 76, 1-4 u. 6 "Christ lag in
Todesbanden" oder 80 "Erschienen ist der herrlich Tag"
2.Ostertag: EKG 76, 1-4 u. 6 "Christ lag in
Todesbanden" oder 78, 1-3, 14 u. 15 "Erstanden ist der heilig Christ"
Quasimodogeniti: EKG 77 "Jesus Christus, unser
Heiland"
Misericordias Domini: EKG 178 "Der Herr ist mein
getreuer Hirt"
Jubilate: EKG 81 "Mit Freuden zart"
Kantate: EKG 205 "Lob Gott getrost mit Singen" oder
239, 1, 5-7 (8 u. 9) "Nun freut euch, lieben Christen gemein"
Rogate: EKG 105, 1, 5-8 u. 13 "Zeuch ein zu deinen
Toren" oder 241 "Vater unser im Himmelreich"
Himmelfahrt: EKG 90 "Christ fuhr gen
Himmel" oder 96 "Jesus Christus herrscht als König"
Wir danken dir, Herr Jesu Christ, dass du gen Himmel g'fahren
bist (EG 121)
Exaudi: EKG 84 "Wir danken dir, Herr Jesu
Christ" oder 101 "Heiliger Geist, du Tröster mein"
Heilger Geist, du Tröster mein (EG 128)
1.Pfingsttag: EKG 98, 1-2 (3) "Komm, Heiliger Geist,
Herre Gott"
2. Pfingsttag: EKG 98, 1-2 (3) "Komm, Heiliger Geist,
Herre Gott" oder 102 "Freut euch, ihr Christen alle"
Trinitatis: EKG 97 "Komm, Gott Schöpfer, Heiliger
Geist" oder 111 "Gelobet sei der Herr"
1. n. Trinitatis: EKG 99 "Nun bitten wir den Heiligen
Geist"
2. n. Trinitatis: EKG 214 "Ich lobe dich von ganzer
Seelen"
3. n. Trinitatis: EKG 166 "Allein zu dir, Herr Jesu
Christ" oder 268, 1-4 u. 8 "Jesus nimmt die Sünder an"
4. n. Trinitatis: EKG 246 "Ein wahrer
Glaube Gotts Zorn stillt" oder 383, 1-5 "O Gott, du frommer
Gott"
Komm in unsre stolze Welt (EG 428); O Gott, du frommer Gott
(EG 495)
5. n. Trinitatis: EKG 206 "Preis, Lob und Dank sei Gott
dem Herren" oder 216, 1-4 u. 9 "Wach auf, du Geist der ersten Zeugen"
6. n.Trinitatis: EKG 243, 4-7- "Durch
Adams Fall ist ganz verderbt" oder 152, 1, 2, 4-6 "Ich bin getauft auf deinen
Namen"
Ich bin getauft auf deinen Namen (EG 200)
7. n.Trinitatis: EKG 159 "Das sollt ihr, Jesu
Jünger, nie vergessen"
8. n.Trinitatis: EKG 226, 1-5, 8 u.9 "O gläubig
Herz, gebenedei"
9. n. Trinitatis: EKG 384, 1, 4-6 u. 14 "Ich
weiß, mein Gott, dass all mein Tun"
10. n. Trinitatis: EKG 109 "Gott der Vater wohn uns
bei" oder 119 "Nimm von uns, Herr, du treuer Gott"
11. n. Trinitatis: EKG 195 "Aus tiefer Not schrei ich
zu dir"
12. n. Trinitatis: EKG 188 "Nun lob, mein Seel, den
Herren"
13. n. Trinitatis: EKG 244 Ich ruf zu dir, Herr Jesu
Christ"
14. n. Trinitatis: EKG 283, 1-5 u. 9 "Von Gott will ich
nicht lassen"
15. n. Trinitatis: EKG 289 "Auf meinen lieben Gott trau
ich in Angst und Not" oder 298 "Wer nun den lieben Gott lässt
walten"
16. n. Trinitatis: EKG 87, 1, 3-5 u. 8 "O Tod, wo ist
dein Stachel nun" oder 280 "Was mein Gott will, das gescheh allzeit"
17. n. Trinitatis: EKG 249 "Such, wer da will ein ander
Ziel"
18. n. Trinitatis: EKG 247 "Herzlich lieb hab ich dich,
o Herr" oder 385, 1, 2, 5 u. 6 "In Gottes Namen fang ich an"
19. n. Trinitatis: EKG 227 "Nun lasst uns Gott dem
Herren Dank sagen"
20. n. Trinitatis: EKG 190 "Wohl denen, die da
wandeln"
21. n. Trinitatis: EKG 203 "O König
Jesu Christe" oder 244 "Ich ruf zu dir, Herr Jesu Christ"
Ach Gott, vom Himmel sieh darein (EG 273); Zieh an die Macht,
du Arm des Herrn (EG 377)
22. n. Trinitatis: EKG 258, 1-4, 7 u. 8 "Herr Jesu,
Gnadensonne"
23. n. Trinitatis: EKG 179, 1-4 u. 7 "In dich hab ich
gehoffet, Herr"
24. n. Trinitatis: EKG 309 "Mitten wir im Leben sind
mit dem Tod umfangen"
Drittletzter Sonntag: EKG 123 "Wir warten dein, o
Gottessohn"
Vorletzter Sonntag: EKG 120, 1 u. 5-7 "Es ist
gewisslich an der Zeit"
Buß- und Bettag: EKG 119 "Nimm von
uns, Herr, du treuer Gott" oder 167 "Herr Jesu Christ, du höchstes
Gut"
Aus tiefer Not lasst uns zu Gott (EG 144); Nimm von uns, Herr,
du treuer Gott (EG 146)
Letzter Sonntag: EKG 121 "Wachet auf, ruft uns die
Stimme"
Aposteltage: EKG 117 "O Herre Gott, dein
göttlich Wort" oder 214 "Ich lobe dich von ganzer Seelen"
Herr, mach uns stark im Mut (EG 154); Ich lobe dich von ganzer
Seelen (EG 250)
26. 12. Stephanustag: EKG 17 "Vom Himmel kam der
Engel Schar"
27.12. EKG 31 "Wunderbarer Gnadenthron"
28. 12.: EKG 17 "Vom Himmel kam der Engel
Schar"
2.2. Lichtmess: EKG 165 "Im Frieden dein, o Herre mein"
oder 310 "Mit Fried und Freud ich fahr dahin"
25.3. Verkündigung Mariä: EKG 47
"O süßer Herre Jesu Christ"
<neu für alle Marientage:> Mein Seel, o
Herr, muss loben dich (EG 308); Hoch hebt den Herrn mein Herz und meine Seele
(EG 309)
24.6. Johannes der Täufer: EKG 114 "Wir wollen
singn ein' Lobgesang"
25.6. Augsburger Konfession: EKG 242 "Es ist das Heil
uns kommen her"
2.7. Mariä Heimsuchung: EKG 200 "Der
Lobgesang der Maria"
<neu für alle Marientage:> Mein Seel, o
Herr, muss loben dich (EG 308); Hoch hebt den Herrn mein Herz und meine Seele
(EG 309)
29.9. Michaelistag: EKG 115, 1-4 (5 u. 6),
7-10 "Herr Gott, dich loben alle wir"
Heut singt die liebe Christenheit (EG 143)
31. 10. Reformationstag: EKG 239, 1 (2-4), 5-7 (8 u. 9)
"Nun freut euch, lieben Christen gmein" oder 250, 1-4, 7, 12 u. 13 "Ist Gott
für mich"
1.11. Gedenktag der Heiligen: EKG 250 "Ist Gott
für mich"
Gedenktage der Märtyrer: EKG 250 "Ist Gott
für mich"
Gedenktage der Lehrer der Kirche: EKG 250 "Ist Gott
für mich"
Gedenktage der Kirchweih: EKG 142 "Erhalt
uns, Herr, bei deinem Wort" oder 206 "Preis, Lob und Dank sei Gott dem
Herren"
Ich lobe dich von ganzer Seelen (EG 250); Die Kirche steht
gegründet (EG 264)
Gedenktage der Entschlafenen: EKG 297, 1, 4, 8-12
"Warum sollt ich mich denn grämen"
Bitttage: EKG 282 "Wenn wir in höchsten Nöten
sein"
Bittgottesdienste um den Heiligen Geist: EKG 98 "Komm,
Heiliger Geist, Herre Gott"
Bittgottesdienste um die Einheit der
Kirche: EKG 218 "Sonne der Gerechtigkeit"
Komm, Heiliger Geist, Herre Gott (EG 125); Sonne der
Gerechtigkeit (ökum. Fassung) (EG 262)
Bittgottesdienste um die Ausbreitung des Evangeliums:
EKG 216 "Wach auf, du Geist der ersten Zeugen"
Bittgottesdienst um Frieden: Es wird sein in den
letzten Tagen (EG 426); Komm in unsre stolze Welt (EG 428); Gib Frieden, Herr,
gib Frieden (EG 430)
Bittgottesdienst für Verfolgte: Herr, unser Gott,
lass nicht zuschanden werden (EG 247); Treuer Wächter Israel' (EG
248)
Kirche und Israel: Nun danket Gott, erhebt und preiset
(EG 290)
Erntedanktag: EKG 230, 1-4 (5 u. 6), 7, 12 u. 13 "Ich
singe dir mit Herz und Mund" oder 380 "Nun preiset alle Gottes
Barmherzigkeit"
Konfirmation: EKG 98, 1 u. 2 "Komm,
Heiliger Geist, Herre Gott" oder 249 "Such wer da will ein ander
Ziel"
Du hast mich, Herr, zu dir gerufen (EG 210); Herr Christ, dein
bin ich eigen (EG 204)
Erntebitttag: EKG 376 "Bescher uns, Herr, das
täglich Brot" oder 385 "In Gottes Namen fang ich an"
Danktage: EKG 233 "Sei Lob und Ehr dem höchsten
Gut"
-~-
Vorsicht ! Bisher nur erste
Tippfehlerkorrektur erfolgt ! (20.11.1998, PH)
Vom 30. Juni 1994 (ABl. 1994 A 140)
Reg.-Nr.241201/743
Mit der Einführung des Evangelischen Gesangbuches (EG) am
l. Advent 1994 macht sich eine Revision des bisherigen Wochenliedplanes
(Amtsblatt 1978 S. A 53 ff.) aus zwei Gründen erforderlich:
1. Die nicht mehr im Evangelischen Gesangbuch enthaltenen
Lieder mussten ersetzt werden.
2. Lieder der Gegenwart, die sich in ihrer Qualität dazu
eignen und den Lesungen der Sonn- und Feiertage sinnvoll zuzuordnen sind,
sollten berücksichtigt werden.
In die nachfolgende Aufstellung sind nur diejenigen Sonn- und
Feiertage sowie besondere Anlässe aufgenommen worden, bei denen sich
Änderungen ergeben.
<Die Änderungen wurden oben im Liedplan
eingearbeitet>
Evangelisch-Lutherisches Landeskirchenamt Sachsens
Hofmann
-~-
Vorsicht ! Bisher nur erste
Tippfehlerkorrektur erfolgt ! (22.10.1998, PH)
Vom 14. April 1981 (ABl. 1981 A 29)
241201 BA 735
Die Evangelisch-Lutherische Landessynode Sachsens hat
folgendes Kirchengesetz beschlossen:
§ 1
Das mit dem Titel "Neue Lieder" versehene Beiheft zum
Evangelischen Kirchengesangbuch, welches vom Rat der Evangelischen Kirche der
Union - Bereich DDR - und der Kirchenleitung der Vereinigten
Evangelisch-Lutherischen Kirche in der DDR herausgegeben und von der
Evangelischen Verlagsanstalt Berlin im Jahre 1978 verlegt worden ist, kann neben
dem Evangelischen Kirchengesangbuch (Fraktur - Ausgabe und Antiqua - Ausgabe) in
Gottesdienst und Unterweisung sowie bei anderen kirchlichen Veranstaltungen
verwendet werden.
§ 2
Ausführungsvorschriften werden vom Landeskirchenamt
erlassen.
Dresden, den 14.April 1981
Dir Kichenleitung
der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
Dr. Hempel
-~-
LIGN="CENTER">
Vorsicht ! Bisher nur erste Tippfehlerkorrektur erfolgt ! (11.07.2005, AKL)
Vom 17. April 1973 (ABl. 1973 A 34)
241201/608
Die Evangelisch-Lutherische Landessynode Sachsens hat das
folgende Kirchengesetz beschlossen:
§ 1
Das von der Evangelischen Verlagsanstalt Berlin verlegte
Liedheft "Gott erwartet euch" kann neben dem Evangelischen Kirchengesangbuch
(Fraktur-Ausgabe und Antiqua-Ausgabe) in Gottesdienst und Unterweisung sowie bei
anderen kirchlichen Veranstaltungen verwendet werden.
§ 2
Erforderliche Ausführungsbestimmungen erlässt das
Landeskirchenamt.
Die Kirchenleitung
der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche
Sachsens
Dr. Hempel
-~-
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