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Studiengang B. A. Translation, Hochschulzugangsberechtigung wurde an einer deutschen Schule erworben
Schnappschuss vom 15.01.2026! Die Inhalte auf dieser Seite wandeln sich in Abhängigkeit von der Phase der Prüfungsvorbereitung / ‑durchführung. Unter Umständen wird Ihnen ein gelegentliches Konsultieren der Online-Version dieser Seite besser weiterhelfen als dieser Ausdruck.
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Rechtsgrundlage und AnwendbarkeitPrüfungstermineBewerbungsfristen Eignungsfeststellungsprüfung 2026Procedere der Bewerbung zur Eignungsfeststellungsprüfung 2026Überprüfung Ihrer Bewerbung zur EignungsfeststellungsprüfungVorbereitung auf die PrüfungInhalt der PrüfungPrüfungsumgebungWiederholung, WechselFragen, Hilfe, Kontakt …
Rechtsgrundlage und Anwendbarkeit
Die Angaben auf dieser Seite betreffen die Eignungsfeststellungsprüfung als Zugangsvoraussetzung für den Studiengang B. A. Translation (§ 2 Abs. 3 SO) und gelten für solche Studieninteressierte, die sich mit mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung bewerben möchten.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Durchführung der Eignungsfeststellungsprüfung ist die Eignungsfeststellungsordnung (EFO). Der Umfang der Datenerhebung und ‑verarbeitung ergibt sich aus § 2 SächsHSPersDatVO.
Zu absolvierende Sprachen
Sie müssen die Eignungsfeststellungsprüfung für die A-Sprache (= Deutsch) bestehen sowie für jene B-Sprache(n) (= Englisch, Französisch und / oder Spanisch), die Sie (potenziell) im Sprachschwerpunkt belegen möchten.
Befreiung, Anerkennung
Die Eignungsfeststellungsprüfung ist keine Fachprüfung und keine Sprachprüfung i. e. S. (wie auch der Studiengang B. A. Translation kein Sprachstudium ist). Sie müssen sich dem vollständigen Verfahren auch dann unterziehen, wenn die gewünschte Schwerpunktsprache Ihre Herkunfts- bzw. Muttersprache ist oder Sie auf einschlägigem Gebiet bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss oder berufliche Erfolge vorweisen können. Eine Anerkennung von Ergebnissen an anderen Hochschulen absolvierter Eignungsfeststellungsprüfungen ist aber grundsätzlich möglich (§ 8 EFO). Für eine solche Anerkennung stellen Sie bitte einen formlosen Antrag beim Prüfungsausschuss des Instituts, Dr. Encarnación Tabares Plasencia ‹ialt.pruefungsausschuss@uni-leipzig.de›.
Prüfungstermine
Haupttermin
Tag: 08.06.2026
Zeit: 10:00 Uhr
Ort: Fernteilnahmeverfahren (Web-Frontend im „Home-Office“, Zugangsdaten folgen per Mail spätestens am 07.06.2026)
Ausweichtermin (§ 6 Abs. 3 EFO)
Tag: 07.09.2026
Zeit: 10:00 Uhr
Ort: Fernteilnahmeverfahren (Web-Frontend im „Home-Office“, Zugangsdaten folgen per Mail spätestens am 07.06.2026)
Bewerbungsfristen Eignungsfeststellungsprüfung 2026
Bewerbungsbeginn: 01.04.2026
Bewerbungsende: 25.05.2026
Die Bewerbungsfrist gilt sowohl für den Haupt- als auch für den Ausweichtermin. Details zum Bewerbungsverfahren folgen auf dieser Seite im April.
Procedere der Bewerbung zur Eignungsfeststellungsprüfung 2026
Informationen zum Bewerbungsprocedere finden Sie hier ab dem 01.04.2026.
Überprüfung Ihrer Bewerbung zur Eignungsfeststellungsprüfung
Das Institut überprüft Ihre Bewerbung auf Vorliegen der formalen Voraussetzungen (geregelt in der Eignungsfeststellungsordnung) und bescheidet bis zum 04.06.2026 durch Hinterlegung eines Dokuments (Einladung oder Ablehnung) in Ihrem Konto. Bei einem positiven Ergebnis erhalten Sie eine Einladung mit Ort und Zeit der Prüfung.
Vorbereitung auf die Prüfung
Machen Sie sich bitte im Vorfeld mit unserer Demo-Version vertraut, um eine Vorstellung von Art und Schwierigkeit der Aufgabenstellungen zu bekommen. Hierüber hinaus ist eine Vorbereitung nicht nötig. Die Eignungsfeststellungsprüfung dient der Feststellung Ihrer Eignung für das Studium (und den Beruf). Ein kurzfristiges Einverleiben von Informationen würde dem Ziel der Prüfung zuwiderlaufen, das wesentlich darin besteht, das Risiko späterer Studienabbrüche zu reduzieren. Versuchen Sie, in der Prüfung ein Informationsangebot auch für sich zu sehen, einen Beitrag zum Erkunden eigener Neigungen und Gaben und weniger als eine Hürde, die es irgendwie zu nehmen gilt.
Inhalt der Prüfung
Die Eignungsfeststellungsprüfung wird in der Eignungsfeststellungsordnung geregelt und besteht aus zwei Teilen, die beide am Computer ohne Hilfsmittel (also auch ohne Konsultation des WWW) absolviert werden müssen:
- Prüfungsteil A-Sprache
- Prüfungsteil B-Sprache(n) (welche? – s. oben Abschnitt „Rechtsgrundlage und Anwendbarkeit“)
Ermittelt wird allgemein, ob Sie über die für eine Beschäftigung mit den Techniken des Übersetzens erforderlichen sprachlichen und begrifflichen Ressourcen verfügen. Vorausgesetzt werden die folgenden Fähigkeiten und Fertigkeiten:
- lexikalische und orthografische Sicherheit
- sprachliche Kreativität und Wendigkeit
- ein Gespür für Sprachstil, Register und Textsortenkonventionen
- Generalisierungs- und Abstraktionsfähigkeit
- Allgemeinwissen (Gesellschaft, Kunst, Medienkenntnisse)
Prüfungsteil A-Sprache
A-Sprache ist Deutsch. Der Prüfungsteil A-Sprache dauert 60 Minuten.
Prüfungsteil B-Sprache
Als B-Sprache/n stehen Englisch, Französisch und Spanisch zur Auswahl. Der Prüfungsteil B-Sprache dauert 30 Minuten. Sie können auf Wunsch zwei B-sprachliche Teile (dann im Umfang von insgesamt 60 Minuten) ablegen und später – zur Immatrikulation – entscheiden, welche Sprache Sie zu Ihrem Sprachschwerpunkt machen wollen.
Prüfungsumgebung
Alle Prüfungsteile werden am Web-Frontend auf der Lernplattform ILIAS® im Fernteilnahmeverfahren („Home-Office“) am PC geschrieben. Sie benötigen für die Teilnahme einen Webbrowser mit aktiviertem JavaScript, ein griffbereites Tastaturlayout in Ihrer gewünschten B-Sprache und natürlich zuverlässiges Internet. Verwenden Sie bitte kein Touch-Device – auf diesem funktionieren einige benötigte Gesten nicht. Machen Sie sich bitte im Vorfeld mit unserer Demo-Version vertraut.
Wiederholung, Wechsel
Pro Jahr ist genau ein Versuch möglich (§ 6 Abs. 5 EFO).
Haben Sie die Eignungsfeststellungsprüfung nur in Teilen bestanden und wollen wiederholen, so müssen Sie die gesamte Prüfung wiederholen (nicht nur den nicht bestandenen Teil).
Anders verhält es sich nur bei einer Neubewerbung, die als Modifikation einer erfolgreichen Erstbewerbung verstanden werden kann: Haben Sie etwa die Prüfungsteile Deutsch und Französisch bestanden (und sich damit für den Sprachschwerpunkt Französisch qualifiziert), möchten aber im Schwerpunkt Englisch studieren oder dorthin wechseln, so müssen Sie beim zweiten Mal nur den Prüfungsteil Englisch wiederholen. Formal haben wir es hier nicht mit einer Wiederholung zu tun, sondern mit einem Schwerpunktwechsel. In diesem Fall setzen Sie sich bitte formlos mit dem Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de› über einen Erlass des Deutschteils ins Benehmen.
Screenshot vom Bewerbungsassistenten: „Wechsler“ müssen den Deutschteil nicht noch einmal absolvieren.
Fragen, Hilfe, Kontakt …
… betreffend Ihre Bewerbung auf den Studienplatz
- wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben: Studierendensekretariat ‹studentensekretariat@uni-leipzig.de›, +49 341 9732058
- wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben: Stabsstelle Internationales ‹international.student@uni-leipzig.de›, +49 341 9732079
… betreffend die Organisation der Eignungsfeststellungsprüfung
Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de›
… betreffend ein prüfungsrechtliches Anliegen
Prüfungsausschuss des Instituts, Dr. Encarnación Tabares Plasencia ‹ialt.pruefungsausschuss@uni-leipzig.de›; Zuständigkeit hier u. a. für …
- die Anerkennung von Eignungsfeststellungsprüfungen anderer Hochschulen (§ 8 EFO)
- die Interpretation von Ordnungen
- Widersprüche
- Härtefälle, Nachteilsausgleich
… betreffend den Ablauf des Studiums
Sekretariat des Instituts für Angewandte Linguistik und Translatologie ‹ialt@uni-leipzig.de›, Tel. +49 341 97 37 600