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Eignungsprüfung am Institut für Angewandte Linguistik und Transla­tologie (IALT)

Studiengang B. A. Translation, ausländische Hochschul­zugangs­berechti­gung oder Internationales Baccalaureate Diploma (IB‑DP)

Schnappschuss vom 30.06.2024! Die Inhalte auf dieser Seite wandeln sich in Abhängigkeit von der Phase der Prüfungsvorbereitung / ‑durchführung. Unter Umständen wird Ihnen ein gelegentliches Konsultieren der Online-Version dieser Seite besser weiterhelfen als dieser Ausdruck.

Auf dieser Seite

Rechtsgrundlage und AnwendbarkeitPrüfungstermin(e)Bewerbungsfristen Eig­nungs­feststellungs­prüfung 2024Fachliche und formale VoraussetzungenProcedere der Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfung 2024Sie müssen sich zweimal bewerbenÜberprüfung Ihrer Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfungWo liegen die Dokumente (Einladung, Bescheid)?Vorbereitung auf die PrüfungInhalt der PrüfungAblauf der PrüfungPrüfungsumgebungBewertungsmetrikUnterrichtung über das PrüfungsergebnisPrüfungseinsichtWiederholung, WechselEinstieg in ein höheres SemesterWie weiter?Fragen, Hilfe, Kontakt …

Rechtsgrundlage und Anwendbarkeit

Die Angaben auf dieser Seite betreffen die Eig­nungs­feststellungs­prüfung als Zugangsvoraussetzung für den Studiengang B. A. Translation (§ 2 Abs. 3 SO) und gelten für solche Studieninteressierte, die sich mit einer ausländischen Hochschul­zugangs­berechti­gung oder mit einem Internationalen Baccalaureate Diploma bewerben möchten.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Durchführung der Eig­nungs­feststellungs­prüfung ist die Eignungs­feststellungs­ordnung (EFO). Der Umfang der Datenerhebung und ‑verarbeitung ergibt sich aus § 2 SächsHSPersDatVO.

Zu absolvierende Sprachen

Sie müssen die Eig­nungs­feststellungs­prüfung für die A-Sprache bestehen sowie für jene B-Sprache(n), die Sie (potenziell) im Sprachschwerpunkt belegen möchten.

Terminologie des B. A. Translation  

Befreiung, Anerkennung

Die Eig­nungs­feststellungs­prüfung ist keine Fachprüfung und keine Sprachprüfung i. e. S. (wie auch der Studiengang B. A. Translation kein Sprachstudium ist). Sie müssen sich dem vollständigen Verfahren auch dann unterziehen, wenn die gewünschte Schwerpunktsprache Ihre Herkunfts- bzw. Muttersprache ist oder Sie auf einschlägigem Gebiet bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss oder berufliche Erfolge vorweisen können. Eine Anerkennung von Ergebnissen an anderen Hochschulen absolvierter Eig­nungs­feststellungs­prüfungen ist aber grundsätzlich möglich (§ 8 EFO). Für eine solche Anerkennung stellen Sie bitte einen formlosen Antrag beim Prüfungsausschuss des Instituts, Prof. Dr. Tinka Reichmannialt.pruefungsausschuss@uni-leipzig.de›.

Eignungs­feststellungs­ordnung  

Stu­di­en­ordnung  

Prü­fungs­ordnung  

Prüfungstermin(e)

Alle Angaben in Ortszeit (UTC+2).

Haupttermin

Der Haupttermin war schon.

Ausweichtermin (§ 6 Abs. 3 EFO)

Tag: 02.09.2024
Zeit: Über die Uhrzeit wurde in der Einladung unterrichtet.
Ort: Fernteilnahmeverfahren (Web-Frontend im „Home-Office“, Zugangsdaten folgen per Mail spätestens am 16.06.2024)

Bewerbungsfristen Eig­nungs­feststellungs­prüfung 2024

Die diesjährige Bewerbungsfrist ist schon abgelaufen. Sie können sich ab dem 1. April 2025 wieder für das Wintersemester 2025 / 2026 bewerben.

Fachliche und formale Voraussetzungen

Für die Teilnahme an der Eig­nungs­feststellungs­prüfung B. A. Translation existieren keine fachlichen oder formalen Voraussetzungen. Informationen zu erforderlichen Sprachnachweisen (erst zur Studienplatzbewerbung, noch nicht für die Eig­nungs­feststellungs­prüfung) finden Sie auf der Seite des Instituts.

Procedere der Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfung 2024

Der Bewerbungszeitraum ist bereits abgelaufen.

Bewerbung auf den Studienplatz nicht vergessen

Beachten Sie bitte, dass die Bewerbung um Teilnahme an der Eig­nungs­feststellungs­prüfung und die Bewerbung auf den Studienplatz unterschiedliche Dinge sind!

Online-Bewerbung externer Link

Überprüfung Ihrer Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfung

Das Institut überprüft Ihre Bewerbung auf Vorliegen der formalen Voraussetzungen (geregelt in der Eignungs­feststellungs­ordnung) und bescheidet bis zum 13.06.2024 durch Hinterlegung eines Dokuments (Einladung oder Ablehnung) in Ihrem Konto. Bei einem positiven Ergebnis erfahren Sie Ort und Zeit der Prüfung in der Einladung.

Wo liegen die Dokumente (Einladung, Bescheid)?

Ihre Dokumente werden im Bewerbungsportal AlmaWeb hinterlegt: Benutzerkonto → Dokumente. Screenshot der Weboberfläche von AlmaWeb, hier: Abruf der EinladungBitte schauen Sie regelmäßig in Ihr Benutzerkonto, um keine Dokumente zu verpassen.

Vorbereitung auf die Prüfung

Machen Sie sich bitte im Vorfeld mit unserer Demo-Version vertraut, um eine Vorstellung von Art und Schwierigkeit der Aufgabenstellungen zu bekommen. Hierüber hinaus ist eine Vorbereitung nicht nötig. Die Eig­nungs­feststellungs­prüfung dient der Feststellung Ihrer Eignung für das Studium (und den Beruf). Ein kurzfristiges Einverleiben von Informationen würde dem Ziel der Prüfung zuwiderlaufen, das wesentlich darin besteht, das Risiko späterer Studienabbrüche zu reduzieren. Versuchen Sie, in der Prüfung ein Informationsangebot auch für sich zu sehen, einen Beitrag zum Erkunden eigener Neigungen und Gaben und weniger als eine Hürde, die es irgendwie zu nehmen gilt.

Inhalt der Prüfung

Die Eig­nungs­feststellungs­prüfung wird in der Eignungs­feststellungs­ordnung geregelt und besteht aus zwei Teilen, die beide am Computer ohne Hilfsmittel (also auch ohne Konsultation des WWW) absolviert werden müssen:

  1. Prüfungsteil A-Sprache
  2. Prüfungsteil B-Sprache(n) (welche? – s. oben Abschnitt „Rechtsgrundlage und Anwendbarkeit“)

Ermittelt wird allgemein, ob Sie über die für eine Beschäftigung mit den Techniken des Übersetzens erforderlichen sprachlichen und begrifflichen Ressourcen verfügen. Vorausgesetzt werden die folgenden Fähigkeiten und Fertigkeiten:

Prüfungsteil A-Sprache

A-Sprache ist Deutsch. Der Prüfungsteil A-Sprache dauert 60 Minuten.

Prüfungsteil B-Sprache

Als B-Sprache/n stehen Englisch, Französisch und Spanisch zur Auswahl. Der Prüfungsteil B-Sprache dauert 30 Minuten. Sie können auf Wunsch zwei B-sprachliche Teile (dann im Umfang von insgesamt 60 Minuten) ablegen und später – zur Immatrikulation – entscheiden, welche Sprache Sie zu Ihrem Sprachschwerpunkt machen wollen.

Ablauf der Prüfung

Die Veranstaltung der Prüfung erfolgt im Fernteilnahmeverfahren („Home-Office“ am Web-Frontend). Die Zugangsdaten zum Prüfungssystem haben Sie per E-Mail vom Institut erhalten.

Je nachdem, ob Sie einen oder zwei B-sprachliche Teile absolvieren möchten, dauert die Eig­nungs­feststellungs­prüfung 90 oder 120 Minuten. Sie können zwischen den Prüfungsteilen nach eigenem Ermessen Pausen einlegen.

Sie müssen die Prüfung ohne Hinzuziehung von Hilfsmitteln absolvieren. Nicht zugelassen sind digitale oder analoge Werkzeuge im weitesten Sinn, die bei der Beantwortung von Prüfungsfragen inhaltlich helfen können (Nachschlagewerke, WWW, Dritte usw.) Denken Sie bitte dran, dass ein Bestehen der Prüfung nicht mit einem Preisgeld verbunden ist, sondern allein die Möglichkeit bedeutet, ein zwar interessantes, aber doch Durchhaltevermögen und Eignung voraussetzendes Studium zu beginnen, das Sie auf ein ebensolches Arbeitsleben vorbereiten soll, und Hauptanliegen einer solchen Prüfung ist, das Risiko biographischer Brüche zu mindern. Versuchen Sie, sich selbst gegenüber ehrlich zu bleiben und nutzen Sie die Prüfung als Chance zur Selbsterkundung.

Prüfungsumgebung

Alle Prüfungsteile werden am Web-Frontend auf der Lernplattform ILIAS® im Fernteilnahmeverfahren („Home-Office“) geschrieben. Sie benötigen für die Teilnahme einen Webbrowser mit aktiviertem JavaScript, ein griffbereites Tastaturlayout in Ihrer gewünschten B-Sprache und natürlich zuverlässiges Internet. Machen Sie sich bitte im Vorfeld mit unserer Demo-Version vertraut.

Login

Alle akzeptierten Bewerber sollten mittlerweile im Besitz eines Benutzerkontos im Live-System sein. Die Zugangsdaten wurden per E-Mail zugestellt. Benutzen Sie dieses Konto bitte auch dann, wenn Sie über ein anderes Konto an der Universität Leipzig verfügen (etwa als Bestandsstudent). Die Zuordnung der Leistungen erfolgt maschinell über das in der Serienmail übermittelte Konto. Bestandsstudierende der Universität Leipzig verwenden bitte ebenfalls diesen Login, nicht ihren studserv-Login. Für die Anmeldung am Prüfungssystem haben Sie zehn Eingabeversuche. Nach der zehnten Fehleingabe wird das Konto gesperrt, Ihre Teilnahme ist damit beendet. Das ist kein böser Wille von uns, sondern Teil der (durchaus sinnvollen) Sicherheitskonfiguration des Prüfungsservers, dessen Gast wir sind. Insbesondere Teilnehmer aus QWERTY- oder AZERTY-Ländern mögen bei der Eingabe des Passworts aufpassen!

Zeitmanagement

Der Test-Timer beginnt erst zu laufen, wenn Sie die Schaltfläche Test starten betätigen. Außerhalb des heißen Test-Zeitfensters läuft kein Timer. Sie haben also vor dem eigentlichen Start alle Zeit der Welt, um sich in der Oberfläche umzuschauen und können auch zwischen den einzelnen Prüfungsteilen Pausen einlegen.

Bewertungsmetrik

Sie erhalten einen Gesamtbescheid mit dem Ergebnis bestanden oder nicht bestanden. Für die Operationalisierung Ihrer Leistung werden einzelne Teillösungen mit Punkten bewertet. Sie haben sich für die Immatrikulation in den Studiengang B. A. Translation qualifiziert, wenn Sie im Prüfungsteil A-Sprache und in mindestens einem Prüfungsteil B-Sprache 60 % oder mehr der Gesamtpunktzahl erreicht haben. Es gilt § 4 EFO. Beachten Sie bitte, dass die Note 5 nicht für den betreffenden Sprachschwerpunkt qualifiziert, auch bei einem insgesamt positiven Bescheid.

Unterrichtung über das Prüfungsergebnis

Über das Ergebnis der Eig­nungs­feststellungs­prüfung werden Sie nach Maßgabe der Eignungs­feststellungs­ordnung bis zum 08.07. (Haupttermin) bzw. bis zum 16.09. (Ausweichtermin) in Ihrem Konto informiert.

Prüfungseinsicht

Sie haben ein Recht auf Einsicht in Ihre Prüfungsleistung. Einen entsprechenden Antrag reichen Sie bitte innerhalb der in § 7 EFO genannten Frist bei der für Sie zuständigen Kontaktperson ein.

Wiederholung, Wechsel

Pro Jahr ist genau ein Versuch möglich (§ 6 Abs. 5 EFO).

Haben Sie die Eig­nungs­feststellungs­prüfung nur in Teilen bestanden und wollen wiederholen, so müssen Sie die gesamte Prüfung wiederholen (nicht nur den nicht bestandenen Teil).

Anders verhält es sich nur bei einer Neubewerbung, die als Modifikation einer erfolgreichen Erstbewerbung verstanden werden kann: Haben Sie etwa die Prüfungsteile Deutsch und Französisch bestanden (und sich damit für den Sprachschwerpunkt Französisch qualifiziert), möchten aber im Schwerpunkt Englisch studieren oder dorthin wechseln, so müssen Sie beim zweiten Mal nur den Prüfungsteil Englisch wiederholen. Formal haben wir es hier nicht mit einer Wiederholung zu tun, sondern mit einem Schwerpunktwechsel. In diesem Fall setzen Sie sich bitte formlos mit dem Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de› über einen Erlass des Deutschteils ins Benehmen.

Screenshot von der Weboberfläche von AlmaWeb: Der dort hinterlegte Satz „Die Prüfung in der Sprache Deutsch ist obligatorisch“ gilt nicht für SchwerpunktwechslerScreenshot vom Bewerbungsassistenten: „Wechsler“ müssen den Deutschteil nicht noch einmal absolvieren.

Einstieg in ein höheres Semester

Sie können im Studiengang B. A. Translation nicht in ein höheres Semester einsteigen. Es ist jedoch möglich, extern erbrachte Studienleistungen bzw. Prüfungsleistungen anerkennen zu lassen, was sich durchaus verkürzend auf Ihre Studienzeit auswirken kann. Die Anrechnung von Studienleistungen ist in § 16 der Prüfungsordnung (PO) geregelt und wird beim Prüfungsausschuss beantragt (s. Kontakte unten).

Wie weiter?

Ein positives Prüfungsergebnis hat eine Gültigkeit von 24 Monaten. Die Feststellung der Eignung ist nicht verbunden mit einer Immatrikulationszusage. Empfehlung für Bewerber, die die Eig­nungs­feststellungs­prüfung schon am 17.06.2024 geschrieben haben: Warten Sie zunächst das Prüfungsergebnis ab und kümmern sich dann um die Studienplatzbewerbung.

Über das für die Studienplatzbewerbung in Ihrem Fall geltende Verfahren informieren Sie sich bitte auf der Seite „Online-Bewerbung“ des Studierendensekretariats. Die Bewerbungsfristen finden Sie auf der Seite „Bewerbungsfristen“ des Studierendensekretariats.

Wenn Sie die Eig­nungs­feststellungs­prüfung für zwei Sprachen erfolgreich abgelegt haben, entscheiden Sie nun bitte, welche dieser Sprachen Sie im Sprachschwerpunkt belegen wollen. Mit der sog. Schwerpunktwahl stellen Sie im Online-Einschreibsystem TOOL die Weichen für Ihren gewünschten Sprachschwerpunkt und Ihren Wahlbereich (§ 8 SO). Hierfür benötigen Sie eine Matrikelnummer. Über das Wie und Wann der Schwerpunktwahl klärt die Seite „Studiengangschwerpunkte“ der Studienkoordination auf. Beachten Sie, dass Ihre Wahl nicht maschinell validiert wird. Sollte beim manuellen Abgleich auffallen, dass Sie in eine B-Sprache eingeschrieben sind, für die Sie sich nicht qualifiziert haben, so darf die Universität Sie zur Klärung kontaktieren. PS: Die eingesetzten Portale kommunizieren nicht miteinander. Gedulden Sie sich bitte bis Ende September, bis Ihr Schwerpunkt in AlmaWeb erscheint. Etwaige Anliegen bitte direkt an die Studienkoordination ‹studienkoordination@uni-leipzig.de› richten.

Ecktermine im akademischen Betrieb finden Sie auf der Seite „Akademisches Jahr“.

Wichtige Ordnungen haben wir auf der Seite „Ordnungen“ zusammengeführt. Formulare und Richtlinien zu Ihrem Studium finden Sie auf der Institutsseite. Wichtigstes Ordnungsdokument ist für Sie die Prüfungsordnung. Bei der ersten Orientierung mag Ihnen der Studienführer helfen sowie der Studienverlaufsplan für Ihren Sprachschwerpunkt:

Das Vorlesungsverzeichnis finden Sie auf dieser Seite.

Ende September startet im Online-Einschreibsystem TOOL die Moduleinschreibung. Die Termine hierfür finden Sie auf der Institutsseite.

In der Woche vor dem Vorlesungsbeginn finden i. d. R. noch Einführungsveranstaltungen statt. Die genauen Termine und Orte der Einführungsveranstaltungen finden Sie ebenfalls auf der Institutsseite. Nutzen Sie diese Veranstaltungen bitte für eine fachbezogene Studienberatung und für die Vorlage noch geschuldeter Belege (Sprachkenntnisse …), allgemein auch zum Erkunden Ihres neuen Umfelds, insbesondere des SSZ in der Goethestraße, des Campusgeländes am Augustusplatz, der Bibliotheks-Standorte, der Einrichtungen des Studentenwerks und natürlich für die Orientierung im Geisteswissenschaftlichen Zentrum in der Beethovenstraße.

Bei der ersten Orientierung in der Universität mag Ihnen unsere Schnellauskunft weiterhelfen:

… warte auf Eingabe

Noch ein Wort zum Equipment

Sollten Sie sich für Ihr neues Studium neu ausstaffieren wollen, so wählen Sie am besten einen Windows-PC oder richten Ihren PC multiboot mit Windows ein. Grund für diese Empfehlung ist, dass die im Studium und Beruf benötigte Fachsoftware (etwa Untertitelungssoftware, CAT-Tools) mehrheitlich für Windows geschrieben ist, Sie anderenfalls also in einer VM arbeiten müssten. Mit Virtualisierungen erhalten Sie bei der teilweise ziemlich komplexen Software weniger zuverlässigere Ergebnisse als mit einem aktuell gehaltenen nativen Windows.

Fragen, Hilfe, Kontakt …

In Mails bitte stets die Nummer der Anmeldung (rechts oben auf Ihrer Einladung) mit nennen!

Schnellauskunft  

… betreffend Ihre Bewerbung auf den Studienplatz

… betreffend eine Abmeldung von der Eig­nungs­feststellungs­prüfung, eine Modifikation Ihrer Bewerbung, ein Problem mit dem Bewerbungsportal AlmaWeb

Studierendensekretariat, Dr. Heike Bullmann ‹heike.bullmann@zv.uni-leipzig.de

… betreffend die Organisation der Eig­nungs­feststellungs­prüfung

Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de

… betreffend einen Antrag auf Einsichtnahme

Antragsformular  

… betreffend ein prüfungsrechtliches Anliegen

Prüfungsausschuss des Instituts, Prof. Dr. Tinka Reichmannialt.pruefungsausschuss@uni-leipzig.de›; Zuständigkeit hier u. a. für …

… betreffend den Ablauf des Studiums