Aufnahme neuer Gesellschafter |
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Beschreibung |
Die Aufnahme eines neuen Gesellschafters bietet sich an, sofern auf die Aufnahme von Fremdkapital verzichtet wird. Der eintretende Gesellschafter erwirbt käuflich oder durch eine Einlage einen Anteil der Unternehmung und wird auch entsprechend seines Anteils am Gewinn und Vermögen der Gesellschaft beteiligt. |
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Rechtsgrundlage |
§§ 53 ff. GmbHG, §§ 705 ff. BGB |
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Voraussetzung |
Um neue Gesellschafter aufnehmen zu können, muss zunächst das Stammkapital erhöht werden. Dazu bedarf es bei der GmbH einer Änderung der Satzung sowie einer Eintragung im Handelsregister. Die Erhöhung des Eigenkapitals bei Personengesellschaften läuft in der Regel durch formloses Zuschreiben der neuen Eigenkapitalbeträge ab. Die Satzung kann dabei andere Voraussetzungen beinhalten. |
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Antragsstellung |
Anders als bei einer stillen Beteiligung benötigt man für die Aufnahme eines neuen Gesellschafters bei der GmbH eine notarielle Beurkundung. Die Aufnahme neuer Gesellschafter bei OHG und KG geschieht mittels Vertrags und Eintragung im Handelsregister. |
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Fristen |
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Liquiditätswirkung |
Durch Eintritt eines neuen Gesellschafters infolge einer Stammkapitalerhöhung fließen dem Unternehmen neue liquide Mittel zu. Im Gegensatz zum stillen Gesellschafter hat der neue Gesellschafter das Recht, an der Geschäftspolitik mitzuwirken. Somit sinkt die Einflussnahme der bisherigen Gesellschafter. |
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Privateinlagen |
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Beschreibung |
Eine Privateinlage ist eine Hinzuführung von Geld oder Gütern zum Geschäftsvermögen. Dabei stammt die Einlage aus dem Privatvermögen des Unternehmers bzw. des Gesellschafters. Die Übertragung erhöht das Eigenkapital des Unternehmens, jedoch nicht den Gewinn, da Privateinlagen und -entnahmen erfolgsneutral sind. Falls sich der Unternehmer selber in keiner finanziellen Notlage befindet, bietet sich eine Privateinlage an, um das eigene Unternehmen zu stabilisieren. |
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Rechtsgrundlage |
§ 4 EStG |
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Voraussetzung |
Privateinlagen sind nur bei Personengesellschaften möglich und können nur von den Eigentümern bzw. Vollhaftenden getätigt werden. |
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Antragsstellung |
Es bedarf keiner Antragsstellung, lediglich einer ordentlichen Dokumentierung durch Privatkonten. |
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Fristen |
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Liquiditätswirkung |
Ähnlich wie bei einem Gesellschafterdarlehen verbessert sich die Liquiditätssituation des Unternehmens, während sich die Liquidität des bereitstellenden Gesellschafters verringert. Die Privateinlage bei Personengesellschaften ist die unkomplizierteste und schnellste Methode, dem Unternehmen liquide Mittel zur Verfügung zu stellen. |
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