Neben den staatlichen Hilfen, nutzen die Unternehmen auch weitere Möglichkeiten, um während der Corona-Pandemie und den daraus resultierenden Umsatzeinbußen, genügend liquide Mittel zu erlangen, um beispielsweise fällige Rechnungen oder die Löhne der Mitarbeiter fristgerecht zahlen zu können. Eine Möglichkeit der Finanzierung stellt dabei das Factoring dar.
Factoring |
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Beschreibung |
Factoring ist eine Form der Finanzierung, bei der ein Unternehmen seine Forderungen gegenüber seinen Kunden an ein Factoring Institut, den sogenannten Factor, verkauft. Diese Forderungen sind dem Unternehmen beispielsweise durch Dienstleistungen oder Warenlieferungen entstanden. Das Unternehmen bekommt nach dem Verkauf der Forderungen die liquiden Mittel der Forderungen nicht von den Debitoren, sondern vom Factor. Meistens schon vor Fälligkeit der Rechnungen. Diese Liquidität wird gerade während der Corona-Pandemie in den Unternehmen gebraucht, um fällige Rechnungen begleichen zu können und den Unternehmensbetrieb aufrecht erhalten zu können. |
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Rechtsgrundlage |
Das Factoring wird in ein echtes und ein unechtes Factoring unterschieden. Das echte Factoring ist dadurch gekennzeichnet, dass der Factor die Dienstleistungsfunktion, die Finanzierungsfunktion und die Delkrederefunktion übernimmt. Dadurch ist das echte Factoring ein Forderungskauf nach §§ 433, 453 BGB. Bei dem unechten Factoring hingegen übernimmt der Factor das Ausfallrisiko nicht. Deswegen handelt es sich bei dem unechten Factoring um ein Kreditgeschäft mit Darlehensgewährung nach § 488 Abs. 1 S. 1 BGB. Außerdem ist das Factoring laut § 1 Abs. 1a Nr. 9 KWG als eine Finanzdienstleistung anzusehen. |
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Anforderungen an die Unternehmen |
Das Unternehmen hat grundsätzlich die Anforderungen des Factors zu erfüllen. Diese Anforderungen sind abhängig von dem Factoring Institut und werden im Factoring Vertrag verankert. Grundsätzlich sollten die Unternehmen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen:
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Ο Ο
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Fristen |
Eine Voraussetzung des Factorings ist die rechtliche Festigung der Forderungsabtretung mittels eines Factoring Vertrags. Dieser Vertrag wird über einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Dieser Zeitraum ist in der Regel etwa 2 Jahre, kann jedoch auch automatisch verlängert oder längerfristig geschlossen werden. |
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Liquiditätswirkung |
Den Unternehmen werden etwa 80% bis 90% der Rechnungssumme, abzüglich der Factoringgebühr, ausgezahlt. 10% bzw. 20% werden auf ein Sperrkonto gebucht, welches als Sicherheit für eventuelle Reklamationen und Skonti bzw. Rabatte dient. |
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Kosten |
Beim Factoring entstehen dem Unternehmen Kosten. |
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Besonderheiten |
Das Factoring weist neben der Finanzierungsfunktion, also dem Ankauf von Forderungen, noch zwei weitere Funktionen auf.
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Quellen
Grundmann, Wolfgang (2019): Leasing und Factoring - Formen, Rechtsgrundlagen, Verträge, 2. Aufl., Wiesbaden: Springer Gabler.
Reeb Dr. jur., Hartmut (1994): Recht der Kreditfinanzierung, Reprint 2018, Berlin/Boston: Oldenbourg Wissenschaftsverlag.
Schlitt, Michael (2014): Finanzierungsstrategien im Mittelstand, 1. Aufl., Wiesbaden: Springer Gabler.