Neben dem Bund, erlassen auch die Länder weitere Soforthilfemaßnahmen für von der Krise betroffene Unternehmen. Dies soll insbesondere regionalen Problemen entgegenwirken. Die Vorgehensweise der Bundesländer variiert dabei von Land zu Land. Während beispielsweise Bayern weitere Soforthilfe-Zuschüsse zur Verfügung stellt, bietet die Sächsische Aufbaubank in Sachsen zinslose Darlehen für Einzelunternehmen, Freiberufler, Kleinst- und mittelständische Unternehmen an.
Corona-Soforthilfemaßnahmen des Landes Sachsen |
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Beschreibung |
Das Programm ,,Sachsen hilft sofort'' des Freistaat Sachsen soll Einzelunternehmen, Freiberufler, Kleinstunternehmen sowie größeren mittelständischen Unternehmen in Sachsen, mittels zinsloser Soforthilfe-Darlehen, unterstützen. Diese Darlehen sollen Sachsens Unternehmen auch langfristig absichern, indem diesen in der Corona-Krise liquide Mittel bereitgestellt werden. Der Darlehen bedarf es 3 Jahre keiner Rückzahlung. |
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Rechtsgrundlage |
Rechtsgrundlage bildet die am 22.03.2020 erlassene und am 14.04.2020 überarbeitete Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Gewährung von Soforthilfe- Darlehen zur Sicherung der Liquidität von kleinen und mittleren Unternehmen in der Corona-Krise (Richtlinie Soforthilfe-Darlehen). Diese Richtlinie gewährt auf Grundlage der §§ 23, 44 der Sächsischen Haushaltsverordnung sowie der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsverordnung vom 27.06.2005 sowie der Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen vom 24.03.2020, zinslose und zunächst tilgungsfreie, langfristige Soforthilfe-Darlehen. |
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Voraussetzungen |
Aus der Förderung ausgenommen sind Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Betriebe der Fischerei oder Aquakultur, gemeinnützige Organisationen und Vereine, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von Vereinen, öffentliche Unternehmen sowie Selbständige, die ihre Tätigkeit im Nebengewerbe ausüben. |
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Antragstellung |
Der Antrag auf Förderung ist elektronisch bei der Sächsischen Aufbaubank einzureichen, nur in Ausnahmefällen kann der Antrag postalisch eingereicht werden. Die elektronische Beantragung findet über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank, unter dem Punkt „Förderportal – elektronischer Antrag Sofortprogramm Liquiditätshilfen“ statt. |
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Fristen | Der Antrag auf Förderung muss bis zum 30.09.2020 bei der Sächsischen Aufbaubank eingegangen sein, um das Förderprogramm in Anspruch nehmen zu können. Die Laufzeit des Darlehens beträgt dabei 10 Jahre, davon sind die ersten 3 Jahre tilgungsfrei. |
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Liquiditätswirkung | Unternehmen mit einem Jahresumsatz in dem Jahr 2019 von:
→ unter 1 Mio. € wird ein Darlehen von bis zu 50.000 € gewährt → über 1 Mio. € wird ein Darlehen von bis zu 100.000 € gewährt Das Darlehen ist dabei, unabhängig von der Höhe, zinslos. Damit soll erreicht werden, dass die Unternehmen schnell reagieren können und in der Lage sind allen notwendigen Zahlungen nachgehen zu können. Durch diese zusätzliche Liquidität soll eine Aufrechterhaltung des Betriebes, trotz Umsatzeinbußen, gewährt werden. Damit sollen Sachsens Unternehmen in der Krise unterstützt werden. |
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Besonderheiten |
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Quellen
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (2020): Soforthilfe Corona, https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ (Zugriff am: 01.05.2020).
Sächsische Aufbaubank (2020): Sachsen hilft sofort, https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-benötigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/sachsen-hilft-sofort.jsp (Zugriff am: 15.04.2020).
Sächsische Aufbaubank (2020): Sachsen hilft sofort, https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-benötigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/sachsen-hilft-sofort.pdf (Zugriff am: 15.04.2020).
Sächsisches Staatministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (2020): Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Gewährung von Soforthilfe-Darlehen zur Sicherung der Liquidität von kleinen und mittleren Unternehmen in der Corona-Krise, https://www.sab.sachsen.de/formulare/corona/richtlinie-smwa-soforthilfe-darlehen.pdf (Zugriff am: 16.04.2020).