Praktikumsordnung
1 Zu Beginn des Praktikums findet eine Einführungsveranstaltung zu organisatorischen und inhaltlichen
Fragen statt. Die Kenntnisnahme der Praktikumsordnung sowie der notwendigen Sicherheitsbestimmungen
und Arbeitsschutzinstruktionen ist durch Unterschrift zu bestätigen.
2 Die Praktikumstermine werden durch Aushang bekannt gegeben und sind verbindlich. Kommt ein
Studierender zu spät, kann er nicht am laufenden Versuch teilnehmen. Für die rechtzeitige Vereinbarung
eines Termins zum Nachholen ist jeder Studierende selbst verantwortlich. Das gilt auch für versäumte
Versuche bei Krankheit oder bei Freistellung. Fehlt ein Praktikant mehr als einmal nacheinander
unentschuldigt, so wird über den Praktikumsplatz anderweitig verfügt.
3 Die Versuche werden einzeln oder in Gruppen bestehend aus maximal zwei Studierenden durchgeführt.
Jeder Studierende hat ein Protokollbuch im A4-Format zu führen. Die "Hinweise zur Protokollführung"
sind zu berücksichtigen. Das Protokoll muss während des jeweiligen Praktikumstages vollständig
abgeschlossen werden. In begründeten Ausnahmefällen ist das Protokoll spätestens bis zum nächsten
Praktikumstermin den BetreuerInnen vorzulegen, anderenfalls wird der Versuch nicht anerkannt und ein
neuer Versuch muss durchgeführt werden.
4 Es wird erwartet, dass sich jeder Studierende gründlich auf die Versuche vorbereitet. Dazu gehört
auch die Vorbereitung des Protokolls. Die versuchsbezogenen physikalischen Grundkenntnisse werden
überprüft. Bei Ausschluss aus dem Praktikum wegen ungenügender Vorbereitung wird der entsprechende
Versuch mit "nicht ausreichend" bewertet. Studierende, die mehr als einmal nicht ausreichend auf
einen Versuch vorbereitet sind, dürfen das Praktikumsmodul nicht fortsetzen. Führt ein Studierender
fremde Protokolle des jeweiligen Versuches bei sich, so wird der Versuch abgebrochen und ein neuer
Versuch muss am Ende des Praktikumsmoduls durchgeführt werden.
5 Vor Versuchsbeginn ist das Versuchszubehör auf Vollständigkeit zu überprüfen. Mängel sind den
zuständigen VersuchsbetreuerInnen oder dem technischen Mitarbeiter des Physikpraktikums mitzuteilen.
Mit den Geräten und Arbeitsmitteln des Praktikums ist sorgfältig umzugehen. Sofern ein Defekt
festgestellt wird, ist dieser unverzüglich zu melden. Eigene Reparaturen sind nicht gestattet. Für
fahrlässig hervorgerufene Schäden kann der betroffene Studierende im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen zur Ersatzleistung herangezogen werden. Die Versuchsplätze sind sauber und aufgeräumt
zu verlassen.
6 Jeder Studierende erhält einen Nachweis über die durchgeführten Versuche, in den die Bewertung der
erfolgreich abgeschlossenen Versuche durch die BetreuerInnen eingetragen wird. Ein Praktikumsmodul
gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn die durch Aushang mitgeteilte obligatorische Anzahl von
Versuchen nachgewiesen wird. Derjenige Versuch, der mit "nicht ausreichend" bewertet wurde, muss bis
zum Ende des Praktikumsmoduls wiederholt werden. Falls ein Studierender auch den Wiederholungsversuch
nicht besteht, wird der Praktikumsmodul nicht anerkannt.
Am Ende eines Praktikumsmoduls ist der Nachweis der mit Erfolg durchgeführten Versuche in der
Praktikumsleitung abzugeben. Die Note für das Praktikumsmodul wird durch das arithmetische Mittel der
Noten der Protokolle bzw. nach einer Punktetabelle berechnet. Ein Praktikumsmodul kann nur einmal
wiederholt werden.
7 Verstöße gegen die Praktikumsordnung oder die Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen können
den Ausschluss aus dem Praktikum nach sich ziehen.