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Hinweise zur Bewertung der Praktikumsleistungen in Praktikumsmodulen

1. Jeder durchgeführte Praktikumsversuch wird von den BetreuerInnen abschließend eingeschätzt. Die Bewertungen erfolgen auf einer Punkteskala von 3 bis 12 Punkten; bei weniger als drei Punkten gilt der Versuch als nicht bestanden Die Bewertung für einen Versuch ist von den BetreuerInnen nach vollständiger Fertigstellung des Protokolls zu vergeben und auf dem Nachweisblatt sowie im Protokoll der Studierenden einzutragen. Bei einem als Sonderfall anzusehenden nicht abgeschlossenen Protokoll wird eine vorläufige Bewertung unter das Protokoll eingetragen, die Hinweise zu den noch auszuführenden Aufgaben enthalten sollen. Das dann nachbearbeitete Protokoll muss spätestens innerhalb von zwei Wochen den betreffenden BetreuerInnen zur abschließenden Bewertung vorgelegt werden. Ansonsten gilt der Versuch als nicht bestanden.

2. Notwendige Voraussetzung für die Zulassung zu einem Versuch ist die Vorbereitung des Protokolls und die Kenntnis der notwendigen physikalischen Grundlagen. Die Grundkenntnisse zu den jeweiligen Versuchen können vor Beginn, während oder nach Beendigung der experimentellen Arbeiten testiert werden. In der Regel erfolgt vor Beginn der Messungen eine kurze Kontrolle der Grundkenntnisse durch die BetreuerInnen, um die für eine erfolgreiche Durchführung der Versuche erforderlichen Kenntnisse festzustellen. Ist ein Studierender nicht ausreichend vorbereitet, darf der Versuch nicht durchgeführt werden, und der Studierende muss sich um einen Wiederholungstermin bemühen.

3. Als Kriterien für die Gesamteinschätzung eines Versuches sind die Grundkenntnisse, die Qualität der experimentellen Durchführung, die Auswertung der Messdaten einschließlich der Abschätzung der Messunsicherheit, die korrekte Ergebnisangabe, die abschließende Diskussion sowie eine saubere und korrekte Protokollführung zu berücksichtigen. Dem Studierenden werden bei vorhandenen Mängeln und Fehlern die erforderlichen Verbesserungen mitgeteilt, und falls es erforderlich ist, muss das Protokoll zu Hause nach den Vorgaben der BetreuerInnen überarbeitet werden. In diesem Fall erhält der Studierende eine vorläufige Bewertung.

4. Bei einer Bewertung mit weniger als 3 Punkten muss der Studierende diesen Versuch wiederholen oder einen vergleichbaren Versuch durchführen, den die Praktikumsleitung festlegt.

Die Gesamtbewertung eines Praktikumsmoduls erfolgt in Form einer Gesamtnote. Die Gesamtnote ergibt sich aus der folgenden Umsetzungstabelle nach Berechnung des Mittelwerts der Punkte.

Mittelwert >11,5 >10,5 >9,5 >8,5 >7,5 >6,5 >5,5 >4,5 >3,5 ≥3,0 <3,0
Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

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