Back to start of Church law page / zum Kopf der Kirchenrechtssammlung Dolezalek: click
Back to homepage Dolezalek / zurück zur Hauptseite Dolezalek click

Zurück zum betreffenden Teil der Übersicht

3.5 DIENSTRECHT DER PRAKTIKANTEN

Vorsicht ! Bisher drei Tippfehlerkorrekturen erfolgt ! (GD, NH, NV)
Zurück zur Übersicht
<3_5> <obsolet> Beschluss zur Aussetzung der Erhöhung der Vergütungen, des Praktikantenentgeltes und der Zulagen zum 1. September 1997
Vom 26. August 1997 (ABl. 1997 A 201)

Reg.-Nr.: 6010 (6) 226
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens hat auf Grund von § 5 Abs. 2 des Landeskirchlichen Mitarbeitergesetzes (LMG) vom 26. März 1991 (ABl. S. A 35) in der Fassung vom 26. März 1996 (ABl. S. A 101) in ihrer Sitzung am 26. August 1997 folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäMaß § 15 Abs. 1 LMG bekannt gemacht werden.

Beschluss zur Aussetzung der Erhöhung der Vergütungen, des Praktikantenentgeltes und der Zulagen zum 1. September 1997
I.
Die Ausführung der mit nachfolgend genannten Beschlüssen vom 23. Oktober 1996 zum 1. September 1997 vorgesehenen Erhöhung der Vergütungen, des Praktikantenentgeltes und der Zulagen auf 85 vom Hundert der jeweils vergleichbaren Tarifverträge des öffentlichen Dienstes im Tarifgebiet West wird bis auf weiteres ausgesetzt:
- Beschluss zur Erhöhung der Vergütungen für die Mitarbeiter, die unter den Geltungsbereich der KDVO fallen (ABl. S. A 260)
- Beschluss zur Erhöhung des Praktikantenentgeltes (ABl. S. A 260)
- Beschluss zur Änderung des Bemessungssatzes für Zulagen in der Anlage 1 zur KDVO - Vergütungsgruppenplan A - (ABl. S. A 261)
- Beschluss zur Änderung der Anlage 4 zur KDVO - Ordnung über Zulagen an Mitarbeiter, die unter den Vergütungsgruppenplan A (Anlage 1 zur KDVO) fallen.
Damit wird auch das In-Kraft-Treten der Vergütungsregelung Nr. 8 vom 2. Dezember 1996 (ABl. S. A 266) bis auf weiteres ausgesetzt.

II.
Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. September 1997 in Kraft.

Dresden, 26. August 1997

Arbeitsrechtliche Kommission
Der Vorsitzende
i.V. Teuchert

Zurück zum betreffenden Teil der Übersicht

Back to start of Church law page / zum Kopf der Kirchenrechtssammlung Dolezalek: click
Back to homepage Dolezalek / zurück zur Hauptseite Dolezalek click