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3.3.1 BESETZUNG VON PFARRSTELLEN [mit ANHANG: PRÄDIKANTEN]

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<3_3_1> Rechtsverordnung über die Einführung einer neuen Erledigungsanzeige für Pfarrstellen
Vom 10. Mai 1994 (ABl. 1994 A 124)
Reg.-Nr. 61120
Das Evangelisch-Lutherische Landeskirchenamt Sachsens hat auf Grund von § 20 des Kirchengesetzes über die Übertragung der Pfarrstellen (Pfarrstellenübertragungsgesetz - PfÜG -) vom 30. Oktober 1979 (Amtsblatt 1980 Seite A 13) die folgende Rechtsverordnung beschlossen:
I.
Die als Anlage A zur Ausführungsverordnung zum Kirchengesetz über die Übertragung der Pfarrstellen (Pfarrstellenübertragungsgesetz - PfÜG -) vom 18. Dezember 1979 (Amtsblatt 1980 Seite A 16) abgedruckte Erledigungsanzeige für Pfarrstellen wird aufgehoben und durch die als Anlage zu dieser Rechtsverordnung bekannt gemachte Erledigungsanzeige für Pfarrstellen ersetzt, die künftig verbindlich ist.
II.
Diese Rechtsverordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Dresden, am 10. Mai 1994
Evangelisch-Lutherisches Landeskirchenamt Sachsens
Hofmann
Anlage
Erledigungsanzeige für Pfarrstellen

1 Vakanzbezeichnung
1.1 Kirchgemeinde: Kirchenbezirk:
1.2 Vakante Stelle:
1.3 Beginn der Vakanz:
1.4 Grund der Vakanz:

2 Situation im Dienstbereich
2.1 Kommunale Zuordnung der Kirchgemeinde
2.2 Zahl der Gemeindeglieder:
2.3 Schwester- und Tochterkirchgemeinden, mitzuverwaltende Pfarrstellen mit Angabe der Zahl der Gemeindeglieder:
2.4 Zur Kirchgemeinde gehörende Außenorte bzw. Ortsteile mit Angabe der Zahl der Gemeindeglieder:
2.5 Einwohnerzahl im Bereich 2.2 bis 2.4:
2.6 Krankenhäuser, Altenheime, vergleichbare stationäre Einrichtungen mit Angabe der Bettenzahl:
2.7 Besondere missionarische Aktivitäten:
2.8 Besondere Aufgaben:
2.9 Außergewöhnliche Verwaltungsaufgaben (z.B. Kindergarten):

3 Mitarbeiter (einschl. Pfarrer)
3.1 Haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter
_____________________________________________________________
Name tätig als Dienstumfang in %
bzw. Höhe der Pauschalvergütung
_____________________________________________________________

1.
2.
3.
4.
5.


3.2 Ehrenamtliche Mitarbeiter (außer Kirchenvorsteher)
_____________________________________________________
Name Tätigkeit/Verantwortungsbereich
_____________________________________________________

1.
2.
3.
4.
5.


4 Statistische Angaben des letzten Jahres
4.1 Anzahl der Gottesdienste insgesamt:
4.2 Anzahl der Gottesdienststätten:
4.3 Anzahl der Taufen:
4.4 Anzahl der Bestattungen:
4.5 Zahl der Konfirmanden, 1. Jahr: 2. Jahr:
4.6 Anzahl der Trauungen/Gottesdienst zur Eheschließung:

5 Kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
5.1 Gesamtzahl der Christenlehrestunden pro Woche:
vom Inhaber der Pfarrstelle zu halten:
5.2 Anzahl der Kindergruppenstunden pro Woche:
vom Inhaber der Pfarrstelle zu halten:
5.3 Anzahl der Konfirmandenstunden pro Woche:
vom Inhaber der Pfarrstelle zu halten:
5.4 Anzahl der Religionsunterrichtsstunden pro Woche:
vom Inhaber der Pfarrstelle zu halten:
5.5 Anzahl der Zusammenkünfte der Jugend pro Woche:
vom Inhaber der Pfarrstelle zu leiten:
5.6 Weitere Aufgaben mit Kindern und Jugendlichen:

6 Finanzielle Situation der Gemeinde
(6.1 entsprechend genehmigtem Haushaltplan, 6.2 bis 6.5 nach Stand 31.12. Vorjahr)
6.1 Zuweisungen
6.1.1 Grundzuweisung:
6.1.2 Ergänzungszuweisung:
6.1.3 Sonderzuweisung:
6.2 Kirchgeld
6.2.1 Kirchgeldaufkommen:
6.2.2 Kirchgeldzahler:
6.3 Kollekten- und Spendenaufkommen
6.3.1 für die eigene Gemeinde:
6.3.2 für andere Zwecke:
6.4 Übersicht über den Stand der Schulden
6.5 Übersicht über das Vermögen
6.5.1 Kapitalvermögen:
6.5.2 Rücklagen:
6.5.2.1 Betriebsmittelrücklage gemäß § 38 Abs. 3 KGO:
6.5.2.2 Ausgleichsrücklage:
6.5.2.3 zweckbestimmte Rücklagen:
6.6 Angeschlossen an Dienstleistungseinrichtung:

- ENDE -

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