Urfassung erschien als p. 945–980 in: Grundlagen des Rechts. Festschrift für Peter Landau zum 65. Geburtstag. Paderborn: Verlag Ferdinand Schöningh GmbH, 2000 (Rechts- und Staatswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görresgesellschaft, Band 91)

Juristische Buchbestände in Leipzig
Gero Dolezalek

Vorbemerkung
1. Leipzig vor dem Zweiten Weltkrieg als Bücherstadt
2. Die Situation seit dem Zweiten Weltkrieg
3. Benutzbarkeit der Leipziger Buchbestände
4. Kataloge des Hauptbestandes der Universitätsbibliothek
5. Alte Signaturen in der Leipziger Universitätsbibliothek
6. Normierte Abkürzungen alter Signaturen, für Opac-Anfragen
Zusammenfassung
Anhang: Standortkatalog und Realkatalog

Dieser Beitrag hat drei Aspekte.
Erstens: Es gibt typische Probleme der Bibliotheken in den östlichen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland. Am Beispiel Leipzig sollen einige davon geschildert werden. Zwar liegt die deutsche Wiedervereinigung nun schon fast ein Jahrzehnt zurück. Große Schritte wurden getan, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen im östlichen Teil der Bundesrepublik an diejenigen im westlichen Teil anzugleichen. Dennoch ist diese Aufgabe lange nicht beendet. Sie ist schwieriger als man gemeinhin dachte. Dass die Forschungsmöglichkeiten im Osten insgesamt – und besonders in Leipzig – besser werden sollen, liegt auch Peter Landau sehr am Herzen. Gerade mit Leipzig ist er ja persönlich besonders eng verbunden.

Zweitens: Die alte Leipziger Klassifikation für Bücher der Universitätsbibliothek bis 1939 ist schon für sich mitteilenswert. Sie wurde um 1848 festgelegt und lässt erkennen, wie man damals aus Leipziger Sicht die Welt und ihre Wissensgebiete betrachtete.

Drittens: Leipzig war und ist eine Bücherstadt von Weltrang. Für auswärtige Rechtshistoriker und für Forscher verwandter Fachgebiete wird sich oft eine Reise nach Leipzig lohnen. Das gilt nicht nur wegen Hunderten von Ius Commune-Handschriften, sondern auch wegen Druckausgaben, die anderwärts nicht zu finden sind. Solche prospektiven Besucher Leipzigs brauchen einen Bibliotheksführer; denn die Leipziger Bibliotheksverhältnisse sind schwer zu überblicken. Als Bibliotheksführer kann der hier veröffentlichte Beitrag dienen.

Leipzig hat gute Altbestände an Ius Commune-Literatur. Es ist deshalb im Prinzip ein guter Ort für Forschungen. Auch zugehörige Sekundärliteratur ist bis 1939 reichhaltig vorhanden. Bei der Sekundärliteratur nach 1939 bestehen zwar große Lücken bei fremdsprachiger Literatur, aber die Bücher der deutsch-sprachigen Verlage sind zu hohem Prozentsatz in der Leipziger “Deutschen Bücherei" vorhanden.


1. Leipzig vor dem Zweiten Weltkrieg als Bücherstadt

Vor dem Zweiten Weltkrieg war Leipzig bei Rechtshistorikern bekannt wegen sehr guter Bibliotheksverhältnisse1. Die Bibliothek des Reichsgerichts, die Stadtbibliothek, Kirchenbibliotheken, das Juristische Seminar, andere Universitätsinstitute und vor allem die Universitätsbibliothek hatten viele Tausende alte juristische Bücher und sehr viel rechtshistorische Sekundärliteratur gesammelt. Darunter befanden sich mehrere Hunderte juristische Inkunabeldrucke2 und ebenfalls mehrere Hunderte mittelalterliche juristische Handschriften. Einzelne juristische Inkunabeln und andere juristische Drucke befanden sich im Deutschen Buch- und Schriftmuseum und in der Bibliothek des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Neue juristische Literatur und rechtshistorische Sekundärliteratur ab 1913 waren zudem in großer Fülle in der Deutschen Bücherei vorhanden.
1 Die Zustände zu Anfang des Jahrhunderts sind ausführlich beschrieben im “Leipziger Bibliothekenführer" [durch Eduard Zarncke] (Leipzig 1909). Statistische Zahlen zu den heute vorhandenen Druckwerken aus dem 15.–19. Jahrhundert liefert das Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland, herausgegeben durch Bernhard FABIAN, darin Band 18: Dietmar DEBES, Waltraut GUTH, Sachsen L Z (Hildesheim, Zürich, New York: Olms-Weidmann 1997). Ich danke besonders folgenden Bibliothekaren der Universitätsbibliothek Leipzig für viele Informationen und Hinweise, ohne die ich diesen Beitrag nicht hätte schreiben können: Ltd. Bibl.-Direktor Dr. Ekkehard Henschke, Bibl.-Direktor Gerhard Karpp, Andreas Knobelsdorf, Dr. Monika Linder, Karl-Frieder Netsch, Renate Rochler, Claudia Täschner, Dr. Annemarie Tews
2 Otto GÜNTHER, Die Wiegendrucke der Leipziger Sammlungen und der herzoglichen Bibliothek in Altenburg = Zentralblatt für Bibliothekswesen, Beiheft Nr. 35. Leipzig 1909; Nachtrag 1910.

Die Bibliothek des Reichsgerichts3 entstand 1879 als Arbeitsmittel für die Richter und Anwälte dieses deutschen Obergerichts. Sie übernahm die Bestände des 1869 gegründeten Bundesoberhandelsgerichts, später Reichsoberhandelsgerichts. Bereits im Jahre 1909 waren rund 151.000 Bände vorhanden, darunter 81 juristische Handschriften – letztere aber nicht katalogisiert. 1945 war die Bibliothek auf rund 300.000 Bände angewachsen.
3 “Leipziger Bibliothekenführer" (Fn. 1), p. 139–140; A. LOBE, Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929, Berlin und Leipzig 1929, darin p. 38–53 “Die Bibliothek des Reichsgerichts"..

Für die Druckwerke existierte damals ein Standortkatalog in 30 Bänden. Die für Richter und Anwälte benötigten Bücher waren freihand nach Sachgebieten aufgestellt und benötigten somit keinen Sachkatalog. Alphabetische Suche war nur teils möglich – nämlich über einen veralteten gedruckten Katalog4.
4 Karl SCHULZ, Katalog der Bibliothek des Reichsgerichts , 2 Bände, Leipzig 1882–1890.

Die Hauptarbeit der Bibliothekare bestand darin, neu erscheinende juristische Literatur zu sammeln und zu erschließen. Aber nebenher schufen die Bibliothekare mit viel Liebe zur Sache auch eine sehr gut bestückte antiquarische Buchsammlung zum Ius Commune5 – welches richtigerweise aus gesamteuropäischer Sicht betrachtetet wurde. Um diese Leistung angemessen würdigen zu können, muss man sich verdeutlichen, dass Karl Schulz jedes Buch einzeln mit viel Mühe aus antiquarischem Buchhandel im In- und Ausland beschafft hat. Viel kam aus Italien, Spanien, Frankreich. Denn die Bibliothek des Reichsgerichts startete ja bei Null. Es handelt sich also nicht um eine in Deutschland in Jahrhunderten gewachsene Sammlung, wie die alten Universitätsbibliotheken sie haben – und schon gar nicht um eine Sammlung, welche die Rechtsgeschichte speziell Deutschlands spiegelt.
5Für die ältere Literatur diente ihm und der Bibliothek in hohem Maße seine Kenntnis der Litterärgeschichte und des Marktes. Was das RG. an Werken vom 14. bis zum 18. Jahrhundert besitzt, ist im wesentlichen von ihm erworben. Das ist um so höher zu schätzen, als die heutige Finanzlage einen weiteren planmäßigen Ausbau dieser Gebiete nicht mehr zulässt" – Zitat aus LOBE, Fünfzig Jahre Reichsgericht (Anm. 3), p. 44; Das Reichsgericht [herausgegeben vom Stadtgeschichtlichen Museum der Stadt Leipzig] , Leipzig: Edition Leipzig 1995, p. 107 f.

Die Bibliothekare des Reichsgerichts und die übergeordneten Stellen fürchteten, dass die Buchanschaffungen zum Ius Commune bestimmten Reichstagsabgeordneten missfallen könnten. Um unliebsame Kritik in den Budget-Debatten im Reichstag zu vermeiden, wurde die Ius Commune-Sammlung nicht zur Schau gestellt und wurde absichtlich nicht in den öffentlich zugänglichen Katalogen verzeichnet.

Die Stadtbibliothek6 entwickelte sich aus der Ratsbibliothek (Biblioteca Senatoria). Jene war entstanden, indem der 1466 verstorbene Dietrich von Bocksdorf, Leipziger Rechtsprofessor und später Bischof von Naumburg, dem Rat der Stadt zweiundvierzig Handschriften vermachte. Die meisten waren juristisch. Diesen Grundstock vermehrte 1677 der Advokat und Fiskal Huldreich Groß, indem er dem Rat weitere 4000 Bände hinterließ, ebenfalls zu großem Anteil juristisch. Aber erst 1711 wurde die Sammlung als Stadtbibliothek öffentlich zugänglich gemacht und dann stetig vergrößert. Um das Prestige ihrer Bibliothek zu erhöhen, verwendete die Stadt viel Geld für den Ankauf bibliophiler Raritäten. Auf diese Weise vergrößerte sich auch der Handschriftenbestand erheblich7. Im Jahre 1909 umfasste die Stadtbibliothek etwa 125.000 Bände. 1943 waren es etwa 190.000 Bände.
6 “Leipziger Bibliothekenführer" (Fn. 1), p. 1–4; Hans-Christian MANNSCHATZ, Stadt und Bibliothek. Die Entstehung der städtischen Bibliothekslandschaft in Leipzig, Beucha 1996.
7 R(obert) NAUMANN, Catalogus librorum manuscriptorum qui in Bibliotheca Senatoria civitatis Lipsiensis asservantur, Grimma 1836; ergänzt durch handschriftliche Zuwachsverzeichnisse für die Zeit nach Publikation des Kataloges..

Die Stadtbibliothek war als wissenschaftliche Bibliothek konzipiert. Viele Leipziger empfanden dies als zu elitär. Deshalb entstanden konkurrierend privat organisierte “Volksbibliotheken", in verschiedenen Stadtteilen. Sie wollten Bildung an breite Bevölkerungsschichten vermitteln und boten auch Unterhaltungsliteratur an. Schließlich wurden sie in städtische Regie übernommen – unter dem Namen “Bücherhallen". Jahrzehntelang stritten dann die Stadtpolitiker, ob die Stadt sich weiterhin eine eigene wissenschaftliche Bibliothek leisten solle oder ob nicht lieber die verfügbaren Finanzmittel sämtlich in die “Bücherhallen" fließen sollten. Dieser Streit wurde nach 1945 fortgeführt und endete 1951: Die wissenschaftliche Bibliothek wurde aufgelöst, weil sie unerwünscht “bürgerlich" war.

Drei von den vielen Kirchenbibliotheken in Leipzig hatten Bestände aus dem 16.–18. Jahrhundert, und darunter auch viele juristische Werke: nämlich die Bibliotheken der Nikolaikirche, der Thomaskirche und der Christuskirche in Leipzig-Eutritzsch8. Die älteren Bestände dieser drei Bibliotheken wurden 1930 als Leihgabe in die Universitätsbibliothek überführt.
8Die letztere ist beschrieben im “Leipziger Bibliothekenführer" (Fn. 1), p. 133. Die beiden erstgenannten wurden 1912 kumulativ in einem Gesamtkatalog von neun Leipziger Kirchenbibliotheken erfasst: [Hermann von KRIEGERN,] Katalog der Leipziger Kirchenbibliotheken. [Herausgegeben vom] Verband der Leipziger Kirchen [Leipzig 1912]. Darin p. 243–245 “Ethik" = Morallehre und Beicht-Jurisprudenz; p. 304–310 Kirchenrecht und Kirchenverfassung; p. 320–356 “Geschichte", mit zahlreichen rechtshistorischen Quellen; p. 357–359 Rechtswissenschaft; vgl. auch Robert NAUMANN, Zur Geschichte der geistlichen Bibliotheken in Leipzig, Serapeum 13 (1852) 331–334.

Auch das Deutsche Buch- und Schriftmuseum hatte viele juristische Inkunabeln gesammelt9. In dieses Museum wurde zudem die Bibliothek des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler inkorporiert – mit einer rechtshistorischen Gruppe E: Rechtsbeziehungen des Buches und Buchhandels10.
9Zum Beispiel Institutiones Justiniani imperatoris, Moguntiae 1468, auf Pergament gedruckt; Handbuch der historischen Buchbestände ... (Fn. 1), Bd. 18, p. 15 ss. Alle Inkunabeln dort listet O. GÜNTHER (Fn. 2).
10107 Bücher des 16.–19. Jahrhunderts. Darunter 75 Ausgaben des Index librorum prohibitorum: Handbuch ... (Fn. 1), Bd. 18, p. 26 ss.

Die Deutsche Bücherei, im Süden der Leipziger Innenstadt am Deutschen Platz gelegen, war nicht Bibliothek im normalen Sinne. Sie war gegründet als ein Bücher-Archiv, wo die gesamte Buchproduktion deutscher Verlage (egal in welcher Sprache) und die gesamte deutsch-sprachige oder aus dem Deutschen übersetzte oder auf Deutschland bezogene Produktion ausländischer Verlage ab 1913 deponiert und verzeichnet werden sollte. Dementsprechend sammelte die Deutsche Bücherei nicht Bücher vor 1913 und besaß also überhaupt keine Originalausgaben von Ius Commune-Quellen. Aber unter den gesammelten Millionen von Büchern seit 1913 gelangten zahlreiche Neu-Editionen und Nachdrucke von Ius Commune-Quellen in die Deutsche Bücherei – und dazu ein großer Teil der deutsch-sprachigen Sekundärliteratur.

Die Bestände der Deutschen Bücherei wuchsen, indem die Verlage freiwillig Belegexemplare aus ihrer Produktion dorthin sandten – alle deutschen und auch viele ausländische. Dies funktionierte weitgehend, aber nicht lückenlos. Wer keine Belegexemplare sandte, wurde aus den deutschen Buchhändler-Organisationen ausgeschlossen. Außerdem war jeder Verlag daran interessiert, dass seine Produktion in der Deutschen Nationalbibliographie verzeichnet wurde, die in Leipzig ab 1931 veröffentlicht wurde.

Die Deutsche Bücherei übernahm 1938 die Reichsbibliothek11. Sie hatte bis dahin in Nürnberg gelagert – seit 1856. Es handelt sich um rund 4.600 Bände, die 1848 als Handbibliothek für die Deutsche Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche durch Verleger und Buchhändler gespendet worden waren. Diese Sammlung ist rechtshistorisch nützlich durch gute Bestände an Gesetzblättern, Entscheidungssammlungen und anderen amtlichen Veröffentlichungen 1810–1848.
11 Handbuch ... (Fn. 1), Bd. 18, p. 32 ss.

Bei der Universität existierten außerhalb der eigentlichen Universitätsbibliothek noch zahlreiche selbständige Fachbibliotheken bei den einzelnen Fakultäten und Lehrstühlen. Die Juristenfakultät hatte ein Juristisches Seminar – das erste dieses Namens in Deutschland. Es war 1883 gegründet worden, nach Eröffnung des Neubaus des Collegium Juridicum. Dieser Neubau befand sich auf dem seit dem Mittelalter angestammten Platz der Juristenfakultät, nämlich zwischen Petersstraße und Burgstraße. Schon im Jahre 1909 wurden im Juristischen Seminar rund 10.000 Bände gezählt12. Man kann daraus hochrechnen, dass also um 1940 vielleicht rund 25.000 Bände vorhanden waren.
12 “Leipziger Bibliothekenführer" (Fn. 1), p. 56–57.

Bei den Theologen fanden sich in den Seminaren für Kirchengeschichte, für Systematische Theologie und für Praktische Theologie zahlreiche Bücher zum Recht des Forum internum und zum äußeren Kirchenrecht.

Das Seminar für Alte Geschichte besaß selbstverständlich auch Literatur zum altgriechischen, zum römischen und zum byzantinischen Recht. Im Seminar für historische Hilfswissenschaften, mittlere und neuere Geschichte gab es Quellen und Sekundärliteratur auch zur Rechtsgeschichte Europas vom achten bis zum neunzehnten Jahrhundert. Ebenso gab es bei der Orientwissenschaft juristisches Schrifttum – vor allem zum islamischen Recht. Auch das Institut für Kultur- und Universalgeschichte besaß einige Literatur mit rechtlichen Bezügen.

Die eigentliche Universitätsbibliothek13 war bereits 1543 gegründet worden, mit etwa 4.500 Bänden aus sächsischen Klöstern, die im Zuge der Kirchenreformation aufgehoben worden waren. Die Bücher wurden untergebracht im aufgehobenen Paulinerkloster des Dominikanerordens (= Bibliotheca Paulina), am jetzigen Augustusplatz. Dieses mittelalterliche Gebäude wurde in den 1960er Jahren zusammen mit dem daneben befindlichen alten Universitäts-Hauptgebäude und mit der Universitätskirche abgerissen, um Platz für neue “sozialistische" Architektur zu schaffen. Die dort gebaute sozialistische Architektur war allerdings von so schlechter Qualität, dass sie von Anfang an ihre Zwecke nicht voll erfüllen konnte und überdies inzwischen, nach nur dreißig Jahren, stark sanierungsbedürftig ist. Man kann dies als eine Ironie der Geschichte auffassen.
13“Leipziger Bibliothekenführer" (Fn. 1), p. 20–42; Gerhard LOH, Geschichte der Universitätsbibliothek Leipzig 1543–1832, Leipzig 1987 [1976]; Handbuch der historischen Buchbestände ... (Fn. 1), Bd. 18, p. 37–45.

Schon vor 1543 hatte es bei der Universität, die ja seit 1409 bestand, Bibliotheken gegeben – und zwar schon seit dem fünfzehnten Jahrhundert: nämlich im Großen Fürstenkolleg, im Kleinen Fürstenkolleg und im Gebäude der Philosophischen Fakultät. Alle drei hatten auch juristische Bücher. Zum Beispiel das allererste Buch, das überhaupt für die Philosophische Fakultät angeschafft wurde, war ein juristisches14. 1680 wurden diese älteren Bibliotheken aufgehoben und in das Paulinerkloster überführt15.
14IOHANNES PETRUS DE FERRARIIS, Practica fori iudicialis Papiensis, Argentorati 1472 = gegenwärtige Signatur Ordo.jud. 57
15 LOH (Fn. 13), p. 52.

Bereits die ältesten Bestände enthielten sehr viele Handschriften. Im Laufe der Zeit wuchs die Zahl der mittelalterlichen Handschriften auf über zweitausend – darunter mehrere hundert juristische16. Und die Bibliothek erwarb etwa ebensoviele Inkunabeln17.
16 Dietmar DEBES (ed.), Zimelien. Bücherschätze der Universitätsbibliothek Leipzig, 2. Auflage, Weinheim 1989, p. 15 ss, p. 138 ss.; Katalog der Handschriften der Universitätsbibliothek zu Leipzig, Abteilung VI, Die lateinischen und deutschen Handschriften, Band 3: Rudolf HELSSIG, Die juristischen Handschriften, Leipzig 1905; ergänzt durch handschriftliche und maschinenschriftliche Zuwachsverzeichnisse.
17Katalogisiert durch Otto GÜNTHER, Wiegendrucke (Fn. 2).

Bis zum neunzehnten Jahrhundert litt die Universitätsbibliothek stets an Geldmangel und erfüllte kaum den Zweck, den sie heute hat. Ihre Bestände waren rein zufällig zusammengewürfelt entstanden durch Schenkungen und Vermächtnisse und durch Konfiszierungen von kirchlichen Bibliotheken. Die Bücher dienten gelegentlich den Professoren – aber kaum je den Studenten oder sonstigem Publikum. Erst im 19. Jahrhundert besserte sich das Schicksal der Bibliothek dadurch, dass sie 1831 direkt dem Kultusministerium unterstellt wurde und infolgedessen direkt von dort Geld bekam – und nicht mehr bloß von der stets geldknappen Universität.

Ab 1834 konnte die Bibliothek endlich in großem Umfang gezielt Bücher kaufen, um ihre Bestände sinnvoll zu vervollständigen. Leipzig war dann vorübergehend 1853–1875 sogar die am schnellsten wachsende Universitätsbibliothek in Deutschland, mit durchschnittlich 10.460 Bänden Zuwachs pro Jahr. Insofern übertraf Leipzig damals sogar Heidelberg, Göttingen, München und Tübingen18. 1784 waren nur etwa 20.000 Bände vorhanden, und 1831 etwa 30.00019. 1846 wurden rund 110.000 Bände gezählt. Aber 1875 waren es schon 350.000, um 1891 eine halbe Million, 1944 etwa 1,4 Millionen. Heute 1999 sind es übrigens fast 5 Millionen. Leipzig übertrifft heute Göttingen.
18 LOH, Geschichte ... (Fn. 13), p. 77.
19 Handbuch der historischen Buchbestände ... (Fn. 1), Bd. 18, p. 41.

In den 1880er Jahren wurde das Paulinerkloster zu eng für die Bibliothek. Als mehrere Versuche gescheitert waren, um in der Nähe, also an der Ostseite der Stadt, ein Grundstück für einen Neubau zu erwerben, wählte man ein Grundstück an der Südwestseite der Stadt, an der Beethovenstraße, hinter dem Gebäude des Reichsgerichts. Dort errichtete 1887–1891 der Architekt Arwed Rossbach ein neues großes Hauptgebäude – die “Bibliotheca Albertina"20. Damit die Professoren und Studenten nicht ständig vom Universitätsgebäude am Augustusplatz quer durch die Stadt zur Beethovenstraße hinüberlaufen mussten, richtete man am Augustusplatz eine Lesehalle ein und stellte Bücher, die besonders oft benötigt wurden, dort als Handapparat auf.
20 Robert BRUCK, Arwed Rossbach und seine Bauten, Berlin 1904. Ansichten und Grundrisse der “Bibliotheca Albertina" finden sich dort auf den Seiten 14a und 28a–32.

Bei den Bücherkäufen bedachten die Bibliothekare der Universitätsbibliothek auch die Rechtsgeschichte. Entweder erfüllten sie damit ausdrückliche Bitten von Benutzern, oder sie nahmen von selbst Rücksicht auf die Rechtshistoriker an ihrer Universität; denn viele namhafte Gelehrte in Leipzig waren (auch) rechtshistorisch tätig21 – zum Beispiel Christian Gottlieb Haubold, die beiden Brüder Heimbach, die Brüder Kriegel, Emil Ludwig Richter, Friedrich August Biener, Gustav Hänel, Georg Friedrich Puchta, Karl Georg Wächter, Theodor Mommsen, Bernhard Windscheid, Otto Stobbe, Emil Friedberg, Adolf Wach, Rudolph Sohm, Ludwig Mitteis, Guido Kisch.
21 Emil FRIEDBERG, Die Leipziger Juristenfakultät. Ihre Doktoren und ihr Heim, Festschrift zur Feier des 500jährigen Bestehens der Universität Leipzig, 2. Band, Leipzig 1909; Emil FRIEDBERG, Die Universität Leipzig in Vergangenheit und Gegenwart, Leipzig 1898.

Zahlreiche Gelehrte hinterließen bei ihrem Tode ihre Bücher der Universität22. Zum Beispiel die Juristen Josias Ludwig Ernst Püttmann (1730–1796), Carl Gottlieb Rossig (1752–1806) und Karl August Hennicke (1769–1831) hinterließen der Bibliothek 2.100 und 600 und 4000 Bände. Aus der Bibliothek des aufgehobenen Leipziger Schöppenstuhls kamen 1835 rund 5000 juristische Bände und 1879 nochmals viele – dabei auch eine große Sammlung juristischer Dissertationen mit zugehörigem Katalog. Rund 25.000 Bände aus allen Fachdisziplinen stiftete kurz darauf Christian Daniel Beck. 1850 stiftete Stadtrat P. Leplay ebenfalls eine reichhaltige Sammlung juristischer Dissertationen. 1853 kam die Bibliothek des Hochstifts Meißen, mit vielen juristischen Handschriften des Mittelalters, mit Inkunabeln und mit Drucken des sechzehnten Jahrhunderts23.
22 Aufzählung bei LOH, Geschichte (Fn. 13), p. 77.
23 Die Meißener Bibliothek war bis dahin im Gebäude des Domstifts in Wurzen untergebracht. Ein Bücherinventar aus dem Jahre 1619 ist veröffentlicht durch Julius PETZOLDT, Bibliothek des Hoch-Stiftes zu St. Johannes zu Meissen, zur Jubelfeier ... Gottfried Hermann, Meissen 1840. Listen juristischer Bücher in p. 20–21 und 31.

Die Bücher der Rechtshistoriker Friedrich August Biener (1787–1861) und Gustav Hänel (1792–1878) gelangten 1861 und 1878 in die Bibliothek – letztere mit vielen mittelalterlichen juristischen Handschriften24.
24 Verzeichnet hinten im Katalog von Rudolf HELSSIG, Juristische Handschriften (Fn. 16).


2. Die Situation seit dem Zweiten Weltkrieg

Die Leipziger Buchbestände haben großenteils den Zweiten Weltkrieg überstanden. Insbesondere erlitt die Deutsche Bücherei nur geringe Brandschäden. Sie sammelte auch während der DDR-Zeit weiter nach den bisherigen Kriterien Bücher – soweit die Verlage sie nach Leipzig schickten. Das haben leider viele nicht getan oder nur unregelmäßig getan. Erst 1955 erhielt die Deutsche Bücherei ein gesetzliches Anrecht auf Belegexemplare aus der DDR, und erst seit der Wiedervereinigung 1990 ist das Prinzip, dass die Deutsche Bücherei aus ganz Deutschland Belegexemplare erhält, wirklich sichergestellt.

Das Haus in Leipzig wurde nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 organisatorisch mit der 1947 gegründeten, parallel sammelnden “Deutschen Bibliothek" in Frankfurt am Main zusammengeschlossen. Das Leipziger Haus heißt nun “Die Deutsche Bibliothek – Deutsche Bücherei".

Die Sammlungen des Deutschen Buch- und Schriftmuseums und des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler hatten leider Kriegsverluste, wurden aber seither wieder ergänzt und ausgebaut25. Auch diese Sammlungen wurden 1950 in den Gebäuden der Deutschen Bücherei untergebracht.
25 Fritz FUNKE und andere, Der Wiederaufbau des Bestandes im Deutschen Buch- und Schriftmuseum und die Pflege des kulturellen Erbes, Leipzig 1976.

Das Stadtgeschichtliche Museum hat rund 100.000 Bände und zusätzlich Kisten mit Büchern aus der Bibliothek des Reichsgerichts.

Die Bibliothek des Reichsgerichts hatte zwar keine Kriegsverluste, aber sie wurde 1950 geschlossen, weil ja das Reichsgericht nicht mehr bestand. Rund 100.000 Bände, etwa ein Drittel des damaligen Bestandes, wurden an andere Bibliotheken verteilt. Die nicht-juristischen Bücher, nämlich Lexika, Wörterbücher und so fort, wanderten zu großem Teil auf diese Weise ab. Aber es betraf auch juristische Bücher: Viele gelangten in die Universitätsbibliothek Leipzig oder in das Seminar der Leipziger Juristenfakultät.

Von den verbleibenden Büchern wurden die aktuelleren nach Berlin zum Obersten Gericht der DDR gebracht. Die weniger oder gar nicht aktuellen Bestände wurden schlecht verpackt in einem Lagerschuppen in der Lausitz gestapelt. Beide Bestände und dazu diejenigen, die das Oberste Gericht der DDR angesammelt hatte, wurden verdienstvollerweise durch den Leiter der Bibliothek des Bundesgerichtshofes, Pannier, umgehend nach der deutschen Wiedervereinigung nach Karlsruhe gerettet und dort fachgerecht gesäubert, konserviert, restauriert und katalogisiert26.
26Die Katalogisierung der Altbestände wurde dem Rechtshistoriker Dr. Jochen OTTO übertragen. Vgl. dazu seinen gedruckten Bericht: Bibliothek des Bundesgerichtshofs. Buchbestand und Rechtserfahrung. Ein juristischer Reiseführer durch Bücherlandschaften Europas in den Epochen gemeinsamen Rechts. Köln usw.: Carl Heymanns Verlag 1996. Die Inkunabeln wurden in den OPAC-Gesamtkatalog des Südwestverbandes eingespeichert – unter der Bibliothekssigle 208.

Die Handschriften, die Inkunabeln und anderen Drucke bis 1800 befinden sich noch als geschlossene Sammlung in guter Obhut des Bundesgerichtshofs. Bücher ab Erscheinungsjahr 1801 hingegen werden seit 1991 nach und nach in die Bibliothek des Bundesgerichtshofes eingearbeitet, soweit sie dort fehlen. Übrige Titel, also Dubletten, werden anderen
verdient Lob und Anerkennung! Rund 2.750 Bände hat die Universitätsbibliothek Leipzig bisher erhalten – zusätzlich zu den vielen, die schon 1950 bei Schließung der Reichsgerichtsbibliothek zu ihr gewandert waren. Weitere 1423 Bände Dubletten liegen derzeit in Karlsruhe zum Transport in die Universitätsbibliothek Leipzig bereit. Die Bände werden primär in der Zweigstelle Rechtswissenschaft eingestellt. Einige Titel jedoch übernimmt die Bibliotheca Albertina. Übrigens hat auch das Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main in dieser Weise Bücher aus der Bibliothek des Reichsgerichts erhalten.

Nachdem endgültig beschlossen war, dass nicht der Bundesgerichtshof insgesamt nach Leipzig umziehen würde, kam 1997 folgender Plan zustande: Die Bestände aus der Zeit vor 1801 sollen sämtlich nach Leipzig zurückkehren, sobald das alte Gebäude des Reichsgerichts fertig umgebaut und das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Bibliothek dorthin umgezogen sein wird. Die Bücher ab 1801 hingegen, soweit sie noch nicht beim Bundesgerichtshof oder anderwärts eingegliedert sind, sollen aufgeteilt werden: nämlich die rund 65.000–75.000 Bände, welche Verfassungs- und Verwaltungsrecht betreffen, sollen an das Bundesverwaltungsgericht abgegeben werden. Die übrigen Bücher ab 1801, vielleicht rund 100.000 Bände, sollen beim Bundesgerichtshof bleiben.

Dieser Plan wird von zwei Seiten angefeindet: Einige Stimmen fordern, die gesamte Reichsgerichtsbibliothek dort zu lassen, wo sie jetzt ist, nämlich in Karlsruhe. Andere Stimmen fordern, auch die Bücher ab 1801 mit nach Leipzig zurück zu transportieren. Die Diskussion könnte versachlicht werden, indem man für die Bücher der Reichsgerichtsbibliothek einzeln prüft, ob gleiche Titel beim Bundesverwaltungsgericht oder sonstwo in Leipzig vorhanden sind – und ob sie benutzbar sind! Denn wie unten noch gezeigt werden wird, sind große Teile der alten juristischen Bestände in Leipzig nur sehr bedingt benutzbar.

Die alten Bestände der Kirchenbibliotheken Sankt Nikolai, Sankt Thomas und Eutritzsch waren im Krieg ausgelagert. Sie erlitten dabei zwar Verluste, blieben aber weitgehend erhalten und wurden 1965 erneut in der Universitätsbibliothek deponiert. Sie sind auf dem “Bibelboden" gelagert. Für sie existieren gesonderte alphabetische Kataloge, die öffentlich zugänglich aufgestellt sind. Hingegen im Online Public Access Catalogue (OPAC) der Universitätsbibliothek (siehe unten) sind sie nur dann erfasst, wenn der gleiche Titel auch bei eigenen Büchern der Universitätsbibliothek vorhanden ist. Mit anderen Worten: Nur Dubletten sind im OPAC erfasst.

Das Hauptgebäude der Stadtbibliothek verbrannte beim großen Bombenangriff auf Leipzig am 4. Dezember 1943 – mit allen Büchern, soweit sie nicht gerade ausgeliehen waren. Immerhin überstanden aber etwa zehn Prozent der regionalkundlichen Sammlung den Krieg – dabei auch Rechtsgeschichtliches. Erhalten blieben auch die Bücher im Gohliser Schlösschen. Sie stammten aus dem Besitz des Leipziger Privatgelehrten Johann Jacob Böhme (1717–1780). Darin befindet sich aber nur wenig Juristisches. Schließlich blieb auch eine Sondersammlung von 1757 Blättern mit Bekanntmachungen des Rates 1497–1859 erhalten.

Ab 1948 wurde provisorisch wieder eine Stadtbibliothek als wissenschaftliche Bibliothek aufgebaut. Dieser Versuch endete aber, als im Jahre 1951 die wissenschaftliche Bibliothek an die städtischen “Bücherhallen" angeschlossen wurde, also an Leihbibliotheken ohne wissenschaftlichen Anspruch. Durch diese Maßnahme beseitigte die SED-Führung eine missliebige “bürgerliche" Institution. Das Ergebnis der Vereinigung nannte man “Volksbücherei"27. 1984 wurde gar das Gebäude, worin die wissenschaftlichen Buchbestände gesammelt worden waren, ganz geschlossen. Der bis 1951 gesammelte Buchbestand von wieder 70.000 Bänden war ohnehin zerstreut worden.
27 MANNSCHATZ, Stadt (Fn. 6), p. 62 ss.; DERSELBE, ... Edith Rothe zum 100. Geburtstag, Artikel im Leipziger Amtsblatt 08.11.1997.

Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde 1991 das seit 1984 geschlossene Haupthaus der “Volksbücherei" wieder eröffnet – unter einem neuen Namen: Leipziger Städtische Bibliotheken. Dem Haupthaus, am Wilhelm-Leuschner-Platz, wurde nun wieder die Aufgabe zugewiesen, auch als wissenschaftliche Bibliothek zu dienen. Die wissenschaftlichen Buchbestände wurden gesucht und aufgearbeitet. Bereits 1997 waren wieder 200.000 Bücher benutzbar. Der Bestand an juristischer und rechtshistorischer Literatur ist inzwischen beachtlich. Letztere betrifft aber hauptsächlich die regionale sächsische Rechtsgeschichte und nur wenig das Ius Commune.

Vier Sondersammlungen der Stadtbibliothek waren im Krieg ausgelagert gewesen und deshalb übrig geblieben. Durch Beschluss des Rates der Stadt Leipzig wurden sie 1962 als Dauerleihgabe in die Universitätsbibliothek überführt: nämlich die Handschriften28, eine Sammlung von 620 Leipziger Drucken des 15. und 16. Jahrhunderts29, die übrigen Inkunabeln30, und die Bibliothek der “Societas Teutonica". Die Societas Teutonica war eine Vereinigung der Barockzeit zur Pflege und Erforschung der deutschen Sprache. Dementsprechend enthält ihre Bibliothek hauptsächlich literarisches Schrifttum und Bücher der Volksfrömmigkeit. Es finden sich dort aber auch juristische Werke: zum Beispiel sieben Bände zum Westfälischen Frieden und fünf Verdeutschungen zu Kaiser Justinians Institutiones31.
28Katalog: siehe Fn. 7.
29Diese separate Sammlung erscheint (vollständig?) im Signaturenregister des OPAC-Kataloges der Universitätsbibliothek (siehe unten). Als Signaturen dienen die Namen der Leipziger Druck-Offizinen: Arnold [Neumarkt], Bapst, Blum, Boettiger, Brandis, Kachelofen, Landsberg, Lotter, Schmidt, Schumann, Stoeckel, Thanner, Vögelin, Wolrab. Es gibt dazu einen nicht-öffentlichen Zettelkatalog. Die Inkunabeln sind mit erfasst im gedruckten Katalog von GÜNTHER (Fn. 2). Die Drucke des 16. Jahrhunderts sind mit erfasst in einer nicht-öffentlichen, umfassenden Zettelsammlung bei der Universitätsbibliothek: “Bibliographie der Leipziger Drucke des 16. Jahrhunderts" – geordnet nach Erscheinungsjahren.
30Katalog: GÜNTHER, Wiegendrucke (Fn. 2)
31 Ernst KROKER, Bibliotheca Societatis Teutonicae saec. XVIXVIII. Katalog der Büchersammlung der Deutschen Gesellschaft in Leipzig, Leipzig 1971 [= alphabetisch].

Beim großen Bombenangriff am 4. Dezember 1943 verbrannten die theologischen Seminare und das Juristische Seminar. Dadurch gingen alle Bücher dort verloren, soweit sie nicht gerade ausgeliehen waren. Die Bibliothekare bemühten sich aber unverzüglich um Bestandsergänzung. Durch Bücherspenden und Ankäufe – teils mit Sonderfonds – und durch Übernahmen aus aufgelösten anderen Bibliotheken nach 1945 (zum Beispiel aus der Reichsgerichtsbibliothek) gelang dies rasch.

Mir ist nicht deutlich, inwieweit auch die geschichtswissenschaftlichen und orientwissenschaftlichen Institute Kriegsverluste hatten. Jedenfalls sind genau wie vor dem Krieg sowohl im heutigen Institut für Alte Geschichte wie auch im Institut für klassische Philologie, im Institut für historische Hilfswissenschaften, mittlere und neuere Geschichte und im Institut für Orientwissenschaften viele rechtshistorische Bücher vorhanden. Auch das Institut für Kultur- und Universalgeschichte hat einschlägige Bücher.

Die Bestände des Instituts für Deutsche Landes- und Volksgeschichte – mit sehr viel rechtshistorisher Literatur insbesondere zum Mittelalter – befinden sich heute jedoch im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig, in der Schongauer Straße 1. Etwa hundert Regalmeter Bücher sind dort öffentlich zugänglich im Lesesaal aufgestellt und katalogisiert. Der Großteil der Sammlung jedoch steht unkatalogisiert in der nicht-öffentlichen Dienstbibliothek.

Die Theologen siedelten nach dem Krieg neu am Peterssteinweg. Sie erhielten zum Beispiel die Bücher des aufgelösten Gymnasiums Sankt Afra in Meißen. Die älteren Bestände dort stammten aus der früheren Fürstenschule und tragen deshalb kunstvolle Einbände mit dem alten kurfürstlich-sächsischen Wappen. Insgesamt wuchsen die Buchbestände der theologischen Seminare bis 1968 wieder auf rund 11.300 Bände an. Die Anzahl der eintreffenden alten Druckausgaben war beträchtlich. Bei einer Zählung 1997 wurde ermittelt, dass seit dem Wiederaufbau der theologischen Institutsbibliotheken 7535 Titel aus dem sechzehnten bis neunzehnten Jahrhundert erworben worden waren32.
32 Handbuch ... (Fn. 1), Bd. 18, p. 46 und 167.

Im Jahre 1974 mussten die Theologen der Universität Leipzig mitsamt ihren Büchern umziehen – nämlich in eine Villa in der Emil-Fuchs-Straße 1, am Zoo. Dort wurde eine Zweigstelle Theologie der Universitätsbibliothek eingerichtet, welche sechs bisher selbständige Bibliotheken von theologischen Instituten, die bisherige allgemeine Theologische Studentenbibliothek und die Bibliothek des Prediger-Kollegiums zusammenschloss.

Allerdings stellte sich bald heraus, dass die den Theologen zugewiesene Villa vom Hausschwamm verseucht war. Das Haus wurde jahrelang allmählich saniert und umgebaut, so dass die Bücher ständig umgeräumt und vor Staub und Schmutz geschützt werden mussten. Ohnedies war der vorhandene Platz bei weitem zu knapp. Ein Teil der mitgebrachten Buchbestände musste unausgepackt stehen bleiben und war deshalb jahrelang nicht benutzbar. Um Platz zu schaffen und um Geld für Neuanschaffungen zu erwerben, wurden sehr viele Dubletten und viele ältere Zeitschriftenserien und sonstige Bestände ausgesondert und weggegeben.

Die Zweigstelle Theologie hat heute noch immer viel zu wenig Platz. Teile von ihren Beständen sind deshalb in Not-Magazine an der Prager Straße ausgelagert. Zudem bestehen schwierige Katalogverhältnisse. Jede der eingegliederten Institutsbibliotheken hatte nämlich ihre eigenen Kataloge mitgebracht – und alle diese Kataloge waren durch Personen geführt worden, die keine bibliothekarische Ausbildung hatten! Zwar wurde 1974 nach Zusammenführung der Bibliotheken ein professionell geführter RAK-Kreuzkatalog für Neuzugänge angelegt. Aber da die Bibliothekare Jahre damit verloren, dass sie – wie oben gesagt – in einem Haus, das eigentlich eine Baustelle war, Bücherstapel hin- und herschoben und vor Baudreck schützten, darum sind vier von den sechs Institutsbibliotheken noch immer nicht in den neuen Katalog eingearbeitet. Also muss man zusätzlich zum Katalog seit 1974 und zum Leipziger OPAC seit 1992 auch die vier alten dilettantischen Kataloge bis 1974 noch mitbenutzen.

Die Zweigstelle Theologie der Universitätsbibliothek, meist kurzweg als “Theologische Bibliothek" bezeichnet, sollte nicht verwechselt werden mit der Bibliothek der Kirchlichen Hochschule33, die 1996 für zunächst dreißig Jahre in der Universitätsbibliothek deponiert wurde. Ihre Katalogkarten sind abgebildet in einem Image Public Access Catalogue (IPAC), welcher im Katalogsaal der Bibliotheca Albertina zugänglich ist. Auch dort findet man sehr viel Geschichtsliteratur und dabei auch rechtsgeschichtliche. Mit dieser Bibliothek verhält es sich wie folgt:
33 Handbuch der historischen Buchbestände (Fn. 1), Bd. 18, p. 160.

Weil nach dem Kriege die Theologische Fakultät der Universität stark unter Druck des atheistischen DDR-Staates geraten war, vergrößerte die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens ihr bisheriges kleines Seminar bei der Leipziger Mission zu einem voll studienfähigen “Theologischen Seminar Leipzig" und bildete dann dort den Großteil ihres Nachwuchses an Geistlichen aus. Dementsprechend wurde die Missionsbibliothek aufgestockt, und zwar großenteils durch Bücherschenkungen. Die Bücher kamen meist von Privatleuten, und teils aus Westdeutschland. Da wollten die Bibliothekare die zahlreichen nicht-theologischen Bücher, die zusammen mit den theologischen angeboten wurden, nicht zurückweisen. Infolgedessen entwickelte sich die Bibliothek zu einer allgemeinbildenden. An juristischen Büchern enthält sie zum Beispiel das Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes und das Reichsgesetzblatt, das Sächsische Gesetzblatt seit 1818, das Brandenburgische Gesetzblatt seit 1811 und natürlich das Sächsische Verordnungsblatt des Evangelisch-Lutherischen Consistoriums seit 1874.

Bei der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 erhielt das Seminar den Status einer Kirchlichen Hochschule. Allerdings fiel nun der Grund weg, warum man nicht Theologiestudenten an der Universität ausbilden lassen wollte. Und darum wurde die Kirchliche Hochschule alsbald mit der Theologischen Fakultät fusioniert.

Die Juristenfakultät war nach dem Bombenschaden zunächst in ein Gebäude am Martin-Luther-Ring 13 gezogen. Im dortigen neuen Juristischen Seminar und bei einzelnen anderswo untergebrachten Lehrstühlen und Instituten wuchsen allmählich wieder ansehnliche juristische Buchbestände heran. Bis 1968 hatten die Staatswissenschaften bereits wieder insgesamt 19.000 Bände gesammelt34.
34 Handbuch der historischen Buchbestände (Fn. 1), p. 46.

Ab 1968 wurde die Dritte Hochschulreform der DDR durchgeführt. Die Fakultäten wurden aufgelöst. Statt dessen entstanden “Sektionen". Mehrere Leipziger Sektionen zogen mitsamt ihren Büchern ins neu erbaute Universitätshochhaus am Augustusplatz (damals Karl-Marx-Platz) – so auch die Sektion Rechtswissenschaft. Weil aber das Hochhaus statisch zu schwach gebaut war, um solche Bücherlast zu tragen und zudem die Feuersgefahr zu groß war, musste alsbald der Großteil der Bücher anderswohin geräumt werden.

Ohnehin war bei der Reform die Selbständigkeit der Institutsbibliotheken abgeschafft worden. Ihre Bücher wurden zu Bestandteilen der Universitätsbibliothek erklärt (einschichtiges Bibliothekssystem – wie in Westdeutschland bei allen ab 1966 neu eingerichteten Universitäten). Dementsprechend sollten nunmehr alle im Hochhaus nicht unterbringbaren Bücher in die Bibliotheca Albertina eingelagert werden. In der Tat lieferten die betroffenen Sektionen insgesamt etwa 300.000 Bände ein. Wegen Platzmangels und Personalmangels bei der Albertina mussten aber die Bände dort zunächst jahrelang unbenutzbar gestapelt liegen bleiben. Das wussten die Mitarbeiter der Sektionen bereits im Voraus. Jedenfalls die Juristen ließen verständlicherweise große Mengen Bücher verschwinden, statt sie an die Albertina abzuliefern.

Endlich, 1979, wurde neben dem Universitätshochhaus eine “Zweigstelle Eins" der Universitätsbibliothek bezugsfertig. Dorthin brachte man die Erwerbungen der Bibliothek aus den letzt-vergangenen Jahren – also auch eingelagerte Bände der aufgelösten juristischen Institutsbibliotheken, soweit sie inzwischen aufgearbeitet waren.

Nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 wurde die “Sektion Rechtswissenschaft" abgewickelt und geschlossen. An ihrer Stelle wurde 1992 die Juristenfakultät wieder gegründet. Sie zog provisorisch in ein Gebäude am Dittrichring 1, weil der Neubau der Juristenfakultät auf ihrem angestammten Grundstück an der Petersstraße erst im Jahre 2001 oder 2002 bezugsfertig sein wird. Im Hause Dittrichring 1 wurde für die Juristen eine Zweigstelle Rechtswissenschaft der Universitätsbibliothek eingerichtet, durchweg mit Buchregalen freihand. Als Grundausstattung wurden dorthin 1993 die juristischen Erwerbungen der Universitätsbibliothek aus den Jahren 1965–1993 und die “lebenden" juristischen Zeitschriften umgesetzt – soweit sie tatsächlich juristisch waren und nicht bloß “marxistisch-leninistisch".

Im Prinzip ist zwar 1993 viel juristische Literatur in die Zweigstelle Rechtswissenschaft gelangt – aber fast nur aus dem Hauptbestand der Universitätsbibliothek. Hingegen hat die Zweigstelle nur wenige von den Bänden geerbt, die zwischen 1944 und 1968 außerhalb des Hauptbestandes gesammelt worden waren, nämlich im (neuen) Juristischen Seminar und in den Instituts- und Lehrstuhlbibliotheken. Viel war wie gesagt schon 1968 verschwunden, weil man es nicht durch Abliefern an die Bibliotheca Albertina unbenutzbar werden lassen wollte. Was tatsächlich abgeliefert war, wurde über viele Jahre hinweg allmählich in den Hauptbestand eingearbeitet. Aber Reste lagern in Kisten und warten noch immer auf Eingliederung..

Mit den Büchern, die in den Räumen der Sektion Rechtswissenschaft im Universitätshochhaus standen, geschah Folgendes: Marxistisch-leninistische Literatur wurde 1990 weggeworfen oder Gästen aus dem Westen als Souvenir angeboten. Aus der übrigen dort vorhandenen Literatur ist einiges beim westdeutschen Antiquariat Keip aufgetaucht, einiges gelangte in die Professorenbibliothek der neuen Juristenfakultät und von dort in die Bestände der Zweigstelle Rechtswissenschaft.

Die Bestände der 1992 gegründeten Zweigstelle Rechtswissenschaft wuchsen rasch. Seit der deutschen Wiedervereinigung erhielt die Leipziger Universitätsbibliothek zusätzlich zu ihrem normalen Etat noch Sondermittel, um ihre Bestände zu vervollständigen. Anfangs waren diese Sondermittel sehr ermutigend hoch bemessen. Auf diese Weise konnte auch die Zweigstelle Rechtswissenschaft großzügig Bücher einkaufen. Bis Ende 1999 stieg die Anzahl der Monographien auf rund 67.000.

Mittlerweile sind die Sondermittel stark reduziert und laufen aus. Die normalen Finanzmittel der Bibliothek sind ebenfalls auf das allgemein in Deutschland üblich gewordene niedrige Niveau zurückgeschraubt worden. Deshalb kann die Bibliothek nur wenig aus der neu erscheinenden Literatur zum Ius Commune anschaffen. Das allmähliche Sinken der Finanzmittel bewirkt sinkende Erwerbungszahlen. Im Jahre 1993 wurden 9963 juristische Monographien und Zeitschriftenbände erworben. In den fünf nächsten Jahren sanken die Zahlen wie folgt: 9599, 9256, 7683, 5988, 4897.

Allerdings blieben für die Ius Commune-Forschung auch schon in den “goldenen" Anfangsjahren ab 1990 sehr viele Wünsche offen. Dies lag aber nicht nur daran, dass Anschaffungen zum geltenden Recht Vorrang hatten, sondern auch daran, dass man in Leipzig nicht nebensächliche Literatur für Rechtsgeschichte kaufen wollte, solange dort hauptsächliche Literatur fehlte, ohne die man ohnehin nicht seriös arbeiten kann – nämlich Standard-Nachschlagewerke und -Quellen. Viele Standardwerke hätte man nur antiquarisch kaufen können. Sie wurden aber auf dem Antiquariatsmarkt nicht angeboten und fehlen somit noch heute.

1998 konnten durch Berufungsmittel einige schlimme Lücken bei fremdsprachigen rechtshistorischen Zeitschriften geschlossen werden. Aber zum Beispiel die Revue historique de droit fehlt noch immer, ab dem Band 1943. Ganz allgemein ist es in Leipzig vordringlich, die Lücken in fremdsprachiger Literatur zu vermindern; denn sie schmerzen am meisten. Die deutsch-sprachige Literatur hingegen ist ja in Leipzig großenteils in der Deutschen Bücherei verfügbar. Sehr nützliche Bücherspenden kamen 1999 vom Stephan-Kuttner-Institute of Medieval Canon Law in München und vom Deutschen Historischen Institut in Rom.

Sehr hinderlich ist eine 1993 beschlossene Regel, wonach die Universitätsbibliothek grundsätzlich nur Bücher ab Erscheinungsjahr 1946 in die Zweigstelle Rechtswissenschaft umsetzt. Als Grund wird angegeben, dass bei der Zweigstelle Rechtswissenschaft die kostbaren älteren Bücher nicht genügend überwacht werden könnten und dass ohnehin zu wenig Platz zur Verfügung stehe. Also wurden zum Beispiel von der Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte und vom Archiv für civilistische Praxis nur die Bände ab 1946 aufgestellt! Alle älteren Zeitschriftenbände blieben in den Not-Magazinen des Hauptbestandes der Universitätsbibliothek und blieben somit – wie unten noch dargelegt werden wird – nur sehr bedingt benutzbar.

Die erwähnte Regel, dass juristische Bücher aus der Zeit vor 1946 nicht aus dem Hauptbestand in die Zweigstelle Rechtswissenschaft umgesetzt werden dürfen, behindert rechtshistorische Arbeit unerträglich. Sie wurde zum Glück in einigen wichtigen Fällen durchbrochen. Die “Juristische Wochenschrift" zum Beispiel, die im Hauptbestand vorhanden war, aber nicht umgesetzt werden durfte, wurde auf dem antiquarischen Buchmarkt neu gekauft und dann freihand in die Zweigstelle Rechtswissenschaft gestellt.

Im Sommer 1998 boten mir meine Bleibe-Verhandlungen im Gefolge eines Rufes an die Universität Aberdeen eine Gelegenheit, um zu erbitten, dass die gesamte Signaturgruppe der älteren juristischen Zeitschriften, Festschriften und Sammelbände (Signatur Coll.jur.) aus den unzugänglichen Not-Magazinen des Hauptbestandes herausgezogen und statt dessen in ein Sondermagazin bei der Zweigstelle Rechtswissenschaft umgesetzt werde – abgesehen von denjenigen Bänden dieser Signatur, die vor 1601 gedruckt sind und deshalb selbstverständlich bei der Handschriften- und Inkunabelabteilung bleiben sollen. Diese Maßnahme ist inzwischen durchgeführt. Jura-Studenten als Hilfskräfte haben inzwischen diesen Buchbestand mit rund 4.600 Bänden auf 130 Regalmetern liebevoll gereinigt, gepflegt und geordnet. Signatur Coll.jur. ist nun sehr gut zugänglich.

Der erwähnte Bestand Coll.jur. umfasst übrigens auch Entscheidungssammlungen aus dem 17.–18. Jahrhundert: zum Beispiel Consilia der alten Juristenfakultäten, Entscheidungssammlungen des Reichskammergerichts und die vielbändige Sammlung von Sacrae Rotae Romanae Decisiones Recentiores, mit Entscheidungen der Jahre 1558–1683.

Nun zu dem wichtigsten Leipziger Buchbestand, nämlich dem Hauptbestand der Universitätsbibliothek. Der Nachschlage-Handapparat in der Lesehalle am Augustusplatz verbrannte beim Bombenangriff am 4. Dezember 1943. Dort standen vor allem häufig gebrauchte Standardwerke. Ihr Verlust brachte endlich die schon vorher geplante Auslagerung der Bibliotheca Albertina in Gang. Die Bücher wurden an acht verschiedenen Orten gelagert – der größte Teil im Kalibergwerk Plömnitz bei Bernburg. Ein großer Grundstock an Büchern wurde zusammen mit den Katalogen in den Gewölben des Völkerschlacht-Denkmals aufgestellt und blieb dort benutzbar.

Die Bibliotheca Albertina blieb lange unbeschädigt, wurde dann aber am 6. April 1945 doch noch zu sechzig Prozent durch Bomben zerstört. Zum Glück war das Gebäude sehr solide gebaut. Daher konnten Teile der Ruine provisorisch weiter benutzt werden. Das Haus wurde allmählich zu zwei Dritteln wieder aufgebaut. Not-Büchermagazine wurden im Rundgang beim zerstörten großen Lesesaal eingerichtet. Die Bücher wurden allmählich aus ihrer Verpackung befreit und wieder aufgestellt. Durch Transportverluste und durch Plünderungen an den Auslagerungsorten fehlten etwa drei Prozent.

Die sowjetische Besatzungsmacht transportierte die Handschriften und Inkunabeln und andere besonders wertvolle Bestände in die Sowjetunion. Aber 1958 kamen immerhin die Handschriften und der Großteil der Inkunabeln zurück. 349 Inkunabeln fehlen noch35.
35Handbuch der historischen Buchbestände ... (Fn. 1), Bd. 18, p. 44; genaue Angabe durch Dietmar DEBES, Alte Bücher in Sachsen (Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie 1998, 508–523), p. 513.

1955 kamen die Aufbaumaßnahmen bei der Bibliotheca Albertina zum Stillstand. Alle Eingaben, die die Bibliotheksleitung deshalb an Regierungsstellen richtete, blieben bis 1990 fruchtlos. Die Notdächer verrotteten. Die Ruine verfiel zusehends, so dass von da an allmählich immer mehr Räume wegen Einsturzgefahr aufgegeben werden mussten. Die Bücher wurden in den verbliebenen Räumen gestapelt. An feucht gewordenen Kellerwänden verschimmelten Bücher. Viele hatten ohnehin Schäden durch die lange Lagerung in Kisten bei schlechtem Klima.

Vollends unerträglich wurde die Lage, als im Zuge der Universitätsreform 1968 – wie oben gesagt – noch zusätzlich 300.000 Bände aus den aufgelösten Institutsbibliotheken in der Bibliotheca Albertina gestapelt wurden. Schließlich, nach vielen Mühen, konnte die Bibliotheksleitung erreichen, dass neben dem Universitätshochhaus eine Zweigstelle Eins der Universitätsbibliothek eingerichtet wurde: Dort, wo der sozialistische Universitätstrakt eigentlich einen zweiten Innenhof hätte haben sollen, wurden statt dessen Lesesäle und Büchermagazine für rund 400.000 Bände gebaut – allerdings so schlecht, dass Feuchtigkeitschäden an Büchern auftraten.

Seit Bezugsfertigkeit der Zweigstelle Eins im Jahre 1979 enthielt sie eine Lehrbuchsammlung, Handapparate von gängiger Standardliteratur, “lebende" Zeitschriften und dazu die jeweils jüngst erworbenen Monographien. Nach 1990 wurde die Zweigstelle so ausgebaut, dass sie rund eine Million Bände fassen kann. Die Jahresgrenze für Monographien liegt derzeit, 1999, beim Jahre 1975. Mit anderen Worten: Monographien lagern derzeit in der Zweigstelle Eins ab Erwerbungsjahr 1975. Alle früher erworbenen Monographien ab Erscheinungsjahr 1940 lagern in der Bibliotheca Albertina.

In den 1980er Jahren erhielt die Universitätsbibliothek verschiedene Not-Magazine auswärts. Nachdem 1982 die Deutsche Bücherei einen neuen Bücherturm erhalten hatte, wurden zunächst dort Hunderttausende von Bänden der Universitätsbibliothek eingelagert. Als dies nicht mehr länger möglich war, weil die Deutsche Bücherei nunmehr selbst den Platz brauchte, wurden der Universitätsbibliothek Räume an der Prager Straße zugewiesen, um dort Not-Magazine einzurichten. Also wurden 1984/1985 Hunderttausende von Büchern gesäubert und in die neuen Not-Magazine umgesetzt. Aber dort dringt so viel Staub ein, dass schon jetzt, nach nur fünfzehn Jahren, die Bücher teils völlig schwarz vor Schmutz sind. Und die Bestände in den Not-Magazinen sind nur sehr beschränkt verfügbar – dazu unten.

Das Bibliothekspersonal hat die Ruine der Bibliotheca Albertina fünfzig Jahre lang funktionsfähig erhalten, mit vollem Bibliotheksbetrieb. Das war eine große Leistung! Seit 1992 wird das Gebäude abschnittsweise saniert und wieder aufgebaut. Dabei werden die beiden bisherigen Innenhöfe im Gebäude durch Glasdächer überwölbt. Auf diese Weise wird Platz für zusätzliche Büchermagazine, Lesesäle und Freihand-Bereiche gewonnen. Der Ostteil wurde im Oktober 1998 eröffnet. Die Auskunft wurde dort eingerichtet, und ihr zugehöriger Handapparat, die Kataloge und viele sprachwissenschaftliche Bücher wurden dort aufgestellt. Die Handschriftenabteilung, Inkunabeln und alle Bücher aus dem sechzehnten Jahrhundert befinden sich nun ebenfalls dort und sind an vier Tagen pro Woche benutzbar. Allerdings können wegen Personalmangels normalerweise höchstens einmal pro Tag Handschriften oder Inkunabeln ausgehoben werden.

Insgesamt hat die Leipziger Universitätsbibliothek mit fast fünf Millionen Bänden nur zwei Drittel so viele Mitarbeiter wie die Göttinger Bibliothek – obwohl letztere eine halbe Million Bände weniger zu betreuen hat. In der Handschriften- und Inkunabelabteilung herrscht folglich ebenfalls dieses Maß an Personalmangel.

Zur Zeit werden im Westteil der Bibliotheca Albertina die im Krieg beschädigten Decken und Mauern gegen Einsturz gesichert und der Innenhof überdacht. Aber im Mittelteil des Gebäudes läuft man noch immer, seit 1945, über Korridore, die zu Balkonen geworden sind: Sie haben nur auf der Südseite eine Mauer mit Türen und Zimmern dahinter; denn die Nordmauer, hinter der sich früher das Treppenhaus und die Lesesäle befanden, ist zerbombt und eingestürzt. Zeltplanen sind dort als provisorische Hauswand aufgespannt, damit niemand abstürzt. Durch die Löcher schaut man ins Leere. Neuestens wird aber auch dort tatkräftig gebaut. Der Wiederaufbau des Lesesaal-Traktes wächst nun rasch empor.

Wenn die Sanierung der Bibliotheca Albertina abgeschlossen sein wird, soll das Gebäude Platz für 3.200.000 magazinierte Bände und 500.000 Bände in Freihand-Aufstellung bieten. Die Universitätsbibliothek Leipzig umfasst derzeit fast fünf Millionen Bände (= 100 Kilometer Bücher), wovon aber anderthalb Millionen in den Zweigstellen stehen. Rein rechnerisch gesehen wäre es also möglich, die abseits gelegenen Not-Magazine antiquarischer juristischer Literatur ganz aufzulösen und sämtliche Bände in die Bibliotheca Albertina zu vergraben – und ihr dadurch den Platz vollzustopfen, den sie eigentlich dringend für Zuwachs in der Zukunft freihalten sollte.

Fachlich gesehen wäre es aber weit besser, die juristischen Altbestände in die Zweigstelle Rechtswissenschaft umzusetzen. Schon bald, 2001 oder 2002, zieht die Zweigstelle Rechtswissenschaft in einen Neubau am angestammten Platz Petersstraße Ecke Burgstraße. Dort wird Raum für 175.000 Bände sein. Die Zweigstelle Rechtswissenschaft hat aber derzeit, 1999, noch nicht 75.000 Bände erreicht. Platz gäbe es also genug. Die wertvollen Altbestände könnte man in der Zweigstelle Rechtswissenschaft sichern, indem man sie in einem “Käfig" aufstellt – wie in vielen anderen Bibliotheken üblich. Hoffentlich wird die Bibliotheksleitung diese Chance nutzen, die sich hier zur Erschließung der juristischen Altbestände und Zugänglich-Machung bietet.

Ebenfalls nur halb gelöst ist das Problem der angeschimmelten Bücher. Die Sächsische Landesbibliothek in Dresden verfügt zwar über eine Anlage, wo der Schimmel durch radioaktives Kobalt bestrahlt und abgetötet werden kann. Viele Leipziger Bücher sind bereits dort entschimmelt worden. Aber das Verfahren ist sehr personalaufwendig – unter anderem deshalb, weil man wegen starker Gesundheitsgefahr beim Verpacken der angeschimmelten Bücher einen Schutzanzug und eine Atemmaske tragen muss. Wegen der Finanz-Engpässe im Freistaat Sachsen ist das Bibliothekspersonal so stark reduziert worden, dass die Entschimmelungsaktion bis auf weiteres eingestellt werden musste.

Angesichts der geschilderten Schwierigkeiten während der DDR-Zeit bis 1990 ist es sehr zu bewundern, dass die Bibliothek dennoch während dieser Zeit ihren Bücherbestand mehr als verdoppelt hat. Insbesondere bei Literatur aus Westdeutschland und dem westlichen Ausland ist es erstaunlich, was alles erworben wurde! Hier kam Leipzig zugute, dass es Messestadt war: Westliche Verleger stellten auf der Messe ihre Buchproduktion vor und ließen bei ihrer Abreise die Ausstellungs-Exemplare zurück. Weiter erhielt Leipzig auch viele Schenkungen direkt aus dem Westen, und Bücher wurden von Bibliothek zu Bibliothek getauscht.

In den Jahren 1965 bis 1989 erwarb die Universitätsbibliothek pro Jahr immerhin etwa 120 bis 150 juristische Titel. Dabei befand sich stets auch Literatur aus Westdeutschland. Viel davon erhielt allerdings den Stempel “Kabinett": So gestempelte Bücher durften nur mit Sondergenehmigung benutzt werden.

Die Bibliotheken in der DDR finanzierten viele Bücher-Anschaffungen durch Aussondern von Dubletten: Man meldete Dubletten an die Zentralstelle für wissenschaftliche Altbestände in Berlin. Die gemeldeten Bücher wurden zuerst der Staatsbibliothek in Berlin angeboten, dann der Akademie der Wissenschaften, dann der Universitätsbibliothek Leipzig und danach anderen Bibliotheken. Diejenigen Bücher, die niemand anforderte, wurden durch das Zentralantiquariat der DDR in Leipzig in den Westen verkauft. Ein Teil des Erlöses wurde der abgebenden Bibliothek als Devisen-Bonus gutgeschrieben. In Höhe der Gutschrift durfte die Bibliothek dann Bücher aus dem Westen kaufen.

Das Aussondern von Dubletten war nicht immer ein Vorteil: Auf diese Weise wurden auch Standardwerke ausgedünnt, von denen man heute liebend gerne mehrere Exemplare in der Bibliothek hätte. Statt dessen ist nun nur noch ein Archivexemplar übrig.

Es war damals jedenfalls im Westen allgemein bekannt, dass das Zentralantiquariat der DDR nicht nur solche Bücher verkaufte, die wirklich in der DDR niemand haben wollte. Vielerorts in der DDR und in anderen Ostblock-Staaten wurden gegen Westgeld Bücherschätze ausgeplündert. Das Leipziger Bibliothekspersonal hat aber seine Bücher geschickt vor solchen Begehrlichkeiten versteckt und geschützt. Insofern war es gut, dass die Leipziger Kataloge schwer zu benutzen und die Bücher schwer zugänglich waren! Ich stelle mir vor, dass es für DDR-Bibliothekare 1990 wohl eine große Umstellung gewesen sein muss, plötzlich von heute auf morgen völlig anders über die Aufschließung ihrer Bücherschätze zu denken: Bisher mussten Bücher archiviert und verheimlicht werden (vor Devisenjägern), heutzutage hingegen sollen die Buchbestände möglichst gut bekannt gemacht und zur Benutzung angeboten werden.

Seit der deutschen Wiedervereinigung 1990 ist der Hauptbestand der Universitätsbibliothek nochmals mächtig gewachsen. Es wurden nicht nur einzelne Titel gekauft, sondern auch ganze Sammlungen. Zum Beispiel wurden die Bibliotheken des Rechtshistorikers Guido Kisch (1889–1985) und des Paläographen Bernhard Bischoff (1906–1991) angekauft. Erstere hat rund 1.400 Titel, letztere rund 6.000.


3. Benutzbarkeit der Leipziger Buchbestände

Nur ein verschwindend kleiner Teil der rechtshistorisch einschlägigen Literatur Leipzigs steht in Regalen freihand, so dass man ohne Formalitäten und ohne Zeitverlust die Bücher zur Hand nehmen und spontan nach einschlägiger Literatur suchen kann. In der Regel stehen sämtliche Bücher in geschlossenen Magazinen. Man kann sich also nicht am Regal informieren, welche Bücher es gibt, sondern muss dies schon im voraus genau wissen: Man muss für die gesuchten Bücher die Signatur ermitteln, muss Leihzettel ausfüllen, muss warten und muss hoffen, dass das bestellte Buch nicht durch jemand anderen ausgeliehen ist.

Die Zweigstelle Rechtswissenschaft ist fast vollständig eine Freihand-Bibliothek. Nur das Sondermagazin bei der Zweigstelle, in dem die älteren Zeitschriften und Sammelbände untergebracht sind (= Signatur Coll.jur.), ist nicht allgemein zugänglich. Aber die Rechtshistoriker haben freien Zutritt zu diesem Magazin und erfüllen jedem, der daraus ein Buch sehen will, den Wunsch sofort. Die Bestände der Zweigstelle sind bis auf wenige Ausnahmen vollständig im Leipziger OPAC erfasst.

Ähnlich verhält es sich bei den geschichtswissenschaftlichen Instituten, beim Institut für klassische Philologie und bei der Orientwissenschaft. Die Bücher sind dort im Prinzip freihand aufgestellt, aber einige stehen in Zimmern, die nicht jeder jederzeit unangemeldet betreten kann.

Kleine rechtshistorische Buchbestände freihand finden sich zudem im Handapparat der Lesesäle im Hauptgebäude der Universitätsbibliothek und in der Zweigstelle Eins.

Die Zweigstelle Theologie ist zwar fast nur eine Magazinbibliothek, weil ihr Lesesaal äußerst klein ist. Aber Bücher, die man bestellt, werden sofort geholt und ausgehändigt – sofern sie nicht im Not-Magazin an der Prager Straße gelagert sind. Die Kataloge allerdings bereiten Schwierigkeiten – wie oben erläutert.

Auch die Bestände der Leipziger Städtischen Bibliotheken werden sehr rasch aus den Magazinen geholt. Die Bestände sind vollständig in einen OPAC-Katalog eingespeichert, der auch über das Internet zugänglich ist (www.leipzig.de/stadtbib.htm).

Die Deutsche Bücherei ist unvermeidlicherweise eine Archivbibliothek – abgesehen von 60.000 Bänden in den Handapparaten ihrer Lesesäle. Sie ist nicht als tägliches Arbeitsinstrument für Studenten und Professoren konzipiert. Also lässt es sich nicht ändern, dass man die Bücher dort jeweils aus dem Magazin anfordern muss. Dieser Zustand ist aber gut erträglich, weil die Bestände übersichtlich durch Kataloge erschlossen sind. Ab Erscheinungsjahr 1974 sind die Bestände auch über das Internet/Telnet recherchierbar (www.ddb.de/). Bücher kann man stündlich bestellen, und sie werden unverzüglich gebracht. Da die Bücher nicht die Bibliothek verlassen dürfen, ist dafür gesorgt, dass sie auch tatsächlich für alle Benutzer verfügbar sind.

Anders verhält es sich beim Hauptbestand der Universitätsbibliothek. Die Bestände sind nur teilweise in öffentlich zugänglichen Katalogen verzeichnet (siehe Abschnitt 4).

Um Bücher alphabetisch zu suchen, kann man für Erscheinungsjahr 1501–1850 und ab dem Erwerbungsjahr 1992 den Leipziger OPAC benutzen (im Internet zugänglich unter www.uni-leipzig.de/). Bücher ab Erscheinungsjahr 1930, erworben bis 1991, findet man teils im OPAC, teils im IPAC des Nominalkataloges III, teils im öffentlich zugänglichen Zettel-Nominalkatalog IV. Aber Bücher mit Erscheinungsjahr 1851–1929, erworben vor 1992, sind nur über die nicht öffentlich zugänglichen Nominalkataloge I und II alphabetisch auffindbar. Betroffen sind mehr als die Hälfte von den 324.000 Büchern aus dem neunzehnten Jahrhundert36 und viele Tausende Bücher aus dem zwanzigsten Jahrhundert.
36Gezählt im Handbuch der historischen Buchbestände ... (Fn. 1), Bd. 18, p. 48 ss.

Mittels Förderung durch die Deutschen Forschungsgemeinschaft konnte die Universitätsbibliothek zwei Projekte durchführen: Erstens wurden sämtliche Bücher mit Erscheinungsjahr 1501–1850, die im Nominalkatalog I oder II verzeichnet sind, in den OPAC aufgenommen. Dies ist vollendet. Die Aktion soll nun noch für weitere in der Bibliothek vorhandene Bestände 1501–1850 und dann für 1851–1929 fortgesetzt werden. Zweitens wurden die Zeitschriften in die deutsche Zeitschriften-Datenbank eingespeichert. Dies ist inzwischen sehr weitgehend fortgeschritten. Liebend gerne hätten die Bibliothekare auch ihre übrigen Kataloge unverzüglich in den OPAC konvertieren lassen. Aber dafür gab und gibt es vorläufig keine Finanzmittel.

Zudem existiert für die Bestände bis zum Erwerbungsjahr 1939 kein frei zugänglicher Systematischer Katalog. Diese Schwierigkeit versuche ich derzeit zu mildern, indem ich die rechtshistorischen Einträge des alten, nicht-öffentlichen Realkatalogs durch Studenten abschreiben lasse – siehe unten. Allerdings sind Signaturen, die man aus alten systematischen Katalogen zieht, oft veraltet. Man muss also zur Kontrolle das ermittelte Buch danach im zuständigen Nominalkatalog suchen.

Für Erwerbungen ab 1940 gibt es zwar einen öffentlich zugänglichen Systematischen Katalog, aber er wurde 1995 abgebrochen. Wenn man also Erwerbungen seit 1995 vom Sachgebiet her auffinden will, kann man das nur vom OPAC her tun. Das ist derzeit etwas umständlich. Folgendes ist geschehen:

Bis zum Zweiten Weltkrieg hatte man neu erworbene Bücher gemäß ihren Fachgebieten sortiert und signiert. Dadurch erkennt man bei den Büchern, die schon vor dem Krieg vorhanden waren, das Fachgebiet des Buches schon anhand der Signatur. Für eine detaillierte systematische Aufschlüsselung kann man die Bibliothekare um Einsicht in den alten Realkatalog bitten. Das alte Signiersystem wurde jedoch ab dem Erwerbungsjahr 1940 aufgegeben. Die seit 1940 erworbenen Bücher wurden ungetrennt aufgestellt, so dass ihre Signatur nichts mehr über das Fachgebiet aussagt. Zum Ausgleich wurde für diesen ungetrennten Buchbestand ab Erwerbungsjahr 1940 der oben erwähnte Systematische Katalog angelegt und öffentlich zugänglich gemacht; denn man ist voll auf die Hilfe des Systematischen Kataloges angewiesen, wenn man aus einem ungetrennten Bestand die Bücher eines bestimmten Fachgebietes heraussuchen möchte.

Kurz bevor die neu gegründete Zweigstelle Rechtswissenschaft in das neue Haus am Dittrichring 1 zog, durchsuchte deren soeben ernannte Leiterin im September 1993 den Systematischen Katalog der Zweigstelle Eins auf juristische Bücher. Sie fand auf diese Weise rund 5.800 Titel. Die betreffenden Bücher wurden in die Zweigstelle Rechtswissenschaft umgesetzt. Sie brauchten von nun an keinen Systematischen Katalog mehr, denn sie wurden in systematischer Ordnung gemäß der Regensburger Verbund-Klassifikation freihand aufgestellt. Gleiches gilt für die vielen weiteren Bücher, die die Zweigstelle Rechtswissenschaft seither erworben hat.

Das Herausziehen der juristischen Literatur 1993 hat aber nur diejenigen Bestände erfasst, die damals in der Zweigstelle Eins lagerten: nämlich nur Monographien, die in den Jahren 1965–1993 erworben worden waren und “lebende" Zeitschriften. Hingegen die Erwerbungen 1940–1964 und die “toten" Zeitschriften blieben ungetrennt in der Bibliotheca Albertina stehen. Man kann hochrechnen, dass sich in diesem ungetrennten Bestand vielleicht noch weitere 3.500 juristische Titel verbergen. Einzig auf dem Weg über den Systematischen Katalog ab 1940 kann man die betreffenden Bände ermitteln.

Auch heute noch gelangt beileibe nicht alles, was Juristen und insbesondere Rechtshistoriker interessieren sollte, in die Zweigstelle Rechtswissenschaft. Viel gelangt in den ungetrennten Bestand und wird nur denjenigen bekannt, die systematisch den Leipziger OPAC abfragen.

Als Ersatz für den 1995 abgebrochenen Systematischen Katalog erhalten seitdem alle neu erworbenen Bücher zusätzlich zu ihrer Signatur eine Notation gemäß der Regensburger Verbund-Klassifikation. Von 1991 bis 1995 war dies nur bei denjenigen Büchern geschehen, die freihand aufgestellt werden sollten. Seit 1995 geschieht es also auch bei den anderen, die ungetrennt in die Magazine gestellt werden. Und da man seit Ende 1998 im Leipziger OPAC auch nach bestimmten Notationen fragen kann, ist es immerhin möglich, dass man sich alle in Frage kommenden Notationen auflisten lässt und dann in der Liste jede Zeile einzeln anklickt, um die zugehörigen OPAC-Einträge abzurufen. Das geht aber nur bei Notationen, zu denen es weniger als zweihundert OPAC-Einträg gibt – sonst verweigert der OPAC nämlich die Auskunft.

Allerdings soll es bald weniger umständlich werden: Noch im Jahre 2000, so ist angekündigt, wird der OPAC aufgebessert. Man wird dann in einer Weise nach Notationen suchen können, welche einem systematischen Katalog gleichkommt.

Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich daraus, dass das Einspeichern der Notation nicht durch dieselbe Person erfolgt, welche die Notation zugeteilt hat. Infolgedessen werden die zugeteilten Notationen sehr oft falsch übertragen. Im Prinzip sind Ausländisches Recht, Rechtsvergleichung, Rechtsethnologie mit “PU" notiert. “PV" bezeichnet Bücher zum römischen Recht, “PW" bezeichnet die mittelalterliche und neuere europäische Rechtsgeschichte, “PX" und “PY" bezeichnen Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte. Aber beim Einspeichern in den OPAC wurden viele “PU" falsch gelesen als “PV" oder “PY" – und umgekehrt. Insgesamt ist deshalb stets anzuraten, dass man beim Benutzen eines OPAC immer nachdenken soll, welche Übertragungsfehler wohl beim Einspeichern ganz besonders leicht passiert sein könnten.

Hat man schließlich ermittelt, dass Bücher, die man sehen möchte, sich im Hauptbestand der Universitätsbibliothek befinden, so kommt das nächste Problem: Viele Bücher des Hauptbestandes sind schwer zu erlangen. Gängige Standardwerke, die in Universitätsbibliotheken anderorts freihand aufgestellt sind, so dass man sie jederzeit benutzen kann, die muss man in Leipzig per Leihzettel bestellen. Genauer gesagt: die Chancen stehen schlecht, sie zu bestellen; denn wahrscheinlich hat ein anderer Benutzer sie ausgeliehen und verlängert die Leihfrist immer wieder; denn er hat verständlicherweise Angst, er würde diese Bücher, die er täglich zur Hand haben möchte, dann lange nicht wieder bekommen.

Dadurch, dass Bücher aus dem Magazin bestellt werden müssen und dann außer Haus gegeben werden, sind Bände, wenn sie einmal ausgeliehen sind, dann tagelang, wochenlang, monatelang für sämtliche anderen interessierten Benutzer unzugänglich. Dies ist allerdings leider eine generelle Schwierigkeit in den traditionellen Bibliotheken in Deutschland – im Gegensatz zu Universitätsbibliotheken in Frankreich und Großbritannien und U.S.A., wo mindestens die Wissenschaftler der eigenen Universität Freihand-Zugang fast zum gesamten Bestand haben, so dass sehr viel weniger Bücher das Haus verlassen.

Lexika oder Zeitschriftenserien sollte man aber greifbar haben, um sie durchblättern und rasch auf ein bestimmtes Thema hin durchsuchen zu können und um Zitaten und Verweisungen sofort nachzugehen! Wenn man ein vielbändiges Lexikon oder eine Zeitschrift mühsam Band für Band einzeln aus dem Magazin holen lassen muss und nicht die ganze Serie gleichzeitig zur Verfügung haben darf, dann ist die oben erwähnte Arbeitsweise unmöglich. Das Lexikon oder die Zeitschrift büßt damit einen großen Teil des Informationswertes ein. Aus Personalmangel ist es aber in der Leipziger Universitätsbibliothek unmöglich, mehr als fünf Bände einer Serie oder überhaupt mehr als fünf Bücher auf einmal zu bestellen. Die Bibliothek, mit fast fünf Millionen Bänden, hat nur sechs Angestellte für die Büchermagazine, und nur zwei von ihnen sind entsprechend ausgebildet.

Der chronische Personalmangel bei der Bibliothek hat zudem bewirkt, dass bei großen Teilen der Altbestände schon lange keine Revision mehr durchgeführt wurde. Revisionen sind hier sehr aufwendig; denn bei sehr vielen Büchern sind die aufgeklebten Signatur-Schilder unlesbar verblichen oder sogar abgerissen oder abgefallen. Man kann also nicht einfach an den Regalen entlanggehen und die Signaturen der Bücher ablesen, sondern man muss zuvor viel Schmutz entfernen und dann die Bücher einzeln vom Fachboden nehmen und öffnen, um den Signaturvermerk auf dem Innendeckel zu suchen. Infolgedessen werden viele Bücher, die man bestellt, nicht gefunden oder erst bei mehrmals wiederholter Bestellung gefunden.

Bei den Not-Magazinen treten weitere Schwierigkeiten hinzu. Erstens können wegen Personalmangels aus diesen Magazinen höchstens zweimal pro Woche und nur jeweils in geringen Mengen Bücher ausgehoben werden. Zweitens sind dort die Bücher ganz besonders stark verschmutzt, so dass es für die Magaziner dort besonders unangenehm ist, ein Buch gründlich zu suchen.

Das traurige Schicksal in den Not-Magazinen trifft noch immer den Großteil der juristischen und theologischen Altbestände mit Erscheinungsjahr 1600–1939 und große Teile der Altbestände für die Fächer Geschichte und Länderkunde – kurzum: es trifft die Buchbestände, in denen Rechtshistoriker ihr Material suchen. Von den alten juristischen Fachsignatur-Gruppen blieben nur folgende in der Bibliotheca Albertina und sind daher immerhin von einem Tag auf den nächsten verfügbar: Jus publicum Imperii Germanici und Ausländisches Recht lagern im Untergeschoss, und Jus criminale steht im Magazin W5. Auch einige Länderkunde-Gruppen lagern in Magazinen der Bibliotheca Albertina und sind somit immerhin einmal täglich zugänglich: nämlich Historia Borussiae, - Poloniae, - Rhenaniae, - Rossiae, - Saxoniae, - Saxoniae inferioris und Historia Septentrionalis.

Um die Erschließung der rechtshistorischen Altbestände voranzutreiben, notieren Jura-Studenten als Hilfskräfte derzeit rechtshistorisch interessante Titel aus den alten nicht-öffentlichen Realkatalogen. Diese Notizen werden in Tabellenform in eine Computer-Datei eingespeichert. Sie nennt den Autor (abgekürzt), den Titel (abgekürzt), Erscheinungsort (abgekürzt), Jahr und Signatur. Bis Mai 1999 waren bereits etwa 23.000 Büchernotizen abgespeichert (www.uni-leipzig.de/~jurarom/). Die alten Realkataloge enthalten insgesamt schätzungsweise 100.000 rechtshistorisch interessante Titel.

Freilich – die Notizen, welche die Studenten auf diese Weise exzerpieren, wimmeln von Fehlern. Trotzdem können sachverständige Leser fast immer erkennen, welche Autoren und welche Themen betroffen sind, und man kann dann aus anderen zugänglichen Quellen exakte Informationen über die gemeinten Bücher gewinnen – zum Beispiel aus dem OPAC des Max-Planck-Institutes für europäische Rechtsgeschichte (http://wwwopac.mpier.uni-frankfurt.de/).

Die Leipziger rechtshistorische Büchertabelle wird zur allgemeinen Benutzung im Internet angeboten. Sie folgt dem Vorbild gleichartiger Tabellen, die ich bereits für die Altbestände in Aberdeen und in Trient/Trento zusammengestellt habe. Auch sie sind über das Internet allgemein zugänglich36.
37 http://www.uni-leipzig.de/~jurarom/

Beim Fortgang dieser Arbeit staunt man immer wieder, welche unerwarteten Schätze da aus den alten Sachkatalogen ans Licht kommen. Bestaunenswert ist vor allem, welch große Mengen an Quellen und Literatur zur Rechtsgeschichte des Auslands die Leipziger Bibliothek gesammelt hat.

4. Kataloge des Hauptbestandes der Universitätsbibliothek
(soweit für Rechtsgeschichte und verwandte Fächer einschlägig)

Im Folgenden möchte ich kurz erläutern, wie die Druckwerke im Hauptbestand der Universitätsbibliothek katalogisiert sind. Dies ist nämlich für Außenstehende schwer zu durchschauen38.
38 Bei den Bibliothekaren zirkuliert eine siebenseitige maschinenschriftliche Beschreibung: Kurt Lengner, Die Kataloge der Universitätsbibliothek Leipzig, 1972. Den NK I und die alten Realkataloge beschreibt jedoch der “Leipziger Bibliothekenführer" (Fn. 1) aus dem Jahre 1909 in vielen Punkten genauer: p. 32–38; Kurzbeschreibung auch im Handbuch der historischen Buchbestände (Fn. 1), Bd. 18, p. 160–161.

Standortkataloge:
Standortkatalog für Erwerbungen bis 1939, in Zettelkästen (nicht öffentlich).
Die Zettel haben ungefähr Postkartenformat, hochkant gestellt. Die Kästen (meist aus Pappe, einige aus Holz) sind für jeweils rund 500 Zettel bemessen. Einige sind aber doppelt so groß und fassen etwa 1000 Zettel.

Zugangsbücher für Erwerbungen seit 1940 (nicht öffentlich).

Standortkataloge der Zweigstelle Theologie (nicht öffentlich).

Systematische Kataloge:
Realkatalog für Erwerbungen bis 1939, mit gelegentlichen Nachträgen für später erworbene Werke der Erscheinungsjahre bis 1939. Angelegt als Bandkatalog in Groß-Folio-Format (nicht öffentlich).
Die Bände befassen sich erst mit Naturwissenschaften (rote Nummerierung von 1 bis 39) und dann mit Geisteswissenschaften (schwarze Nummerierung von 1 bis 97). Da es zu vielen Nummern mehrere Teilbände gibt, sind insgesamt 245 Buchbindereinheiten vorhanden.
Der Realkatalog verzeichnet auch Literatur-Arten, die in den alphabetischen Katalogen NK I und II und III nicht erfasst sind.
Beim Einrichten der Bände wurden die erfassten Titel nur auf den Vorderseiten der Blätter notiert, und man ließ jeweils viel Platz dazwischen. Notizen zu später hinzugekommenen Büchern wurden dann zwischen die bisherigen Eintragungen eingeschoben. Wenn das nicht mehr möglich war, weil die Seite schon dicht vollgeschrieben war, dann schrieb man auf die Rückseite des vorangehenden Blattes. Wenn auch dort kein Platz mehr blieb, heftete man ein Extra-Katalogblatt zwischen die Blätter. Wenn durch solche Extra-Blätter der Katalogband allzu dick wurde, teilte man ihn in Teilbände. Es kommt auch vor, dass von vornherein mehrere Bände für dieselbe Signatur vorgesehen wurden, mit durchlaufender Blattzählung. So zum Beispiel bei Nr. 94–95 und bei Nr. 50–51. Band 51 ist derzeit falsch nummeriert als 50–2.
Bei einigen Realkatalog-Bänden sind sämtliche zur Fachsignatur gehörigen Werke als eine einzige lange Liste in alphabetischer Reihe der Autoren eingetragen. Jedoch in den meisten Realkatalog-Bänden sind die zur Fachsignatur gehörigen Werke feiner unterteilt in Teilgebiete und darin eventuell noch in Untergebiete: In diesem Fall sind nur jeweils innerhalb des Teilgebietes und Untergebietes die zugehörigen Werke alphabetisiert aufgelistet. In solchen Bänden ist aber jeweils hinten zusätzlich ein alphabetisches Gesamtregister beigegeben. Zu den Bänden 32–46, also für Rechtswissenschaft, gibt es zudem ein alle Bände zusammenfassendes Register.

Kataloge zu Sondersammlungen, die als Ganzes erworben wurden.
Althaus, Paul (1861–1925) (= Theologie, viel Rechtsgeschichte: Kartei); Camerarius, Joachim (1500–1574) (vielerlei Fachgebiete: Bandkatalog); Sleidanus, Johannes ( 1506–1556) (= Theologie: Bandkatalog); Stieda (Geschichte und Landeskunde des Baltikums)

Systematischer Katalog für Erwerbungen 1940 bis Mitte 1995, als Kartei.

Systematischer Katalog der Zweigstelle Eins
Dies ist ein Auszug aus dem Systematischen Katalog für Erwerbungen 1940 bis Mitte 1995. Erfasst sind jeweils diejenigen Bücher, die sich zur Zeit in der Zweigstelle Eins befinden.

Biographische Kataloge:
Biographischer Katalog ab Erwerbungsjahr 1930, als Kartei.
Vor Erwerbungsjahr 1920: Peter von Gebhardt, Verzeichnis der Leichenpredigten und personengebundenen Gelegenheitsschriften des 16. und 17. Jahrhunderts in der Universitätsbibliothek Leipzig. Leipzig 1920.

Alphabetische Kataloge:
NK II = Nominalkatalog II für vor 1992 erworbene Bücher mit Erscheinungsjahr bis 1929 (nicht öffentlich).
Es handelt sich um ein Exemplar des gedruckten Deutschen Gesamtkataloges. Ab 1930 bis Kriegsende erschienen 28 Bände, nämlich bis “Beethordnung", abgefasst gemäß den “Preußischen Instruktionen". Für die in Leipzig vorhandenen Titel sind in Band 1–28 handschriftlich die Leipziger Signaturen eingetragen. Nicht in diesem Gesamtkatalog genannte Titel sind handschriftlich hinzugefügt. Die Serien- und Zeitschriftentitel blieben im NK II zwar unberücksichtigt. Sie sind aber fast alle inzwischen in der gesamtdeutschen Zeitschriften-Datenbank erfasst.
Zum Deutschen Gesamtkatalog erschien 1979 ein 29. Band (bis “Belych"). Er wurde aber nicht wie die Bände 1–28 in Leipzig aufgearbeitet.

NK I = Nominalkatalog I für alle anderen vor 1992 erworbenen Bücher mit Erscheinungsjahr 1501–1929, auch für Serientitel mit Erst-Erscheinungsjahr bis 1939 und für Zeitschriftentitel mit Erst-Erscheinungsjahr bis 1954 – aber nicht “Archiv", “Comptes rendus", “Journal" oder “Zeitschrift": die sind im NK III zu suchen.
Der NK I ist ein handschriftlicher Blattkatalog in 1122 Kapseln in Quart-Format (nicht öffentlich); erschlossen durch Nomenclator in 69 handschriftlichen Bänden (nicht öffentlich).

Weil alle Monographien bis zum Ordnungswort “Beethordnung" in den NK II übertragen wurden, enthalten die betreffenden Kapseln des NK I jetzt nur noch Zeitschriftentitel und andere Serientitel.

Der NK I übergeht Bücher, die man ohnehin bequemer im alten Realkatalog findet: antike Schriftsteller, alte hebräische und orientalische Werke und alte Kirchenschriftsteller bis zu Luther, Bibeln, Karten, Musikalien, Werke von Dante, Shakespeare, Goethe, Schiller, Ibsen. Der NK I übergeht außerdem viele als unwichtig empfundene Veröffentlichungen: Parlamentsverhandlungen, Bibliotheks-, Verlags- und Ausstellungskataloge, Schulprogramme, Universitätsschriften ab 1892, Rektoratsreden, Leichenpredigten und andere kleine Personalschriften, Reclam-Bücher: Man sehe dafür den Realkatalog..

Jedes Blatt im NK I verzeichnet oben einen Autorennamen oder (für Werke ohne Autor) ein Ordnungswort. Tiefer unten auf dem Blatt sind dann die einzelnen Titel aufgelistet, die dem betreffenden Autor oder Ordnungswort zugeordnet sind – mit Signatur rechts daneben. Die Titel sind gemäß einem speziellen “sächsischen Regelwerk" angesetzt und geordnet. Es ist zu Beginn des Nomenclator beschrieben.

Um etwas im NK I nachzuschlagen, befragt man zuerst den Nomenclator, um zu erfahren, ob es den gesuchten Autorennamen oder das gesuchte Ordnungswort überhaupt im NK I gibt. Falls man im Nomenclator fündig wird, sucht man die zugehörige Kapsel des “Blattkataloges" und darin das betreffende Blatt. Dort sieht man dann, ob das gesuchte Werk vorhanden ist und welche Signatur es hat.

Der Nomenclator dient zugleich als normierendes Personennamen-Verzeichnis. Er enthält Querverweise von anderen Namensformen zur Haupt-Namensform des NK I (gekennzeichnet durch “*" am Anfang der Zeile) und zu Katalogen außerhalb des NK I (gekennzeichnet durch “0").

Ergänzungskatalog Hochschulschriften der Erscheinungsjahre 1893–1929, Kartei.
Verzeichnet Dissertationen und Habilitationsschriften. Ältere Hochschulschriften, also bis 1892, sind im NK I und II erfasst.

NK III = Nominalkatalog III für folgende vor 1992 erworbene Titel der Erscheinungsjahre bis 1975: Monographien der Erscheinungsjahre ab 1930 (aber erst ab 1971 auch Dissertationen), sämtliche Zeitschriftentitel, die mit den Worten “Archiv", “Comptes rendus", “Journal" oder “Zeitschrift" beginnen (also auch Titel vor 1930), alle sonstigen Zeitschriften nur ab Erst-Erscheinungsjahr 1955, alle sonstigen Serientitel nur ab Erst-Erscheinungsjahr 1940. Keine Musikalien. Keine geographischen Karten.

Es handelt sich um eine Kartei gemäß den “Preußischen Instruktionen". Öffentlich zugänglich ist nicht das Original dieses Kataloges, sondern ein Image Public Access Catalogue (IPAC), welcher Abbildungen der Karteikarten zeigt. Im Originalkatalog werden laufend Titel entfernt, die inzwischen in den Online Public Access Catalogue (OPAC) aufgenommen sind. Für Zeitschriften und Serientitel wurde ein gesonderter Karteiblock beim NK III gebildet. Für Musikalien und Karten existieren gesonderte Kataloge. Daher sind sie im NK III nicht erfasst.

Ergänzungskatalog Hochschulschriften der Erscheinungsjahre 1930–1970, Kartei.
Verzeichnet Dissertationen und andere Hochschulschriften. Ab 1971 erscheinen sie nicht mehr hier, sondern statt dessen im NK III.

NK IV = Nominalkatalog IV für vor 1996 erworbene Titel der Erscheinungsjahre 1976–1990.
Kartei gemäß den Regeln für alphabetische Katalogisierung (RAK). Die Bibliotheksleitung hofft, dass der NK IV bald ganz in den OPAC konvertiert werden kann. Daher wurde kein IPAC fotografiert. Karteikarten von Titeln, die in den OPAC aufgenommen sind, werden aus dem NK IV entfernt. Dadurch wird er allmählich kleiner.

Der früher vorhandene NK V für Titel aus 1991, die 1991 erworben wurden, ist inzwischen voll in den OPAC konvertiert.

Kataloge für vier in die Zweigstelle Theologie übernommene theologische Institutsbibliotheken, bis Erwerbungsjahr 1974.
Unter diesen vier Katalogen ist für Rechtshistoriker der Katalog des kirchengeschichtlichen Instituts am wichtigsten.

Kreuzkatalog der Zweigstelle Theologie für vor 1992 erworbene Bücher, erworben ab 1974.
Theoretisch sollten aber alle darin enthaltenen Titel auch im NK I, II, III, IV gemeldet sein.

Leipziger Online Public Access Catalogue (OPAC) für Erwerbungen ab 1992.
Auch Retro-Konversion für alle Titel mit Erscheinungsjahr 1991 (vollendet), für alle Bände, die nach 1990 freihand aufgestellt wurden (vollendet), für alle im NK I erfassten Titel mit Erscheinungsjahr 1501–1850 (vollendet) und für alle Zeitschriften und Serientitel (fast vollendet). Soweit die deponierten Kirchenbibliotheken Titel bis 1850 enthalten, die auch im eigenen Bestand der Universitätsbibliothek vorhanden sind (also Dubletten), wurden auch die Signaturen der Kirchenbibliotheken mit angegeben. In den OPAC gespeicherte Titel des NK III und IV werden dort entfernt.

Deutsche Zeitschriften-Datenbank.
Die Leipziger Bestände sind inzwischen fast vollständig eingespeichert.

Reclam-Bücher.
Kartei. Zusätzlich kann das Reclam-Verlagsverzeichnis als Katalog dienen.

Schulprogramme: bis 1875 sind sie im NK I und II erfasst. Ab 1876 dient die Bibliographie, die in der Officina Teubneriana in Leipzig veröffentlicht wurde, als Katalog. Die Schulprogramme stehen im Magazin bei “Päd.76" in der Reihenfolge der Teubner-Bibliographie39.
39 Die enthaltenen Abhandlungen sind auch systematisch erschlossen, nämlich durch Rudolf KLUSSMANN, Systematisches Verzeichnis der Abhandlungen, welche in Schulschriften sämtlicher an dem Programmtausche teilnehmenden Lehranstalten erschienen sind, Leipzig: Verlag Teubner, ohne Jahr. Alphabetisch erschlossen durch Franz KÖSSLER, Verzeichnis von Programm-Abhandlungen deutscher, österreichischer und schweizerischer Schulen der Jahre 1825–1919, München, Ergänzungsband 1991).

Kataloge für die Dauerleihgaben (Kirchenbibliotheken, Reste der alten Stadtbibliothek, usw.) wurden oben im zweiten Abschnitt genannt.

5. Alte Signaturen in der Leipziger Universitätsbibliothek

Bis 1939 wurden die Bücher nach Sachgruppen sortiert aufgestellt – in 185 Signaturgruppen. Für die meisten wurde jeweils eine Abteilung im Realkatalog angelegt. Das System dafür hat Ernst Gotthelf Gersdorf konzipiert – ein Theologe. Er leitete die Bibliothek von 1833–1869. Die technische Ausführung der Arbeiten oblag 1848–1858 Gustav Hartenstein mit vier Helfern. Die Signaturen und die jeweils zugehörigen Bände des damals angelegten Realkataloges zeigen, wie man von Leipzig aus die Welt und ihre Wissensgebiete betrachtete. Schon deshalb ist das System mitteilenswert.

Die einzelnen Bände des Realkataloges sind zwar jeweils einer bestimmten Signatur zugeordnet, aber sie verzeichnen nicht nur Bücher der betreffenden Signatur, sondern auch Bücher anderer Signaturen, die für das betreffende Sachgebiet ebenfalls beachtenswert sind. Viele Bücher werden in drei, vier oder noch mehr Bänden des Realkataloges genannt, oder in mehreren Abteilungen desselben Bandes.

Gersdorf teilte als erstes die Bücher zwischen Naturwissenschaften (Realkatalog-Bände mit roten Nummern, von 1 bis 39) und Geisteswissenschaften (Realkatalog-Bände mit schwarzen Nummern, von 1 bis 97). Dabei zählen Mathematik und Astronomie zu den Geisteswissenschaften, aber Ökonomie zu den Naturwissenschaften.

Die geisteswissenschaftlichen Bestände verteilte Gersdorf auf allgemeine Kategorien und vier spezielle Gruppen von Wissensgebieten: nämlich Sprachen, Recht, Historia und Theologie.

Die allgemeinen Kategorien der Geisteswissenschaften (Bände 1–17 des Realkataloges) waren einerseits technische: nämlich für Inkunabeln (Editiones veteres, Editiones Aldinae, dazu ab dem Jahre 1962 Officinae Lipsienses), für großformatige Bücher (Groß-Folio), für besonders zu überwachende Bücher (Libri separatim positi); Buchtitel auf “ana" (zum Beispiel Parisiana, Jurisprudentiana, Byroniana), Universitätsschriften, Biographien (Vitae singulorum eruditorum), Gesammelte Werke, Gesellschaftsschriften, deutsche Zeitschriften, ausländische Zeitschriften. Zum anderen waren es Wissensgebiete, die für viele andere Gebiete eine Hilfsfunktion haben: nämlich Literaturgeschichte allgemein, Enzyklopädie allgemein, Bibliographie allgemein, Typographie, Paedagogik, Numismatik, Philosophie (mit Geschichtsphilosophie und Geschichte der Philosophie), Ästhetik und Kunstgeschichte allgemein, Mathematik, Astronomie, Altertümer der Antike, Archäologie der Antike, Mythologie der Antike und schließlich die Signatur Graphik im Sinne von Schriftkultur-Kunde, so dass unter anderem Paläographie und Diplomatik und Archivkunde mit enthalten sind.

Bei den speziellen Wissensgebieten begann Gersdorf bei Sprachen: Die Bände 18–31 des Realkataloges verzeichnen Altgriechisch, Latein, Sprachen des Nahen Ostens, heutige europäische Sprachen, Linguistik allgemein. Dabei erwiesen sich die Bücher zu antiken Sprachen als derart zahlreich und wichtig, dass mehr als zwanzig Signaturen dafür gebildet wurden (Apparatus criticus, Scriptores ..., Historici ..., Poetae ..., Oratores ..., Epistolographi ..., Philosophi ..., Grammaticae ... und zusätzlich Namen von Autoren als Signatur gebraucht wurden. Die slawischen Sprachen hingegen wurden anfangs alle in denselben Topf geworfen: Literatura slavica. Später wurde für Russisch eine eigenständige Signatur abgespalten: Literatura rossica. Die übrigen slawischen Sprachen blieben aber ungetrennt.

Anschließend präsentierte Gersdorf die Rechtswissenschaft in den Bänden 32–46 des Realkataloges:

Allgemeines (Praecognita juris), Rechtsquellen (Fontes juris), Kommentare und Lehrbücher zum Corpus iuris civilis insgesamt (Commentarii et systemata juris), Traktate zu einzelnen Teilen des Corpus iuris civilis (Tractatus juris civilis), Kirchenrecht (Jus canonicum), Deutsches Privatrecht, Lehnrecht (Jus feudale), Prozessrecht (Ordo judiciarius), Strafrecht (Jus criminale), juristische Zeitschriften und Sammelschriften (Collectiones juridicae), sonstige juristische Traktate (Tractatus varii juris), Rechtsphilosophie und Staatswissenschaften, Staats- und Völkerrecht, Parlamentsakten, öffentliches Recht des alten Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation (Jus publicum Imperii Germanici), neues deutsches Staatsrecht. Daran wurde 1919 eine gesonderte Signatur für Deutsches Staatsrecht nach der Revolution angefügt.

Es folgen Schriften zum Recht einzelner deutscher Staaten gemäß den Grenzen von 1848. Die Signatur Jus Saxonicum betrifft das Königreich Sachsen und wettinische Regentenlinien in Thüringen. Alle übrigen deutschen Staaten sind in der Signatur Jus territoriale zusammengefasst. Der Realkatalog dazu läuft erst von Süd nach Nord und zuletzt zu missliebigen Nachbarn. Die Reihe beginnt bei “Austria", wozu neben dem heutigen Österreich auch Böhmen und Mähren und später das Recht der Tschechoslowakischen Republik gehört. Die Literatur zum österreichischen Staatsrecht einschließlich Ungarn erhielt aber eine eigene Signatur – vermutlich deshalb, weil sehr viele Schriften dazu vorhanden waren.

Der Realkatalog zu Jus territoriale listet weiter das Recht Bayerns – mit der bayerisch beherrschten Rheinpfalz. Anschließend die südwestdeutschen Staaten und Hessen, dazu 1871 nachgetragen Elsass und Lothringen. Dann Frankfurt/Main, Nassau, Lippe, Waldeck, Preußen und damalige preußische Provinzen, Mecklenburg, Holstein, daran nachträglich angefügt Schleswig. Schließlich Oldenburg, Hamburg, Lübeck, Bremen, Braunschweig, Hannover, Anhalt und die nicht-wettinischen Regentenlinien in Thüringen.

Die Schweiz galt als deutscher Staat, aber nur so eben noch. Bücher zum Schweizer Recht waren ursprünglich am Ende der Signatur Jus territoriale aufgelistet, also außerhalb der Süd-Nord-Reihenfolge. Aber 1915–1918 wurden die Bücher umsigniert zur Geschichts- und Landeskunde (Historia). Auch dort steht die Historia Helvetiae ganz am Ende der deutschen Regionen.

Recht und Rechtsgeschichte des Auslandes waren im ursprünglichen Plan völlig in die Geschichts- und Landeskunde der einzelnen Länder eingegliedert (siehe unten). Es zeigt sich hier die nationalistische Sicht des 19. Jahrhunderts, wonach jede Nation einen “Volksgeist" hat, welcher auch ihr Recht mit umfasst und es von dem Recht anderer Nationen abtrennt. Erst geraume Zeit später wurde diese Sichtweise abgeschwächt, indem man für von nun an zu erwerbende ausländische juristische Literatur eine eigene Signatur Ausländisches Recht schuf. Zu ihr kam aber kein Realkatalog mehr zustande. Diese Signatur enthält viele alte Druckausgaben zum englischen Recht.

In der Gersdorfschen Systematik folgt nun eine sehr umfangreiche Abteilung Historia: Bände 47–79 des Realkataloges. Das Wort Historia meint nicht “Geschichte" im heutigen Sinn, sondern es kombiniert in alter Weise Antiquitätenkunde, Geschichte und Geographie in umfassender Weise, welche auch das Recht und die Rechtsgeschichte mit umfasst. Gersdorf beginnt bei länderübergreifender allgemeiner Literatur. Danach folgt Schrifttum zu einzelnen Ländern und schließlich Schrifttum zu länderübergreifend behandelten einzelnen Aspekten der Historia: nämlich zu Familienkunde, Militärkunde, Seefahrtskunde und Kirchengeschichte.

Die länderübergreifende allgemeine Historia ist untergliedert in historische Hilfswissenschaften allgemein (ohne Paläographie, Diplomatik, Archivkunde, Numismatik, Geschichtsphilosophie), Kulturgeschichte allgemein, Länder- und Völkerkunde insgesamt, Allgemeine Geschichte, länderübergreifende Atlanten und Karten, Geographie allgemein, später kam Sozialwissenschaft hinzu, griechisch-römische Alte Geschichte einschließlich Byzanz, Geschichte des europäischen Mittelalters, neuere Geschichte Europas allgemein. Später wurde zusätzlich eine Signatur Sozialismus gebildet.

Innerhalb der Historia der einzelnen Länder wird jeweils im zugehörigen Realkatalog das Schema wiederholt, das im Großen für den Realkatalog insgesamt und auch für die länderübergreifende Historia in sich gilt – nämlich man beginnt in jedem Land wieder bei denjenigen Wissensgebieten, die Hilfsfunktion haben: Enzyklopädie zum Land insgesamt, Bibliographie zur Geschichte des Landes insgesamt, Quellen dazu, Bibliographie zur Landeskunde insgesamt, das Erbe der Antike. Anschließend folgen erst Darstellungen der Landesgeschichte allgemein, dann zu einzelnen Epochen, dann Literatur zu einzelnen Institutionen des Landes und zu ihrer Geschichte: Regenten, Verfassung, Verwaltung, “Rechtswesen", Finanzwesen und so fort.

Interessanterweise werden Außenpolitik und Militär direkt nacheinander genannt. Kirchen (einschließlich Kirchenrecht) und Schulwesen werden stets am Schluss behandelt, in einem gemeinsamen Abschnitt, weil man die Bildung mit zu den Aufgaben der Kirchen rechnete: Die Grundschulen in Sachsen waren ja durchweg Kirchschulen.

Hinter der Literatur zum Lande insgesamt folgen Abschnitte für einzelne Regionen im Lande – wobei zu jeder Region die zugehörige Literatur erneut nach demselben Schema geordnet wird. Danach wird zu einzelnen Bezirken, Sprengeln und Orten im Lande – in deren alphabetischer Folge – die jeweils zugehörige, speziell auf sie bezogene Literatur angegeben. Gibt es zu einem Ortsnamen mehrere Literaturtitel, so sind sie in sich wiederum nach obigem Schema geordnet.

Beim “Rechtswesen" ist bemerkenswert, dass Gersdorf es als etwas vom Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Kirchenrecht Getrenntes betrachtete. Zum “Rechtswesen" gehören nämlich nur die Rechtsgeschichte samt all ihren Quellen, das Zivilrecht, das Strafrecht und die zugehörigen Prozessrechtszweige. Auch dies ist eine typische Sichtweise des frühen neunzehnten Jahrhunderts. Der Realkatalog für die Historia Galliae erläutert dazu ausdrücklich, der Abschnitt “Rechtswesen" sei gemäß dem Schema in Schletters Handbuch gegliedert. Schletter, ein Sachse, lehrte sehr lange an der Leipziger Juristenfakultät, erreichte aber niemals eine Ordentliche Professur und galt als recht durchschnittlicher Geist. Die Sichtweise seines Handbuches ist diejenige eines damaligen Durchschnittsjuristen40.
40Hermann Theodor SCHLETTER, Handbuch der juristischen und staatswissenschaftlichen Literatur, Grimma 1843.

Die einzelnen Länder werden von West nach Ost abgehandelt. Die Reihe beginnt bei Spanien und Portugal (Historia Hispaniae). Nachgetragen ist Andorra. Dann kommt Frankreich (Historia Galliae) – aber ohne Menton/Monaco, ohne Savoyen, Korsika und das Elsass. Menton und Savoyen waren damals tatsächlich noch nicht französisches Hoheitsgebiet. Wohl aber Korsika und das Elsass! Der Realkatalog verweist für Korsika auf den Katalog zu Italien und für das Elsass auf den Katalog zu Schwaben.

Hinter der Historia Galliae wurde nachträglich eine Signatur für den Ersten Weltkrieg eingefügt. Man betrachtete diesen Krieg also vor allem als Krieg mit Frankreich. Dieser Bestand erlitt nach dem Abtransport aus der Albertina 1943 sehr große Verluste durch Plünderungen.

Es folgt die Historia Italiae – einschließlich Malta, Korsika, Groß-Monaco und Savoyen, aber ohne Trentino, Friaul, Görz, Gradisca, Istrien, Triest, welche damals zu den alten österreichischen Kronländern gerechnet wurden.

Bei der Historia Britanniae erkennt der Realkatalog richtig, dass Wales, Schottland, Irland eigenständige Gebilde sind. Aber am Ende des Abschnittes “England" folgt ein Abschnitt “Inseln", in dem ahnungslos alles in einen Topf geworfen wird: Anglesey, Scilly und Wight, aber dazu auch die staatsrechtlich eigenständigen Kanalinseln und auch die an Schottland verpfändeten (eigentlich norwegischen) Shetland- und Orkney-Inseln und das staatsrechtlich eigenständige Man.

Die Historia Belgiae erfasst das Gebiet der Provinzen, die zu Ausgang des Mittelalters als niederländische bezeichnet wurden – also die heutigen Niederlande, Belgien, Luxemburg und angrenzende französische Gebiete.

Es folgt eine große Reihe von Realkatalogen für Deutschland. Dabei werden zuerst die Staaten des deutschen Bundes in ihrer Gesamtheit betrachtet: Historia Germaniae. Danach werden einzelne Staaten oder geographische Regionen abgehandelt. Für jede deutsche Region ist der zugehörige Band des Realkataloges nach gleichem Schema aufgebaut wie die Historia ausländischer Staaten. Überall gibt es auch Abteilungen für Verfassung, Verwaltung, “Rechtswesen", Kirchenrecht. Die Abschnitte überlappen teils mit denen im Band Jus Saxonicum und im Band Jus territoriale.

Die Reihe der deutschen Staaten und Regionen beginnt mit der Historia Austriae, wobei aber die gesamte österreichisch-ungarische Monarchie einbezogen wird: eine sehr großzügig großdeutsche Sicht! Danach wird Schwäbische Geschichte betrachtet, welche nach Meinung der Systematik ganz Südwestdeutschland und das Elsass einschließt. Im Gegensatz dazu wird “Preußen" auf östliche Gebiete beschränkt: Die Signatur Historia Borussiae erfasst nämlich nur die Mark Brandenburg, Pommern, Rügen, West- und Ostpreußen, Posen, Schlesien.

Es folgt Historia Bavariae mitsamt der bayrisch beherrschten Rheinpfalz. Schriften zu einzelnen Orten der Rheinpfalz sind aber zu “Schwaben" gerechnet.

Die Historia Saxoniae ist am reichhaltigsten dokumentiert. Gemeint ist Groß-Obersachsen – mit Gesamt-Thüringen und den wettinischen Ländereien in Nordbayern.

Noch größer ist Groß-Niedersachsen: Die Historia Saxoniae inferioris umfasst die nördlichen Teile der preußischen Provinz Sachsen bis hinab zum Eichsfeld, Waldeck-Pyrmont, Lippe-Detmold, Schaumburg-Lippe, Bistum Osnabrück, das Königreich Hannover, Großherzogtum Oldenburg, Herzogtum Braunschweig, Bremen, Hamburg, Lübeck, Holstein und Schleswig, Lauenburg, Mecklenburg.

Historia Rhenana meint die preußischen Provinzen Westfalen und Rheinland, die hessischen Staaten und Nassau. Den Schluss macht die Schweiz: Historia Helvetiae.

Es folgt die Signatur Historia Septentrionalis für Dänemark, Norwegen, Schweden, Färöer, Island. Aber Finnland wird zu Russland gerechnet. Ebenso das ganze Baltikum. Daher muss man sich wohl wundern, dass es einen eigenständigen Realkatalog zu Polen gibt, welches ja damals zwischen Russland, Österreich und Preußen aufgeteilt war. Vermutlich lebt hier die Erinnerung an Zeiten nach, in denen der Herzog von Sachsen zugleich König von Polen war.

Der Balkan, soweit er nicht durch Österreich-Ungarn beherrscht und deshalb in der Historia Austriae erfasst war, wurde zwischen der Türkei und Neugriechenland geteilt (Historiae Turciae, Historia Neograeca). Erst sehr viel später bildete man zusätzlich eine Signatur Südosteuropa. Zu ihr kam kein Realkatalog mehr zustande.

Der Rest der Welt wird großzügig zusammengefasst: Historia Asiae, Historia Africae, Historia Americae, Historia Polynesiae sive Australiae.

Die nun folgenden Disziplinen Familienkunde, Militärkunde, Seefahrtskunde enthalten fast gar nichts Rechtshistorisches. Den Schluss der Historia bildet aber die Kirchengeschichte – mit sehr viel Rechtsgeschichte darin.

Die Großgruppe Theologie füllt die Bände 80–97 des Realkataloges: Theologische Enzyklopädie, theologische Zeitschriften, theologische Gesammelte Werke, Biblia, Exegese, exegetischer Apparat, Scriptores ecclesiastici, Glaubensbekenntnisse (Symbolik), Systematische Theologie, Apologetik, Polemik, Irenik, praktische Theologie, Predigten und Erbauungsliteratur. Auch in dieser Großgruppe findet man sehr viele rechtshistorisch belangreiche Werke – besonders zum Kirchenrecht, zur Moraltheologie und Naturrechtslehre.

Am Ende stehen zwei alte Sondersammlungen, die als Ganzes in die Universitätsbibliothek gelangt waren: Joachim Camerarius (1500–1574), Johannes Sleidanus (1506–1556). Dazu kam 1926 die Sammlung Paul Althaus (1861–1925) und zu mir nicht bekannter Zeit “Stieda" mit Büchern über Russland und das Baltikum, außerdem “Günther".

Unter den Signaturen der Naturwissenschaften enthalten besonders die Folgenden rechtshistorisch einschlägige Literatur: Gerichtsmedizinische Titel finden sich bei St.Arzn.; Vaterschaftsvermutungen werden mitbesprochen in Werken zur Geburtshilfe (Gbh.); Bezüge zum Recht finden sich auch bei der Ökonomie (Oekon.).

Technisch sind die alten Signaturen wie folgt gestaltet:
Vorne steht der abgekürzte Name der Signaturgruppe. Dann folgt eine Zahl. Die Zahlen innerhalb der Signaturen wurden nicht fortlaufend vergeben, sondern willkürlich in großen Sprüngen, damit man neu hinzukommende Bücher dazwischen schieben konnte. Man wollte nämlich erreichen, dass Bücher, die sachmäßig zusammen gehören, neben einander stehen. Jedoch haben innerhalb jeder Signatur die Folio-Formate die niedrigsten Nummern. Dann kommen Quart-Formate, schließlich Oktav-Formate und alle kleineren. Bei vielen Nummern folgt am Ende ein willkürlich gesetzter Buchstabe: Auf diese Weise wurden Bücher zwischen zwei schon besetzte Nummern eingeschoben. Zum Beispiel, wenn der Bibliothekar hinter “Jus feudale 137" drei Bücher einschieben wollte, aber Nummer 138 war schon besetzt, dann signierte der Bibliothekar die einzuschiebenden drei Bücher mit “137" plus einem Buchstaben – vielleicht 137-d, 137-m, 137-s.

Zu dem einen Buchstaben hinter der Zahl gesellen sich oft noch weitere. Wenn etwa vier Bücher hinter “Jus feudale 137-m" eingeschoben werden sollten, aber “137-n" war bereits besetzt, so signierte man vielleicht 137-ma, mf, mq, mx. Sollte hinter “Jus feudale 137-mf" wiederum etwas eingeschoben werden, so signierte man etwa Jus feudale 137-mfh, mfm, mfr, mfv – und so fort.

Bei Serien und bei mehrbändigen Werken endet die Signatur oft mit einem Doppelpunkt und Jahrgangsangaben oder Bandangaben. Wenn hingegen die Signatur mit einem Schrägstrich plus Zahl endet, so bedeutet dies, dass das betreffende Werk hinten an ein anderes Buch angebunden ist. Zum Beispiel “Jus feudale 138/2" ist hinten an “Jus feudale 138" angebunden. Signaturen, welche mit der Angabe “(K)" enden, bezeichnen “Kapseln" – das sind große Kästen, in denen dünne Veröffentlichungen gesammelt verwahrt werden, weil es unzweckmäßig wäre, sie einzeln in die Buchregale zu stellen.

Ab Jahresbeginn 1940 wurden die Bücher nicht mehr nach Sachgebieten getrennt magaziniert, sondern nur noch nach Formaten sortiert. Sie sind der Reihe nach aufgestellt, wie sie in die Bibliothek kamen. Also Bücher verschiedenster Sachgebiete stehen nebeneinander. Dementsprechend enthalten die Signaturen ab 1940 nur das Akzessionsjahr und einen Numerus currens und eventuell dazwischen eine Ziffer. Wenn die Ziffer dazwischen eine 8 ist, zum Beispiel “64-8-3326", wird das Buch als Archivexemplar betrachtet, das keinesfalls verloren gehen darf.

6. Normierte Abkürzungen alter Signaturen, für OPAC-Anfragen

Schon jetzt kann es auch für auswärtige Rechtshistoriker gelegentlich nützlich sein, den Leipziger OPAC nach bestimmten Fachsignaturen zu befragen – auch über das Internet (http://opac.ub.uni-leipzig.de/). Das ist möglich: Register Nr. 8 des OPAC sucht sowohl nach Signaturen wie auch nach einzelnen Regensburger Notationen.

Die Fachsignaturen sind im OPAC abgekürzt. Zur Anfrage muss man die erforderliche Abkürzung kennen. Daher gebe ich im Folgenden eine Liste normierter Abkürzungen, und zwar in der Reihenfolge der Gersdorfschen Systematik – wie oben erläutert. Die Signaturen sind in Register 8 des OPAC durchweg nur mit Kleinbuchstaben gespeichert. Ruft man jedoch von dort aus den vollen bibliographischen Eintrag auf, so wird dort die Signatur mit Groß- und Kleinbuchstaben gezeigt. Die Bezeichnung “FH" bedeutet “freihand, aber eventuell ausleihbar". Wenn aber noch der Buchstabe p (für “Präsenz") angefügt ist, also “FHp", dann ist das Buch nicht ausleihbar.

Wenn das, was man in Register 8 gezeigt bekommt, mit Buchstaben plus Punkt dahinter beginnt und dann unmittelbar eine Zahl folgt, ohne Leerstelle, dann ist es eine Signatur. Hingegen wenn das Gezeigte mit Buchstaben und Leerstelle dahinter beginnt, dann ist es eine Notation – nämlich aus der Regensburger Klassifikation. Zum Beispiel rph.426" ist eine Signatur – aber “rp 426" wäre eine Notation. Entsprechend muss man beim OPAC anfragen.

Geisteswissenschaften allgemein
Gr.Fol. Libri.sep. Ed.vet. Ald. Off.Lips.
Allg.Enz. Bibliogr. Ana. Typogr. Paed. Univ. Vit. Num. Ges.W. Hist.Phil. Philos. Philos.N. Aesth. Math. Astron. Ges.Schr. (auch Ges.-Schr.) Dt.Zs. Ausl.Zs. Alterth. Arch. Myth. Graph. Günther

Sprachen
Hist.lit.class. App.crit. Scr.Graec. Hist.Gr. Poet.gr. Poet.gr.rec. Or.gr. Or.gr.rec. Ep.gr. Ep.gr.rec. Phil.gr. Plutarchus Scr.Lat. Hist.Lat. Phil.lat. Gr.gr. Gr.gr.rec. Gr.lat. Gr.lat.rec. Poet.lat. Poet.lat.rec. Or.lat. Or.lat.rec. Ep.lat. Ep.lat.rec. Or.Lit. (auch Orientlit.) Lit.Jud. Lit.Germ. Lit.Gall. Lit.Hisp. Lit.Ital. Dante. Lit.Rhet. Lit.Val. Lit.Brit. Lit.Slav. Lit.Ross. Lit.Alb.

Recht
Praec.jur. Font.jur. Com.jur. Tract.jur. Jus.can. Dt.Priv.R. Jus.feud. Ordo.jud. (auch Civ.proc.) Jus.crim. Coll.jur. Tract.var. Rph. Rph.N. St.u.V.-R. Parl. Jus.publ. N.Dt.St.-R. D.S.n.R. Jus.terr. Oesterr.St.-R. Jus.sax. Ausl.Recht

Historia
Hist.H.W. Kultg. Ld.u.Vk. Geogr. Allg.Gesch. AlteGesch. Gesch.M.A. NeueGesch. Soz. Hist.Hisp. Hist.Gall. W.K. Hist.Ital. Hist.Brit. Hist.Belg. Dt.Gesch. Hist.Austr. Schwaeb.Gesch. Hist.Bor. Hist.Bav. Hist.Sax. Hist.Sax.urb. Hist.Sax.inf. Hist.Rhen. Hist.Helv. Hist.Sept. Hist.Ross. Stieda. Hist.Polon. Hist.Turc. S.O.Eur. Hist.neogr. Hist.As. Hist.Afr. Hist.Amer. Hist.Polyn. Fam. Milit. Kirchg.

Theologie
Theol.Enz. Theol.Zs. Ges.theol.W. Biblia. Exeg. Exeg.App. Scr.eccl. Symb. Syst.Theol. Apolog. Polem. Iren. Prakt.Theol. Pred. Cam. Sleid. Althaus St.Nicolai. St.Thomas. Eu.

Naturwissenschaftliche einschlägige Signaturen
Oekon., Hyg., St.Arzn., Gbh.

Zusammenfassung
Leipzig hat von den Buchbeständen her gute Voraussetzungen, um wieder ein Standort für Ius Commune-Forschung zu werden. Jedoch sind die Buchbestände schwer zu überblicken. Derzeit entsteht im Internet eine Liste von rechtshistorischen Büchern in Leipzig, um diesen Zustand zu bessern (www.uni-leipzig.de/~jurarom/). Zum Großteil sind die rechtshistorischen Altbestände nur sehr beschränkt zugänglich. Bei fremdsprachiger Sekundärliteratur nach 1940 bestehen noch große Lücken.


Anhang: Standortkatalog und Realkatalog

In der folgenden Übersicht beginnt jede Zeile mit eckigen Klammern. Sie enthalten die Nummern der zuständigen Karteikästen im Standortkatalog – soweit sie existieren und rechtshistorisch relevant sind. Diese Angabe ist insofern für jedermann nützlich, als man an Hand der Anzahl der Karteikästen abschätzen kann, wieviele Bücher die betreffende Signaturgruppe enthält. Normalerweise enthält jeder Kasten ungefähr 500 Karteizettel.

Anschließend nenne ich die Nummer des zuständigen Bandes im alten Realkatalog – soweit die betreffende Fachsignatur überhaupt als solche im Realkatalog erfasst ist. Zu vielen Fachsignaturen gibt es nämlich keinen Realkatalog – zum Beispiel nicht zu “Ausländisches Recht", nicht zu “Südosteuropa", nicht zu “Libri separate positi", nicht zu “Groß-Folio-Format", nicht zu "Sozialismus".

Hinter der Bandnummer gebe ich eventuell vorhandene Teilbände an. Beispielsweise der schwarz nummerierte Band 3 wurde in drei Teilbände zerlegt, weil er durch Einfügen zusätzlicher Blätter zu umfangreich geworden war. Ich liste diese Teilbände als 3–1, 3–2 und 3–3.

Hinter der Nummer des betreffenden Bandes im Realkatalog schreibe ich die Bezeichnung der Fachsignatur vollständig aus. In Klammern in Fettdruck folgt die abgekürzte Bezeichnung, die im Leipziger OPAC verwendet ist. Eventuell folgen dahinter noch Erläuterungen.

Die Reihenfolge entspricht der Gersdorfschen Systematik – siehe oben.

REALKATALOGE NATURWISSENSCHAFTEN UND MEDIZIN
rot numerierte Bände des Realkataloges
[ ] rot 1A, 1B, 2A, 2B, 2C: Oekonomie und Technologie
[ ] rot 3A, 3B: Allgemeine Naturwissenschaft
[ ] rot 4A bis 4D: Geologie und Mineralogie
[ ] rot 5A, 5B, 6A, 6B: Botanik
[ ] rot 7A, 7B, 8A, 8B: Zoologie
[ ] rot 9A-9C, 10A bis 10C: Physik und Chemie (Phys.)
[ ] rot 11, 12A bis 12C: Organische Chemie (Org.Chem.)
[ ] rot 13A, 13B: Allgemeine medizinische Literatur
[ ] rot 14 bis 39 Medizinische Disziplinen: zuerst Anatomie, zuletzt Geburtshilfe.


REALKATALOGE GEISTESWISSENSCHAFTEN
schwarz numerierte Bände des Realkataloges

Allgemeines
[ ] 1–1, 1–2: Literaturgeschichte und Enzyklopädie
[ ] 2–1 bis 2–3: Bibliographie
[ 76–77] 3–1 Typographie (Typogr.) = Literatur über Buchdruck und Buchhandel
[ 23] 3–2 Editiones veteres (Ed.vet.) = 545 Inkunabel-Drucke aus der Zeit bis 1480.
[ ] 3–3 Editiones Aldinae (Ald.) = Bücher aus dem venetianischen Verlagshaus der Familie Aldini, 16. Jahrhundert. Es gibt auch einen älteren handschriftlichen Katalog von 1815, aufbewahrt in der Handschriftenabteilung: Index Editionum Aldinarum.

[ ] 4–1 bis 4–6 Pädagogik

[ 88–93] 5–1 und 5–2: Universitäten (Univ.) = Veröffentlichungen durch Universitäten, insbesondere Universitätszeitschriften und -Schriftenreihen.

[ 94–110] 6–1 bis 6–4: Vitae singulorum eruditorum (Vit.) = Biographien
[ ] 7–1 und 7–2: Numismatica

[113–116] 8 Gesammelte Werke (Ges.W.) = In dieser Gruppe befinden sich viele Werke-Ausgaben von Juristen.

[117–121] 9–1 bis 9–4: Historia Philosophiae (Hist.phil.) = Geschichte der Philosophie

[Standort-Katalog wird vermisst] 10A, 10B, 11A, 11B, 11–2: Philosophie (Philos.) = Diese Gruppe enthält fast gar keine Bücher, die man auch rechtshistorisch klassifizieren könnte. Es gibt hier zwar auf fol. 353 ss eine Abteilung “Praktische Philosophie", einschließlich Morallehre. Aber sichtlich haben die Bibliothekare sich bemüht, dort nur möglichst wenige Bücher einzugliedern: nämlich nur die, die weder in die Gruppe Rechtsphilosophie noch in die Gruppe Moraltheologie passten. Also ist diese Abteilung rechtsgeschichtlich ziemlich uninteressant.

[ ] 12–1 bis 12–6 Ästhetik und Kunstgeschichte (Aesth.)
[ ] 13–1 bis 13–3: Mathematik (Math.)
[ ] 14 Astronomie (Astr.)
[147a–154;254–256] 15–1 Gesellschaftsschriften (Ges.Schr.) = Veröffentlichungen von Vereinigungen, beispielsweise von den verschiedenen Akademien der Wissenschaften. Ich habe beim Durchblättern keine spezifisch juristischen Gesellschaften gefunden.

[ ] 15–2 Deutsche und ausländische Zeitschriften = Allgemeine Zeitschriften, vor allem Literaturzeitschriften.

[ ] 16–1 und 16–2 Altertümer, Archäologie, klassische Mythologie

[164–166] 17–1 und 17–2: Graphik (Graph.) = im weiten Sinne von Wissenschaft des Schreibens, der zum Schreiben verwendeten Materialien und der einzelnen Arten von Schriftstücken. Die Gruppe umfasst vor allem Paläographie, Schriftzeichen-Kunde verschiedener Kulturen, Papyrologie, Diplomatik, Archivkunde, Inschriftenkunde.

Literaturkunde: griechische, römische und hebräische Literatur
[172–173] 18 Historia Graeci (Hist.Gr.) = Altgriechische Sprache und ihre Geschichte
[167] 18–1 Historia literaturae classicae (Hist.lit.class.) = Literaturgeschichte der griechischen und lateinischen Antike
[ ] 18–2, 18–3, 19, 20–1, 20–2, 21–1, 21–2: Scriptores graeci ... (Scr.Graec.) (Poet.gr.) (Poet.gr.rec.) (Or.gr.) (Or.gr.rec.) (Ep.gr.) (Ep.gr.rec.) = Griechische Schriftsteller
[182–184] 22 Historia Latini (Hist.Lat.) = Lateinische Sprache und ihre Geschichte
[ ] 23 Scriptores latini (Scr.Lat.)
[ ] 24 Grammatica Graeci et Latini (Gr.gr.) (Gr.gr.rec.) (Gr.lat.) (Gr.lat.rec.)
[ ] 25 und 26: Poetae, Oratores, Epistolographi Latini (Poet.lat.) (Poet.lat.rec.) (Or.lat.) (Or.lat.rec.) (Ep.lat.) (Ep.lat.rec.)
[ ] 27 Literatura judaica

Literaturkunde: Sonstige Sprachen
[ ] 28–1, 28–2 usw.: Literatura germanica
[ ] 29–1 Literatura Gallica
[ ] 29–2 bis 29–6: (weitere romanische Sprach- und Literaturwissenschaft)
[ ] 30 und 31: (nicht-romanische Zweige der Sprachwissenschaft)

Recht
[257] 32 Praecognita juris (Praec.jur.) = Einführung in die Rechtswissenschaft; juristische Nachschlagekunde; juristische Systematik; Rechtstheorie
[258–259] 33 Fontes et historia juris (Font.jur.)
[259–260] 34 Commentaria et systemata juris (Com.jur.)
[260–265] 35–1 und 35–2: Tractatus juris civilis (Tract.jur.) = Monographien zum römisch-kanonischen Gemeinen Recht (ohne Kirchenrecht, Lehnrecht, Prozessrecht, Strafrecht - siehe Nrn. 36, 38, 39, 40).
[265–268] 36 Jus canonicum (Jus.can.) = Kirchenrecht
[269–273] 37–1 bis 37–3: Deutsches Privatrecht (Dt.Priv.R.) Band 37–3 enthält ein alphabetisches Gesamtregister.
[273] 38 Jus feudale (Jus.feud.) = Lehnrecht
[274–277] 39–1 und 39–2: Ordo judiciorum (Ordo.jud.) = Prozessrecht
[277–279] 40 Jus criminale (Jus.crim.) = Strafrecht
[280–280a] 41–1 Collectiones juridicae (Coll.jur.)
[281] 41–2 Tractatus varii juridici (Tract.var.jur.) = Sammelwerke, Festschriften, gesammelte Werke einzelner Autoren zum römisch-kanonischen Gemeinen Recht.
[282–288] 42 Rechtsphilosophie und Staatswissenschaft (Rph.) = umfasst auch die Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre
[293–295] 43–1 bis 43–3: Staats- und Völkerrecht (St.u.V.-R.) - ausgenommen Staatsrecht des deutschen Reiches; denn für dieses gibt es die Spezialgruppen Jus publ., N.Dt.St.-R. und D.S.n.R., Bände 44–45. Band 43–3 enthält ein alphabetisches Gesamtregister.
[296] 43–4 Parlamentsverhandlungen (Parl.)
[296–297] 44 Jus publicum Imperii Germanici (Jus.publ.) = Staats- und Verwaltungsrecht des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation bis 1804
[297–299) 45–1 Neues deutsches Staatsrecht (N.Dt.St.-R.) = Staatsrecht des Deutschen Kaiserreiches ab Reichsgründung 1871
[300–301] 45–2: Deutsches Staats- und Verwaltungsrecht nach der Revolution 1919 (D.S.n.R.).
[301–302a] 45–3 Jus territoriale (Jus.terr.) = Landesrecht einzelner Territorien in Deutschland (außer Sachsen: siehe Nr. 46)
[303] 45–4 Österreichisches Staatsrecht (Oesterr.St.-R.)
[304–305] 46 Jus Saxonum (Jus.sax.) = Recht der Sachsen

Historia: Allgemeines
[306] 47–1 Historische Hilfswissenschaften (Hist.H.W., auch Hist.Hw.) = Ohne Paläographie, Diplomatik und Archivkunde (siehe dazu Nr. 17).
[307–310] 47–2 Kulturgeschichte (Kultg., auch Cult.Gesch.) = Darin auf fol. 157 - Ende eine Abteilung “Geschichte der bürgerlichen Zustände". Diese Abteilung enthält viele Bücher, die man auch als Literatur zur Rechtsgeschichte hätte einordnen können.
[311–314] 48–1 Länder- und Völkerkunde (Lndr.u.V.K., auch Ld.u.Vk.) = Länder-übergreifende Literatur
[315–316] 48–2 Allgemeine Geschichte (Allg.Gesch.) = ohne Bücher, die sich speziell mit der deutschen Geschichte befassen.
[317] 49 Karten und Pläne = abtransportiert durch die sowjetische Besatzungsmacht und nicht zurückgegeben.
[318–322] 50–1 und 50–2: Alte Geschichte (AlteGesch.). Darin auf fol. 25bb-26b eine Abteilung “Assyrische und babylonische Geschichte" mit vielen Büchern zum Recht jener alten Kulturen. Auf fol. 59–65 oben griechische “Staatsgeschichte", mit vielen Büchern über das Recht im alten Griechenland. Auf fol. 220–262 “Staatsgeschichte" des alten Italien, mit viel Literatur zum römischen Staatsrecht und auch zu anderen Zweigen des römischen Rechts.
[323–324] 51 unbekannt, es existiert kein Realkatalog
[325] 52 Geschichte des Mittelalters und Neuere Geschichte (Gesch.M.A.). Darin auf fol. 95–104 eine Abteilung “Staats- und Rechtswesen, Culturgeschichte des Mittelalters".

Historia: Landeskunde für einzelne Länder, Regionen, Orte
[326–327] 53 Historia Hispaniae (Hist.Hisp.). Dieser Band und die nachfolgenden bis Nr. 75 listen nicht etwa bloß Historie im heutigen Sinne auf. Das Wort “Historia" ist nämlich umfassend zu verstehen - im Sinne von allgemeiner Landeskunde. Darin ist auch die Literatur zur Geographie, Geologie, Wirtschaft, Kultur des betreffenden Gebietes mit gemeint. Die Bände beginnen jeweils mit Literatur zu einem Land insgesamt. Anschließend listen sie Literatur zu einzelnen Landschaften und Orten in dem betreffenden Land. Dementsprechend findet sich in Band 53 “Historia Hispaniae" auf fol. 52 ss eine Abteilung zum Rechtswesen in Spanien allgemein, auf fol. 104 ss zum Rechtswesen in Portugal allgemein. Am Ende der Spanien-Abteilung und der Portugal-Abteilung wird Literatur zu einzelnen Landschaften und Orten innerhalb Spaniens, bzw. Portugals aufgelistet.

[327–334] 54–1 bis 54–5: Historia Galliae (Hist.Gall.) = Landeskunde Frankreichs. Darin auf fol. 207–217 Staatsrecht Frankreichs allgemein; fol. 223–226 Verfassung, Verwaltungsrecht, Rechtswesen. Das Kirchenrecht Frankreichs insgesamt findet sich auf fol. 251–271d sowie auch auf fol. 339–341. Es folgen Abteilungen zu einzelnen Landschaften und Orten in Frankreich. Darin habe ich zahlreiche Bücher speziell zum Recht der Landschaften und Orte bemerkt.
[ ] 55 Weltkrieg (= der erste, 1914–1918).

[341–345] 56–1 ss: Historia Italiae (Hist.Ital.) = Landeskunde Italiens. Darin befindet sich auf fol. 52–53h eine Abteilung zum Rechtswesen Italiens. Ab fol. 61 folgt Literatur zu einzelnen Landschaften und Orten - mit sehr vielen rechtsgeschichtlich einschlägigen Büchern.

[336–341] 57 Historia Britanniae (Hist.Brit.) = Landeskunde Großbritanniens und Irlands. Darin fol. 101–116a Staat und Recht in England und Wales allgemein; fol. 149–152 das Kirchenrecht. Es folgen auf fol. 155 ss Bücher zu einzelnen Landschaften und Orten. Dabei findet sich gelegentlich rechtsgeschichtlich interessante Literatur. Auf fol. 181–198a sind Bücher zu Schottland insgesamt aufgelistet. Dort betreffen fol. 190b-192 das Staatsrecht und Rechtswesen Danach folgen Bücher zu einzelnen schottischen Landschaften und Orten. Auf fol. 198b-207b sind Bücher zu Irland verzeichnet.

[346–348] 58 Historia Belgica (Hist.Belg.) = Landeskunde der heutigen Staaten Niederlande, Belgien und Luxemburg. Auf fol. 34–64 Literatur zu Staat und Rechtswesen allgemein, fol. 87 Kirchenrecht. Es folgen Bücher zu einzelnen Landschaften und Orten, wobei sehr viel rechtsgeschichtliche Literatur enthalten ist. Fol. 138b-138d betreffen die Kolonien.

[349–362] 59–1 bis 59–15: Deutsche Geschichte (Dt.Gesch.) = zur Geschichte von Deutschland insgesamt. Dort in Band 59–6 auf fol.1382–1531 Verfassung und Regierung, Rechtswesen. In Band 59–13 auf fol. 3152 ss habe ich die Abteilung “Kirche" ganz auf kirchenrechtliche Literatur kontrolliert und gefunden, dass fol. 3174–3194 sehr viele einschlägige Bücher enthalten. Fol. 3269b-3298 betreffen die “Reichslande Elsass-Lothringen". Auch dort ist viel Rechtshistorisches enthalten. Fol. 3308–3352 betreffen Deutschlands Kolonien, einschließlich Kolonialrecht.

[366–370] 60–1 bis 60–3: Historia Austriae (Hist.Austr.) = Landeskunde zu Österreich. Enthält viel Literatur zur Rechtsgeschichte!
[393–395] 61 Schwäbische Geschichte (Schwaeb.Gesch.) = Landeskunde zu Südwestdeutschland
[371–375] 62–1 und 62–2: Historia Borussiae (Hist.Bor.) = Landeskunde zu den ehemals preußischen Gebiete östlich von Niedersachsen (siehe Nr 69).
[363–365] 63 Historia Bavariae (Hist.Bav.) = Landeskunde zu Bayern
[377–386] 64–1 bis 64–3 und 65: Historia Saxoniae (Hist.Sax.) = Landeskunde zum Land Sachsen insgesamt
[ ] 66 bis 68: Historia Saxoniae, urbes (Hist.Sax.urb.) = Landeskunde zu einzelnen Orten in Sachsen
[387–390] 69 Historia Saxoniae inferioris (Hist.Sax.inf.) = Landeskunde zu den niedersächsischen Gebieten
[390–393] 70–1 und 70–2: Historia Rhenana (Hist.Rhen.) = Landeskunde zum Rheinland
[395–399] 71–1 bis 71–5: Historia Helvetiae (Hist.Helv.) = Landeskunde zur Schweiz
[399–401] 72 Historia septentrionalis (Hist.Sept.) = Landeskunde zu Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Island
[402–405] 73–1 Historia Rossiae (Hist.Ross.) = Landeskunde Russlands
[406] 73–2 Historia Poloniae (Hist.Polon.) = Landeskunde Polens

[407–408] 73–3 Historia Turciae (Hist.Turc.) = Landeskunde zur Türkei. Ursprünglich war auch Landeskunde der übrigen Balkanstaaten so signiert. Später wurden die betreffenden Bücher umsigniert zu S.O.Eur. und Hist.Neogr. (siehe unten).

[408] 73–3 Historia Neograeciae (Hist.neogr.) = Landeskunde des heutigen Griechenland
[409–413] 74–1 Historia Asiae (Hist.As.) = Landeskunde von Asien
[414–416] 74–2 Historia Africae (Hist.Afr.) = Landeskunde von Afrika
[417–421] 75 Historia Americae (Hist.Amer.)= Landeskunde von Amerika
[422] 75 Historia Polynesiae (Hist.Polyn.)= Landeskunde von Australien und Inseln im Pazifischen Ozean

Historia: besondere Sachgebiete
[423–426] 76–1 und 76–2: Familiae (Fam.) = Adelsgeschlechter (Band 76) und Bürgergeschlechter (Band 77)
[ ] 78 Militaria und Nautica

[452–454] 79–1 bis 79–4: Kirchengeschichte (Kirchg.). Darin sind folgende Abteilungen rechtsgeschichtlich belangreich: fol. 106–126 und fol. 185–236, beide zum kirchlichen Recht (Jus canonicum); fol. 283–346 Geschichte einzelner religöser Orden, einschließlich deren Rechtsgeschichte; fol. 392–401 zur Kirche Griechenlands und Armeniens, und dabei auch zu deren Kirchenrecht; fol. 402 Waldenser; fol. 409 Hussiten; fol. 537–579 einzelne andere nicht-römisch-katholische Gruppen.

Theologie
[ ] 80 Theologische Encyclopädien, Zeitschriften, gesammelte Werke (Ges.theol.W.)
[ ] 81 Biblia (Biblia)
[ ] 82–1 bis 82–4: Exegese (Exeg.)
[ ] 83–1, 83–2, 84, 85–1, 85–2: Exegetischer Apparat (Exeg.App.)
[459–460] 86–1, 86–2, 86–3, 87–1, 87–2: Scriptores ecclesiastici (Scr.eccl.) = Kirchenschriftsteller
[ ] 88 Symbolik (Symb.)
[463–464] 89, 90–1, 90,2, 91–1, 91–2, 92, 93: Systematische Theologie (Syst.Theol.) = Dogmatik. Darin fol. 768 ss. kirchenrechtliche Literatur über die Regierung der Kirche; fol. 786–798b Kirchenzucht; dahinter bis fol. 957 Sakramentenrecht; fol. 1018–1198 Sittenlehre.
[ ] 94 Apologetik, Polemik, Irenik (Polem.)
[ ] 95
[ ] 96–1A, 96–1B, 96–2, 96–3: Praktische Theologie (Prakt.Theol.) = Pastoraltheologie, Homiletik, Katechetik, Liturgik, Hymnologie. Da es ja fließende Übergänge zwischen Moraltheologie und Rechtsphilosophie (Naturrechtslehre) gibt, ist dieser Katalog auch rechtshistorisch interessant - vor allem in seinen Abteilungen VI D a 2–3 (Kirchenverfassung, Kirchenzucht) und VI D b 2 (Pflichten und Rechte der Geistlichen). In der liturgischen Abteilung IX ... 7e-f, IX ... 8 A-C findet sich wiederum Literatur zum Kirchenrecht, insbesondere zum Sakramentenrecht.
[ ] 97 Predigten und Erbauungsliteratur (Pred.)

SIGNATUREN OHNE REALKATALOG
wiederum in Reihenfolge des Gersdorfschen Systems

[465] Groß-Folio-Format (Gr.Fol.) = Bücher aus der Erwerbungszeit bis 1939, die erheblich höher sind als Folio-Format. Diese Gruppe ist im Kellermagazin des Hauptgebäudes untergebracht. Sie darf nicht verwechselt werden mit der Gruppe “Folio", die im Untergeschoss des Hauptgebäudes steht: sie enthält Großformate der Erwerbungszeit ab 1940.

[ 78–79] Libri separatim positi (Libri.sep.) = Bücher, die zwecks besserer Beaufsichtigung in einem Sondermagazin verwahrt werden. In dieser Gruppe befinden sich nicht nur bedenkliche Bücher (nationalsozialistische, kriegsverherrlichende, erotische, pornographische, usw.), sondern auch viele unbedenkliche, die lediglich wegen ihres besonderen Wertes separat aufbewahrt sind - zum Beispiel weil sie wertvolle handschriftliche Zusätze enthalten.

[ ] Libri prohibiti (Libri.proh.) = Verbotene Literatur. Diese Signaturgruppe gibt es nicht mehr. Einige Bücher mit dieser Signatur wurden wieder zurücksigniert zu ihrer angestammten früheren Signatur. Viele andere wurden in die Gruppe “Libri separatim positi" übernommen. Dabei erhielten sie neue Standortnummern.

[ ] Günther (Günther.)

[ ] Musica (Mus.) = Noten und Bücher über Musik

[ ] Codices manuscripti (cod.man.) = Handschriften.
[ ] Codices latini (cod.lat.) = Handschriften

[ ] Plutarchus (Plut.) = Plutarchus, opera
[ ] Scriptores latini (Scr.lat.) = Lateinische Literatur der Antike
[ ] Literatura Albanica (Lit.alb.) = Bücher in albanischer Sprache
[ ] Literatura Valachica (Lit.val.) = Bücher in rumänischer (= “Walachischer") Sprache
[ ] Ausländisches Recht (Ausl.Recht) = Es gibt hierzu weder einen Realkatalog noch einen Standortkatalog.
[ ] Sozialismus (Soz.) = Diese Gruppe wird derzeit aufgelöst. Ihre Bestände werden umsigniert
[472] Südosteuropa (S.O.Eur.) = Landeskunde des Balkans, ohne Griechenland und die Türkei
[ ] Stieda (Stieda.) = Sammlung zur Rechts- und Landeskunde Estlands, Lettlands, Litauens und Russlands
[ ] Camerarius (Cam.) = Eine Sammlung von Werken dieses Universalgelehrten. Sie kam 1790 in die Bibliothek, als Vermächtnis von August Wilhelm Ernesti. Eine Liste des Bestandes liegt hinter Band 97 des alten Realkataloges.

[ ] Sleidenius (Sleid.) = Druckausgaben von 130 Werken des Theologen, 1781 der Bibliothek hinterlassen durch Johann Gottlob Böhme, der eine Werkausgabe geplant hatte. Auch hierzu liegt eine Liste des Bestandes hinter Band 97 des alten Realkataloges.

[ ] Bibliotheca ecclesiastica Eutritzsch (Eu.) = deponierte Kirchenbibliothek Eutritzsch
[ ] Bibliotheca Sancti Nicolai (St.Nicolai.) = deponierte Kirchenbibliothek St. Nikolai
[ ] Bibliotheca Sancti Thomae (St.Thomas.) = deponierte Kirchenbibliothek St. Thomas
[ ] Officinae Lipsienses: Bapst - und so weiter (Off.Lips.:Bapst.) = Frühe Drucke aus dem Leipziger Verlagshaus Bapst, gesammelt durch die Stadtbibliothek. Entsprechende Sammlungen mit entspreched gebildeten Signaturen gibt es für andere Leipziger Verlagshäuser: Blum., Ka., La., Lo., Schm., Schu., Stö., Tha., Voe., Wo., Unbekannt


Signaturen, zu denen mir keine Einzelheiten bekannt wurden:
[ ] ... (Orient.Lit.)
[ ] (Kirchengesch.) (PFr.)
[ ] ... (Phil.gr.)
[ ] ... (Phil.lat.)
[ ] ... (Philos.)
[ ] ... (Philos.N.)
[ ] (Kirchengesch.) (PHr.)
[ ] ... (Orient.Lit.)