Studienordnung Studiengang M. A. Romanische Studien

amtliche Ausfertigung vom 05.10.2020, 41/1-46  

Erste Änderungssatzung vom 18.03.2022, 8/178-217  

Zweite Änderungssatzung vom 07.03.2023, 7/157-207  

Nichtamtliche Lesefassung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Romanische Studien an der Universität Leipzig mit Stand 21.05.2024

Eine tagesaktuelle Fassung dieses Dokuments finden auf der Seite home.uni-leipzig.de/~efp/merkblatt/so_rom.php.]
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[
Sachbearbeiter: Alexander Behrens, sb.behrens@uni-leipzig.de ]

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Romanische Studien Ziele, Inhalte und Aufbau des Masterstudienganges Romanische Studien mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.).

§ 2 Zugangsvoraussetzungen

(1) Die allgemeine Qualifikation für das Studium wird durch einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder durch einen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie nachgewiesen.

(2) Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen sind:

(3) Es gelten folgende weitere fachspezifische Zugangsvoraussetzungen für die einzelnen Spezialisierungen des Studiengangs Romanische Studien. Die Angabe des Qualifikationsniveaus der Sprachkenntnisse bezieht sich auf den „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ (GER):

(4) Das Vorliegen der in den Absätzen 2 und 3 genannten Voraussetzungen wird durch die Fakultät überprüft, die hierüber einen Bescheid erlässt. Dieser dient zum Nachweis der entsprechenden Zugangsvoraussetzungen.

(5) Belastende Entscheidungen nach Absatz 4 sind zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Gegen belastende Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Philologischen Fakultät einzulegen, welche darüber innerhalb einer Frist von 3 Monaten entscheidet.

§ 3 Studienbeginn

Das Studium kann zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden.

§ 4 Studiendauer und Studienvolumen

(1) Die Regelstudienzeit umfasst einschließlich Masterarbeit 4 Semester. Der Gesamtumfang des studentischen Arbeitsaufwandes für das Masterstudium Romanische Studien entspricht 120 Leistungspunkten.

(2) Das Studium kann auch als Teilzeitstudium betrieben werden. Näheres legt die fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums in der jeweils geltenden Fassung fest.

§ 5 Gegenstand des Studiums und Studienziele

(1) Der Masterstudiengang Romanische Studien ist ein konsekutiver Masterstudiengang.

(2) Es handelt sich um einen stärker forschungsorientierten Studiengang.

(3) Im Masterstudiengang Romanische Studien vertiefen die Studierenden ihr bereits vorhandenes Wissen auf den Gebieten der romanistischen Sprachwissenschaft und Literatur-, Kultur- und Medienwissenschaft sowie der romanischen Sprachen.

(4) Insbesondere erwerben die Studierenden weiterführende Kenntnisse auf dem Gebiet der modernen System- und Variationslinguistik des romanischen Sprachraumes. Sie vertiefen ihre Sprachkenntnisse in den studierten romanischen Sprachen. Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, Texte zu typologisieren und zu analysieren, Textkorpora selbständig zu erstellen und linguistisch zu bearbeiten sowie allgemeine und fachwissenschaftliche Themen in der Fremdsprache zu erörtern. Sie erwerben vertieftes Wissen zu Literatur, Kultur, Medien und Geschichte der romanischen Kulturräume und hier insbesondere zu Positionen der Film- und Theatergeschichte, zu zentralen Paradigmen der Literatur-, Kultur- und Medientheorie (Intermedialität, Hybridität, Körper, Gender), zu Repräsentations- und Diskursstrategien und zur Bedeutung von Inszenierungen und Repräsentationen von Kultur und Gesellschaft. Die Studierenden werden zur selbstständigen Positionierung in der Forschungstradition und zur Verbindung, Analyse und Interpretation von vergangenen und gegenwärtigen kulturellen Phänomenen angeregt und angeleitet. Die Studierenden beherrschen die Techniken wissenschaftlichen Arbeitens, der Informationsbeschaffung, -auswertung, -beurteilung und -systematisierung.

(5) Der Studiengang Romanische Studien wird mit dem Master of Arts als weiterem berufsqualifizierenden Abschluss beendet.

§ 6 Vermittlungsformen

(1) Vermittlungsformen sind

(2) Die Modulverantwortlichen können festlegen, dass eine Lernplattform begleitend zum Präsenzstudium für die Vermittlung von Lehrinhalten eingesetzt wird.

§ 7 Tutorien

Im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten finden Tutorien zur Unterstützung der Studierenden statt.

§ 8 Aufbau und Inhalte des Studiums

(1) Das Masterstudium Romanische Studien hat einen Umfang von 120 Leistungspunkten, davon entfallen 30 Leistungspunkte auf die Masterarbeit.

(2) In jedem Studienjahr werden in der Regel 60 Leistungspunkte erworben. Leistungspunkte werden für bestandene Modulprüfungen vergeben. Ein Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand der Studierenden von 30 Zeitstunden im Präsenz- und Selbststudium sowie für die Prüfungsvorbereitung und -durchführung. Der gesamte Arbeitsaufwand der Studierenden soll in der Regel im Studienjahr einschließlich der vorlesungsfreien Zeit 1800 Zeitstunden nicht überschreiten. Im Falle eines Teilzeitstudiums (§ 4 Abs. 2) verringert sich der studentische Arbeitsaufwand entsprechend dem Anteil des Teilzeitstudiums.

(3) Die Studieninhalte werden in Modulen vermittelt. Module beinhalten abgrenzbare Stoffgebiete, die in einem fachlichen oder thematischen Zusammenhang stehen. Sie umfassen fachlich aufeinander abgestimmte Lehrveranstaltungen unterschiedlicher Art und schließen mit Modulprüfungen ab. Module werden entsprechend ihrem Arbeitsaufwand (Workload) mit Leistungspunkten versehen. Sie werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die in der Regel aus einer, aber nicht mehr als zwei Prüfungsleistungen besteht und auf deren Grundlage Leistungspunkte vergeben werden. Ein Modul umfasst in der Regel 5 oder 10 Leistungspunkte.

Es gibt drei Grundformen von Modulen:

  1. Pflichtmodule: diese haben alle Studierenden zu belegen;
  2. Wahlpflichtmodule: die Studierenden können innerhalb eines thematisch eingegrenzten Bereichs auswählen.
  3. Wahlmodule: Die Studierenden haben die freie Auswahl aus den für den Studiengang Master of Arts bereitgestellten Modulen des Instituts für Romanistik, sofern diese nicht bereits Gegenstand des Studiums sind, sowie aus einem Modulangebot, das durch Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Institut für Romanistik und anderen Fakultäten der Universität Leipzig abgesichert wird.

(4) Das Masterstudium beinhaltet folgendes fakultatives Praktikum: „Fachpraktikum“ (04-ROM-2111). Dieses wird in allen Spezialisierungen des Masterstudiengangs Romanische Studien als Wahlmodul anerkannt.

(5) Die Lehrveranstaltungen in den Modulen der Sprachpraxis werden nach Maßgabe der Modulbeschreibungen in der jeweiligen Fremdsprache abgehalten. Studien- und Prüfungsleistungen sind in der jeweiligen Fremdsprache zu erbringen.

(6) Die Masterarbeit wird studienbegleitend in der Regel im zweiten Studienjahr verfasst. Sie ist mit einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Leistungspunkten verbunden.

§ 9 Auslandsaufenthalt

(1) Ein Auslandsaufenthalt wird grundsätzlich empfohlen. Er ist von den Studierenden selbst (mit der Unterstützung der jeweils verantwortlichen Einrichtung) zu organisieren. Studierende, die sich die im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen möchten, wird empfohlen, vor dem Auslandsaufenthalt eine Studienfachberatung wahrzunehmen und eine Studienvereinbarung abzuschließen.

(2) Die im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen können auf Antrag nach § 16 der Prüfungsordnung angerechnet werden.

§ 10 Module des Masterstudiums

Der Masterstudiengang Romanische Studien umfasst die in der Anlage dargestellten Module.

§ 11 Abschluss des Masterstudiums

Das Masterstudium wird mit der Masterprüfung abgeschlossen, die sich aus studienbegleitenden Modulprüfungen und der Masterarbeit zusammensetzt.

§ 12 Studienberatung

(1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Universität Leipzig. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten, Einschreibmodalitäten und auf allgemeine studentische Angelegenheiten.

(2) Die studienbegleitende fachliche Beratung erfolgt durch die jeweiligen Studienfachberater/innen. Sie bezieht sich auf Fragen der Studiengestaltung.

(3) Studierende sollen im dritten Semester an einer Studienfachberatung teilnehmen, wenn sie bis zu dessen Beginn noch keinen Leistungsnachweis erbracht haben.

§ 13 Inkrafttreten und Veröffentlichung

(1) Diese Studienordnung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht. Gleichzeitig tritt die Studienordnung des Masterstudiengangs Romanische Studien vom 10. April 2012 (Amtliche Bekanntmachungen der Universität Leipzig Nr. 24, S. 1 bis 46) außer Kraft.

(2) Diese Studienordnung wurde vom Fakultätsrat der Philologischen Fakultät am 9. Dezember 2019 beschlossen. Sie wurde am 19. März 2020 durch das Rektorat genehmigt.

(3) Studienleistungen, die vor Inkrafttreten dieser Neufassung nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung erbracht wurden, werden anerkannt.

[ Ende der nichtamtlichen Lesefassung ]
[ Für Präambeln und Schlussbestimmungen bitte die jeweiligen amtlichen Ausfertigungen (Amtliche Bekanntmachungen der Universität Leipzig https://amb.uni-leipzig.de/) konsultieren – s. o. ]

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