Studienordnung Studiengang B. A. Romanische Studien

amtliche Ausfertigung vom 28.09.2020, 39/1-46  

Erste Änderungssatzung vom 18.03.2022, 8/113-144  

Zweite Änderungssatzung vom 07.03.2023, 7/76-115  

Nichtamtliche Lesefassung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Romanische Studien an der Universität Leipzig mit Stand 17.05.2024

Eine tagesaktuelle Fassung dieses Dokuments finden auf der Seite home.uni-leipzig.de/~efp/merkblatt/so_007.php.]
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Sachbearbeiter: Alexander Behrens, sb.behrens@uni-leipzig.de ]

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Romanische Studien Ziele, Inhalte und Aufbau des Bachelorstudienganges Romanische Studien mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.).

§ 2 Zugangsvoraussetzungen

(1) Die allgemeine Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung gem. § 17 SächsHSFG (insbesondere allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachgewiesen.

(2) Es gelten folgende fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen für die einzelnen Kombinationen des Studiengangs Romanische Studien. Die Angabe des Qualifikationsniveaus der Sprachkenntnisse bezieht sich auf den „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ (GER).

(3) Alle Bewerber/innen haben bei der Immatrikulation, spätestens jedoch bis zur Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit, Kenntnisse in Latein nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt in Form bestandener Sprachstandsprüfungen an der Universität Leipzig. Auf § 19 Abs. 4 Satz 2 der Prüfungsordnung wird hingewiesen.

§ 3 Studienbeginn

Das Studium kann nur zu Beginn des Wintersemesters aufgenommen werden.

§ 4 Studiendauer und Studienvolumen

(1) Die Regelstudienzeit umfasst einschließlich Bachelorarbeit 6 Semester. Der Gesamtumfang des studentischen Arbeitsaufwandes für das Bachelorstudium Romanische Studien entspricht 180 Leistungspunkten.

(2) Das Studium kann auch als Teilzeitstudium betrieben werden. Näheres legt die fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums in der jeweils geltenden Fassung fest.

§ 5 Gegenstand des Studiums und Studienziele

(1) Das Studium soll die Studierenden auf berufliche Tätigkeiten vorbereiten und ihnen die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zu selbständigem Denken und zu verantwortungsbewusstem interkulturell orientierten Handeln befähigt werden. Damit werden die Grundlagen für berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und für die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Weiterbildung geschaffen.

(2) Das Studienprofil des Studienganges Romanische Studien an der Universität Leipzig beinhaltet die Wahl zweier romanischer Philologien zu Beginn des Studiums, wobei die Bereiche entweder gleichberechtigt, oder mit unterschiedlichem Gewicht studiert werden können. Zur Wahl stehen dabei folgende Kombinationsmöglichkeiten:

Das Studium der einzelnen Philologien erfolgt dabei eingebettet in das Studium übergreifender Aspekte der gesamtromanistischen Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft.

Im Bereich Sprachwissenschaft (Linguistik) sollen Geschichte, Struktur, Funktionen und Varietäten der jeweils gewählten romanischen Gegenwartssprachen studiert werden. Durch die Beschäftigung mit den verschiedenen Teilgebieten der Sprachwissenschaft (insbesondere Phonetik/ Phonologie, Morphologie und Wortbildung, Lexikologie und Semantik, Syntax, Textlinguistik und Varietätenlinguistik) wird grundlegendes Wissen über linguistische Theorien sowie über das System und die Varietäten der gewählten Sprache vermittelt.

Im Bereich Literatur- und Kulturwissenschaft soll Grundlagenwissen mit Bezug auf die gewählten romanischsprachigen Kulturräume vermittelt werden. Es geht insbesondere um die Aneignung von interkultureller und disziplinübergreifender Kompetenz, von Grundlagen für die Interpretation und Analyse literarischer und medialer Texte, sowie um die Einführung in Theorien der Literatur- und Kulturwissenschaft und in die wichtigsten Paradigmen der Literatur-, Kultur- und Mediengeschichte. In diesem Rahmen erfolgt die Applikation von literatur-, kultur- und medienspezifischen Theoremen auf ausgewählte Schwerpunktobjekte (literarische, kulturelle Systeme, Geschichtssysteme etc.) und die Vermittlung von kontextualisiertem kulturspezifischem Wissen.

Im Bereich Landeskunde werden geschichtliche und gegenwartsbezogene, kulturelle, politische, ökonomische und soziale Phänomene der beiden jeweils gewählten Sprachräume (Frankreich und Frankophonie/Spanien und Lateinamerika/Italien/Portugal und Brasilien) behandelt.

Im Bereich Sprache lernen es die Studierenden, Texte mittleren und höheren Schwierigkeitsgrades in den beiden gewählten Sprachen zu rezipieren sowie sich in der gewählten Sprache schriftlich und mündlich etwa im Rahmen der Anforderungen C1 (Französisch) bzw. B2 (Spanisch, Italienisch, Portugiesisch) des Europäischen Referenzrahmens auszudrücken.

Schließlich beherrschen die Studierenden wesentliche Techniken wissenschaftlichen Arbeitens, der Informationsbeschaffung, -auswertung, und -systematisierung, und haben Erfahrungen mit verschiedenen Präsentationstechniken (Vortrag, schriftliches Referat, Thesenpapier usw.) und der Nutzung neuer Medien.

(3) Der Studiengang Romanische Studien wird mit dem Bachelor of Arts als ersten berufsqualifizierenden Abschluss beendet.

§ 6 Vermittlungsformen

(1) Vermittlungsformen sind

(2) Die Modulverantwortlichen können festlegen, dass eine Lernplattform begleitend zum Präsenzstudium für die Vermittlung von Lehrinhalten eingesetzt wird.

§ 7 Tutorien

Im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten finden Tutorien zur Unterstützung der Studierenden statt.

§ 8 Aufbau und Inhalte des Studiums

(1) Das Bachelorstudium (B.A.) setzt sich aus einem Kernfach sowie dem Wahlbereich zusammen.

(2) In jedem Studienjahr werden in der Regel 60 Leistungspunkte erworben. Leistungspunkte werden für bestandene Modulprüfungen vergeben. Ein Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand der Studierenden von 30 Zeitstunden im Präsenz- und Selbststudium sowie für die Prüfungsvorbereitung und -durchführung. Der gesamte Arbeitsaufwand der Studierenden soll in der Regel im Studienjahr einschließlich der vorlesungsfreien Zeit 1800 Zeitstunden nicht überschreiten. Im Falle eines Teilzeitstudiums (§ 4 Abs. 2) verringert sich der studentische Arbeitsaufwand entsprechend dem Anteil des Teilzeitstudiums.

(3) Das Studium ist wie folgt strukturiert:

Das Kernfach (KF) umfasst 140 LP inklusive der Schlüsselqualifikationen im Umfang von insgesamt 30 LP und der Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP. Der Bereich der Schlüsselqualifikationen umfasst 30 LP, die aus dem Bereich der fakultätsintern angebotenen fachbezogenen Schlüsselqualifikationen und dem Bereich fakultätsübergreifender Angebote der Schlüsselqualifikationen nach Wahl der Studierenden belegt werden können. Dies kann im Bereich der Schlüsselqualifikationen auch auf andere Weise, insbesondere über Praktika (Anrechnung als Modul 04-007-1002) oder im Rahmen des Auslandsstudiums (Anrechnung als Modul 04-007-1001) erbracht werden.

Der Wahlbereich (WB) umfasst 40 LP, die aus

(4) Die Studieninhalte werden in Modulen vermittelt. Module beinhalten abgrenzbare Stoffgebiete, die in einem fachlichen oder thematischen Zusammenhang stehen. Sie umfassen fachlich aufeinander abgestimmte Lehrveranstaltungen unterschiedlicher Art und schließen mit Modulprüfungen ab. Module werden entsprechend ihrem Arbeitsaufwand (Workload) mit Leistungspunkten versehen. Sie werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die in der Regel aus einer, aber nicht mehr als zwei Prüfungsleistungen besteht und auf deren Grundlage Leistungspunkte vergeben werden. Ein Modul umfasst in der Regel 5 oder 10 Leistungspunkte. Es gibt drei Grundformen von Modulen:

  1. Pflichtmodule: diese haben alle Studierenden zu belegen;
  2. Wahlpflichtmodule: die Studierenden können innerhalb eines thematisch eingegrenzten Bereichs auswählen;
  3. Wahlmodule: Die Studierenden haben die freie Auswahl innerhalb des Modulangebots der in Absatz 3 genannten Fakultäten.

(5) Das Bachelorstudium beinhaltet ein fakultatives Praktikum. Dieses wird als fachnahe Schlüsselqualifikation (04-007-1002) anerkannt.

(6) Die Lehrveranstaltungen in den Modulen der Sprachpraxis werden nach Maßgabe der Modulbeschreibungen in der jeweiligen Fremdsprache abgehalten. Studien- und Prüfungsleistungen sind in der jeweiligen Fremdsprache zu erbringen.

(7) Die Bachelorarbeit wird studienbegleitend in der Regel im dritten Studienjahr verfasst. Sie ist mit einem studentischen Arbeitsaufwand von 10 Leistungspunkten verbunden.

§ 9 Auslandsaufenthalt

(1) Ein Auslandsaufenthalt wird grundsätzlich empfohlen. Er ist von den Studierenden selbst (mit der Unterstützung der jeweils verantwortlichen Einrichtung) zu organisieren. Studierende, die sich die im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen möchten, wird empfohlen, vor dem Auslandsaufenthalt eine Studienfachberatung wahrzunehmen und eine Studienvereinbarung abzuschließen.

(2) Die im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen können auf Antrag nach § 16 der Prüfungsordnung angerechnet werden.

§ 10 Module des Bachelorstudiums

(1) Der Bachelorstudiengang Romanische Studien umfasst die in der Anlage dargestellten Module des Kernfachs sowie Module des Wahlbereiches.

(2) Die Module des Wahlbereichs finden sich in der Anlage der Studienordnung des Studienganges, dem diese Module entnommen sind. Regelungen zu den Modulen des Wahlbereichs, die keinem Studiengang entnommen sind, finden sich in den Ordnungen für die Wahlmodule der Fakultäten. Regelungen zu den fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationsmodulen treffen die Ordnung über die fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationsmodule und die Ordnung für die fakultätsinternen Schlüsselqualifikationen der Philologischen Fakultät.

§ 11 Abschluss des Bachelorstudiums

Das Bachelorstudium wird mit der Bachelorprüfung abgeschlossen, die sich aus studienbegleitenden Modulprüfungen und der Bachelorarbeit zusammensetzt.

§ 12 Studienberatung

(1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Universität Leipzig. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten, Einschreibmodalitäten und auf allgemeine studentische Angelegenheiten.

(2) Die studienbegleitende fachliche Beratung erfolgt durch die jeweiligen Studienfachberater/innen. Sie bezieht sich auf Fragen der Studiengestaltung.

(3) Studierende sollen im dritten Semester an einer Studienfachberatung teilnehmen, wenn sie bis zu dessen Beginn noch keinen Leistungsnachweis erbracht haben.

§ 13 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen und Veröffentlichung

(1) Diese Studienordnung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft und gilt für alle in den Bachelorstudiengang Romanische Studien immatrikulierten Studierenden. Sie wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht. Gleichzeitig tritt die Studienordnung des Bachelorstudienganges Romanische Studien vom 11. März 2013 (Amtliche Bekanntmachung der Universität Leipzig Nr. 19, S. 1 bis 44) in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 10. Juni 2014 (Amtliche Bekanntmachungen der Universität Leipzig Nr. 170, S. 19 bis 54) außer Kraft.

(2) Diese Studienordnung wurde vom Fakultätsrat der Philologischen Fakultät am 9. Dezember 2019 beschlossen. Sie wurde am 19. März 2020 durch das Rektorat genehmigt.

(3) Studienleistungen, die vor Inkrafttreten dieser Neufassung nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung erbracht wurden, werden anerkannt.

[ Ende der nichtamtlichen Lesefassung ]
[ Für Präambeln und Schlussbestimmungen bitte die jeweiligen amtlichen Ausfertigungen (Amtliche Bekanntmachungen der Universität Leipzig https://amb.uni-leipzig.de/) konsultieren – s. o. ]

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