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Studienordnung Studiengang B. A. Translation

amtliche Ausfertigung vom 15. Oktober 2018, 34/1-76  

Erste Änderungssatzung vom 24. September 2020, 36/1-51  

Zweite Änderungssatzung vom 22. Februar 2022, 7/3-4  

Nichtamtliche Lesefassung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Translation an der Universität Leipzig mit Stand 06.05.2024

Eine tagesaktuelle Fassung dieses Dokuments finden auf der Seite home.uni-leipzig.de/~efp/merkblatt/so_005.php.]
[ Für Präambeln und Schlussbestimmungen bitte die jeweiligen amtlichen Ausfertigungen (Amtliche Bekanntmachungen der Universität Leipzig https://amb.uni-leipzig.de/) konsultieren – s. o. ]
[
Sachbearbeiter: Alexander Behrens, sb.behrens@uni-leipzig.de ]

§ 1 Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Translation Ziele, Inhalte und Aufbau des Bachelorstudienganges Translation mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) mit einem der folgenden Schwerpunkte:

§ 2 Zugangsvoraussetzungen

(1) Die allgemeine Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung gem. § 17 SächsHSFG (insbesondere allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachgewiesen.

(2) Zusätzlich sind die folgenden fachlichen Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen:

Dieser Nachweis ist bei Studienbeginn zu erbringen.

(3) Alle Bewerber/innen haben eine bestandene Eignungsfeststellungsprüfung nachzuweisen, die gemäß der Eignungsfeststellungsordnung für den Bachelorstudiengang Translation der Universität Leipzig zu erbringen ist.

(4) Belastende Entscheidungen nach Absatz 3 sind zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Gegen belastende Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Philologischen Fakultät einzulegen, welche darüber innerhalb einer Frist von 3 Monaten entscheidet.

§ 3 Studienbeginn

Das Studium kann nur zu Beginn des Wintersemesters aufgenommen werden.

§ 4 Studiendauer und Studienvolumen

(1) Die Regelstudienzeit umfasst einschließlich Bachelorarbeit 6 Fachsemester. Der Gesamtumfang des studentischen Arbeitsaufwandes für das Bachelorstudium Translation entspricht 180 Leistungspunkten.

(2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Regelstudienzeit in der binationalen Studiengangsvariante der Ausgangsuniversität Universidad de La Habana 8 Semester. Der Gesamtumfang des studentischen Arbeitsaufwandes entspricht 240 Leistungspunkten.

(3) Das Studium kann auch als Teilzeitstudium betrieben werden. Näheres legt die fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums in der jeweils geltenden Fassung fest.

§ 5 Gegenstand des Studiums und Studienziele

(1) Das Studium soll die Studierenden auf berufliche Tätigkeiten vorbereiten und ihnen die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zu selbständigem Denken und zu verantwortungsbewusstem Handeln befähigt werden. Damit werden die Grundlagen für berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und für die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Weiterbildung geschaffen.

(2) Insbesondere sollen die Studierenden grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine Tätigkeit in der translatorischen Praxis erwerben und in der Lage sein, das methodische Instrumentarium zur Bewältigung translatorischer Probleme einzusetzen. Zudem sollen sie selbstständig eine wissenschaftliche oder praktische Problemstellung mit fach‑ und/oder berufsfeldspezifischer Schwerpunktsetzung bearbeiten können.

(3) Der Studiengang Translation wird mit dem Bachelor of Arts als ersten berufsqualifizierenden Abschluss beendet.

(4) Der Studiengang Translation mit dem Schwerpunkt „Translation im deutschkubanischen Kontext“ führt zu einem binationalen Doppelabschluss (double degree) in Verbindung mit dem Abschluss „Licenciatura Translación en el contexto cubano-alemán“ der Universidad de La Habana.

§ 6 Vermittlungsformen

(1) Vermittlungsformen sind

(2) Die Modulverantwortlichen können festlegen, dass eine Lernplattform begleitend zum Präsenzstudium für die Vermittlung von Lehrinhalten eingesetzt wird.

§ 7 Tutorien

Im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten finden Tutorien zur Unterstützung der Studierenden statt.

§ 8 Aufbau und Inhalte des Studiums

(1) Das Bachelorstudium (B. A.) setzt sich aus einem Kernfach (KF) sowie dem Wahlbereich zusammen.

(2) In jedem Studienjahr werden in der Regel 60 Leistungspunkte erworben. Leistungspunkte werden für bestandene Modulprüfungen vergeben. Ein Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand der Studierenden von 30 Zeitstunden im Präsenz‑ und Selbststudium sowie für die Prüfungsvorbereitung und -durchführung. Der gesamte Arbeitsaufwand der Studierenden soll in der Regel im Studienjahr einschließlich der vorlesungsfreien Zeit 1800 Zeitstunden nicht überschreiten. Im Falle eines Teilzeitstudiums (§ 4 Abs. 2) verringert sich der studentische Arbeitsaufwand entsprechend dem Anteil des Teilzeitstudiums

(3) Das Studium ist wie folgt strukturiert: Das Kernfach umfasst 90 LP einschließlich der Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP. In Abhängigkeit von dem gewählten Sprachschwerpunkt (Englisch, Französisch, Spanisch) sind die Module

04-005-1001 – „Allgemeine Translatologie“
04-005-1002 – „Sprachkompetenz B-Sprache“
04-005-1003 – „Translatologie B-Sprache“
04-005-1004 – „Kulturstudien und Übersetzen B-Sprache“
04-005-1005 – „Fachtextlinguistik und Übersetzen“
04-005-1012 – „Translation II B-Sprache“ und
04-005-1013 – „Translationstechnologie und Terminologie“

Pflichtmodule und ggf. um eine entsprechende Sprachkennung (-E, ‑F, S) an der Modulnummer erweitert und nach diesen Schwerpunkten getrennt aufgeführt. Des Weiteren ist mindestens ein Wahlpflichtmodul im Umfang von insgesamt 10 LP aus den Bereichen

04-005-1007 – „Translation I“,
04-005-1008 – „Linguistik“,
04-005-1009 – „Kulturstudien“ oder
04-005-1011 – „Projekt“ mit Bezug auf den gewählten Schwerpunkt (B-Sprache)

zu belegen.

Der Bereich der Schlüsselqualifikationen umfasst 30 LP, wobei ein nichtphilologisches Modul im Umfang von 10 LP zu wählen ist. Weitere 20 LP können im Bereich der Schlüsselqualifikationen erworben werden durch die Belegung von

Diese Module können aus dem Angebot aller Fakultäten der Universität Leipzig gewählt werden. Alternativ können durch Absolvierung eines mindestens zweimonatigen Praktikums (04-005-1010) 10 LP angerechnet werden.

Der Wahlbereich (WB) umfasst 60 LP, die aus dem Angebot aller Fakultäten gewählt werden können. Es wird empfohlen, mindestens 3 fachlich zusammengehörende Module zu wählen. Hat der/die Studierende translatorische Module bestanden, so wird dies in geeigneter Weise bescheinigt.

Für einen translatorischen Wahlbereich mit einer zweiten Arbeitsfremdsprache als B-Sprache [in Abhängigkeit vom gewählten Schwerpunkt (Englisch, Französisch, Spanisch)] wird die Belegung folgender Module empfohlen (mit entsprechender Sprachkennung: ‑E, ‑F, ‑S):

04-005-1002 – „Sprachkompetenz B-Sprache“
04-005-1003 – „Translatologie B-Sprache“
04-005-1004 – „Kulturstudien und Übersetzen B-Sprache“
04-005-1005 – „Fachtextlinguistik und Übersetzen“
04-005-1012 – „Translation II B-Sprache“

sowie ein Modul aus

04-005-1007 – „Translation I B-Sprache“ 04-005-1008 – „Linguistik B-Sprache“ 04-005-1009 – „Kulturstudien B-Sprache“ 04-005-1011 – „Projekt“.

Für translatorische Arbeitsfremdsprachen, die ohne Vorkenntnisse angeboten werden (Galicisch, Katalanisch), können folgende Module (mit entsprechender Sprachkennung: ‑G, ‑K) belegt werden:

04-ALT-1001 – „Sprachkompetenz L3-Sprache: Niveau I“,
04-ALT-1002 – „Sprachkompetenz L3-Sprache: Niveau II“,
04-005-1003 – „Translatologie B-Sprache“,
04-005-1004 – „Kulturstudien und Übersetzen B-Sprache“,
04-005-1005 – „Fachtextlinguistik und Übersetzen“,
04-005-1007 – „Translation I“,
04-005-1008 – „Linguistik“,
04-005-1009 – „Kulturstudien“,
04-005-1011 – „Projekt“,
04-005-1012 – „Translation II B-Sprache“.

Ein translatorischer Wahlbereich ist ausschließlich mit einem o. g. Kernfach mit einer anderen B-Sprache kombinierbar.

Für eine Arbeitsfremdsprache mit philologischem, d. h. nicht-translatorischem, Profil werden folgende Module angeboten:

04-ALT-1001-B – „Sprachkompetenz L3-Sprache: Baskisch Niveau I“,
04-ALT-1002-B – „Sprachkompetenz L3-Sprache: Baskisch Niveau II“,
04-ALT-1003-B – „Sprachkompetenz L3-Sprache: Baskisch Niveau III“,
04-ALT-1004-B – „Linguistik L3-Sprache: Baskisch“,
04-ALT-1005-B – „Kulturstudien Sprachraum L3-Sprache: Baskisch“,
04-ALT-1006-B – „Sprachpolitik L3-Sprache: Baskisch“.

Für eine weitere Arbeitsfremdsprache im translatorischen Wahlbereich bzw. vergleichbare anrechenbare Leistungen sind die folgenden Module (ohne entsprechende Sprachkennung) vorgesehen:

04-005-1002 – „Sprachkompetenz B-Sprache“
04-005-1003 – „Translatologie B-Sprache“
04-005-1004 – „Kulturstudien und Übersetzen B-Sprache“
04-005-1005 – „Fachtextlinguistik und Übersetzen“
04-005-1007 – „Translation I B-Sprache“
04-005-1008 – „Linguistik B-Sprache“
04-005-1009 – „Kulturstudien B-Sprache“
04-005-1012 – „Translation II B-Sprache“.

(4) Das Studium im Bachelorstudiengang Translation mit dem binationalen Schwerpunkt Translation im deutsch-kubanischen Kontext (Licenciatura Translación en el contexto cubano-alemán) wird in Kooperation mit der Universidad de La Habana / Facultad de Lenguas Extranjeras (FLEx) angeboten.

Voraussetzung für eine vorbehaltliche Aufnahme in den binationalen Schwerpunkt Translation im deutsch-kubanischen Kontext (Licenciatura Translación en el contexto cubano-alemán) mit Doppelabschluss ist eine erfolgreiche Bewerbung am Ende des zweiten Fachsemesters. Die endgültige Aufnahme in den binationalen Schwerpunkt Translation im deutsch-kubanischen Kontext (Licenciatura Translación en el contexto cubano-alemán) mit Doppelabschluss erfolgt nach der erfolgreichen Absolvierung des Moduls 04-005-1007-DK im dritten Fachsemester, die gleichzeitig Voraussetzung für die Zulassung zur Teilnahme am Auslandsaufenthalt ist.

Die schriftlichen Bewerbungsunterlagen sind bei der/dem Studiengangskoordinator/-in bis zum 31. August jenes Jahres einzureichen, in dem der Schwerpunkt aufgenommen werden soll. Bestandteile der Bewerbung sind:

Die Anzahl der im binationalen Schwerpunkt Translation im deutsch-kubanischen Kontext verfügbaren Studienplätze ist aufgrund der binationalen Vereinbarung begrenzt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt in einem kompetitiven Verfahren nach dem Leistungsprinzip, bei dem eine Rangliste der Bewerber/-innen erstellt wird. Das Auswahlverfahren wird von einer vom Prüfungsausschuss des Instituts für Angewandte Linguistik und Translatologie benannten Auswahlkommission in zwei Schritten durchgeführt. Eine erste Auswahl wird auf der Grundlage der bisherigen Leistungen und der Bewertung des eingereichten Motivationsschreibens getroffen. Im zweiten Schritt werden geeignete Bewerber/-innen zu einem Gespräch eingeladen.

Bei der Bewertung der Bewerbungen gelten die nachstehend genannten Gewichtungsfaktoren.

Bewerber/-innen auf den binationalen Schwerpunkt Translation im deutschkubanischen Kontext erhalten einen schriftlichen Bescheid über den Ausgang der Bewerbung. Ablehnende Bescheide werden begründet und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Im Falle eines ablehnenden Bescheids verbleibt der/die Bewerber/-in im Schwerpunkt Spanisch. Bei Nichtbestehen des Moduls 04-005-1007-DK kehrt der Bewerber/die Bewerberin in den Ausgangsschwerpunkt zurück.

Studierende, die ihr Studium an der Universität Leipzig beginnen, studieren in diesem Schwerpunkt im dritten und vierten Semester an der Universität Leipzig und im fünften und sechsten Semester an der Universidad de La Habana / FLEx. Studierende, die ihr Studium an der Universidad de La Habana beginnen, absolvieren ein zweisemestriges Propädeutikum sowie das erste bis einschließlich vierte Semester an der Universidad de La Habana, das fünfte und sechste Semester an der Universität Leipzig/Institut für Angewandte Linguistik und Translatologie (IALT) sowie das siebte und achte Semester an der Universidad de La Habana. Das Studium im Bachelorstudiengang Translation mit dem binationalen Schwerpunkt Translation im deutsch-kubanischen Kontext (Licenciatura Translación en el contexto cubano-alemán) ist wie folgt strukturiert:

a) Verlauf für Studierende, die ihr Studium an der Universität Leipzig beginnen

Der Schwerpunkt Translation im deutsch-kubanischen Kontext umfasst 110 LP einschließlich der Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP.

Die folgenden Module sind Pflichtmodule im Schwerpunkt Translation im deutsch-kubanischen Kontext:

04-005-1001 – „Allgemeine Translatologie“,
04-005-1002‑S – „Sprachkompetenz B-Sprache Spanisch“,
04-005-1003‑S – Translatologie B-Sprache Spanisch“,
04-005-1007-DK – „Translation I Spanisch-Deutsch“,
04-005-1012‑S – „Translation II B-Sprache Spanisch“,
04-005-1013 – „Translationstechnologie und Terminologie“.

Weitere 40 LP im binationalen Schwerpunkt Translation im deutsch-kubanischen Kontext sind Bestandteil der an der Universidad de La Habana / FLEx zu erbringenden Studienleistungen in den Bereichen Fachübersetzen Deutsch-Spanisch und Dolmetschen:

„Platzhalter 5. Fachsemester“ Fachübersetzen Deutsch-Spanisch I „Umwelt und Naturwissenschaft“,
„Platzhalter 5. Fachsemester“ Dolmetschen II,
„Platzhalter 6. Fachsemester“ Fachübersetzen Deutsch-Spanisch. II „Gesellschaft und Politik“,
„Platzhalter 6. Fachsemester“ Dolmetschen III.

Der Bereich der Schlüsselqualifikationen umfasst 30 LP, wobei ein nichtphilologisches Modul im Umfang von 10 LP zu wählen ist. Weitere 10 LP können im Bereich der Schlüsselqualifikationen erworben werden durch die Belegung von

Die SQ-Module können aus dem Angebot aller Fakultäten der Universität Leipzig gewählt werden. Alternativ können 10 LP durch Absolvierung eines mindestens zweimonatigen Praktikums (04-005-1010) angerechnet werden.

Weitere 10 LP im Bereich der Schlüsselqualifikationen sind Bestandteil der an der Universidad de La Habana / FLEx zu erbringenden Studienleistungen im Bereich Kulturstudien Kuba, Hispanoamerika und Karibik („Platzhalter 5. Fachsemester“ Kulturstudien Kuba, Hispanoamerika und Karibik).

Der Wahlbereich des Schwerpunkts Translation im deutsch-kubanischen Kontext umfasst 40 LP, die im modularisierten Angebot aller Fakultäten erworben werden können. Es wird empfohlen, mindestens 3 fachlich zusammengehörende Module zu wählen. Für einen translatorischen Wahlbereich mit einer zweiten Arbeitsfremdsprache neben dem gewählten Schwerpunkt wird die Belegung folgender Module empfohlen (mit entsprechender Sprachkennung: ‑E, ‑F, Module mit der Sprachkennung ‑S sind ausgeschlossen):

04-005-1002 – „Sprachkompetenz B-Sprache“,
04-005-1003 – „Translatologie B-Sprache“,
04-005-1004 – „Kulturstudien und Übersetzen B-Sprache“,
04-005-1005 – „Fachtextlinguistik und Übersetzen“,
04-005-1012 – „Translation II B-Sprache“,

sowie ein Modul aus

04-005-1007 – „Translation I B-Sprache“,
04-005-1008 – „Linguistik B-Sprache“,
04-005-1009 – „Kulturstudien B-Sprache“,
04-005-1011 – „Projekt“.

Für translatorische Arbeitsfremdsprachen, die ohne Vorkenntnisse angeboten werden (Galicisch, Katalanisch), können folgende Module (mit entsprechender Sprachkennung: ‑G, K) belegt werden:

04-ALT-1001 – „Sprachkompetenz L3-Sprache Niveau I“,
04-ALT-1002 – „Sprachkompetenz L3-Sprache Niveau II“,
04-005-1003 – „Translatologie B-Sprache“,
04-005-1004 – „Kulturstudien und Übersetzen B-Sprache“,
04-005-1005 – „Fachtextlinguistik und Übersetzen“,
04-005-1007 – „Translation I B-Sprache“,
04-005-1008 – „Linguistik B-Sprache“,
04-005-1009 – „Kulturstudien B-Sprache“,
04-005-1011 – „Projekt“,
04-005-1012 – „Translation II B-Sprache“.

Für eine Arbeitsfremdsprache mit philologischem, d. h. nicht-translatorischem Profil werden folgende Module angeboten:

04-ALT-1001-B – „Sprachkompetenz L3-Sprache: Baskisch Niveau I“,
04-ALT-1002-B – „Sprachkompetenz L3-Sprache: Baskisch Niveau II“,
04-ALT-1003-B – „Sprachkompetenz L3-Sprache: Baskisch Niveau III“,
04-ALT-1004-B – „Linguistik L3-Sprache: Baskisch“,
04-ALT-1005-B – „Kulturstudien Sprachraum L3-Sprache: Baskisch“,
04-ALT-1006-B – „Sprachpolitik L3-Sprache: Baskisch“.

Für eine weitere Arbeitsfremdsprache im translatorischen Wahlbereich bzw. vergleichbare anrechenbare Leistungen sind die folgenden Module (ohne entsprechende Sprachkennung) vorgesehen:

04-005-1002 – „Sprachkompetenz B-Sprache“,
04-005-1003 – „Translatologie B-Sprache“,
04-005-1004 – „Kulturstudien und Übersetzen B-Sprache“,
04-005-1005 – „Fachtextlinguistik und Übersetzen“,
04-005-1007 – „Translation I B-Sprache“,
04-005-1008 – „Linguistik B-Sprache“,
04-005-1009 – „Kulturstudien B-Sprache“,
04-005-1011 – „Projekt“,
04-005-1012 – „Translation II B-Sprache“.

b) Verlauf für Studierende, die ihr Studium an der Universidad de La Habana beginnen

Studierende der Universidad de La Habana belegen an der Universidad de La Habana im Propädeutikum, im 1. bis 4. Fachsemester sowie im 7. und 8. Fachsemester Lehrveranstaltungen nach Maßgabe des an der Heimatuniversität geltenden Studienplans. Während des Auslandsaufenthaltes im 5. und 6. Fachsemester an der Universität Leipzig/IALT sind folgende Module als Pflichtmodule zu belegen:

04-005-1001 „Allgemeine Translatologie“,
04-005-1003‑S „Translatologie B-Sprache Spanisch“,
04-005-1007-DK „Translation I Spanisch-Deutsch“,
04-005-1012‑S „Translation II B-Sprache Spanisch“,
04-005-1013 „Translationstechnologie und Terminologie“

sowie ein Modul aus einem nichtphilologischen Ergänzungsfach.

(5) Die Studieninhalte werden in Modulen vermittelt. Module beinhalten abgrenzbare Stoffgebiete, die in einem fachlichen oder thematischen Zusammenhang stehen. Sie umfassen fachlich aufeinander abgestimmte Lehrveranstaltungen unterschiedlicher Art und schließen mit Modulprüfungen ab. Module werden entsprechend ihrem Arbeitsaufwand (Workload) mit Leistungspunkten versehen. Sie werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die in der Regel aus einer, aber nicht mehr als zwei Prüfungsleistungen besteht und auf deren Grundlage Leistungspunkte vergeben werden. Ein Modul umfasst in der Regel 5 oder 10 Leistungspunkte. Es gibt drei Grundformen von Modulen:

  1. Pflichtmodule: diese haben alle Studierenden zu belegen;
  2. Wahlpflichtmodule: die Studierenden können innerhalb eines thematisch eingegrenzten Bereichs auswählen;
  3. Wahlmodule: die Studierenden haben die freie Auswahl innerhalb des Modulangebots des Fachs bzw. der fakultätsübergreifenden Kooperationsvereinbarungen.

(6) Die Bachelorarbeit wird studienbegleitend in der Regel im dritten Studienjahr verfasst. Sie ist mit einem studentischen Arbeitsaufwand von 10 Leistungspunkten verbunden.

(7) In Modulen, in denen die Sprache des Sprachschwerpunktes selbst Gegenstand ist (Arbeitsfremdsprache), werden die Lehrveranstaltungen in der jeweiligen Arbeitsfremdsprache abgehalten.

§ 9 Auslandsaufenthalt

(1) Ein Auslandsaufenthalt wird grundsätzlich empfohlen. Er ist von den Studierenden selbst (mit der Unterstützung der jeweils verantwortlichen Einrichtung) zu organisieren. Studierende, die sich die im Ausland erbrachten Studien‑ und Prüfungsleistungen anrechnen lassen möchten, wird empfohlen, vor dem Auslandsaufenthalt eine Studienfachberatung wahrzunehmen und eine Studienvereinbarung abzuschließen.

(2) Die im Ausland erbrachten Studien‑ und Prüfungsleistungen können auf Antrag nach § 17 der Prüfungsordnung angerechnet werden.

§ 10 Module des Bachelorstudiums

(1) Der Bachelorstudiengang Translation umfasst die in Anlage dargestellten Module des Schwerpunkts, die Anrechnungsoptionen für die Schlüsselqualifikationsmodule sowie Module des Wahlbereichs am IALT.

(2) Die Module des Wahlbereichs finden sich in der Anlage der Studienordnung des Studienganges, dem diese Module entnommen sind. Regelungen zu den Modulen des Wahlbereichs, die keinem Studiengang entnommen sind, finden sich in den Ordnungen für die Wahlmodule der Fakultäten. Regelungen zu den fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationsmodulen trifft die Ordnung über die fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationsmodule.

§ 11 Abschluss des Bachelorstudiums

Das Bachelorstudium wird mit der Bachelorprüfung abgeschlossen, die sich aus studienbegleitenden Modulprüfungen und der Bachelorarbeit sowie ggf. aus dem betreuten Praktikum mit Praktikumsbericht zusammensetzt.

§ 12 Studienberatung

(1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Universität Leipzig. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten, Einschreibmodalitäten und auf allgemeine studentische Angelegenheiten.

(2) Die studienbegleitende fachliche Beratung erfolgt durch die jeweiligen Studienfachberater/innen. Sie bezieht sich auf Fragen der Studiengestaltung.

(3) Studierende sollen im dritten Fachsemester an einer Studienfachberatung teilnehmen, wenn sie bis zu dessen Beginn noch keinen Leistungsnachweis erbracht haben.

[ Ende der nichtamtlichen Lesefassung ]
[ Für Präambeln und Schlussbestimmungen bitte die jeweiligen amtlichen Ausfertigungen (Amtliche Bekanntmachungen der Universität Leipzig https://amb.uni-leipzig.de/) konsultieren – s. o. ]

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