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Eignungsprüfung am Institut für Angewandte Linguistik und Transla­tologie (IALT)

Studiengang M. A. Transla­tologie, Zugangsberechtigung liegt bereits vor

Schnappschuss vom 20.04.2024! Die Inhalte auf dieser Seite wandeln sich in Abhängigkeit von der Phase der Prüfungsvorbereitung / ‑durchführung. Unter Umständen wird Ihnen ein gelegentliches Konsultieren der Online-Version dieser Seite besser weiterhelfen als dieser Ausdruck.

Auf dieser Seite

Rechtsgrundlage und AnwendbarkeitPrüfungstermin(e)Bewerbungsfristen Eig­nungs­feststellungs­prüfung 2024Fachliche und formale VoraussetzungenDoppelstudium Konferenzdolmetschen und TranslatologieProcedere der Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfung 2024Sie müssen sich zweimal bewerbenBewerbung ändern oder löschenÜberprüfung Ihrer Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfungWo liegen die Dokumente (Einladung, Bescheid)?Vorbereitung auf die PrüfungInhalt der PrüfungAblauf der PrüfungPrüfungsumgebungBewertungsmetrikUnterrichtung über das PrüfungsergebnisWiederholung, WechselEinstieg in ein höheres SemesterFragen, Hilfe, Kontakt …

Rechtsgrundlage und Anwendbarkeit

Die Angaben auf dieser Seite betreffen die Eig­nungs­feststellungs­prüfung als Zugangsvoraussetzung für den Studiengang M. A. Transla­tologie (§ 2 Abs. 2 SO) und gelten für solche Studieninteressierte, die sich mit mit einem in Deutschland erworbenen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bewerben möchten.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Durchführung der Eig­nungs­feststellungs­prüfung ist die Eignungs­feststellungs­ordnung (EFO). Der Umfang der Datenerhebung und ‑verarbeitung ergibt sich aus § 2 SächsHSPersDatVO.

Zu absolvierende Sprachen

Sie müssen und können die Eig­nungs­feststellungs­prüfung nur für den Sprachschwerpunkt („erste B-Sprache“) ablegen, nicht jedoch für eine etwaige zweite B-Sprache (zweite Arbeitsfremdsprache) und nicht für eine C-Sprache.

Befreiung, Anerkennung

Die Eig­nungs­feststellungs­prüfung ist keine Fachprüfung und keine Sprachprüfung (wie auch der Studiengang M. A. Transla­tologie kein Sprachstudium ist). Sie müssen sich dem vollständigen Verfahren auch dann unterziehen, wenn die gewünschte Schwerpunktsprache Ihre Herkunfts- bzw. Muttersprache ist oder Sie auf einschlägigem Gebiet bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss oder berufliche Erfolge vorweisen können. Eine Anerkennung von Ergebnissen an anderen Hochschulen absolvierter Eig­nungs­feststellungs­prüfungen ist aber grundsätzlich möglich (§ 2 Abs.5 EFO). Für eine solche Anerkennung stellen Sie bitte einen formlosen Antrag beim Prüfungsausschuss des Instituts, Prof. Dr. Tinka Reichmannialt.pruefungsausschuss@uni-leipzig.de›.

Eignungs­feststellungs­ordnung  

Stu­di­en­ordnung  

Prü­fungs­ordnung  

Prüfungstermin(e)

Haupttermin

Tag: 17.06.2024
Zeit: Über die Uhrzeit wird in der Einladung unterrichtet.
Ort: Fernteilnahmeverfahren (Web-Frontend im „Home-Office“, Zugangsdaten folgen per Mail spätestens am 16.06.2024)

Ausweichtermin (§ 6 Abs. 3 EFO)

Bewerber/innen, die nachweislich aus wichtigen Gründen an der Teilnahme zum Haupttermin verhindert sind, können eine Teilnahme zum Ausweichtermin beantragen (direkt im Bewerbungsportal AlmaWeb bei der Bewerbung, dort Abschnitt Terminauswahl). Wichtige Gründe sind etwa die folgenden:

Tag: 02.09.2024
Zeit: Über die Uhrzeit wird in der Einladung unterrichtet.
Ort: Fernteilnahmeverfahren (Web-Frontend im „Home-Office“, Zugangsdaten folgen per Mail spätestens am 16.06.2024)

Bewerbungsfristen Eig­nungs­feststellungs­prüfung 2024

Bewerbungsbeginn: 01.04.2024
Bewerbungsende: 03.06.2024

Die Bewerbungsfrist gilt sowohl für den Haupt- als auch für den Ausweichtermin.

Fachliche und formale Voraussetzungen

Um an der Eig­nungs­feststellungs­prüfung teilnehmen zu können, müssen Sie bestimmte fachliche und formale Voraussetzungen erfüllen, deren Vorliegen im Vorfeld nachzuweisen ist (§ 2 Abs. 3 EFO). Dieser Nachweis erfolgt in Form eines Portfolios (PDF), enthaltend die folgenden Komponenten:

  1. Nachweis über Sprachkenntnisse auf Niveau C1 entsprechend CEFR für die gewünschte Schwerpunktsprache1. Der Nachweis muss auch dann erbracht werden, wenn diese Sprache Ihre Herkunfts- bzw. Muttersprache ist. Informationen über die Anerkennung von Sprachnachweisen finden Sie auf dieser Seite.
  2. Nachweis eines Hochschulabschlusses (Kopie des Hochschulzeugnisses inkl. Transcript of Records). Ein Ausdruck aus einem elektronischen Prüfungsverwaltungssystem genügt nicht. Anstelle eines Hochschulzeugnisses akzeptieren wir auch einen Beleg über das Vorliegen von mindestens 120 ECTS in Ihrem aktuellen Studium → Formular.

Laden Sie die PDF bitte mit im Bewerbungsportal AlmaWeb hoch (Schritt Weitere Angaben zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss).

Sollten Sie geschuldete Nachweise aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht fristgerecht beibringen können, so bewerben Sie sich bitte zunächst mit einem unvollständigen Portfolio zum Ausweichtermin. Eine Bewerbung zum Ausweichtermin muss begründet werden (Upload einer formlosen Stellungnahme als PDF). Als Begründung führen Sie hier bitte aus, dass Sie dieses oder jenes Dokument nicht fristgerecht vorlegen können. Das vollständige Portfolio reichen Sie bitte bis zum 31. August 2024 per Mail an das Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de› ein. Sie werden dann, eine erfolgreiche Überprüfung Ihres Portfolios vorausgesetzt, kurzfristig zum Ausweichtermin eingeladen.

Verbleibende Fragen zum Portfolio, insbesondere solche betreffend Einzelfallentscheidungen, richten Sie bitte an das Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de›.

Die Unterlagen müssen auf Deutsch oder Englisch vorliegen. (Bitte ggf. bestätigte Übersetzung beibringen.) Urkunden müssen nicht beglaubigt werden – einfacher Scan genügt.

Doppelstudium Konferenzdolmetschen und Translatologie

Sie können die Studiengänge M. A. Konferenz­dolmetschen und M. A. Transla­tologie mit demselben Sprachschwerpunkt als Doppelstudium absolvieren. Möchten Sie im M. A. Konferenz­dolmetschen eine andere Sprache als Schwerpunkt wählen, so müssen Sie noch zusätzlich die Eig­nungs­feststellungs­prüfung für den M. A. Konferenz­dolmetschen absolvieren. Organisatorische Hinweise zum Doppelstudium finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats.

Konferenzdolmetschen oder Translatologie?

Sie sind sich noch nicht sicher, für welchen Studiengang Sie sich letztendlich entscheiden? Wenn Sie Ihre Entscheidung später treffen möchten, so bewerben Sie sich bitte nicht um Teilnahme an der Eig­nungs­feststellungs­prüfung M. A. Transla­tologie sondern ausschließlich an jener des Studiengangs M. A. Konferenz­dolmetschen. Wenn Sie deren schriftlichen Teil bestanden haben, sind Sie automatisch für den Studiengang M. A. Transla­tologie qualifiziert. Ihre endgültige Entscheidung treffen Sie erst bei der Bewerbung für den Studienplatz.

Procedere der Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfung 2024

Damit Sie die Eig­nungs­feststellungs­prüfung absolvieren können, müssen Sie sich zunächst im Bewerbungsportal AlmaWeb bewerben. Sie brauchen dafür ein Bewerberkonto (Benutzerkonto).

Screenshot von der Weboberfläche von AlmaWeb

Sodann …

Screenshot von der Weboberfläche von AlmaWeb

Eine u. U. gewünschte Bewerbung um Teilnahme zum Ausweichtermin geschieht in Schritt Terminauswahl: Screenshot von der Weboberfläche von AlmaWeb

In Abschnitt Weitere Angaben zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss werden Sie aufgefordert, ein Bewerbungsportfolio hochzuladen („Upload der Unterlagen“):

Screenshot von der Weboberfläche von AlmaWeb, hier: wo man ein Bewerbungsportfolio hochlädt

Vergessen Sie bitte nicht, zum Schluss zur Bewerbungsübersicht zu gehen und dort die Anmeldung abzuschließen (Schaltfläche Schaltfläche „abschicken“). Speichern Sie die Anmeldungsbestätigung auf Ihrem lokalen PC ab.

Sie müssen sich zweimal bewerben

Beachten Sie, dass Sie sich insgesamt zweimal bewerben müssen:

  1. Bewerbung beim Institut online um Teilnahme an der Eig­nungs­feststellungs­prüfung und
  2. sofern Sie nicht schon in den gewünschten Studiengang immatrikuliert sind und nur den Sprachschwerpunkt wechseln wollen: Bewerbung bei der Universität auf den Studienplatz. Letztere muss gesondert erfolgen (i. d. R. erst ab Mai möglich), ebenfalls online. Die Frist hierfür ist i. d. R. der 15. September.

Die Reihenfolge der Bewerbungen (Studienplatz ↔ Eig­nungs­feststellungs­prüfung) spielt keine Rolle; da jedoch die Fristen für die Bewerbung auf den Studienplatz weiter hinten liegen, werden Sie u. U. mit der Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfung beginnen wollen. Wenn Sie die Eig­nungs­feststellungs­prüfung schon am 17.06.2024 absolvieren, werden Sie auch genug Zeit haben, zunächst zu schauen, ob Sie bestanden haben, und sich erst dann ggf. um die Studienplatzbewerbung kümmern.

Online-Bewerbung externer Link

Fristen für die Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfung  

Fristen für die Bewerbung auf den Studienplatz externer Link

Bewerbung ändern oder löschen (Abmeldung / Rücktritt)

Möchten Sie Ihre Bewerbung abändern oder zurückziehen, so wenden Sie sich an das Studierendensekretariat, Dr. Heike Bullmann ‹heike.bullmann@zv.uni-leipzig.de›, mit der Bitte, die Bewerbung auf „offen“ zu setzen. Eine offene Bewerbung können Sie dann bearbeiten bzw. löschen: Bewerbung bearbeiten bzw. löschen

Überprüfung Ihrer Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfung

Das Institut überprüft Ihre Bewerbung auf Vorliegen der formalen Voraussetzungen (geregelt in der Eignungs­feststellungs­ordnung) und bescheidet bis zum 10.06. durch Hinterlegung eines Dokuments (Einladung oder Ablehnung) in Ihrem Konto. Bei einem positiven Ergebnis erfahren Sie Ort und Zeit der Prüfung in der Einladung.

Wo liegen die Dokumente (Einladung, Bescheid)?

Ihre Dokumente werden im Bewerbungsportal AlmaWeb hinterlegt: Benutzerkonto → Dokumente. Screenshot der Weboberfläche von AlmaWeb, hier: Abruf der EinladungBitte schauen Sie regelmäßig in Ihr Benutzerkonto, um keine Dokumente zu verpassen.

Vorbereitung auf die Prüfung

Machen Sie sich bitte im Vorfeld mit unserer Demo-Version vertraut, um eine Vorstellung von Art und Schwierigkeit der Aufgabenstellungen zu bekommen. Hierüber hinaus ist eine Vorbereitung nicht nötig. Die Eig­nungs­feststellungs­prüfung dient der Feststellung Ihrer Eignung für das Studium (und den Beruf). Ein kurzfristiges Einverleiben von Informationen würde dem Ziel der Prüfung zuwiderlaufen, das wesentlich darin besteht, das Risiko späterer Studienabbrüche zu reduzieren. Versuchen Sie, in der Prüfung ein Informationsangebot auch für sich zu sehen, einen Beitrag zum Erkunden eigener Neigungen und Gaben und weniger als eine Hürde, die es irgendwie zu nehmen gilt.

Inhalt der Prüfung

Die Eig­nungs­feststellungs­prüfung wird in der Eignungs­feststellungs­ordnung geregelt. Die Prüfung besteht in der Übersetzung eines nicht-fachsprachlichen Textes aus der gewählten B-Sprache in die A-Sprache Deutsch und hat einen Umfang von etwa 1600 Zeichen. Die genannte Übersetzungsrichtung gilt für alle Bewerber, auch für solche mit der B-Sprache als Muttersprache. Thematisch nimmt der Text Bezug auf das aktuelle gesellschaftliche Geschehen. Für die Übersetzung haben Sie 60 Minuten Zeit. Die Übersetzung ist bestanden, wenn sie mit mindestens 30 von 50 Punkten bewertet wurde

Ablauf der Prüfung

Die Veranstaltung der Prüfung erfolgt im Fernteilnahmeverfahren („Home-Office“ am Web-Frontend). Die Zugangsdaten zum Prüfungssystem werden Ihnen spätestens am 16.06.2024 per E-Mail zugestellt.

Sie müssen die Prüfung ohne Hinzuziehung von Hilfsmitteln absolvieren. Nicht zugelassen sind digitale oder analoge Werkzeuge im weitesten Sinn, die bei der Beantwortung von Prüfungsfragen inhaltlich helfen können (Nachschlagewerke, WWW, Dritte usw.) Denken Sie bitte dran, dass ein Bestehen der Prüfung nicht mit einem Preisgeld verbunden ist, sondern allein die Möglichkeit bedeutet, ein zwar interessantes, aber doch Durchhaltevermögen und Eignung voraussetzendes Studium zu beginnen, das Sie auf ein ebensolches Arbeitsleben vorbereiten soll, und Hauptanliegen einer solchen Prüfung ist, das Risiko biographischer Brüche zu mindern. Versuchen Sie, sich selbst gegenüber ehrlich zu bleiben und nutzen Sie die Prüfung als Chance zur Selbsterkundung.

Prüfungsumgebung

Die Prüfung wird am Web-Frontend auf der Lernplattform ILIAS® im Fernteilnahmeverfahren („Home-Office“) geschrieben. Sie benötigen für die Teilnahme einen Webbrowser mit aktiviertem JavaScript und natürlich zuverlässiges Internet, ferner ein Programm, mit dem Sie die Übersetzungsvorlage öffnen können. Letztere wird im DOCX- oder PDF-Format bereitgestellt. Machen Sie sich bitte im Vorfeld mit unserer Demo-Version vertraut.

Login

Spätestens am 16.06.2024 bekommen Sie ein Benutzerkonto im Live-System zugewiesen. Die Zugangsdaten werden Ihnen per E-Mail zugestellt. Bestandsstudierende der Universität Leipzig verwenden bitte ebenfalls diesen Login, nicht ihren studserv-Login. Für die Anmeldung am Prüfungssystem haben Sie zehn Eingabeversuche. Nach der zehnten Fehleingabe wird das Konto gesperrt, Ihre Teilnahme ist damit beendet. Das ist kein böser Wille von uns, sondern Teil der (durchaus sinnvollen) Sicherheitskonfiguration des Prüfungsservers, dessen Gast wir sind. Im Falle einer solchen Kontosperrung können Sie formlos per Mail an ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de› eine Teilnahme am Ausweichtermin beantragen.

Zeitmanagement

Der Test-Timer beginnt erst zu laufen, wenn Sie die Schaltfläche Test starten betätigen. Außerhalb des heißen Test-Zeitfensters läuft kein Timer. Sie haben also vor dem eigentlichen Start alle Zeit der Welt, um sich in der Oberfläche umzuschauen.

Bewertungsmetrik

Sie erhalten einen Gesamtbescheid mit dem Ergebnis bestanden oder nicht bestanden. Für die Operationalisierung Ihrer Leistung werden einzelne Teillösungen mit Punkten bewertet. Sie haben sich für die Immatrikulation in den Studiengang M. A. Transla­tologie qualifiziert, wenn Ihre Übersetzung mit mindestens 30 von 50 Punkten bewertet worden ist. Es gilt § 4 EFO.

Unterrichtung über das Prüfungsergebnis

Über das Ergebnis der Eig­nungs­feststellungs­prüfung werden Sie nach Maßgabe der Eignungs­feststellungs­ordnung bis zum 08.07. (Haupttermin) bzw. bis zum 16.09. (Ausweichtermin) in Ihrem Konto informiert.

Wiederholung, Wechsel

Pro Jahr ist genau ein Versuch möglich (§ 6 Abs. 5 EFO).

Einstieg in ein höheres Semester

Sie können im Studiengang M. A. Transla­tologie nicht in ein höheres Semester einsteigen. Es ist jedoch möglich, extern erbrachte Studienleistungen bzw. Prüfungsleistungen anerkennen zu lassen, was sich durchaus verkürzend auf Ihre Studienzeit auswirken kann. Die Anrechnung von Studienleistungen ist in § 16 der Prüfungsordnung (PO) geregelt und wird beim Prüfungsausschuss beantragt (s. Kontakte unten).

Fragen, Hilfe, Kontakt …

In Mails bitte stets die Nummer der Anmeldung (rechts oben auf Ihrer Einladung) mit nennen!

Schnellauskunft  

… betreffend Ihre Bewerbung auf den Studienplatz oder die Anerkennung eines Hochschulabschlusses

… betreffend die Äquivalenz von Sprachnachweisen

Prüfungsausschuss des Instituts, Prof. Dr. Tinka Reichmannialt.pruefungsausschuss@uni-leipzig.de

… betreffend eine Abmeldung von der Eig­nungs­feststellungs­prüfung, eine Modifikation Ihrer Bewerbung, ein Problem mit dem Bewerbungsportal AlmaWeb

Studierendensekretariat, Dr. Heike Bullmann ‹heike.bullmann@zv.uni-leipzig.de

… betreffend die Organisation der Eig­nungs­feststellungs­prüfung

Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de

… betreffend ein prüfungsrechtliches Anliegen

Prüfungsausschuss des Instituts, Prof. Dr. Tinka Reichmannialt.pruefungsausschuss@uni-leipzig.de›; Zuständigkeit hier u. a. für …

… betreffend den Ablauf des Studiums