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Eignungsprüfung am Institut für Angewandte Linguistik und Transla­tologie (IALT)

Studiengang M. A. Konferenz­dolmetschen, Prüfung der Zugangsberechtigung über uni-assist

Schnappschuss vom 29.03.2024! Die Inhalte auf dieser Seite wandeln sich in Abhängigkeit von der Phase der Prüfungsvorbereitung / ‑durchführung. Unter Umständen wird Ihnen ein gelegentliches Konsultieren der Online-Version dieser Seite besser weiterhelfen als dieser Ausdruck.

Auf dieser Seite

Rechtsgrundlage und AnwendbarkeitPrüfungstermin(e)Bewerbungsfristen Eig­nungs­feststellungs­prüfung 2024Fachliche und formale VoraussetzungenDoppelstudium Konferenzdolmetschen und TranslatologieProcedere der Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfung 2024Überprüfung Ihrer Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfungVorbereitung auf die PrüfungInhalt der PrüfungPrüfungsumgebungWiederholung, WechselFragen, Hilfe, Kontakt …

Rechtsgrundlage und Anwendbarkeit

Die Angaben auf dieser Seite betreffen die Eig­nungs­feststellungs­prüfung als Zugangsvoraussetzung für den Studiengang M. A. Konferenz­dolmetschen (§ 2 Abs. 2 SO) und gelten für solche Studieninteressierte, die sich mit mit einem im Ausland erworbenen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bewerben möchten.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Durchführung der Eig­nungs­feststellungs­prüfung ist die Eignungs­feststellungs­ordnung (EFO). Der Umfang der Datenerhebung und ‑verarbeitung ergibt sich aus § 2 SächsHSPersDatVO.

Zu absolvierende Sprachen

Sie müssen und können die Eig­nungs­feststellungs­prüfung nur für den Sprachschwerpunkt („erste B-Sprache“) ablegen, nicht jedoch für eine etwaige zweite B-Sprache (zweite Arbeitsfremdsprache) und nicht für eine C-Sprache.

Befreiung, Anerkennung

Die Eig­nungs­feststellungs­prüfung ist keine Fachprüfung und keine Sprachprüfung (wie auch der Studiengang M. A. Konferenz­dolmetschen kein Sprachstudium ist). Sie müssen sich dem vollständigen Verfahren auch dann unterziehen, wenn die gewünschte Schwerpunktsprache Ihre Herkunfts- bzw. Muttersprache ist oder Sie auf einschlägigem Gebiet bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss oder berufliche Erfolge vorweisen können. Eine Anerkennung von Ergebnissen an anderen Hochschulen absolvierter Eig­nungs­feststellungs­prüfungen ist aber grundsätzlich möglich (§ 2 Abs.5 EFO). Für eine solche Anerkennung stellen Sie bitte einen formlosen Antrag beim Prüfungsausschuss des Instituts, Prof. Dr. Tinka Reichmannialt.pruefungsausschuss@uni-leipzig.de›.

Eignungs­feststellungs­ordnung  

Stu­di­en­ordnung  

Prü­fungs­ordnung  

Prüfungstermin(e)

Schriftlicher Teil:

Tag: 02.09.2024
Zeit: Über die Uhrzeit wird in der Einladung unterrichtet.
Ort: Fernteilnahmeverfahren (Web-Frontend im „Home-Office“, Zugangsdaten folgen per Mail spätestens am 16.06.2024)

Mündlicher Teil (nur bei bestandenem schriftlichem Teil):

Tag: 03.09.2024
Zeit: Mitteilung hierüber kurzfristig per Mail
Ort: Leipzig, Beethovenstraße 15 (genauer dann in der Mail)

Schnellauskunft  

Sollten Sie am 02.09.2024 / 03.09.2024 verhindert sein, so können Sie per Mail ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de› eine Teilnahme am 17.06.2024 beantragen. Voraussetzung hierfür ist freilich, dass zum Zeitpunkt einer solchen Antragstellung die Überprüfung Ihres berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses durch die Servicestelle uni-assist e. V. bereits erfolgreich abgeschlossen ist. Dieser Vorbehalt ist der Tatsache geschuldet, dass gemäß § 2 (1) EFO die Einladung zur Eignungsfeststellungsprüfung nur gegen Vorlage eines Zeugnisses über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss möglich ist. Da das Institut für Angewandte Linguistik und Translatologie nicht befugt ist, bei ausländischen Abschlüssen das Vorliegen einer Zugangsberechtigung festzustellen, wird die Erfüllung von § 2 (1) EFO mit einer erfolgreichen Überprüfung durch die Servicestelle uni-assist e. V. gleichgesetzt.

Bewerbungsfristen Eig­nungs­feststellungs­prüfung 2024

Bewerbungsbeginn: 15.04.2024
Bewerbungsende: 31.05.2024

Fachliche und formale Voraussetzungen

Um an der Eig­nungs­feststellungs­prüfung teilnehmen zu können, müssen Sie bestimmte fachliche und formale Voraussetzungen erfüllen, deren Vorliegen im Vorfeld nachzuweisen ist (§ 2 Abs. 3 EFO). Dieser Nachweis erfolgt in Form eines Portfolios (PDF), enthaltend die folgenden Komponenten:

  1. kurzer tabellarischer Lebenslauf ohne Foto
  2. Nachweis über Sprachkenntnisse auf Niveau C1 entsprechend CEFR für die gewünschte Schwerpunktsprache1. Der Nachweis muss auch dann erbracht werden, wenn diese Sprache Ihre Herkunfts- bzw. Muttersprache ist. Informationen über die Anerkennung von Sprachnachweisen finden Sie auf dieser Seite.
  3. Nachweis eines Hochschulabschlusses (Kopie des Hochschulzeugnisses inkl. Transcript of Records). Ein Ausdruck aus einem elektronischen Prüfungsverwaltungssystem genügt nicht. Anstelle eines Hochschulzeugnisses akzeptieren wir auch einen Beleg über das Vorliegen von mindestens 120 ECTS in Ihrem aktuellen Studium → Formular.

Sollten Sie geschuldete Nachweise aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht fristgerecht beibringen können, so bewerben Sie sich bitte zunächst mit einem unvollständigen Portfolio zum Ausweichtermin. Eine Bewerbung zum Ausweichtermin muss begründet werden (Upload einer formlosen Stellungnahme als PDF). Als Begründung führen Sie hier bitte aus, dass Sie dieses oder jenes Dokument nicht fristgerecht vorlegen können. Das vollständige Portfolio reichen Sie bitte bis zum 31. August 2024 per Mail an das Philologische Fakultät, Studienbüro ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de› ein. Sie werden dann, eine erfolgreiche Überprüfung Ihres Portfolios vorausgesetzt, kurzfristig zum Ausweichtermin eingeladen.

Verbleibende Fragen zum Portfolio, insbesondere solche betreffend Einzelfallentscheidungen, richten Sie bitte an das Philologische Fakultät, Studienbüro ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de›.

Die Unterlagen müssen auf Deutsch oder Englisch vorliegen. (Bitte ggf. bestätigte Übersetzung beibringen.) Urkunden müssen nicht beglaubigt werden – einfacher Scan genügt.

Doppelstudium Konferenzdolmetschen und Translatologie

Sie können die Studiengänge M. A. Konferenz­dolmetschen und M. A. Transla­tologie mit demselben Sprachschwerpunkt als Doppelstudium absolvieren. Möchten Sie im M. A. Transla­tologie eine andere Sprache als Schwerpunkt wählen, so müssen Sie noch zusätzlich die Eig­nungs­feststellungs­prüfung für den M. A. Transla­tologie absolvieren. Organisatorische Hinweise zum Doppelstudium finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats.

Konferenzdolmetschen oder Translatologie?

Sie sind sich noch nicht sicher, für welchen Studiengang Sie sich letztendlich entscheiden? Ein bestandener schriftlicher Teil der Eignungsfeststellungsprüfung M. A. Konferenz­dolmetschen qualifiziert automatisch für den Studiengang M. A. Transla­tologie – Sie müssen sich also nicht zusätzlich für die Eignungsprüfung M. A. Transla­tologie anmelden. Ihre endgültige Entscheidung treffen Sie erst bei der Bewerbung für den Studienplatz.

Procedere der Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfung 2024

Informationen zum Bewerbungsprocedere finden Sie hier ab dem 15.04.2024.

Überprüfung Ihrer Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfung

Das Institut überprüft Ihre Bewerbung auf Vorliegen der formalen Voraussetzungen (geregelt in der Eignungs­feststellungs­ordnung) und bescheidet bis zum 15. August per E-Mail. Bei einem positiven Ergebnis erfahren Sie Ort und Zeit der schriftlichen Prüfung in der Einladung.

Vorbereitung auf die Prüfung

Machen Sie sich bitte im Vorfeld mit unserer Demo-Version vertraut, um eine Vorstellung von Art und Schwierigkeit der Aufgabenstellungen zu bekommen. Hierüber hinaus ist eine Vorbereitung nicht nötig. Die Eig­nungs­feststellungs­prüfung dient der Feststellung Ihrer Eignung für das Studium (und den Beruf). Ein kurzfristiges Einverleiben von Informationen würde dem Ziel der Prüfung zuwiderlaufen, das wesentlich darin besteht, das Risiko späterer Studienabbrüche zu reduzieren. Versuchen Sie, in der Prüfung ein Informationsangebot auch für sich zu sehen, einen Beitrag zum Erkunden eigener Neigungen und Gaben und weniger als eine Hürde, die es irgendwie zu nehmen gilt.

Inhalt der Prüfung

Die Eig­nungs­feststellungs­prüfung wird von der Eignungs­feststellungs­ordnung geregelt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Schriftlicher Teil

Der schriftliche Teil der Prüfung besteht in der Übersetzung eines nicht-fachsprachlichen Textes aus der gewählten B-Sprache in die A-Sprache Deutsch und hat einen Umfang von etwa 1600 Zeichen. Die genannte Übersetzungsrichtung gilt für alle Bewerber, auch für solche mit der B-Sprache als Muttersprache. Thematisch nimmt der Text Bezug auf das aktuelle gesellschaftliche Geschehen. Für die Übersetzung haben Sie 60 Minuten Zeit. Die Übersetzung ist bestanden, wenn sie mit mindestens 30 von 50 Punkten bewertet wurde.

Mündlicher Teil

Der mündliche Teil der Prüfung beinhaltet die folgenden Etappen:

Der mündliche Teil ist bestanden, wenn er mit mindestens 30 von 50 Punkten bewertet wurde.

Prüfungsumgebung

Schriftlicher Teil

Der schriftliche Teil wird am Web-Frontend auf der Lernplattform ILIAS® im Fernteilnahmeverfahren („Home-Office“) geschrieben. Sie benötigen für die Teilnahme einen Webbrowser mit aktiviertem JavaScript und natürlich zuverlässiges Internet, ferner ein Programm, mit dem Sie die Übersetzungsvorlage öffnen können. Letztere wird im DOCX- oder PDF-Format bereitgestellt. Machen Sie sich bitte im Vorfeld mit unserer Demo-Version vertraut.

Mündlicher Teil

Der mündliche Teil findet in sitzendem Verhandlungs-Setting statt (konsekutiv bilateral).

Wiederholung, Wechsel

Pro Jahr ist genau ein Versuch möglich (§ 6 Abs. 5 EFO).

Haben Sie die Eig­nungs­feststellungs­prüfung nur in Teilen bestanden und wollen wiederholen, so müssen Sie die gesamte Prüfung wiederholen (nicht nur den nicht bestandenen Teil).

Anders verhält es sich bei einer Neubewerbung, die als Modifikation einer erfolgreichen Erstbewerbung verstanden werden kann:

Fragen, Hilfe, Kontakt …

Schnellauskunft  

… betreffend Ihre Bewerbung auf den Studienplatz

… betreffend die Organisation der Eig­nungs­feststellungs­prüfung

Philologische Fakultät, Studienbüro ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de

… betreffend Ihre Prüfung mündlich (einschl. Auswertung)

… betreffend ein prüfungsrechtliches Anliegen

Prüfungsausschuss des Instituts, Prof. Dr. Tinka Reichmannialt.pruefungsausschuss@uni-leipzig.de›; Zuständigkeit hier u. a. für …

… betreffend den Ablauf des Studiums