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Eignungsprüfung am Institut für Angewandte Linguistik und Transla­tologie (IALT)

Studiengang B. A. Translation, Hochschul­zugangs­berechti­gung wurde an einer deutschen Schule erworben

Schnappschuss vom 18.04.2024! Die Inhalte auf dieser Seite wandeln sich in Abhängigkeit von der Phase der Prüfungsvorbereitung / ‑durchführung. Unter Umständen wird Ihnen ein gelegentliches Konsultieren der Online-Version dieser Seite besser weiterhelfen als dieser Ausdruck.

Auf dieser Seite

Rechtsgrundlage und AnwendbarkeitPrüfungstermin(e)Bewerbungsfristen Eig­nungs­feststellungs­prüfung 2024Fachliche und formale VoraussetzungenProcedere der Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfung 2024Sie müssen sich zweimal bewerbenBewerbung ändern oder löschenÜberprüfung Ihrer Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfungWo liegen die Dokumente (Einladung, Bescheid)?Vorbereitung auf die PrüfungInhalt der PrüfungAblauf der PrüfungPrüfungsumgebungBewertungsmetrikUnterrichtung über das PrüfungsergebnisWiederholung, WechselEinstieg in ein höheres SemesterFragen, Hilfe, Kontakt …

Rechtsgrundlage und Anwendbarkeit

Die Angaben auf dieser Seite betreffen die Eig­nungs­feststellungs­prüfung als Zugangsvoraussetzung für den Studiengang B. A. Translation (§ 2 Abs. 3 SO) und gelten für solche Studieninteressierte, die sich mit mit einer deutschen Hochschul­zugangs­berechti­gung bewerben möchten.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Durchführung der Eig­nungs­feststellungs­prüfung ist die Eignungs­feststellungs­ordnung (EFO). Der Umfang der Datenerhebung und ‑verarbeitung ergibt sich aus § 2 SächsHSPersDatVO.

Zu absolvierende Sprachen

Sie müssen die Eig­nungs­feststellungs­prüfung für die A-Sprache bestehen sowie für jene B-Sprache(n), die Sie im Sprachschwerpunkt belegen möchten.

Terminologie des B. A. Translation  

Befreiung, Anerkennung

Die Eig­nungs­feststellungs­prüfung ist keine Fachprüfung und keine Sprachprüfung i. e. S. (wie auch der Studiengang B. A. Translation kein Sprachstudium ist). Sie müssen sich dem vollständigen Verfahren auch dann unterziehen, wenn die gewünschte Schwerpunktsprache Ihre Herkunfts- bzw. Muttersprache ist oder Sie auf einschlägigem Gebiet bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss oder berufliche Erfolge vorweisen können. Eine Anerkennung von Ergebnissen an anderen Hochschulen absolvierter Eig­nungs­feststellungs­prüfungen ist aber grundsätzlich möglich (§ 8 EFO). Für eine solche Anerkennung stellen Sie bitte einen formlosen Antrag beim Prüfungsausschuss des Instituts, Prof. Dr. Tinka Reichmannialt.pruefungsausschuss@uni-leipzig.de›.

Eignungs­feststellungs­ordnung  

Stu­di­en­ordnung  

Prü­fungs­ordnung  

Prüfungstermin(e)

Haupttermin

Tag: 17.06.2024
Zeit: Über die Uhrzeit wird in der Einladung unterrichtet.
Ort: Fernteilnahmeverfahren (Web-Frontend im „Home-Office“, Zugangsdaten folgen per Mail spätestens am 16.06.2024)

Ausweichtermin (§ 6 Abs. 3 EFO)

Bewerber/innen, die nachweislich aus wichtigen Gründen an der Teilnahme zum Haupttermin verhindert sind, können eine Teilnahme zum Ausweichtermin beantragen (direkt im Bewerbungsportal AlmaWeb bei der Bewerbung, dort Abschnitt Terminauswahl). Wichtige Gründe sind etwa die folgenden:

Tag: 02.09.2024
Zeit: Über die Uhrzeit wird in der Einladung unterrichtet.
Ort: Fernteilnahmeverfahren (Web-Frontend im „Home-Office“, Zugangsdaten folgen per Mail spätestens am 16.06.2024)

Bewerbungsfristen Eig­nungs­feststellungs­prüfung 2024

Bewerbungsbeginn: 01.04.2024
Bewerbungsende: 03.06.2024

Die Bewerbungsfrist gilt sowohl für den Haupt- als auch für den Ausweichtermin.

Fachliche und formale Voraussetzungen

Für die Teilnahme an der Eig­nungs­feststellungs­prüfung B. A. Translation existieren keine fachlichen oder formalen Voraussetzungen. Informationen zu erforderlichen Sprachnachweisen (erst zur Studienplatzbewerbung, noch nicht für die Eig­nungs­feststellungs­prüfung) finden Sie auf der Seite des Instituts.

Procedere der Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfung 2024

Damit Sie die Eig­nungs­feststellungs­prüfung absolvieren können, müssen Sie sich zunächst im Bewerbungsportal AlmaWeb bewerben. Sie brauchen dafür ein Bewerberkonto (Benutzerkonto).

Screenshot von der Weboberfläche von AlmaWeb

Sodann …

Screenshot von der Weboberfläche von AlmaWeb

Eine u. U. gewünschte Bewerbung um Teilnahme zum Ausweichtermin geschieht in Schritt Terminauswahl: Screenshot von der Weboberfläche von AlmaWeb

Vergessen Sie bitte nicht, zum Schluss zur Bewerbungsübersicht zu gehen und dort die Anmeldung abzuschließen (Schaltfläche Schaltfläche „abschicken“). Speichern Sie die Anmeldungsbestätigung auf Ihrem lokalen PC ab.

Sie müssen sich zweimal bewerben

Beachten Sie, dass Sie sich insgesamt zweimal bewerben müssen:

  1. Bewerbung beim Institut online um Teilnahme an der Eig­nungs­feststellungs­prüfung und
  2. sofern Sie nicht schon in den gewünschten Studiengang immatrikuliert sind und nur den Sprachschwerpunkt wechseln wollen: Bewerbung bei der Universität auf den Studienplatz. Letztere muss gesondert erfolgen (i. d. R. erst ab Mai möglich), ebenfalls online. Die Frist hierfür ist i. d. R. der 15. September.

Die Reihenfolge der Bewerbungen (Studienplatz ↔ Eig­nungs­feststellungs­prüfung) spielt keine Rolle; da jedoch die Fristen für die Bewerbung auf den Studienplatz weiter hinten liegen, werden Sie u. U. mit der Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfung beginnen wollen. Wenn Sie die Eig­nungs­feststellungs­prüfung schon am 17.06.2024 absolvieren, werden Sie auch genug Zeit haben, zunächst zu schauen, ob Sie bestanden haben, und sich erst dann ggf. um die Studienplatzbewerbung kümmern.

Online-Bewerbung externer Link

Fristen für die Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfung  

Fristen für die Bewerbung auf den Studienplatz externer Link

Bewerbung ändern oder löschen (Abmeldung / Rücktritt)

Möchten Sie Ihre Bewerbung abändern oder zurückziehen, so wenden Sie sich an das Studierendensekretariat, Dr. Heike Bullmann ‹heike.bullmann@zv.uni-leipzig.de›, mit der Bitte, die Bewerbung auf „offen“ zu setzen. Eine offene Bewerbung können Sie dann bearbeiten bzw. löschen: Bewerbung bearbeiten bzw. löschen

Überprüfung Ihrer Bewerbung zur Eig­nungs­feststellungs­prüfung

Das Institut überprüft Ihre Bewerbung auf Vorliegen der formalen Voraussetzungen (geregelt in der Eignungs­feststellungs­ordnung) und bescheidet bis zum 13.06.2024 durch Hinterlegung eines Dokuments (Einladung oder Ablehnung) in Ihrem Konto. Bei einem positiven Ergebnis erfahren Sie Ort und Zeit der Prüfung in der Einladung.

Wo liegen die Dokumente (Einladung, Bescheid)?

Ihre Dokumente werden im Bewerbungsportal AlmaWeb hinterlegt: Benutzerkonto → Dokumente. Screenshot der Weboberfläche von AlmaWeb, hier: Abruf der EinladungBitte schauen Sie regelmäßig in Ihr Benutzerkonto, um keine Dokumente zu verpassen.

Vorbereitung auf die Prüfung

Machen Sie sich bitte im Vorfeld mit unserer Demo-Version vertraut, um eine Vorstellung von Art und Schwierigkeit der Aufgabenstellungen zu bekommen. Hierüber hinaus ist eine Vorbereitung nicht nötig. Die Eig­nungs­feststellungs­prüfung dient der Feststellung Ihrer Eignung für das Studium (und den Beruf). Ein kurzfristiges Einverleiben von Informationen würde dem Ziel der Prüfung zuwiderlaufen, das wesentlich darin besteht, das Risiko späterer Studienabbrüche zu reduzieren. Versuchen Sie, in der Prüfung ein Informationsangebot auch für sich zu sehen, einen Beitrag zum Erkunden eigener Neigungen und Gaben und weniger als eine Hürde, die es irgendwie zu nehmen gilt.

Inhalt der Prüfung

Die Eig­nungs­feststellungs­prüfung wird in der Eignungs­feststellungs­ordnung geregelt und besteht aus zwei Teilen, die beide am Computer ohne Hilfsmittel (also auch ohne Konsultation des WWW) absolviert werden müssen:

  1. Prüfungsteil A-Sprache
  2. Prüfungsteil B-Sprache(n) (welche? – s. oben Abschnitt „Rechtsgrundlage und Anwendbarkeit“)

Ermittelt wird allgemein, ob Sie über die für eine Beschäftigung mit den Techniken des Übersetzens erforderlichen sprachlichen und begrifflichen Ressourcen verfügen. Vorausgesetzt werden die folgenden Fähigkeiten und Fertigkeiten:

Prüfungsteil A-Sprache

A-Sprache ist Deutsch. Der Prüfungsteil A-Sprache dauert 60 Minuten.

Prüfungsteil B-Sprache

Als B-Sprache/n stehen Englisch, Französisch und Spanisch zur Auswahl. Der Prüfungsteil B-Sprache dauert 30 Minuten. Sie können auf Wunsch zwei B-sprachliche Teile (dann im Umfang von insgesamt 60 Minuten) ablegen und später – zur Immatrikulation – entscheiden, welche Sprache Sie zu Ihrem Sprachschwerpunkt machen wollen.

Ablauf der Prüfung

Die Veranstaltung der Prüfung erfolgt im Fernteilnahmeverfahren („Home-Office“ am Web-Frontend). Die Zugangsdaten zum Prüfungssystem werden Ihnen spätestens am 16.06.2024 per E-Mail zugestellt.

Je nachdem, ob Sie einen oder zwei B-sprachliche Teile absolvieren möchten, dauert die Eig­nungs­feststellungs­prüfung 90 oder 120 Minuten. Sie können zwischen den Prüfungsteilen nach eigenem Ermessen Pausen einlegen.

Sie müssen die Prüfung ohne Hinzuziehung von Hilfsmitteln absolvieren. Nicht zugelassen sind digitale oder analoge Werkzeuge im weitesten Sinn, die bei der Beantwortung von Prüfungsfragen inhaltlich helfen können (Nachschlagewerke, WWW, Dritte usw.) Denken Sie bitte dran, dass ein Bestehen der Prüfung nicht mit einem Preisgeld verbunden ist, sondern allein die Möglichkeit bedeutet, ein zwar interessantes, aber doch Durchhaltevermögen und Eignung voraussetzendes Studium zu beginnen, das Sie auf ein ebensolches Arbeitsleben vorbereiten soll, und Hauptanliegen einer solchen Prüfung ist, das Risiko biographischer Brüche zu mindern. Versuchen Sie, sich selbst gegenüber ehrlich zu bleiben und nutzen Sie die Prüfung als Chance zur Selbsterkundung.

Prüfungsumgebung

Alle Prüfungsteile werden am Web-Frontend auf der Lernplattform ILIAS® im Fernteilnahmeverfahren („Home-Office“) geschrieben. Sie benötigen für die Teilnahme einen Webbrowser mit aktiviertem JavaScript, ein griffbereites Tastaturlayout in Ihrer gewünschten B-Sprache und natürlich zuverlässiges Internet. Machen Sie sich bitte im Vorfeld mit unserer Demo-Version vertraut.

Login

Spätestens am 16.06.2024 bekommen Sie ein Benutzerkonto im Live-System zugewiesen. Die Zugangsdaten werden Ihnen per E-Mail zugestellt. Bestandsstudierende der Universität Leipzig verwenden bitte ebenfalls diesen Login, nicht ihren studserv-Login. Für die Anmeldung am Prüfungssystem haben Sie zehn Eingabeversuche. Nach der zehnten Fehleingabe wird das Konto gesperrt, Ihre Teilnahme ist damit beendet. Das ist kein böser Wille von uns, sondern Teil der (durchaus sinnvollen) Sicherheitskonfiguration des Prüfungsservers, dessen Gast wir sind. Im Falle einer solchen Kontosperrung können Sie formlos per Mail an ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de› eine Teilnahme am Ausweichtermin beantragen.

Zeitmanagement

Der Test-Timer beginnt erst zu laufen, wenn Sie die Schaltfläche Test starten betätigen. Außerhalb des heißen Test-Zeitfensters läuft kein Timer. Sie haben also vor dem eigentlichen Start alle Zeit der Welt, um sich in der Oberfläche umzuschauen und können auch zwischen den einzelnen Prüfungsteilen Pausen einlegen.

Bewertungsmetrik

Sie erhalten einen Gesamtbescheid mit dem Ergebnis bestanden oder nicht bestanden. Für die Operationalisierung Ihrer Leistung werden einzelne Teillösungen mit Punkten bewertet. Sie haben sich für die Immatrikulation in den Studiengang B. A. Translation qualifiziert, wenn Sie im Prüfungsteil A-Sprache und in mindestens einem Prüfungsteil B-Sprache 60 % oder mehr der Gesamtpunktzahl erreicht haben. Es gilt § 4 EFO. Beachten Sie bitte, dass die Note 5 nicht für den betreffenden Sprachschwerpunkt qualifiziert, auch bei einem insgesamt positiven Bescheid.

Unterrichtung über das Prüfungsergebnis

Über das Ergebnis der Eig­nungs­feststellungs­prüfung werden Sie nach Maßgabe der Eignungs­feststellungs­ordnung bis zum 08.07. (Haupttermin) bzw. bis zum 16.09. (Ausweichtermin) in Ihrem Konto informiert.

Wiederholung, Wechsel

Pro Jahr ist genau ein Versuch möglich (§ 6 Abs. 5 EFO).

Haben Sie die Eig­nungs­feststellungs­prüfung nur in Teilen bestanden und wollen wiederholen, so müssen Sie die gesamte Prüfung wiederholen (nicht nur den nicht bestandenen Teil).

Anders verhält es sich nur bei einer Neubewerbung, die als Modifikation einer erfolgreichen Erstbewerbung verstanden werden kann: Haben Sie etwa die Prüfungsteile Deutsch und Französisch bestanden (und sich damit für den Sprachschwerpunkt Französisch qualifiziert), möchten aber im Schwerpunkt Englisch studieren oder dorthin wechseln, so müssen Sie beim zweiten Mal nur den Prüfungsteil Englisch wiederholen. Formal haben wir es hier nicht mit einer Wiederholung zu tun, sondern mit einem Schwerpunktwechsel. In diesem Fall setzen Sie sich bitte formlos mit dem Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de› über einen Erlass des Deutschteils ins Benehmen.

Screenshot von der Weboberfläche von AlmaWeb: Der dort hinterlegte Satz „Die Prüfung in der Sprache Deutsch ist obligatorisch“ gilt nicht für SchwerpunktwechslerScreenshot vom Bewerbungsassistenten: „Wechsler“ müssen den Deutschteil nicht noch einmal absolvieren.

Einstieg in ein höheres Semester

Sie können im Studiengang B. A. Translation nicht in ein höheres Semester einsteigen. Es ist jedoch möglich, extern erbrachte Studienleistungen bzw. Prüfungsleistungen anerkennen zu lassen, was sich durchaus verkürzend auf Ihre Studienzeit auswirken kann. Die Anrechnung von Studienleistungen ist in § 16 der Prüfungsordnung (PO) geregelt und wird beim Prüfungsausschuss beantragt (s. Kontakte unten).

Fragen, Hilfe, Kontakt …

In Mails bitte stets die Nummer der Anmeldung (rechts oben auf Ihrer Einladung) mit nennen!

Schnellauskunft  

… betreffend Ihre Bewerbung auf den Studienplatz

… betreffend eine Abmeldung von der Eig­nungs­feststellungs­prüfung, eine Modifikation Ihrer Bewerbung, ein Problem mit dem Bewerbungsportal AlmaWeb

Studierendensekretariat, Dr. Heike Bullmann ‹heike.bullmann@zv.uni-leipzig.de

… betreffend die Organisation der Eig­nungs­feststellungs­prüfung

Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de

… betreffend ein prüfungsrechtliches Anliegen

Prüfungsausschuss des Instituts, Prof. Dr. Tinka Reichmannialt.pruefungsausschuss@uni-leipzig.de›; Zuständigkeit hier u. a. für …

… betreffend den Ablauf des Studiums