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Eignungsprüfung am Institut für Angewandte Linguistik und Translatologie (IALT)
Studiengang B. A. Translation, Hochschulzugangsberechtigung wurde an einer deutschen Schule erworben
Schnappschuss vom 26.04.2025! Die Inhalte auf dieser Seite wandeln sich in Abhängigkeit von der Phase der Prüfungsvorbereitung / ‑durchführung. Unter Umständen wird Ihnen ein gelegentliches Konsultieren der Online-Version dieser Seite besser weiterhelfen als dieser Ausdruck.
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Rechtsgrundlage und AnwendbarkeitPrüfungstermineBewerbungsfristen Eignungsfeststellungsprüfung 2025Fachliche und formale VoraussetzungenProcedere der Bewerbung zur Eignungsfeststellungsprüfung 2025Sie müssen sich zweimal bewerbenBewerbung ändern oder löschenWo liegen die Dokumente (Einladung, Bescheid)?Überprüfung Ihrer Bewerbung zur EignungsfeststellungsprüfungVorbereitung auf die PrüfungInhalt der PrüfungAblauf der PrüfungPrüfungsumgebungBewertungsmetrikUnterrichtung über das PrüfungsergebnisWiederholung, WechselEinstieg in ein höheres SemesterFragen, Hilfe, Kontakt …
Rechtsgrundlage und Anwendbarkeit
Die Angaben auf dieser Seite betreffen die Eignungsfeststellungsprüfung als Zugangsvoraussetzung für den Studiengang B. A. Translation (§ 2 Abs. 3 SO) und gelten für solche Studieninteressierte, die sich mit mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung bewerben möchten.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Durchführung der Eignungsfeststellungsprüfung ist die Eignungsfeststellungsordnung (EFO). Der Umfang der Datenerhebung und ‑verarbeitung ergibt sich aus § 2 SächsHSPersDatVO.
Zu absolvierende Sprachen
Sie müssen die Eignungsfeststellungsprüfung für die A-Sprache (= Deutsch) bestehen sowie für jene B-Sprache(n) (= Englisch, Französisch und / oder Spanisch), die Sie (potenziell) im Sprachschwerpunkt belegen möchten.
Terminologie des B. A. Translation ›
Befreiung, Anerkennung
Die Eignungsfeststellungsprüfung ist keine Fachprüfung und keine Sprachprüfung i. e. S. (wie auch der Studiengang B. A. Translation kein Sprachstudium ist). Sie müssen sich dem vollständigen Verfahren auch dann unterziehen, wenn die gewünschte Schwerpunktsprache Ihre Herkunfts- bzw. Muttersprache ist oder Sie auf einschlägigem Gebiet bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss oder berufliche Erfolge vorweisen können. Eine Anerkennung von Ergebnissen an anderen Hochschulen absolvierter Eignungsfeststellungsprüfungen ist aber grundsätzlich möglich (§ 8 EFO). Für eine solche Anerkennung stellen Sie bitte einen formlosen Antrag beim Prüfungsausschuss des Instituts, Prof. Dr. Tinka Reichmann ‹ialt.pruefungsausschuss@uni-leipzig.de›.
Eignungsfeststellungsordnung ›
Prüfungstermine
Haupttermin
Tag: 16.06.2025
Zeit: 10:00 Uhr
Ort: Fernteilnahmeverfahren (Web-Frontend im „Home-Office“, Zugangsdaten folgen per Mail spätestens am 15.06.2025)
Ausweichtermin (§ 6 Abs. 3 EFO)
Bewerber/innen, die nachweislich aus wichtigen Gründen an der Teilnahme zum Haupttermin verhindert sind, können eine Teilnahme zum Ausweichtermin beantragen (direkt im Bewerbungsportal AlmaWeb bei der Bewerbung, dort Abschnitt Terminauswahl). Wichtige Gründe sind etwa die folgenden:
- Krankheit
- Mutterschutz oder Elternzeit
- Sie können einen geschuldeten Nachweis (s. u. Abschnitt Fachliche und formale Voraussetzungen) aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, bis zum 02.06.2025 nicht beibringen.
- längerfristiger Auslandsaufenthalt (etwa Au-pair-Aufenthalt)
- Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst
Tag: 08.09.2025
Zeit: 10:00 Uhr
Ort: Fernteilnahmeverfahren (Web-Frontend im „Home-Office“, Zugangsdaten folgen per Mail spätestens am 15.06.2025)
Bewerbungsfristen Eignungsfeststellungsprüfung 2025
Bewerbungsbeginn: 01.04.2025
Bewerbungsende: 02.06.2025
Die Bewerbungsfrist gilt sowohl für den Haupt- als auch für den Ausweichtermin.
Fachliche und formale Voraussetzungen
Für die Teilnahme an der Eignungsfeststellungsprüfung B. A. Translation existieren keine fachlichen oder formalen Voraussetzungen. Informationen zu erforderlichen Sprachnachweisen (erst zur Studienplatzbewerbung, noch nicht für die Eignungsfeststellungsprüfung) finden Sie auf der Seite des Instituts.
Procedere der Bewerbung zur Eignungsfeststellungsprüfung 2025
Damit Sie die Eignungsfeststellungsprüfung absolvieren können, müssen Sie sich zunächst im Bewerbungsportal AlmaWeb bewerben. Sie brauchen dafür ein Bewerberkonto (Benutzerkonto).
Sodann …
Eine u. U. gewünschte Bewerbung um Teilnahme zum Ausweichtermin geschieht in Schritt Terminauswahl:
Vergessen Sie bitte nicht, zum Schluss zur Bewerbungsübersicht zu gehen und dort die Anmeldung abzuschließen (Schaltfläche ). Speichern Sie die Anmeldungsbestätigung auf Ihrem lokalen PC ab.
Sie müssen sich zweimal bewerben
Beachten Sie, dass Sie sich insgesamt zweimal bewerben müssen:
- Bewerbung beim Institut online um Teilnahme an der Eignungsfeststellungsprüfung und
- sofern Sie nicht schon in den gewünschten Studiengang immatrikuliert sind und nur den Sprachschwerpunkt wechseln wollen: Bewerbung bei der Universität auf den Studienplatz. Letztere muss gesondert erfolgen (i. d. R. erst ab Mai möglich), ebenfalls online. Die Frist hierfür ist i. d. R. der 15. September.
Die Reihenfolge der Bewerbungen (Studienplatz ↔ Eignungsfeststellungsprüfung) spielt keine Rolle; da jedoch die Fristen für die Bewerbung auf den Studienplatz weiter hinten liegen, werden Sie u. U. mit der Bewerbung zur Eignungsfeststellungsprüfung beginnen wollen. Wenn Sie die Eignungsfeststellungsprüfung schon am 16.06.2025 absolvieren, werden Sie auch genug Zeit haben, zunächst zu schauen, ob Sie bestanden haben, und sich erst dann ggf. um die Studienplatzbewerbung kümmern.
Fristen für die Bewerbung zur Eignungsfeststellungsprüfung ›
Fristen für die Bewerbung auf den Studienplatz
Bewerbung ändern oder löschen (Abmeldung / Rücktritt)
Möchten Sie Ihre Bewerbung abändern oder zurückziehen, so wenden Sie sich an das Studierendensekretariat, Dr. Heike Bullmann ‹heike.bullmann@zv.uni-leipzig.de›, mit der Bitte, die Bewerbung auf „offen“ zu setzen. Eine offene Bewerbung können Sie dann bearbeiten bzw. löschen:
Überprüfung Ihrer Bewerbung zur Eignungsfeststellungsprüfung
Das Institut überprüft Ihre Bewerbung auf Vorliegen der formalen Voraussetzungen (geregelt in der Eignungsfeststellungsordnung) und bescheidet bis zum 12.06.2025 durch Hinterlegung eines Dokuments (Einladung oder Ablehnung) in Ihrem Konto. Bei einem positiven Ergebnis erhalten Sie eine Einladung mit Ort und Zeit der Prüfung.
Wo liegen die Dokumente (Einladung, Bescheid)?
Ihre Dokumente werden im Bewerbungsportal AlmaWeb hinterlegt: Benutzerkonto → Dokumente. Bitte schauen Sie regelmäßig in Ihr Benutzerkonto, um keine Dokumente zu verpassen.
Vorbereitung auf die Prüfung
Machen Sie sich bitte im Vorfeld mit unserer Demo-Version vertraut, um eine Vorstellung von Art und Schwierigkeit der Aufgabenstellungen zu bekommen. Hierüber hinaus ist eine Vorbereitung nicht nötig. Die Eignungsfeststellungsprüfung dient der Feststellung Ihrer Eignung für das Studium (und den Beruf). Ein kurzfristiges Einverleiben von Informationen würde dem Ziel der Prüfung zuwiderlaufen, das wesentlich darin besteht, das Risiko späterer Studienabbrüche zu reduzieren. Versuchen Sie, in der Prüfung ein Informationsangebot auch für sich zu sehen, einen Beitrag zum Erkunden eigener Neigungen und Gaben und weniger als eine Hürde, die es irgendwie zu nehmen gilt.
Inhalt der Prüfung
Die Eignungsfeststellungsprüfung wird in der Eignungsfeststellungsordnung geregelt und besteht aus zwei Teilen, die beide am Computer ohne Hilfsmittel (also auch ohne Konsultation des WWW) absolviert werden müssen:
- Prüfungsteil A-Sprache
- Prüfungsteil B-Sprache(n) (welche? – s. oben Abschnitt „Rechtsgrundlage und Anwendbarkeit“)
Ermittelt wird allgemein, ob Sie über die für eine Beschäftigung mit den Techniken des Übersetzens erforderlichen sprachlichen und begrifflichen Ressourcen verfügen. Vorausgesetzt werden die folgenden Fähigkeiten und Fertigkeiten:
- lexikalische und orthografische Sicherheit
- sprachliche Kreativität und Wendigkeit
- ein Gespür für Sprachstil, Register und Textsortenkonventionen
- Generalisierungs- und Abstraktionsfähigkeit
- Allgemeinwissen (Gesellschaft, Kunst, Medienkenntnisse)
Prüfungsteil A-Sprache
A-Sprache ist Deutsch. Der Prüfungsteil A-Sprache dauert 60 Minuten.
Prüfungsteil B-Sprache
Als B-Sprache/n stehen Englisch, Französisch und Spanisch zur Auswahl. Der Prüfungsteil B-Sprache dauert 30 Minuten. Sie können auf Wunsch zwei B-sprachliche Teile (dann im Umfang von insgesamt 60 Minuten) ablegen und später – zur Immatrikulation – entscheiden, welche Sprache Sie zu Ihrem Sprachschwerpunkt machen wollen.
Ablauf der Prüfung
Die Veranstaltung der Prüfung erfolgt im Fernteilnahmeverfahren („Home-Office“ am Web-Frontend). Die Zugangsdaten zum Prüfungssystem werden Ihnen spätestens am 15.06.2025 per E-Mail zugestellt.
Je nachdem, ob Sie einen oder zwei B-sprachliche Teile absolvieren möchten, dauert die Eignungsfeststellungsprüfung 90 oder 120 Minuten. Sie können zwischen den Prüfungsteilen nach eigenem Ermessen Pausen einlegen.
Sie müssen die Prüfung ohne Hinzuziehung von Hilfsmitteln absolvieren. Nicht zugelassen sind digitale oder analoge Werkzeuge im weitesten Sinn, die bei der Beantwortung von Prüfungsfragen inhaltlich helfen können (Nachschlagewerke, WWW, Dritte usw.) Denken Sie bitte dran, dass ein Bestehen der Prüfung nicht mit einem Preisgeld verbunden ist, sondern allein die Möglichkeit bedeutet, ein zwar interessantes, aber doch Durchhaltevermögen und Eignung voraussetzendes Studium zu beginnen, das Sie auf ein ebensolches Arbeitsleben vorbereiten soll, und Hauptanliegen einer solchen Prüfung ist, das Risiko biographischer Brüche zu mindern. Versuchen Sie, sich selbst gegenüber ehrlich zu bleiben und nutzen Sie die Prüfung als Chance zur Selbsterkundung.
Prüfungsumgebung
Alle Prüfungsteile werden am Web-Frontend auf der Lernplattform ILIAS® im Fernteilnahmeverfahren („Home-Office“) am PC geschrieben. Sie benötigen für die Teilnahme einen Webbrowser mit aktiviertem JavaScript, ein griffbereites Tastaturlayout in Ihrer gewünschten B-Sprache und natürlich zuverlässiges Internet. Verwenden Sie bitte kein Touch-Device – auf diesem funktionieren einige benötigte Gesten nicht. Machen Sie sich bitte im Vorfeld mit unserer Demo-Version vertraut.
Zugang
Spätestens am 15.06.2025 bekommen Sie ein Benutzerkonto im Live-System zugewiesen. Die Zugangsdaten werden Ihnen per E-Mail zugestellt. Bestandsstudierende der Universität Leipzig verwenden bitte ebenfalls diesen Login, nicht ihren studserv-Login. Für die Anmeldung am Prüfungssystem haben Sie zehn Eingabeversuche. Nach der zehnten Fehleingabe wird das Konto gesperrt, Ihre Teilnahme ist damit beendet. Das ist kein böser Wille von uns, sondern Teil der (durchaus sinnvollen) Sicherheitskonfiguration des Prüfungsservers, dessen Gast wir sind.
Nach dem Einloggen bitte die Prüfung des gewünschten Studiengangs wählen (= „Kurs“), sodann „beitreten“ (rechts unten Button Beitreten). Im Falle einer solchen Kontosperrung können Sie formlos per Mail an ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de› eine Teilnahme am Ausweichtermin beantragen.
Zeitmanagement
Der Test-Timer beginnt erst zu laufen, wenn Sie die Schaltfläche Test starten betätigen. Außerhalb des heißen Test-Zeitfensters läuft kein Timer. Sie haben also vor dem eigentlichen Start alle Zeit der Welt, um sich in der Oberfläche umzuschauen und können auch zwischen den einzelnen Prüfungsteilen Pausen einlegen.
Bewertungsmetrik
Sie erhalten einen Gesamtbescheid mit dem Ergebnis bestanden oder nicht bestanden. Für die Operationalisierung Ihrer Leistung werden einzelne Teillösungen mit Punkten bewertet. Sie haben sich für die Immatrikulation in den Studiengang B. A. Translation qualifiziert, wenn Sie im Prüfungsteil A-Sprache und in mindestens einem Prüfungsteil B-Sprache 60 % oder mehr der Gesamtpunktzahl erreicht haben. Es gilt § 4 EFO. Beachten Sie bitte, dass die Note 5 nicht für den betreffenden Sprachschwerpunkt qualifiziert, auch bei einem insgesamt positiven Bescheid.
Unterrichtung über das Prüfungsergebnis
Über das Ergebnis der Eignungsfeststellungsprüfung werden Sie nach Maßgabe der Eignungsfeststellungsordnung bis zum 07.07. (Haupttermin) bzw. bis zum 22.09. (Ausweichtermin) in Ihrem Konto informiert.
Wiederholung, Wechsel
Pro Jahr ist genau ein Versuch möglich (§ 6 Abs. 5 EFO).
Haben Sie die Eignungsfeststellungsprüfung nur in Teilen bestanden und wollen wiederholen, so müssen Sie die gesamte Prüfung wiederholen (nicht nur den nicht bestandenen Teil).
Anders verhält es sich nur bei einer Neubewerbung, die als Modifikation einer erfolgreichen Erstbewerbung verstanden werden kann: Haben Sie etwa die Prüfungsteile Deutsch und Französisch bestanden (und sich damit für den Sprachschwerpunkt Französisch qualifiziert), möchten aber im Schwerpunkt Englisch studieren oder dorthin wechseln, so müssen Sie beim zweiten Mal nur den Prüfungsteil Englisch wiederholen. Formal haben wir es hier nicht mit einer Wiederholung zu tun, sondern mit einem Schwerpunktwechsel. In diesem Fall setzen Sie sich bitte formlos mit dem Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de› über einen Erlass des Deutschteils ins Benehmen.
Screenshot vom Bewerbungsassistenten: „Wechsler“ müssen den Deutschteil nicht noch einmal absolvieren.
Einstieg in ein höheres Semester
Sie können im Studiengang B. A. Translation nicht in ein höheres Semester einsteigen. Es ist jedoch möglich, extern erbrachte Studienleistungen bzw. Prüfungsleistungen anerkennen zu lassen, was sich durchaus verkürzend auf Ihre Studienzeit auswirken kann. Die Anrechnung von Studienleistungen ist in § 16 der Prüfungsordnung (PO) geregelt und wird beim Prüfungsausschuss beantragt (s. Kontakte unten).
Fragen, Hilfe, Kontakt …
In Mails bitte stets die Nummer der Anmeldung (rechts oben auf Ihrer Einladung) mit nennen!
… betreffend Ihre Bewerbung auf den Studienplatz
- wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben: Studierendensekretariat ‹studentensekretariat@uni-leipzig.de›, +49 341 9732058
- wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben: Stabsstelle Internationales, Frau Elisabeth Böhme ‹international.student@uni-leipzig.de›, +49 341 9732079
… betreffend eine Abmeldung von der Eignungsfeststellungsprüfung, eine Modifikation Ihrer Bewerbung, ein Problem mit dem Bewerbungsportal AlmaWeb
Studierendensekretariat, Dr. Heike Bullmann ‹heike.bullmann@zv.uni-leipzig.de›
… betreffend die Organisation der Eignungsfeststellungsprüfung
Philologische Fakultät, ‹ialt.eignungspruefung@uni-leipzig.de›
… betreffend ein prüfungsrechtliches Anliegen
Prüfungsausschuss des Instituts, Prof. Dr. Tinka Reichmann ‹ialt.pruefungsausschuss@uni-leipzig.de›; Zuständigkeit hier u. a. für …
- die Anerkennung von Eignungsfeststellungsprüfungen anderer Hochschulen (§ 8 EFO)
- die Interpretation von Ordnungen
- Widersprüche
- Härtefälle, Nachteilsausgleich
… betreffend den Ablauf des Studiums
- allgemein: Sekretariat des Instituts für Angewandte Linguistik und Translatologie, Frau Elisa Rost ‹ialt@uni-leipzig.de›, Tel. +49 341 97 37 600
- zu Ihrem Sprachschwerpunkt: s. Institutsseite