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Wintersemester 2005/06
Verfassungsgeschichte (Prof. Dr. Helmut Goerlich)Hinweis: Aufgrund vermehrter Nachfrage wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Erwerb eines Grundlagenscheines (z. B. in Verfassungsgeschichte) laut § 15 Absatz 2 Studienordnung zwar nicht unmittelbar Zulassungsvoraussetzung für die Erste Juristische Staatsprüfung ist. Jedoch ist der Erwerb eines Grundlagenscheines gemäß § 18 Absatz 2 Studienordnung Voraussetzung für die Teilnahme und den Erwerb des Leistungsnachweises an den Fortgeschrittenenübungen, die ihrerseits Zulassungsvoraussetzung für die Erste Juristische Staatsprüfung sind (§ 15 Absatz 2 Studienordnung). Zeit und Ort: Di. 9.00 - 11.00 Uhr, Großer Hörsaal, Carl-Ludwig-Institut, Liebigstraße 27
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